Der technische Systemplaner ist seit dem 1. August 2011 in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ersetzt den Ausbildungsberuf technischer Zeichner, dessen Ausbildungsvorschriften aus dem Jahr 2000 stammen und veraltet sind. Für diesen Beruf und den ebenfalls neu geordneten technischen Produktdesigner wurde eine gemeinsame Ausbildungsordnung erlassen.
Ausbildungsdauer und Struktur Die regelmäßige Ausbildungsdauer zum Technischen Systemplaner beträgt 3½ Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Die bisherigen Fachrichtungen wurden neu zugeschnitten. Die Fachrichtung „Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik“ findet sich in der Fachrichtung „Versorgungs- und Ausrüstungstechnik“ wieder. Die Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik bleibt mit aktualisierten Inhalten erhalten. Die Fachrichtung „Elektrotechnik“ wird in „Elektrotechnische Systeme“ umbenannt und erhält ebenfalls neue Inhalte. Die Fachrichtungen „Holztechnik“ sowie „Maschinen- und Anlagentechnik“ wurden aus dem neuen Beruf ausgegliedert und in den ebenfalls neu geordneten „Technischen Produktdesigner“ eingefügt. Beide Berufe verfügen über gemeinsame Ausbildungsinhalte mit einer Dauer von 12 Monaten, wobei die gemeinsamen Qualifikationen sowie weitere spezifische und fachrichtungsspezifische Qualifikationen über die gesamte Ausbildungszeit vermittelt werden.Informationen des BiBB zum Technischen Systemplaner, abgerufen am 29. Juni 2011.
Einsatzbereiche Der Technische Systemplaner wird je nach gewählter Fachrichtung in spezifischen Einsatzbereichen zu finden sein: Mit der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik werden Konstruktions- und Planungsbüros der Gebäude- und Anlagentechnik angesprochen. Die Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik zielt auf Unternehmen ab, die Konstruktions- und Planungsarbeiten für den Stahl-, Fassaden- und Metallbau durchführen. Für Unternehmen zur Herstellung, Montage und Betrieb von gebäude- und anlagentechnischen Einrichtungen gibt es die Fachrichtung „Elektrotechnische Systeme“.
Sachliche Gliederung des Berufes Die Ausbildung zum Technischen Systemplaner kann in drei logische Abschnitte unterteilt werden: gemeinsame integrative und gemeinsame berufsprofilgebende Qualifikationen, weitere berufsprofilgebende Qualifikationen, berufsprofilgebende Qualifikationen in den Fachrichtungen.
Zu den integrativen Qualifikationen zählen: Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Umweltschutz, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Arbeitsplanung und -organisation, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Kundenorientierung.
Die gemeinsamen Qualifikationen lauten: Erstellen und Anwenden technischer Dokumente, Rechnergestützt Konstruieren, Unterscheiden von Werkstoffen, Unterscheiden von Fertigungsverfahren und Montagetechniken, Ausführen von Berechnungen.
Die weiteren berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: Beurteilen von Werkstoffen und Korrosionsschutzverfahren, Beurteilen von Montage- und Fügeverfahren, Erstellen technischer Unterlagen, Anfertigen von Skizzen.
In den Fachrichtungen werden schließlich weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme Erstellen technischer Unterlagen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Erstellen technischer Unterlagen der Stahl- und Metallbautechnik Erstellen technischer Unterlagen für elektrotechnische Systeme Ausführen von Detailkonstruktionen Entwerfen und Konstruieren Ausführen von Berechnungen Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen Berücksichtigen von bauphysikalischen Anforderungen Beurteilen und Anwenden von Systemkomponenten Anfertigen von technischen Dokumentationen für die Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Durchführen von Berechnungen Ausführen von Detailplänen Ausführen technischer Berechnungen Auswählen von Fertigungs-, Montage- und Fügeverfahren Anfertigen von schematischen und perspektivischen Darstellungen Beurteilen von Systemkomponenten Anfertigen von technischen Dokumentationen
Zeitliche Gliederung des Berufes Die zeitliche Gliederung erfolgt in so genannten Zeitrahmen, bei denen Qualifikationen aus unterschiedlichen Berufsbildpositionen miteinander verzahnt vermittelt werden sollen. Ein Zeitrahmen besteht dabei aus einer in sich geschlossenen Handlung, wobei die Qualifikationen im Laufe der Ausbildungszeit erneut aufgegriffen werden, dann aber auf einem höheren Niveau vermittelt werden.
Abschlussprüfung In diesem Beruf findet eine gestreckte Abschlussprüfung statt. Mit der Abschlussprüfung soll festgestellt werden, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Er soll nachweisen, „dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.“ BBiG. Die Prüfungsaufgaben werden von der Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) bereitgestellt. Die Prüfung findet vor einer IHK statt, wenn die Ausbildung in einem Industriebetrieb stattfindet. Falls in einem Handwerksunternehmen ausgebildet wird, dann ist die Handwerkskammer für die Durchführung der Prüfung verantwortlich.
Der Teil 1 der Abschlussprüfung wird mit 30 % gewichtet (Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik 25 %), der Teil 2 entsprechend mit 70 (bzw. 75 %). Teil 1 findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt; dabei werden die Inhalte des ersten bis dritten Ausbildungshalbjahres abgefragt. In Teil 2 der Abschlussprüfung hat der Betrieb u. a. die Wahl zwischen einem „Betrieblichen Auftrag“ sowie einem „Prüfungsprodukt“.
Der Technische Systemplaner ist der erste Beruf, bei dem bereits im Teil 1 der Abschlussprüfung unterschiedliche Prüfungsanforderungen formuliert wurden. Bislang wiesen Berufe mit Binnendifferenzierung und einer gestreckten Abschlussprüfung identische Prüfungsanforderungen im Teil 1 auf; im Teil 2 fand eine berufsprofilgebende Differenzierung statt.
Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Prüfungsbereich Gewichtung Erstellen technischer Unterlagen 30 Prozent Arbeitsauftrag 35 Prozent Systemplanung 25 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent
Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen Der Prüfungsteilnehmer erstellt in fünf Stunden eine technische Zeichnung und beantwortet hierzu in weiteren 120 Minuten schriftlich Aufgaben. In diesem Prüfungsbereich weist der Prüfungsteilnehmer nach, dass er Grundkörper in Ansichten darstellen, Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen, Skizzen anfertigen sowie technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen kann. Er zeigt weiterhin, dass er Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen kann. Dieser Prüfungsbereich zählt zu Teil 1 der Abschlussprüfung.
Prüfungsbereich Arbeitsauftrag In diesem Prüfungsbereich kann der Auszubildende auf das so genannte „Variantenmodell“ zurückgreifen. Er kann entweder einen „Betrieblichen Auftrag“ oder ein „Prüfungsprodukt“ erstellen. Der Ausbildungsbetrieb muss sich bei der Anmeldung zur Prüfung für eine der beiden Varianten entscheiden.
In beiden Varianten werden dieselben Prüfungsanforderungen nachgewiesen. Der Auszubildende muss zeigen, dass er Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären sowie technische Zeichnungen unter Beachtung der Normen und Vorschriften mit Anlagenschema erstellen kann. Weiterhin muss er zeigen, dass er Funktionszusammenhänge und Datenblätter erstellen, fachspezifische Berechnungen, insbesondere wärmetechnische und strömungstechnische Berechnungen durchführen, Kenndaten von Anlagenkomponenten unter Berücksichtigung von Schall- und Brandschutz ermitteln, gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen und Fertigungsunterlagen und Materialzusammenstellungen erstellen sowie Befestigungssysteme auswählen kann. Diese Anforderungen werden auf ein Gebiet heruntergebrochen, in dem der Auszubildende vorzugsweise ausgebildet worden ist. Zur Auswahl stehen: Heizungstechnik, Klimatechnik und Sanitärtechnik.
Unabhängig von der gewählten Variante (Betrieblicher Auftrag oder Prüfungsprodukt) hat der Auszubildende für die Bearbeitung dieser Anforderungen einschließlich der Erstellung einer Dokumentation 40 Stunden Zeit. Er präsentiert dem Prüfungsausschuss seine Ergebnisse in maximal 10 Minuten und führt anschließend ein Fachgespräch von maximal 20 Minuten Dauer.
Prüfungsbereich Systemplanung Der Auszubildende zeigt, dass er Skizzen oder Anlagenschemata oder Materialauszüge erstellen, Tabellenkalkulationen und Datenblätter unter Berücksichtigung der Normen und Richtlinien erstellen, Anlagenkomponenten nach Produktunterlagen, insbesondere Auslegungsdiagrammen, bestimmen und wärmetechnische und strömungstechnische Berechnungen durchführen. Er muss weiterhin nachweisen, dass er Wirkungsgrade berechnen, Eigenschaften von flüssigen und gasförmigen Medien bestimmen und Skizzen oder Funktionsschemata erstellen kann. Um diesen Nachweis zu erbringen, bearbeitet er schriftliche Aufgaben in maximal 180 Minuten.
Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Der Prüfungsteilnehmer bearbeitet in 60 Minuten schriftlich Aufgaben. Er weist nach, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann. Dieser Prüfungsbereich ist in allen drei Fachrichtungen identisch.
Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“, im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“, im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Weiterhin darf kein Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sein.
Mündliche Ergänzungsprüfung Eine mündliche Ergänzungsprüfung von etwa 15 Minuten Dauer ist in den Prüfungsbereichen „Systemplanung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ möglich, wenn damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann. Voraussetzung ist, dass diese Prüfungsbereiche mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurden. Eine mündliche Ergänzungsprüfung zur Verbesserung der Note ist nicht möglich. Das Ergebnis dieser mündlichen Prüfung fließt mit 2:1 in das bestehende Ergebnis ein.
Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Prüfungsbereich Gewichtung Erstellen technischer Unterlagen 25 Prozent Konstruktionsauftrag 40 Prozent Baukonstruktion 25 Prozent Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent
Prüfungsbereich Erstellen technischer Unterlagen Der Prüfungsteilnehmer erstellt in fünf Stunden eine technische Zeichnung und beantwortet hierzu in weiteren 120 Minuten schriftlich Aufgaben. In diesem Prüfungsbereich weist der Prüfungsteilnehmer nach, dass er Grundkörper in Ansichten darstellen, Bauteile in Ansichten und Schnitten darstellen, Baugruppen aus Stahlprofilen perspektivisch darstellen, Skizzen anfertigen sowie technische Zeichnungen normgerecht bemaßen und ergänzen kann. Er zeigt ebenfalls, dass er Werkstoffe sowie Fertigungs- und Fügetechniken unterscheiden und Bauteildetails mit Hilfe von Stücklistenangaben und technischen Unterlagen auswählen und darstellen kann. Dieser Prüfungsbereich zählt zu Teil 1 der Abschlussprüfung.