Die Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen () wurde auf der 33. UNESCO-Generalkonferenz am 20. Oktober 2005 in Paris verabschiedet und trat am 18. März 2007 in Kraft. „Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik.“Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e. V., Stand März 2011, abgerufen am 3. Juli 2011. Auf Basis des Übereinkommens hat jeder Staat das Recht, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durchzuführen, insbesondere, wenn diese gefährdet scheint.
Unter kultureller Vielfalt versteht die UNESCO die mannigfaltigen Ausdrucksformen der Kulturen von Gruppen und Gesellschaften. Diese Ausdrucksformen werden sowohl innerhalb als auch zwischen Gesellschaften weitergegeben. Kulturelle Vielfalt zeigt sich außerdem in den verschiedenen Ausprägungen des künstlerischen Schaffens sowie der Herstellung, der Verbreitung, des Vertriebs und der Nutzung kultureller Ausdrucksformen.
Geschichte Am 21. Mai 2001 wurde der Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und EntwicklungWelttag der kulturellen Vielfalt. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e. V., Stand Mai 2011, abgerufen am 3. Juli 2011. verkündet. Auf der 31. Generalversammlung im November 2001 wurde eine Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt der UNESCO verabschiedet.unesco.de: Die Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt Darin heißt es:
Auf der 32. Generalkonferenz (29. September bis 17. Oktober 2003) begann die Formulierung der Ziele und Grundsätze der Konvention.Roland Bernecker: Kultur im Völkerrecht: Die neue UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt (PDF; 58 kB). In: Kulturpolitische Mitteilungen, Nr. 111, IV/2005, Stand Dezember 2005, abgerufen am 3. Juli 2011. Am 20. Oktober 2005 wurde das Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verabschiedet. Am 18. März 2007 trat das Übereinkommen in Kraft. Stand 31. Januar 2014 haben 133 Mitgliedsstaaten sowie die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert.Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. Paris, 20 October 2005. In: UNESCO.org. Abgerufen am 31. Januar 2014 (englisch).
Nationales:
Österreich hat das Übereinkommen 2006 ratifiziert. unesco.at Deutschland ratifizierte das UNESCO-Übereinkommen am 12. März 2007. Im Dezember 2009 veröffentlichte die Deutsche UNESCO-Kommission das Weißbuch Kulturelle Vielfalt gestalten, das Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in und durch Deutschland enthält.Kulturelle Vielfalt gestalten. Website der Deutschen UNESCO-Kommission e. V., Stand Mai 2010, abgerufen am 3. Juli 2011.
Ziele der Konvention Das Übereinkommen beinhaltet folgende Ziele:
Uneingeschränkte kulturelle Selbstbestimmung und Wahlfreiheit auf Basis der Menschenrechte (Präambel) Anerkennung der „Doppelnatur“ von Kulturgütern und -dienstleistungen als Handelsware, aber zugleich als Träger von Identitäten und Bedeutungen (Artikel 1) Das Recht jeden Staates auf eigene Kulturpolitik (Artikel 6) Kulturförderung (Artikel 7) Beteiligung der Zivilgesellschaft im Umsetzungsprozess (Artikel 11) Internationale Zusammenarbeit (Kooperation, Koproduktionen sowie eine Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer) (Artikel 6, 8, 12, 16, 17) Integration von Kultur in nachhaltige Entwicklung (Artikel 13) Informationsaustausch u. a. durch die Benennung von nationalen Kontaktstellen (Artikel 9, 28) Gleichberechtigung der Konvention zu anderen internationalen Abkommen (Artikel 20, 21)Kulturelle Vielfalt gestalten: Handlungsempfehlungen aus der Zivilgesellschaft zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) in und durch Deutschland. Weissbuch (PDF; 1,2 MB). Deutsche UNESCO-Kommission e. V. Stand Dezember 2009, abgerufen am 31. Januar 2014.
Siehe auch Kulturelle Vielfalt Interkulturelle Kompetenz Kulturgutschutz
Literatur Andrea F. G. Raschèr, Andrea Lohri, Antoinette Maget Dominicé: Kap. 3 Nationale Kulturpolitik und Völkerrecht. In: Peter Mosimann, Marc-André Renold, Andrea F. G. Raschèr (Hrsg.): Kultur, Kunst, Recht. Schweizerisches und internationales Recht. 2. stark erweiterte Auflage. Helbing Lichtenhahn, Basel 2020, ISBN 978-3-7190-3890-8. Andrea F. G. Raschèr, Yves Fischer: Kultur und Wirtschaft im Gleichgewicht: Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. In: Aktuelle Juristische Praxis (AJP)/Pratique Juridique Actuelle (PJA). 2006, S. 813. Sabine von Schorlemer, Peter-Tobias Stoll (Hrsg.): The UNESCO Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions. Explanatory Notes. Springer, Berlin/Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642-25994-4. Beatriz Barreiro Carril, Andrzej Jakubowski, Lucas Lixinski (Hrsg.): 15 Years of the UNESCO Diversity of Cultural Expressions Convention. Actors, Processes and Impact. Bloomsbury, London 2023, ISBN 978-1-5099-6146-7.
Weblinks UNESCO: Konventionstext Englisch Deutsche Übersetzung des Übereinkommens Deutsche UNESCO-Kommission e. V.: Kulturelle Vielfalt Österreichische UNESCO-Kommission: Kulturelle Vielfalt Publikationen der Deutschen UNESCO-Kommission zum Übereinkommen UNESCO-Weltbericht: In kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog investieren (PDF; 1,7 MB) Informationsplattform humanrights.ch, UNESCO-Dokumente zur kulturellen Vielfalt Zusammenfassung des Weltberichts "Kultur Neu | Gestalten" (2018)
Einzelnachweise
Kulturelle Vielfalt Kategorie:Kulturpolitik Kategorie:Politik 2005 Kategorie:Kulturgut Kategorie:Menschenrechte