mini|hochkant|Schloss Noschkowitz (2014). mini|hochkant|Erdgeschossplan des Schlosses Noschkowitz um 1903. mini|hochkant|Schloss Noschkowitz, Hof (2006).
Das Schloss Noschkowitz ist ein Renaissance-Schloss aus dem 16. Jahrhundert in Noschkowitz in Sachsen und eines der letzten nach allen Seiten geschlossenen Rittergüter Sachsens.
Lagebeschreibung Noschkowitz gehört als Ortsteil der Gemeinde Jahnatal zu den Randausläufern der Lommatzscher Pflege und ist 16 km Straßenlänge von Lommatzsch entfernt. Noschkowitz liegt im Tal des Rittmitzer Baches, der hinter dem 180 m hochgelegenen Krötenberg bei der Ortslage Oberwutzschwitz in die Kleine Jahna mündet. Dresden ist 54 km und Leipzig 69 km Straßenlänge entfernt. Das als Niederaue vom Wasser geformte Gelände wird ausschließlich landwirtschaftlich genutzt und ist von Feld- und Wiesenfluren umgeben. Nur im Südosten hat sich älterer Baumbestand erhalten, welcher als Noschkowitzer Holz bezeichnet wird. Die Siedlungsstruktur hat sich um das Schlossareal herum in zwei Richtungen ausgebildet. In westliche Richtungen, dem Laufe des Rittmitzer Baches folgend, befinden sich Gewanne, begrenzt durch die Verbindungsstraße nach Zschaitz. In nördlicher Richtung besteht die Siedlung aus mehreren ursprünglichen Gutsblöcken, welche immer wieder zerteilt und damit verkleinert wurden.
Baubeschreibung mini|hochkant|Schloss Noschkowitz, Torhaus (2006). mini|hochkant|Schloss Noschkowitz: Doppelwappen von 1754 am Torhaus. Hans von Taubenheim und Ehefrau Sophia, geb. von Zaschnitz. mini|308x308px|Noschkowitz: Blick vom Schlossturm in den Rittergutshof. Das nach Osten gelegene Schloss besteht aus einem rechteckigen Hof. Der Blick auf das Schloss aus südlicher Richtung trifft den manieristischen Rundbogen der Haupteinfahrt. Die bossierten Steinquader treten aus der glatten Mauerfläche hervor, ihre äußeren Abrundungen folgen der Bogenform des Portals. Darüber befindet sich ein Allianzwappen des Hans von Taubenheim und seiner Frau Sophie von Zaschnitz aus dem Jahr 1574. Die vermuteten Hinweise auf einen Vorgängerbau sind derzeit nicht bewiesen. Aus dieser Bauzeit stammt auch das Torhaus. Links in der darin befindlichen Tordurchfahrt ist eine vermauerte Tür, die in die ehemalige schwarze Küche mit direktem Zugang zum Wendelstein führt. Rechts neben der Einfahrt befand sich vermutlich die Schlosskapelle. Dafür sprechen die Ostrichtung, eine vermauerte sakrale Nische, sowie die urkundliche Erwähnung eines Pfarrers. Der Ostflügel ist der älteste Teil der Anlage, mehrere gotische rechteckige Fenster verweisen diesen Teil des Schlosses in das 15. Jahrhundert und auf einen Vorgängerbau. In diesem Teil, direkt neben dem Wendelstein, ist eine Halle mit einer Säule, auf der vier Kreuzgewölbe aufliegen. Der an diesem Gebäude auf der Hofseite sich befindliche schlichte Erker wurde später als der eigentliche Ostflügel errichtet, vermutlich gemeinsam mit dem runden Wendelstein. Dessen Spitze ist heute, weit sichtbar und stammt aus dem 19. Jahrhundert. Der zentral über dieser eigentlichen Eingangshalle gelegene Turm wurde um 1574 errichtet. 2007 wurden bei Bauarbeiten im Obergeschoss eine Holzbalkendecke mit Fischgrätenmuster aus dem Jahr 1574 freigelegt. Das Schloss ist heute teilweise von Wasser umgeben. Ob es einmal ganz von Wasser umgeben war, muss zumindest für den heute sichtbaren Renaissancebau stark bezweifelt werden. Auch ein erweiterter Bühl ist augenscheinlich nicht vorhanden. Dem Bau und seiner Umgebung fehlen sämtliche fortifikatorischen Merkmale. Die symmetrisch dem Nordostflügel gegenüberliegenden Gebäude werden Kavaliershäuser genannt und sind verputzte Fachwerke in Stockwerkbauweise aus dem 17. Jahrhundert. Direkt an das Schloss grenzt ein dreiseitig geschlossener Wirtschaftshof. Die Wirtschaftsgebäude zeigen interessante Mansardendachformen mit drei Dachebenen. Diese Gestaltung der Dächer mit ausgebildeten Giebeln gestattete maximale Lagerflächen für Getreide und Futter. Das westliche Wirtschaftsgebäude weist heute noch Merkmale der Renaissance im Kreuzgewölbe und Dachgestaltung auf.
mini|Älteste Darstellung des Schlosses Noschkowitz Älteste überlieferte Darstellung Die älteste, erhalten gebliebene Abbildung des Schlosses ist im sogenannten Ur-Oeder sichtbar. Die früheste großmaßstäbliche Aufnahme erfolgte durch Matthias Oeder (etwa 1540–1614) im Zuge der ersten sächsischen Landesvermessung. Diese wurde im Maßstab 1:45.000 durchgeführt. Von Oeders Nachfolger Balthasar Zimmermann (gestorben um 1633) existiert eine Verkleinerung auf 1:53.333, die als Oeder/Zimmermann bezeichnet wird. Die roten Linien sind Vermessungslinien und die kurvenreichen schwarzen Linien stellen die Bachverläufe dar. Straßen sind nicht dargestellt. Die geraden Linien sind Meridiane. Wie andere Oeder-Karten ist die Karte nach Süden ausgerichtet. Die Abbildung zeigt Noschkowitz in den Jahren des Dr. Johann Lauterbach (zwischen 1586 und 1616). Noschkowitz hatte damals sechs Güter, sieben Häuser und eine Mühle. Auch die Steinmühle etwas oberhalb des Schlosses ist bereits eingezeichnet. Deutlich lassen sich das Schloss mit dem Wendelstein und ein Wirtschaftsgebäude erkennen.
mini|hochkant|Schloss Noschkowitz Wandmalerei. Wandmalereien Rechts vom Haupttor befindet sich im Erdgeschoss ein Raum, welcher in der Geschichte als Kohlelager und Hundezwinger genutzt wurde. An den Wänden befinden sich Laienzeichnungen, bei denen Cornelius Gurlitt vermutet, sie stellten Szenen aus den Befreiungskriegen dar. Möglicherweise aber auch die tragische Geschichte der Sophia von Taubenheim, geb. von Zaschnitz.
Zaubereiprozess der Sophia von Zaschnitz Sophia von Taubenheim, auch die frau Taubenhaimin (* unbekannt; † 23. Juli 1585 in Dresden), geb. von Zaschnitz, war die Ehefrau von Hans von Taubenheim, welchem seit 1568 das Gut Noschkowitz gehörte. Sophia wurde in einem Hexenprozess verurteilt und am 23. Juli 1585 auf dem Markt von Dresden durch das Schwert hingerichtet.
Beschuldigungen Am 19. April 1585 erhielt Kurfürst August ein Schreiben der Doktoren Andreas Paul, Hartmann Pistoris, David Peifer und Nikolaus Krell mit folgendem Inhalt: Ein Balthasar Stübler hätte Herzog Christian, dem Sohn des Kurfürsten August, mitgeteilt, dass ein Bauer namens Paul Rüdiger, ansässig auf dem von Taubenheim gehörigen Gut Noschkowitz, zu ihm gekommen sei, mit der Bitte, seine Beschuldigung der Frau des Taubenheim als Zauberin dem Kurfürsten mitzuteilen. Die Ermittlungen der Beschuldigung haben dann gezeigt, dass die Bezichtigung der Sophia von Taubenheim bereits aus dem vergangenen Jahr herrührte, in welchem sich ein Kleinkrimineller, ein Dieb namens Gregor Keller, der durch Taubenheim gefangen genommen wurde, dahingehend geäußert hätte, Taubenheim habe auf Grund dieses Umstandes dessen Hinrichtung verschoben. Paul Rüdiger wiederum habe das Gerücht von einem Brosius Heintzschel, dem damaligen Wächter des Gregor Keller. Der Zeuge Heintzschel beging später Suizid.
Kurfürst August Nach diesen Untersuchungen erging am 20. April ein Befehl des Kurfürsten an den Lehnsekretär Elias Vogel, es sei „… H. v. T. doselbst in sein hauß an vnser hand [zu] bestricken, sein weib aber sambt ihrem gesinde vnd vf wehn der örtter sönsten meher Icht was ausgesagt, vnnd getzeuget wirt in verhaftung kegen Leißnig [zu] nehme, sie vnderschiedlich wol [zu] verwahre …“ Die tatsächlichen Gründe dieser radikalen Verhaftung aller Beteiligten durch den Befehl des Kurfürsten liegen darin, dass die Zaubereibeschuldigung der Sophia des Kurfürsten eigene Person berührte. Kilian Keller, der Sohn des Diebes Keller, sagte dann aus, „die frau Taubenhaimin hette gesagt, Ir Junker were des Churf(ürsten) Nechster Rad gewesen, der Churf(ürst) wolt Inen nicht mehr an hofe haben wen der Churf(ürst) Inen nicht mehr am hoffe heben woltt so solt der Churf(ürst) auch sein leben nicht behalt(en), Sie wolt Inen zu Thode kochen.“ In der Tat war Kurfürst August in der Zeit des Prozesses gegen Sophia erkrankt, wie aus seinem Brief an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg vom Juli 1585 hervorgeht.
Sophia von Zaschnitz Die von Zaschnitz lebten auf Schloss Schnaditz, einem heutigen Ortsteil von Bad Düben, beim Vorwerk Wellaune, das im historischen Mittelpunkt des damals berüchtigten Kohlhase-Terrors stand. Es war eine Sophia von Zaschnitz, welche den ersten Prozess gegen Hans Kohlhase 1532 gewann. 1536 starb ihr Mann, der Junker von Zaschnitz, dessen Willkür die Kohlhase’schen Händel ausgelöst hatten. Sophia führte den Prozess nach dem Tode ihres Mannes zu Ende. Der Hauptbelastungszeuge Rüdiger war erst nach Noschkowitz gezogen und hatte dort ein Haus von Taubenheim erworben. Seitdem lag er mit Taubenheim im Streit, der ihn als „so wiedersetzig vnd halstarrigk wieder mich“ bezeichnete. Aber auch andere Klagen von Bauern zeigen, dass Taubenheim hart gegen sie vorging. Diese hatten Schulden und verloren dadurch ihre Höfe, die Taubenheim dann an sich brachte. Ein klarer Fall von Bauernlegen, welches Kurfürst August 1563 verboten hatte. Jedenfalls versuchte Taubenheim, den Paul Rüdiger durch die Wegnahme seiner Kühe von der Aussage gegen seine Frau abzuhalten, was ihm aber nicht gelang, denn es erfolgte der sofortige Rückgabebefehl des Kurfürsten. Am 30. April sowie zwischen 24. und 27. Mai legten dann Paul Rüdiger und andere Personen ihre Zeugnisse ab.
Anklage gegen Sophia von Zaschnitz und Heidine Wiedemann Sophia wurde zusammen mit ihrer Komplizin Heidine Wiedemann angeklagt: Beide hätten in einem Topf ein Stück Stoff oder Leder aus einer Hose des Kurfürsten zusammen mit Kräutern gekocht, wobei die Heidine unverständliche Worte gemurmelt habe. Sophia wurde weiter beschuldigt, Diebe beherbergt, Hehlerei betrieben, sowie mit Gregor Keller, einem der Diebe, und verschiedenen Adligen, Unzucht getrieben zu haben. Diese Nebenklagen nehmen aber im Laufe der Untersuchung nur eine Hilfsweise Stellung ein. Am 24. Mai erfolgte die erste gütliche Aussage der Sophia auf dem Meißner Schloss. Sie gestand nichts, genauso, wie in der zweiten gütlichen Befragung vom 30. Juni in Dresden. Als am 1. Juli ein Urteil des Leipziger Schöppenstuhls eintraf, das die peinliche Befragung enthielt, erfolgte noch am selben Tag die erste Aussage auf der Folter. Die dabei erzielte Aussage zog sofort das Todesurteil des Schöppengerichtes nach sich. Aber Sophia widerrief. Doch die Beweise durch das Geständnis der mitangeklagten Heidine Wiedemann waren erdrückend. Auch die List, einer vorgetäuschten Schwangerschaft, die Taubenheim erfunden hatte, retteten sie nicht vor einer weiteren Folter, zu welcher Kurfürst August persönlich anwies, dass diese scharf zu führen sei. Die danach durchgeführte Folter beschreibt folgender Auszug aus einem Schreiben vom 13. Juli, in dem es um den Zeitpunkt der Hinrichtung geht: „… was aber die gefangene Zauberin betrifft, soll morgen das vrthell, weil sie bey lebendigem Leibe zufaulen anfahet, an Ihr volnstrackt werdn.“ Sophia belasteten die zahlreichen Zeugen, von denen Taubenheim August in einem Bittgesuch vom 19. Juni mitteilte, dass es sich um „derer viel leichtfertige lose leute“ handelte, unter denen er namentlich Kilian Keller hervorhob.
Urteil und Hinrichtung