Die Volksabstimmung in Hessen vom 27. März 2011 war ein obligatorisches Referendum, bei dem das Stimmvolk über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung entschied. Das Plebiszit war aufgrund der Annahme eines entsprechenden Änderungsgesetzes durch den Hessischen Landtag am 15. Dezember 2010 notwendig geworden. Bei der Abstimmung sprachen sich 70 % der Abstimmenden für die vom Landtag vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Da die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entschied, war die Verfassungsänderung damit angenommen. Die Volksabstimmung wurde zusammen mit den Hessischen Kommunalwahlen abgehalten. Sie war das siebte Plebiszit in der Geschichte Hessens nach der Zeit des Nationalsozialismus.
Der Weg zur Volksabstimmung mini|hochkant|Stimmzettel für die Volksabstimmung Im Jahr 2009 beschloss der Deutsche Bundestag eine „Schuldenbremse“ in das Grundgesetz aufzunehmen, wodurch sich auch Konsequenzen für die Länderhaushalte und den Umgang mit Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand ergab. In der Hessischen Verfassung berührte dies vor allem den seit 1946 unveränderten Artikel 141, der sich vom Wortlaut her kaum noch mit den geänderten bundesrechtlichen Vorgaben in Übereinstimmung bringen ließ. Vor diesem Hintergrund befürworteten die meisten der im Hessischen Landtag vertretenen Parteien eine Änderung des Artikels 141, indem eine unmissverständlich an das Grundgesetz anschlussfähige Formulierung gefunden werden sollte.David Rauber: 10 Jahre Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung, S. 124–125.
Die Schwarz-gelbe Koalition brachte eine entsprechende Verfassungsänderung in den Landtag ein. Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen brachten Änderungswünsche am Gesetzentwurf vor, die schließlich in einen gemeinsamen Änderungsantrag aller vier Fraktionen aufgenommen und mit deren Stimmen beschlossen wurde. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf. Die vom Landtag beschlossene Schuldenbremse begrenzte die Verschuldung des Landes Hessen und untersagt die Neuverschuldung ab 2020.
Gemäß dem Gesetz über Volksabstimmungen legte die Hessische Landesregierung am 22. Dezember 2010 den 27. März 2011 als Tag der Volksabstimmung fest.
Mit den Wahl- und Stimmbenachrichtigungen wurden den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern ein Abstimmungsbüchlein des Landeswahlleiters mit Erläuterungen zur Volksabstimmung zugesandt. Die Fraktion Die Linke war zuvor am 15. Dezember 2010 im Hessischen Landtag mit dem Antrag gescheitert, in diese Broschüre nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile der Schuldenbremse aufnehmen zu lassen. Die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Grünen lehnten den Antrag gemeinsam ab. Daraufhin erhob Die Linke vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen Beschwerde, weil die aus ihrer Sicht unausgewogene Broschüre eine Verletzung der demokratischen Grundprinzipien darstelle. Der Versuch eine einstweilige Anordmnung und damit eine Verschiebung der Volksabstimmung zu erreichen, scheiterte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine einstweilige Anordnung ein zu massiver Eingriff in ein laufendes demokratischens Verfahren sei. Über den Grundsatz der Klage entschieden die Richter im Hauptverfahren mit Urteil vom 9. Oktober 2013 auf Zurückweisung des Antrages.
Ergebnis der Volksabstimmung Zeitgleich zu den Kommunalwahlen wurde die Volksabstimmung über die Aufnahme der Schuldenbremse als neuer Artikel 141 der Landesverfassung abgehalten. Die Volksabstimmung war zwingend abzuhalten (Obligatorisches Referendum), da im Land Hessen alle Verfassungsänderung erst nach Bestätigung durch das Stimmvolk Gültigkeit erlangen. Bei dem Plebiszit entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Der Wortlaut der Abstimmungsfrage lautete (Hervorhebungen im Original):
Von den knapp 4,4 Millionen Stimmberechtigten nahmen 48,9 % an der Volksabstimmung teil, etwa 1,2 % mehr, als bei den gleichzeitigen Kommunalwahlen. Eine deutliche Mehrheit von 70,0 % der gültig abgegebenen Stimmen begrüßte die Verfassungsänderung, während 30,0 % sie ablehnten. Der Anteil an „Ja“- und „Nein“-Stimmen war in allen drei Regierungsbezirken in etwa gleich groß, mit der größten Unterstützung im Regierungsbezirk Darmstadt (70,9 %). Der Anteil ungültiger Stimmen betrug auf ganz Hessen gerechnet 3,3 %.
Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung „Schuldenbremse“ vom 27. März 2011 in HessenHessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Hessen am 27. März 2011. Endgültiges Ergebnis, S. 2. Gebiet Stimmberechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) Regierungsbezirk Darmstadt 2.639.029 1.275.160 48,32 % 1.237.742 97,07 % 37.418 2,93 % 877.529 70,90 % 360.213 29,10 % Regierungsbezirk Gießen 792.137 377.909 47,71 % 363.719 96,25 % 14.190 3,75 % 248.030 68,19 % 115.689 31,81 % Regierungsbezirk Kassel 957.359 490.875 51,27 % 471.423 96,04 % 19.452 3,96 % 326.332 69,22 % 145.091 30,78 % 4.388.525 2.143.944 48,85 % 2.072.884 96,69 % 71.060 3,31 % 1.451.891 70,04 % 620.993 29,96 %
Folgen Nach Bestätigung in der Volksabstimmung wurde die Hessische Verfassung um den Artikel 141 ergänzt. Die „Schuldenbremse“ sah vor, dass nach mehreren Jahren einen sinkenden Neuaufnahme von Verbindlichkeiten erstmals ab 2020 diese hätten gesenkt werden müssen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie, die mit erheblichen Mehrbelastungen der öffentlichen Hand bei gleichzeitigem Ausfall von Steuereinnahmen einherging, ließ sich dieses Ziel der „Schuldenbremse“ nicht umsetzen.
Insbesondere die Kommunalverbände äußerten sich zehn Jahre nach Einführung der Verfassungsergänzung verhalten skeptisch, ob die sehr strengen Vorgaben zur Verschuldung der öffentlichen Hand langfristig tragfähig seien.David Rauber: 10 Jahre Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung, S. 129–130. Von den im Landtag vertretenen Parteien hielt zunächst nur Die Linke an ihrer grundsätzlichen Ablehnung der „Schuldenbremse“ fest und forderte 2021 eine Reform auf Bundesebene. Noch im Januar 2024 verteidigte der hessische Finanzminister Lorz diese und wandte sich gegen eine Aufweichung. Nachdem Anfang 2025 der Bundestag die Regelungen zur Schuldenbremse durch eine erneute Grundgesetzänderung gelockert hatte, nutzte auch das Land Hessen die neuen Möglichkeiten und stellte den hessischen Kommunen 300 Millionen als Soforthilfe zur Verfügung.
Siehe auch Direkte Demokratie in Deutschland Liste der Plebiszite in Deutschland
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Hessische Geschichte (21. Jahrhundert) #2011 Hessen 2011 Hessen Hessen 2011