mini|EU-Führerschein, Seite 1 (Muster). Links oben im blauen Rechteck das Unterscheidungszeichen A für den ausstellenden Mitgliedstaat Österreich. Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie)). Das EU-Führerscheinrecht wurde mit der Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein (vierte Führerschein-Richtlinie) überarbeitet. Die Änderungen werden zum 26. November 2029 wirksam. Bis dahin gilt die dritte Führerschein-Richtlinie fort.
Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem überwiegend an das der EU angeglichen.
Ausweisformat und Ausgestaltung des EU-Führerscheins Die verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU wurden zum 19. Januar 2013 nach der dritten Führerschein-Richtlinie durch den einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst. Seit diesem Datum darf nur noch dieser bei der Neuausstellung ausgegeben werden. Alte Führerscheine haben Übergangsfristen; die Mitgliedstaaten des Europäischen Union EU müssen allerdings sicherstellen, dass bis zum 19. Januar 2033 alle ausgestellten oder in Umlauf befindlichen Führerscheine alle Anforderungen der dritten Führerschein-Richtlinie erfüllen. (Führerscheinrichtlinie). Je nach Ausstellungsjahr gilt eine bestimmte Umtauschfrist für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Das Kartenformat folgt den Vorgaben von biometrischen Identitätsdokumenten, deshalb enthält der Führerschein ein entsprechendes Lichtbild der Person. Das Foto muss den folgenden Anforderungen entsprechen: Format 35 mm × 45 mm; Kopf in keine Richtung geneigt; Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet; Gesichtsausdruck neutral; Augen blicken direkt in Richtung Kamera; Hintergrund einfarbig; Bild nicht älter als sechs Monate. Die EU-Führerscheine enthalten folgende Daten (Anhang I der 3. EU-Führerscheinrichtlinie):
Vorderseite 1. Name des Inhabers 2. Vorname des Inhabers 3. Geburtsdatum und Geburtsort (Zum Beispiel TT.MM.JJJJ Paris) 4a. Ausstellungsdatum des Führerscheins 4b. Ablaufdatum des Führerscheins, bei unbefristeten Führerscheinen — 4c. Ausstellende Behörde (Bsp. Landratsamt bei deutschen EU-Führerscheinen, Bezirkshauptmannschaft bei österreichischen Führerscheinen) 4d. Nummer für Verwaltungszwecke (nicht bei allen EU-Führerscheinen) 5. Führerscheinnummer 6. Bild des Inhabers 7. Unterschrift des Inhabers 8. Wohnort (nicht bei allen EU-Führerscheinen) 9. Fahrerlaubnisklassen (Bsp. AM/A1/A2/A/B/L), nationale Klassen werden in einer anderen Schriftart gedruckt als die harmonisierten Klassen.
Rückseite mini|Durchgestrichenes D (rot, Strich von links unten nach rechts oben) für ausländische KFZ-Führerscheine; Bedeutung: Der Inhaber darf keinen Gebrauch der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Bundesrepublik Deutschland machen, § 29 Abs. 4 FeV 10. Erteilungsdatum für jede Klasse (TT.MM.JJ) 11. Ablaufdatum der jeweiligen Klasse (TT.MM.JJ) 12. Beschränkungen/Zusatzangaben (Zum Beispiel 01.06 für Brille oder Kontaktlinsen, siehe auch Schlüsselzahlen) 13. Angaben für Verwaltungszwecke des aufnehmenden Mitgliedstaates (Wird in Deutschland z. B. für das durchgestrichene rote D benutzt, um die Aberkennung der Fahrerlaubnis für Deutschland nach §§ 46 Abs. 1 S. 1, Abs. 5, 47 Abs. 2 S. 3 FeV oder §§ 69 Abs. 1 S. 1, 69b Abs. 2 S. 2 StGB auf ausländischen Führerscheinen (auch EU-Führerscheinen) zu vermerken). 14. Angaben für Verwaltungszwecke/Verkehrssicherheit (Zum Beispiel in Deutschland für das Prüfungsdatum der Fahrerlaubnisklasse, damit der Fahrprüfer das Prüfungsdatum eintragen und den Führerschein direkt aushändigen kann. Unter 10. ist dann nur oder ) angegeben)
Zudem sind die EU-Führerscheine vorbereitet, um einen Mikrochip oder ähnlich aufzunehmen. Der EU-Führerschein entspricht grundlegend dem Anhang 6 der Wiener Straßenverkehrskonvention (1968).
Führerscheinklassen Die Führerscheinklassen und EU-Fahrzeugklassen wurden in der Europäischen Union vereinheitlicht. Eine weitere Differenzierung der Tabelle erfolgt durch Schlüsselzahlen.
Klasse Symbol BeschreibungTerminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich) Erwerb Setztvoraus Schließt ein Bemerkungen Kleinkrafträder AM 100px zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer. ab 16 Jahren bzw. in Österreich und Deutschland ab 15 Jahren, in Italien ab 14 Jahren. – Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich. In Italien dürfen Passagiere erst ab 16 Jahren mitgenommen werden. Motorrad/Krafträder* A1 100px Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW ab 16 bzw. 18 Jahren – AM A2 100px Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind frühestens ab 18 Jahren (bspw. Griechenland: 20 Jahre) – A1, AM Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich. Je nach Land ist dafür zusätzlich eine Prüfung oder ein Kurs notwendig. A 100px Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige KraftfahrzeugeIn Deutschland gibt es hierzu Ausnahmeregelungen, siehe Führerschein und Fahrerlaubnis (Deutschland)#Dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW Frühestens ab 20 Jahren (bspw. Griechenland: 22 Jahre) bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2. – A1, A2, AM Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr. Mehrspurige Kraftfahrzeuge B1 100px Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse je nach Land ab 16 oder 18 Jahren – In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (zum Beispiel in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. B 100px Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren – AM (in Deutschland), B1.A1 in Ländern, die Richtlinie 2006/126/EG Art. 6, Ziff. 3b in nationales Recht umgesetzt haben (s. Details).. Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden. C1 100px Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) ab 18 Jahren B – Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig C 100px Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre B C1 Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig Omnibusse D1 100px Omnibusse mit bis zu 17 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge ab 21 Jahren B – Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig D 100px Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren B D1D1E und DE, sofern CE vorhanden Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger BE 100px Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren B – Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. C1E 100px Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ab 18 Jahren C1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t CE 100px Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge ab 18 Jahren C BE, C1ED1E und DE sofern D1 bzw. D vorhanden Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig D1E 100px Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse ab 21 Jahren D1 BE Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges) DE 100px Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren D BE, D1E befristet gültig * Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.
Überblick über die Führerscheine der verschiedenen Mitgliedstaaten Die Tabelle ist nicht vollständig, somit ist nur eine Auswahl enthalten. Mitgliedstaat Vorderseite Rückseite Gültigkeit des Führerscheindokuments Ausstellende Behörde rahmenlos|Belgium driver’s license 2019 rahmenlos|Belgium driver’s license 2019 (verso) 10 Jahre Föderaler Öffentlicher Dienst Mobilität und Transportwesen rahmenlos rahmenlos 15 Jahre Führerscheinstellen als Fahrerlaubnisbehörden gem. § 73 Abs. 1 S. 1 FeV rahmenlos|KørekortFor rahmenlos|KørekortBag 15 Jahre 1–5 Jahre für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE und für die gewerbliche Nutzung der Klassen A und B. 15 Jahre für die Klassen AM, A1, A2, A, B1, B, BE Präfektur via ANTS rahmenlos|Specimen for the European driving licence used in Finland since 2019, front side rahmenlos|Specimen for the European driving licence used in Finland since 2019, rear side 2–15 Jahre, abhängig von der Fahrerlaubnisklasse Traficom rahmenlos|SPECIMEN Greece drivers license 2019 edition rahmenlos|Contemporary Greek drivers licence - back - specimen 15 Jahre Ministerium für Infrastruktur und Transport rahmenlos|IT licence (front) rahmenlos|IT licence (back) Klassen AM, A1, A2, A, B1, B und BE
10 Jahre rahmenlos|Croatian driving licence 2023 (recto) rahmenlos|Croatian driving licence 2023 (verso) Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, H
5 Jahre
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, F, G
10 Jahre rahmenlos|Luxembourg, permis de conduire CE (recto) rahmenlos|Луксембург Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
10 Jahre bis zum 70. Lebensjahr 3 Jahre zwischen dem 70. und 79. Lebensjahr 1 Jahr ab dem 80. Lebensjahr
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:
5 Jahre bis zum 70. Lebensjahr, Ab dem 70. Lebensjahr 3 Jahre; Führerscheine für Personen über 75 Jahre werden für diese Klassen nicht ausgestellt. SNCA (Société Nationale de Circulation Automobile) rahmenlos rahmenlos|243x243px|A Licence 2013 Back 15 Jahre Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat oder Landespolizeidirektionen rahmenlos|Driving licence Poland 2013 recto rahmenlos|Driving licence Poland 2013 verso 15 Jahre Starosta (Hauptmann) oder prezydent miasta (kreisfreie Städte) rahmenlos|RO licence front rahmenlos|RO licence back Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
10 Jahre
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE:
5 Jahre rahmenlos|Swedish driving license - front rahmenlos|Swedish driving license - back Klassen AM, A1, A2, A, B und BE:
10 Jahre
Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, D1E und DE: