Die Zivilklausel (von zivil = bürgerlich, unmilitärisch, und Klausel = Einzelbestimmung in einem Vertragswerk, englisch Civil Clause) ist eine Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten, ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen. Die grundgesetzlich verankerte Freiheit von Lehre und Forschung ist festgeschrieben. Daher kann die Zivilklausel nur eine freiwillige Form von Beschränkung sein. Die erste Zivilklausel trat 1986 an der Universität Bremen in Kraft. Heute haben sie ca. 70 deutsche Universitäten und Hochschulen eingeführt. Zivilklauseln gibt es nur in wenigen anderen Ländern, vor allem in Japan. Die Idee der Zivilklausel kommt aus der Friedensbewegung und ist direkt mit einer Politik der Abrüstung verbunden.
Geschichte In ihrem Beschluss Nr. 5113 legte die Universität Bremen 1986 fest, dass „jede Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung“ vom Akademischen Senat abgelehnt werden sollte. Zusätzlich forderte die Zivilklausel die Mitglieder der Universität auf, „Forschungsthemen und -mittel, die Rüstungszwecken dienen könnten, [..] öffentlich zu diskutieren und ggf. zurückzuweisen.“ 1991 folgte im Beschluss Nr. 5757 die „Verpflichtung der Universität Bremen auf zivile Forschung.“ 2012 betonte der Akademische Senat im Beschluss Nr. 8484, dass die Inhalte aus den Beschlüssen Nr. 5113 und Nr. 5757 weiterhin Geltung haben sollten; außerdem wurde festgestellt, dass sich die Universität Bremen als „dem Frieden verpflichtet“ ansieht und „nur zivile Zwecke“ anstreben dürfe.Akademischer Senat der Universität Bremen, Beschluss Nr. 8484 (25. Januar 2012), https://www.uni-bremen.de/fileadmin/user_upload/sites/as/beschluesse/2012/8484.pdf (zuletzt abgerufen am 25. August 2024) Durch das Dritte Hochschulreformgesetz vom 27. März 2015 wurden die Hochschulen im Lande Bremen auch gesetzlich verpflichtet, sich eine Zivilkausel zu geben, die sicherstellt, dass in Forschung, Lehre und Studium ausschließlich friedliche Zwecke verfolgt werden und die den Hochschulen vom Land und von Dritten zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für Vorhaben verwendet werden sollen, die diesen Zwecken dienen.
Zivilklauseln sind von vielen weiteren Hochschulen in Deutschland eingeführt worden: z. B. in Berlin (TU, ab den 1950er Jahren, 1991 fortgesetzt), Dortmund (TU, 1991), Konstanz (Universität, 1991), Oldenburg (Universität, 2007), Tübingen (Universität, 2010), Halle (Saale; Universität, 2018), Erfurt (Universität, 2019) und Köln (TH, 2020).Liste aktueller Zivilklauseln, http://www.zivilklausel.de/bestehende-zivilklauseln (zuletzt abgerufen am 25. August 2024)
Im Bundesland Niedersachsen war die Zivilklausel zwischen 1993 und 2002Glaubwürdigkeits-Stresstest für Grün-Rot: Zivilklausel KIT und Hochschulen Baden-Württembergs Teil des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Formulierung des § 27 lautete: Niedersächsisches Hochschulgesetz Neufassung 1998 Eingeführt hatte die Zivilklausel im Landeshochschulgesetz Helga Schuchardt, Wissenschaftsministerin in der Landesregierung unter Gerhard Schröder (SPD).
Die Universität Tübingen schrieb die Zivilklausel im September 2010 in ihre Grundordnung. An mehreren Hochschulen bildeten sich in den letzten Jahren Initiativen gegen Rüstungsforschung. So stimmten Ende 2010 in Köln 65 % für die Einführung einer Zivilklausel.Webseite des Arbeitskreises Zivilklausel an der Universität Köln Im Juni 2012 sprachen sich die Studierenden der Universität Augsburg auf einer nicht beschlussfähigen Vollversammlung mit 77 % (144 dafür, 38 dagegen, 4 Enthaltung) für die Aufnahme einer Zivil- und Transparenzklausel in die universitäre Grundordnung aus. Hierbei geht es vor allem um die Befürchtungen, die mit dem Innovationspark einhergehen.
Im Grün-Roten Koalitionsvertrag der im Frühjahr 2011 gewählten neuen Baden-Württembergischen Landesregierung ist die Zivilklausel nicht zu finden, obwohl beide Koalitionspartner sich zuvor dafür starkgemacht hatten.Die Grünen forderten im Frühjahr 2011: „Zu einer verantwortungsbewussten Politik gehört auch der kritische Umgang mit der baden-württembergischen Rüstungsproduktion und mit Rüstungsexporten. […] Die Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen des Landes sollen ausschließlich friedliche Zwecke verfolgen. Um dies deutlich zu machen, befürworten wir die Einführung von Zivilklauseln in den Satzungen aller solcher Einrichtungen.“ Die SPD schrieb in ihrem „Regierungsprogramm“: „Die Forschung in Baden-Württemberg soll ausschließlich friedlichen Zwecken dienen.“ An der TU Darmstadt wurde 2012 eine Zivilklausel in die Grundordnung der Universität aufgenommen, zu welcher der Senat der TU im November 2014 zudem das bis heute einzige Umsetzungsverfahren beschloss. Auch in Frankfurt sprachen sich 2013, in einer Urabstimmung, über 76 Prozent der Studierenden an der Uni Frankfurt dafür aus, einen Passus in die Grundordnung zu übernehmen, dass „Forschung und Studium zivilen und friedlichen Zwecken“ dienen solle.Zeit.de: Studenten der Uni Frankfurt wollen Zivilklausel, abgerufen am 23. Februar 2013 In Göttingen stimmte der Senat im Februar 2013 für die Aufnahme einer Zivilklausel in die Studienordnung.
Während die Studierenden der Uni KielLena Greiner: „Studenten gegen Uni Kiel: Nie wieder Kriegsforschung!“ sich in einer nicht weisungsbefugten Befragung mit 2/3 für eine Zivilklausel ausgesprochen haben, sperrt sich die Universitätsleitung dagegen. Der Leiter des Kieler Instituts für Sicherheitspolitik Joachim Krause fand in einer Stellungnahme, dadurch werden wissenschaftliche Kontakte mit der Bundeswehr oder der wehrtechnischen Industrie diskreditiert.Joachim Krause: Zivilklausel - Nein Danke! Warum ich gegen „Zivilklauseln“ an deutschen Universitäten bin, Internetfassung des PDF auf Seiten des Instituts für Sicherheitspolitik. Nach Informationen des German Foreign Policy„Das Denken von morgen“ vom 24. Juli 2013, abgerufen am 24. Juli 2013. (Abruf kostenpflichtig) sollen ihn in einer früheren Fassung seiner Stellungnahme Zivilklauseln erinnert haben.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 23. Januar 2024 einen Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern beschlossen. Dieses Gesetz soll bayerischen Hochschulen die Einführung einer Zivilklausel verbieten.
Besondere Situationen
Eine Ausnahmestellung nimmt die Universität Karlsruhe ein. Sie fusionierte 2009 mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Weil das Forschungszentrum früher „Kernforschungszentrum“ hieß und dieses aufgrund des Potsdamer Abkommens und des Kernwaffenforschungsverbots auf zivile Forschung festgelegt war, stellte sich die Frage, ob diese Zivilklausel nun auch bei der Fusion mit der Hochschule auf das neue KIT übergehen sollte. Die Partei Die Linke brachte im Juni 2009 dazu eine Kleine Anfrage an den Bundestag ein.Kleine Anfrage (PDF; 53 kB) der Linken zur Zivilklausel 2009 Im ersten KIT-Weiterentwicklungsgesetz von 2012 hat eine Zivilklausel keine Berücksichtigung gefunden. Im zweiten KIT-Weiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2021 ist eine Zivilklausel ebenfalls nicht enthalten. Forschung für militärische Anwendungszwecke bleibt am KIT damit im universitären Bereich grundsätzlich möglich.
An der Universität Witten/Herdecke gibt es keine Zivilklausel im engeren Sinne; vielmehr soll sich die dortige Forschung am umfangreichen Konzept des Gemeinwohls orientieren.Forschung an der Universität Witten/Herdecke, https://www.uni-wh.de/forschung/ (zuletzt abgerufen am 25. August 2024) Darüber hinaus betont die Universität in ihrem Leitbild die grundsätzliche Wichtigkeit, „angesichts der zahlreichen Krisenherde und konkreten Bedrohungsszenarien“ in der Welt die damit einhergehenden Transformationsprozesse verantwortungsvoll und „aktiv mitzugestalten“ sowie für „eine gerechte und nachhaltige Veränderung“ einzustehen.Universität Witten/Herdecke, Leitbild und Claim, https://www.uni-wh.de/universitaet/leitbild-und-claim/ (zuletzt abgerufen am 25. August 2024)
Dual Use Viele Forschungseinrichtungen lehnen die Implementierung einer Zivilklausel mit der Begründung ab, dass sie sowieso nur im zivilen Bereich forschten. Die Befürworter von Zivilklauseln halten das für ein Scheinargument, weil sich sehr viele, vermeintlich friedliche Forschungsbereiche auch für den militärischen Einsatz eigneten. Der englische Fachbegriff dafür ist „Dual-Use“ – ein doppelter Verwendungszweck. Zum Beispiel könnte eine Zivilklausel der TU München vorschreiben, nicht für Firmen im rüstungsrelevanten Bereich an Satellitensystemen zu forschen, weil diese leicht auch im Kriegskontext zum Einsatz kommen könnten. Auch bei alten Zivilklausel-Universitäten, wie z. B. Bremen, gibt es immer wieder interne Diskussionen darüber, ob bestimmte Forschungsgebiete gegen die dortige Zivilklausel verstoßen oder nicht. Eine andere Form der Dualität vermutet der in Bremen lehrende Informatikprofessor Hans-Jörg Kreowski. Er hält die Zivilklausel für ein Werbeargument, welches viele Firmen anziehe, hier zu investieren, während andere Universitäten eine Einbuße bei den Unternehmenskooperationen befürchten.
Kritik Neben der Problematik des Dual Use wird angebracht, dass, wenn an einer Universität keine militärische Forschung mehr stattfinden kann, das Themenfeld der Sicherheits- und Rüstungspolitik mangels Notwendigkeit aus der hochschulpolitischen Öffentlichkeit verschwinden würde. Des Weiteren würden die ohnehin im Verteidigungshaushalt veranschlagten Mittel sich von der Bildungseinrichtung Universität zur Rüstungsindustrie verlagern.AStA der Universität Osnabrück, Andreas Würth: Wem nützt die Zivilklausel? in: AStA Zeitung - Nachrichten rund um die Uni und das studentische Leben S. 3, Ausgabe April/Mai 2015 asta.uni-osnabrueck.de
Weitere Kritik an der Idee einer Zivilklausel gab es nach dem Russischen Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 und der in diesem Kontext geführten Diskussion über eine mangelhafte Ausstattung der Bundeswehr.
So forderte Johann-Dietrich Wörner, Präsident der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften im Juni 2022: „Die Hochschulen sollten darüber nachdenken, ob ihre Zivilklauseln noch zeitgemäß sind oder im Verständnis einer friedlich ausgerichteten Verteidigungspolitik neu formuliert werden sollten.“ Ähnlich äußerte sich kurz darauf auch Friedrich Merz, Vorsitzender der CDU:
Liste deutscher Hochschulen mit Zivilklausel Karlsruher Institut für Technologie (nur Großforschung) Technische Universität Berlin Universität Bremen Technische Universität Dortmund Universität Hamburg Georg-August-Universität Göttingen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg HafenCity Universität Hamburg Eberhard Karls Universität Tübingen Universität Rostock Hochschule Bremen Hochschule Bremerhaven Universität Kassel Technische Universität Darmstadt Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Universität Münster Humboldt-Universität zu Berlin Leuphana Universität Lüneburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Hochschule Emden/Leer Technische Universität Chemnitz Philipps-Universität Marburg Hochschule Bochum Kunstakademie Münster Europa-Universität Viadrina Pädagogische Hochschule Weingarten Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Universität zu Köln Hochschule Ruhr West Robert Schumann Hochschule Düsseldorf Fachhochschule Südwestfalen Universität Siegen Fernuniversität in Hagen Universität Paderborn Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe FH Münster Fachhochschule Dortmund Folkwang Universität der Künste Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Hochschule für Musik Detmold Kunstakademie Düsseldorf Hochschule Hamm-Lippstadt Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Universität Duisburg-Essen Bergische Universität Wuppertal Universität Bielefeld Deutsche Sporthochschule Köln RWTH Aachen FH Aachen Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen