E10 ist ein Ottokraftstoff, der einen Anteil zwischen 5 und 10 % Bioethanol enthält. Die Beimischung von Bioethanol in fossilen Ottokraftstoff dient der Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Biokraftstoff-Quote und soll den Verbrauch fossiler Energie und CO2-Emissionen reduzieren.

Verbrauch Ethanol enthält knapp 32 % weniger Energie als Benzin. In der Beimischung beträgt der Unterschied im Energiegehalt zwischen den Benzinmischungen E10 und E5 etwa 1,9 %. Der ADAC geht von durchschnittlich 3 % Mehrverbrauch gegenüber „Ottokraftstoff ohne Ethanolbeimischung“ aus und somit 1,5 % Mehrverbrauch gegenüber herkömmlichen Ethanol-Kraftstoff E5 mit nur 5 % Ethanolanteil („Superbenzin“). Da die Motoren und Abgasregelungen zumeist nicht für E10-Kraftstoff optimiert wurden, kann der Kraftstoffmehrverbrauch zwischen 1,5 % und 3 % liegen.

Ein Test des Dekra im Auftrag von Stern TV ergab im März 2011 unter Umständen sogar einen verringerten Kraftstoffverbrauch bei der Verwendung von E10, was auf die höhere Oktanzahl des Ethanols zurückgeführt wurde. Dagegen ergab eine andere Untersuchung des DEKRA im Auftrag des ARD-Ratgebers Auto und Verkehr anhand von umfangreichen Tests auf dem Rollenprüfstand wiederum einen Mehrverbrauch bei E10 von 1,5 % gegenüber herkömmlichem Superbenzin E5.

Im März 2022 ermittelte der ADAC, dass der theoretische Mehrverbrauch im Vergleich zu E5 bei etwa 1 % liegt, was auch experimentell bestätigt wurde. In der Praxis können, aufgrund der verschiedenen Motor- und Regelungstechniken, aber Abweichungen nach oben oder unten vorkommen.adac.de: E10: Das beste Mittel gegen die hohen Spritpreise Vorurteil 3: E10 verursacht höhere Kosten vom 17. März 2022, abgerufen am 1. April 2022

Verträglichkeit mit Motoren und anderen Fahrzeugkomponenten Bereits 2012 konnten 99 % aller Pkw deutscher Hersteller laut Verband der Automobilindustrie E10 ohne jede Einschränkung tanken. Die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen kann beim jeweiligen Fahrzeughersteller erfragt oder online recherchiert werden (siehe Weblinks). Tankstellen, die E10 anbieten, müssen weiterhin auch Benzin mit 5 % Bioethanol verkaufen. Damit ist sichergestellt, dass auch Fahrzeuge weiterhin betankt werden können, die nicht für E10 freigegeben sind.

Der deutsche Automobilclub ADAC gibt an, dass in der Regel alle Fahrzeuge ab November 2010 E10 vertragen können. Der ADAC verweist auch, unter dem Vorbehalt der Freigabelisten (siehe Weblinks), dass auch ältere Modelle Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne Schäden nutzen können.

Aus Kostengründen wurden nicht alle älteren Fahrzeugmodelle den aufwendigen E10-Tests unterzogen, diese haben daher keine Freigabe. Dies muss nicht bedeuten, dass diese Fahrzeuge durch E10 zwangsläufig Schaden nehmen.

Situation in Deutschland Er wurde seit Januar 2011 in Deutschland schrittweise im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) eingeführt. Diese Richtlinie hob die Richtlinie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtlinie) vom 8. Mai 2003 auf. mini|Tankdeckel eines Pkw mit E10-Freigabe

Politisch-rechtliche Grundlagen Die Förderung von Biokraftstoffen erfolgt in Deutschland in erster Linie durch eine ordnungsrechtliche Festsetzung, die sogenannte Biokraftstoffquote. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden heizwertbezogene Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtkraftstoffmenge festgelegt. Derzeit gilt eine Biokraftstoffquote von 6,25 %, d. h., Biokraftstoffe müssen einen Anteil von 6,25 % am gesamten Kraftstoffmarkt haben. Gleichzeitig gelten Unterquoten für den Ersatz von Ottokraftstoff (2,8 %) und Dieselkraftstoff (4,4 %). Das Verfehlen der vorgegebenen Quoten wird mit Strafzahlungen geahndet.

Der verpflichtende Einsatz von Biokraftstoffen durch eine Quote dient der Umsetzung der Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (Richtlinie 2009/28/EG), die vorgibt, dass jeder Mitgliedstaat im Jahr 2020 mindestens 10 % seines Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor aus erneuerbaren Energiequellen deckt. Seit dem Jahr 2015 wird die so genannte Dekarbonisierungsstrategie der EU in Deutschland umgesetzt. Die bis dahin geltenden Gesamtquoten für Biokraftstoffe wurden abgeschafft. Stattdessen gelten für Kraftstoffe insgesamt pauschale Reduktionsziele. Seit dem Jahr 2015 müssen pro Jahr 3 % Treibhausgase eingespart werden. Dieser Wert steigt bis 2020 auf 7 %. Den größten Teil dieser Reduktion wird über die Beimischung von Biokraftstoffen oder den Verkauf von reinen Biokraftstoffen (B100, E85) erreicht. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 140, 5. Juni 2009, S. 88–113.

Die Einführung von E10 als eine Möglichkeit der Quotenerfüllung wurde ermöglicht durch die Neufassung der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. Damit wurden die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2010 verpflichtet, den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von vorher 5 Vol.-% (E5) auf 10 Vol.-% (E10) anzuheben. Es besteht jedoch kein Zwang, dass E10 angeboten werden muss. Für jeden Anbieter von E10-Kraftstoff gilt neben der Kennzeichnungs- und Aufklärungspflicht die ausdrückliche Verpflichtung, an derselben Entnahmestelle ebenfalls E5-Treibstoff mit identischer Oktanzahl anzubieten..

Bioethanol muss strenge Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Alle Biokraftstoffe müssen die Auflagen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen, um auf die Quote anrechenbar zu sein oder um steuerlich entlastet zu werden. Aktuell muss in Deutschland vertriebenes Bioethanol mindestens 35 % Treibhausgase gegenüber fossilem Benzin einsparen. Zudem sind Flächen mit hoher biologischer Vielfalt und großem Kohlenstoffspeicher, wie Regenwälder, nicht für die Rohstoffproduktion erlaubt. Die Nachhaltigkeitsanforderungen gelten allerdings nur für den Bioanteil, nicht jedoch für den fossilen Kraftstoff.

Auch nach über einem Jahr (Stand Juni 2012) lag der Anteil an verkauftem E10 immer noch bei deutlich unter 20 %. Die Einführung des E10 wurde von Mineralölkonzernen als „relativer Misserfolg“ gewertet, da man mit einem Anteil von mindestens 80 % gerechnet hatte.Biosprit E10 laut Total „relativer Misserfolg“ Welt online, 6. Juli 2012.

Im August 2012 plädierte angesichts hoher Getreidepreise der Bundesminister für Entwicklungshilfe Dirk Niebel als erstes Mitglied der Bundesregierung für eine Abschaffung von E10. Greenpeace, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Verbraucherzentrale schlossen sich dieser Forderung an.

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. reagierte mit einer Stellungnahme bezüglich der Forderungen des Bundesentwicklungsministers und machte klar, dass deutsches Bioethanol nur aus Industrierüben und Getreide mit Futtermittelqualität hergestellt werde und somit keine Nahrungsmittel verarbeitet werden. Dazu verweist der Verband darauf, dass die Einführung von E10 weitaus besser geklappt hat als die Einführung von bleifreiem Benzin in den 1980er Jahren.

Zapfsäulenkennzeichnung mini|Zapfsäulenaufkleber Super E10 schwefelfrei (ROZ 95) gemäß DIN 228 Nach § 13 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) sind im geschäftlichen Verkehr die gewährleisteten Qualitäten an den Zapfsäulen sowie an der Tankstelle „deutlich sichtbar zu machen“. In Deutschland findet man deshalb an allen Benzin-Zapfsäulen für E10 die in der 10. BImSchV (Anlagen 1a-c und 2a) geforderten runden Aufkleber mit dem Text:

Super E10 schwefelfrei (ROZ 95)

Markteinführung und -entwicklung

mini|hochkant=1|Verplombte E10-Säule am 3. März 2011 Bei der Markteinführung von E10 kam es zunächst zu Problemen. Auf verschiedenen Internetportalen wie auto.de wurde zum Boykott des E10-Kraftstoffs aufgerufen.E10-Biosprit-Irrsinn: Jetzt sind die Dieselfahrer sauer, abgerufen auf bild.de am 23. März 2011. Auch wurde eine Online-Petition für die Verschiebung der Einführung von E10 gestartet, die von ca. 2000 Bürgern mitgezeichnet wurde.Petition an den deutschen Bundestag: Energiepreise – Verlängerung der Termine für die bisherigen Kraftstoffarten Super und Super Plus vom 6. Februar 2011. Eine weitere Petition fordert die Aufhebung der EU-Richtlinie zum E10-Kraftstoff. Sie wurde von über 1000 Bürgern unterzeichnet.Petition: Wirtschaftsfragen der Umweltpolitik – Aufhebung der EU-Richtlinie zum E10-Kraftstoff vom 3. März 2011.

Hinzu kamen organisatorische und kommunikative Defizite bei der Mineralölwirtschaft. So meldete der Mineralölwirtschaftsverband (MWV) zunächst, aufgrund massiver Absatzprobleme sowie Versorgungsengpässen bei anderen Benzinsorten würde die Einführung von E10 pausiert werden.Biosprit-Einführung vorerst gestoppt Spiegel Online, 3. März 2011. Später relativierte der Verband seine Meldung und stellte klar, dass lediglich die Raffinerieproduktion der Nachfrage angepasst werde und die Einführung des Treibstoffes „entsprechend der politischen Vorgaben der Bundesregierung“ weiterlaufe.Raffinerien ziehen Notbremse Frankfurter Rundschau, 3. März 2011. Bundesumweltminister Norbert Röttgen kritisierte, „das Durcheinander, das die Mineralölwirtschaft hier veranstaltet“, sei nicht akzeptabel, sondern führe „zu einer vollständigen Verunsicherung der Verbraucher“. Die Mineralölindustrie solle „sich endlich eine vernünftige Strategie überlegen, statt jeden Tag widersprüchliche Botschaften auszusenden“. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle lud alle Beteiligten am 8. März 2011 zum ersten „Benzin-Gipfel“ ein, der keine nennenswerten Ergebnisse brachte. sueddeutsche.de, 8. März 2011. Ursprünglich war mit einem E10-Marktanteil von 90 % gerechnet worden, jedoch blieb dieser weit hinter diesem Wert zurück. Der damalige Geschäftsführer von Shell Deutschland, Peter Blauwhoff, forderte Röttgen daher auf, sich um mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung zu bemühen und deutete die Nichtnutzung des Kraftstoffes als Protesthaltung.

Einige Tankstellenketten wie der Marktführer Aral boten, unter dem Druck der Nachfrageschwäche, neben E10 nun auch wieder zusätzlich den vertrauten Kraftstoff E5 an.E10-Desaster: Ölkonzerne beugen sich wütenden Autofahrern SPIEGEL online, 11. April 2011.Aral beugt sich Widerstand: Erster Öl-Multi bietet wieder Super E5 an BILD online, 5. Juli 2011.

Im April 2011 erstattete der ADAC Anzeige gegen fünf Ölkonzerne. Nach Ansicht des ADAC verstoßen Aral, BP, Jet, OMV und Shell gegen die gesetzlichen Regelungen zur E10-Einführung. Es sei vorgeschrieben, dass Anbieter von Super E10 gleichzeitig auch ein entsprechendes „klassisches“ Superbenzin E5 (also mit niedrigerem Ethanol-Anteil) vorhalten müssten. Der ADAC machte Stichproben an Tankstellen in München. Dort werde unter der Bezeichnung Super ein Kraftstoff der Qualität 'Super Plus' angeboten, dieser koste pro Liter acht Cent mehr als das E10.

Laut den amtlichen Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lag der E10-Anteil an Ottokraftstoffen im Jahr der Einführung 2011 bei 9,3 %, 2014 bei 15,2 %, 2018 bei 12,9 %. Noch im März 2022 befanden Auto Bild und ADAC, der E10-Kraftstoff leide an mangelnder Akzeptanz.Günstiger als Diesel: Kann ich eigentlich Super E10 tanken?, Auto Bild, 8. März 2022.E10: Das beste Mittel gegen die hohen Spritpreise, ADAC.de, 17. März 2022. Jedoch erreichte die Sorte 2022 mit 23,7 % den bis dahin höchsten Jahres-Marktanteil seit ihrer Einführung. Der Jahres-Marktanteil von 2023 übertraf diesen Wert mit 26,4 % erneut. Im Jahr 2024 wurden 27,4 % erreicht.

Inlandsablieferungen von Ottokraftstoffen in Deutschland seit Januar 2006 Jahr gesamtNormalSuper-E5Super-E10Anteil E5Anteil E10Beimischung EthanolE-Mittelwert2006 – – 2007 – – 2008 – – 2009 – – 2010 – – 2011201220132014201520162017 – 2018 – 2019 – 2020 – 2021 – 2022 – 2023 – 2024 –

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