mini|hochkant|Stammwappen derer von Mansfeld mini|Grafschaft Mansfeld um das Jahr 1250 (orange) mini|Die Grafschaft mit Geburts- und Sterbeort Luthers Eisleben (Mitte, links) im Jahre 1519 Die Grafen von Mansfeld gehörten zu den ältesten deutschen Adelsgeschlechtern. Vermutlich bereits ab Mitte/Ende des 10. Jahrhunderts besaßen sie die Herrschaft Mansfeld, wo sie 1050 urkundlich zuerst erscheinen. Die Grafschaft gehörte 1500 dem Sächsischen und 1512 dem Obersächsischen Reichskreis zu.
1069 wurden die Mansfelder von König Heinrich IV. zu Gaugrafen im nördlichen Hassegau ernannt, wozu auch Eisleben gehörte, das fortan in ihrem Besitz verblieb. Nach dem Aussterben des Mannesstammes der ursprünglichen Mansfelder Grafen 1229 fielen deren Besitzungen an die Herren von Querfurt, die nun auch den Titel der Mansfelder Grafen führten. Ruprecht von Querfurt war von 1260 bis zu seinem Tod 1266 Erzbischof von Magdeburg; Johann Gebhard von Mansfeld war von 1558 bis 1562 Erzbischof und Kurfürst von Köln.
Die Besitzungen, bis zur Mediatisierung durch Kursachsen und Magdeburg im Jahre 1580 reichsunmittelbare Grafschaft, lagen im nördlichen Teil des Hassegaus am östlichen Rand des Harzes. Dies entsprach in etwa dem späteren Landkreis Mansfelder Land und Teilen der Landkreise Merseburg-Querfurt und Sangerhausen, liegt also heute großteils im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt.
1594 wurde der Statthalter des Königs von Spanien in Luxemburg und den Niederlanden, Graf Peter Ernst I. von Mansfeld-Vorderort, in den Reichsfürstenstand erhoben. 1696 wurde diese Würde auch dem österreichischen Feldmarschall Heinrich Franz von Mansfeld zuteil.
1780 erlosch das Haus im Mannesstamm. Die mitteldeutschen, bereits seit 1580 mediatisierten Lehnsbesitzungen wurden von den Lehnsherren eingezogen und zwischen Kursachsen und dem Königreich Preußen geteilt; die böhmischen Allodialbesitze fielen an die Fürsten Colloredo-Mannsfeld.
Geschichte
Mittelalter Die Stadt Mansfeld wurde urkundlich erstmals 973 erwähnt. Historiker nehmen an, dass auch die Entstehung des Mansfelder Grafengeschlechts in diese Zeit zu datieren ist.
Erster Mansfelder Stamm mini|Schloss Mansfeld Mit Hoyer von Mansfeld, Graf im Hassegau, wurde 1050 der erste Mansfelder namentlich erwähnt. Er war verheiratet mit Christine (von Sangerhausen), einer Tochter Siegfrieds III., eines Grafen aus Sachsen. Hoyer gilt als der eigentliche Ahnherr der Familie, wenngleich erst mit seinem Sohn Hoyer I. von Mansfeld eine durchgehende Überlieferung der Familiengeschichte einsetzt. Hoyer I. war es auch, der als erster seiner Familie den Titel Graf von Mansfeld führte. Er fiel als Feldherr Kaiser Heinrichs V. 1115 in der verlorenen Schlacht am Welfesholz.
Im Jahre 1069 wurden die Mansfelder von König Heinrich IV. zu Gaugrafen im nördlichen Hassegau ernannt. Sie erhielten dieses Amt als Nachfolger der Wettiner, die sich gegen den König aufgelehnt hatten. Dazu gehörte auch der bis Ende des 12. Jahrhunderts bestehende (noch 1154 nachweisbare) Krongutsbezirk Eisleben, der, nach einer Unterbrechung, seit dem 13. Jahrhundert als Lehen der Bischöfe von Halberstadt erschien, während der Allodialbesitz Erzbischof Wichmann von Seeburgs (Vorstädte) 1192 an das Erzbistum Magdeburg fiel und von diesem an die Grafen verlehnt wurde.Bernd Feicke: Stadtgeschichte und der Schmuck historischer Rathäuser am Harz als Symbol stadtherrlicher Macht und städtischer Rechte – unter besonderer Beachtung des Rathauses der Altstadt von Eisleben. In: Harz-Forschungen. Band 23. Berlin und Wernigerode 2007, S. 227–277, bes. 230–245.
Die Mansfelder waren in ihren Anfangsjahren wirtschaftlich sehr erfolgreich, dies nicht zuletzt wegen der Bergbau- und Münzrechte, die sie besaßen. Die klug investierten Gewinne aus ihren Hüttenbetrieben und Schachtanlagen sowie militärisches Geschick gepaart mit Loyalität gegenüber dem Kaiserhaus sicherten eine starke Position am kaiserlichen Hof sowie politischen und wirtschaftlichen Einfluss.
Zweiter Mansfelder Stamm (Herren von Querfurt) mini|Obelisk in der Annenkirche (Eisleben) 1229 starb mit Burchard I. der letzte männliche Mansfelder.Bernd Feicke: Art. Burchard I. v. Mansfeld, in: T. Bautz (Hg.): Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. 33, Nordhausen 2012, Sp. 191–195. Durch seine Erbtochter, Sophia von Mansfeld, verheiratet mit Burchard II. von Querfurt, kamen die gräflichen Besitzungen an die Edelherren von Querfurt, die fortan zusätzlich auch den Titel des Mansfelder Grafen führten. Ab 1246 nannten sich die männlichen Mitglieder dieses Mansfeld-Querfurter Stammes nur noch Grafen von Mansfeld.
Burchard III. aus dem Hause der Grafen von Querfurt-Schraplau war von 1307 bis 1325 Erzbischof von Magdeburg. Seine Nichten, die Schwestern Agnes und Margarete von Querfurt-Schraplau amtierten 1354–1362 bzw. 1376–1379 als Fürstäbtissinnen der Reichsabtei Quedlinburg. Graf Albrecht, Domherr zu Merseburg, wurde 1345–1356 zum Gegenbischof von Halberstadt gewählt. mini|Karte der Leipziger Teilung von 1485. mini|Die Grafschaft Mansfeld, Blaeu-Atlas 1645 Obwohl die Wirtschaft in der gesamten Grafschaft blühte und sich auch durch Zukäufe und geschickte Heiratspolitik das Territorium der Grafschaft vergrößerte, zeichneten sich bereits in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ernste Probleme ab. Nicht nur das Erstarken der Wirtschaft (vor allem Bergbau, Hüttenwerke und Handel), sondern auch die Reichsunmittelbarkeit weckte die Begehrlichkeiten der Nachbarn Magdeburg, Halberstadt und des wettinischen Sachsens. Des Weiteren wirkte sich der Kinderreichtum der Mansfelder Grafen sowohl negativ auf die Verteilung der zu vererbenden Güter, Finanzen und Rechte, als auch zu Ungunsten gräflicher Machtfülle in örtlicher und staatspolitischer Hinsicht aus. Da kein Graf weniger als sechs Kindern (manch einer sogar 22) hatte, kam es zu zwei Erbteilungen. Die erste (1501), nach dem Tode Volrads III., spaltete das Haus Mansfeld in die Grafen zu Mansfeld-Vorderort, -Mittelort, und -Hinterort. Durch deren gemeinschaftliche Herrschaft über die Grafschaft, oft verbunden mit innerfamiliären Richtungsstreitigkeiten sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher als auch religiöser Hinsicht, und enormen Kosten für die Unterhaltung der Familien wurde das Leben der einfachen Leute in der Grafschaft sehr belastet.
Zahlreiche Eheschließungen verbanden die Mansfelder mit den Askaniern sowie mit thüringischen Dynastengeschlechtern wie den Grafen von Weimar-Orlamünde, Stolberg, Lobdeburg, Leisnig, Reuß, Schwarzburg, Arnstein, Hohnstein, Beichlingen, Schönburg und auch mit herzoglichen Häusern wie den Braunschweig-Lüneburgern, den Oldenburgern, den Häusern Holstein-Dänemark, Pommern-Stettin, Hessen-Marburg, Nassau-Weilburg. Nach der Konversion des Grafen Wolfgang zum Katholizismus 1627 erfolgten in seiner Nachkommenschaft auch Eheschließungen mit böhmischen und österreichischen Familien wie Dietrichstein, Trautson, Harrach oder Auersperg.
Neuzeit mini|Mansfeld, Kupferstich um 1650 mini|Schloss Mansfeld heute
Die Zeit der Reformation und Gegenreformation brachte neue Turbulenzen in das Mansfelder Land. Während ein Großteil der Mitglieder der Vorderorter Linien (besonders Hoyer VI. von Mansfeld) weiterhin dem katholischen Glauben treu blieb, waren die damaligen Repräsentanten der Mittelorter und Hinterorter Linien, Gebhard VII. und sein Sohn Jobst I. und Albrecht VII. – nicht zuletzt durch die enge Freundschaft zu Martin Luther – glühende Verfechter der protestantischen Lehre. Bereits 1525 führten sie in ihren Besitzungen das evangelische Bekenntnis ein. Jobst I. und Albrecht VII. gehörten 1530 auch zu den Unterzeichnern des Augsburger Glaubensbekenntnisses. Sie behandelten ihre Untertanen nicht besser oder schlechter, als dies ihre katholischen Verwandten taten. Als die Bauernkriege große Teile der Mansfelder Grafschaft verwüsteten, ließ Albrecht VII. die entbrannten Bauernaufstände blutig und mitleidslos niederschlagen. Die Wirren der Reformationskriege bedingten zum Teil sogar, dass sich verwandte Mansfelder als Gegner gegenüberstanden.
Ernst II. von Mansfeld-Vorderort (1479–1531) hatte 22 Kinder, darunter den späteren Statthalter der Niederlande Peter Ernst I. und den späteren Erzbischof und Kurfürsten von Köln, Johann Gebhard von Mansfeld. Die Aufteilung der überschuldeten Grafschaft unter die vielen Söhne und die Abfindung der Töchter führten zu erheblichem Streit. Im Januar 1546 reiste Luther, begleitet von seinen drei Söhnen, über Halle in seine Geburtsstadt Eisleben, um dort die Erb- und Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Mansfeldischen Grafenfamilie beilegen zu helfen. An den abschließenden Verhandlungen am 17. Februar nahm er, von der winterlichen Reise geschwächt und unter Angina Pectoris leidend, nicht mehr teil; die Verhandlungen endeten jedoch erfolgreich. Am 18. Februar starb der Reformator – in Anwesenheit von Graf Albrecht VII. von Mansfeld-Hinterort und seiner Frau Anna von Honstein-Klettenberg – vermutlich in deren Haus, dem Stadtschloss (Markt 56), in dem sich heute das Hotel Graf von Mansfeld befindet.Volkmar Joestel: Luthers Tod
Aufgrund seines Engagements für die Reformation verhängte Kaiser Karl V. 1547 die Reichsacht über Graf Albrecht VII. Sie wurde aber 1552 wieder aufgehoben. Als die Erben von Ernst II. den Besitz der Vorderorter Linie 1563 erneut aufteilten, rief dies die Gläubiger der Mansfelder auf den Plan. Die gräfliche Familie war derweil durch reichen Kindersegen, zahlreiche Kriege und Fehden, Umschwung der Kupferkonjunktur und übermäßige Verschwendung hoch verschuldet. Ihre Gläubiger erwirkten 1566 die Einsetzung einer Kommission durch Kaiser Maximilian II. zur Schuldenregulierung, die auf Betreiben von Kurfürst August von Sachsen durch Bevollmächtigte aus Kursachsen, Magdeburg und Halberstadt ersetzt wurde. Diese stellten Gesamtschulden der Grafen in Höhe von 2,75 Millionen Gulden fest, die 1570–1579 schließlich die Sequestration und die Permutationsrezesse zwischen den drei LehnsherrenBernd Feicke: Die Permutationsrezesse Ende des 16. Jahrhunderts in der Grafschaft Mansfeld. In: Zs. f. Heimatforschung, H. 17 (2008), S. 19–24. zur Folge hatten. Sachsen nutzte die Lage der Mansfelder aus und erreichte nach längeren Verhandlungen den Abschluss der von ihnen betriebenen Bestrebungen zur Mediatisierung des bisherigen Reichslehens. Die Wettiner gelangten somit 500 Jahre, nachdem sie ihr gaugräfliches Lehen unter Heinrich IV. an die Mansfelder verloren hatten, wieder in dessen Besitz. Drei Fünftel gehörten nun zum Kurfürstentum, die anderen zwei Fünftel zu Magdeburg. 1580 war Mansfeld somit keine reichsunmittelbare Grafschaft mehr, da die Hoheit über die Regalien nicht mehr vom Kaiser, sondern von den jeweiligen Landesherren ausgeübt wurde. Diese setzten im Zuge der Zwangsverwaltung umgehend eigene Verwalter ein, die offiziell im Namen der Grafen handelten, tatsächlich aber die Interessen ihrer Auftraggeber vertraten.
1602 starb die Mittelorter Linie im Mannesstamm aus und 1666 die Hinterorter Linie.