Der Begriff Taufname (mittelhochdeutsch toufname) entstand im Spätmittelalter und bezeichnet den Namen, mit dem ein Täufling im Zusammenhang seiner Taufe angesprochen wird. Heute handelt es sich dabei in der Regel um den oder die im zivilen Personenstandsregister eingetragenen Personennamen. Vorname und Taufname sind also identisch.
Abgrenzung Bei der christlichen Taufe handelt es sich nicht um ein Ritual der Namensgebung. Auch wenn bei der Säuglingstaufe Namensgebung und Taufe zeitlich sehr eng beieinander liegen, sind die beiden Akte deutlich voneinander zu unterscheiden. Für die Namensgebung sind im Regelfall die Eltern (früher nicht selten auch die Paten) zuständig, die Taufe vollzieht im Normalfall der Geistliche. Mündige Konvertiten aus nichtchristlichen Religionen entscheiden sich nicht selten dafür, im zeitlichen Kontext ihrer Taufe einen neuen Namen anzunehmen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der ursprüngliche Name sich von Personen oder Begriffen herleitet, die eng mit der Herkunftsreligion verbunden sind. Ein besonderes Thema sind die in der Vergangenheit erfolgten Namenswechsel jüdischer Konvertiten.
Anders als bei säkularen Namenstaufen ist die Namensgebung nicht der Kerninhalt des christlichen Taufaktes. Der christliche Täufling wird nicht (wie manchmal irrtümlich angenommen) auf einen Taufnamen getauft. Anders als beispielsweise eine Flugzeug- oder Schiffstaufe („Ich taufe dich auf den Namen AIDA“) oder auch einer Tiertaufe erfolgt die christliche Taufe vielmehr stets im oder auf den Namen des dreieinigen Gottes bzw. auf den Namen Jesus Christus (je nach Konfession mit teils etwas abweichenden Formulierungen). Dies unterscheidet die christliche Taufe auch von der sogenannten freien oder zivilen Taufe, die als Namensweihe in manchen Verbänden von Konfessionslosen oder Atheisten praktiziert wird.
Geschichte „Keine von den Namenswechseln, welche uns auf dem Gebiete des N.T. begegnen, steht mit der Taufe im Zusammenhange; [...].“, schrieb Johann Wilhelm Friedrich Höfling (1802 bis 1853) in seiner ausführlichen Darstellung der christlichen Taufe.Joh. Wilhelm Friedrich Höfling: Das Sakrament der Taufe nebst den anderen damit zusammenhängenden Akten der Initiation – dogmatisch, historisch, liturgisch dargestellt. Erster Band, welcher die dogmatisch-historische Einleitung und Grundlegung enthält, so wie die Darstellung des Katechumenates und der Taufe der Proselyten enthält. Palm’sche Verlagsbuchhandlung: Erlangen 1846. S. 370 Auch zur Zeit der frühen Kirche führten Konvertiten auch nach dem Empfang der Taufe ihre alten Namen weiter.Die Angaben dieses Abschnitts orientieren sich (sofern nicht anders angegeben) an: Über die Vergabe eines neuen Namens während der eigentlichen Taufhandlung gibt es keine Nachrichten. Selbst Namen, die auf heidnische Gottheiten verwiesen, wurden nach der Taufe bedenkenlos weiterverwendet und von den frühen christlichen Gemeinden akzeptiert. Adolf Harnack wies darauf hin, dass Namensänderungen im Zusammenhang mit der Konversion zum Christentum zunächst kaum vorkamen, obwohl seit der allgemeinen Bürgerrechtsverleihung durch Caracalla im Jahr 212 jeder Freie seinen Namen wechseln konnte.Christoph Markschies: Das antike Christentum. Frömmigkeit, Lebensformen, Institutionen. 2., durchgesehene und erweiterte Auflage, C. H. Beck, München 2012, S. 68. So berichtet Eusebius von Caesarea über eine Gruppe von Christen, die während der Diokletianischen Verfolgung ihrem Martyrium entgegengingen: Der Richter fragte den Wortführer nach seinem Namen, „bekam aber statt des eigentlichen Namens einen Prophetennamen zu hören; — und das geschah von Seiten aller, weil sie an Stelle der ihnen von den Eltern gegebenen Namen, die vielleicht mit dem Götzendienst zusammenhingen, sich diese beigelegt hatten. So konnte man hören, wie sie sich Elias und Jeremias und Isaias und Samuel und Daniel nannten und sich demgemäß nicht bloß durch die Tat, sondern auch durch das Tragen entsprechender Namen als ‚den Juden im Geiste‘ (Röm 2,29) , also ‚einen echten und unverfälschten Israeliten Gottes‘ (Joh. 1, 47) zu erkennen gaben…“Eusebius von Caesarea: Über die palästinischen Märtyrer 11,8.
Erst mit der um 380 vollzogenen Anerkennung des Christentums verschwanden die heidnischen Namen nach und nach. Eine kirchliche Anordnung gab es dafür aber nicht. Noch auf dem Ersten Konzil von Nicäa (325 nach Christus) trugen fast alle Bischöfe heidnische Namen. Beim Konzil von Chalcedon (451 nach Christus) waren es allerdings nur noch vier bischöfliche Amtsträger und beim Dritten Konzil von Konstantinopel (680–681) nur noch einer.
Drittes bis siebtes Jahrhundert Erst im vierten Jahrhundert wurde es in weiteren Kreisen üblich, den heidnischen Namen bei der Taufe abzulegen und einen „christlichen“ Namen anzunehmen. Bis zum siebten Jahrhundert hatte sich ein Katalog christlicher Namen herausgebildet, an dem sich christliche Familien bei der Namensgabe orientierten. Er lässt sich grob in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe bilden hebräische Namen, die dem Alten Testament entstammen und ins Griechische oder Lateinische übersetzt wurden. Aus Jonathan zum Beispiel wurde Theodoros und aus Salomo Irenäus. Die zweite Gruppe bildete unübersetzte hebräische und griechische Namen, die sich mit besonderen Personen des Alten und Neuen Testament verbanden. Auch die Namen altchristlicher Märtyrer finden sich hier. Zur dritten Gruppe gehören Namen, die im christlichen Kontext entstanden waren und einen geistlichen Inhalt zum Ausdruck brachten, zum Beispiel Adeodatus (lateinisch: Von Gott gegeben), Dominicus und Anastasios. Gegen Ende des genannten Zeitraums begann man auch, Kinder nach vorbildlichen verstorbenen Persönlichkeiten des Christentums, den sogenannten „Heiligen“ zu benennen und brachte sie mit diesen Namen zur Taufe. Beliebt waren insbesondere solche Heilige, die während ihres irdischen Lebens als kraftvolle Fürbitter bekannt geworden waren. Die Eltern erwarteten, dass der jeweilige Heilige das nach ihm benannte Kind besonders schützen und begleiten würde. Seit dem frühen Mittelalter wurde dem Kind der Name bei der Taufe zugesprochen.
Achtes bis elftes Jahrhundert Die irischen und fränkischen Missionare des achten und neunten Jahrhunderts machten die Germanen mit typisch christlichen Namen bekannt und versuchten, sie bei ihrer Taufe zu einem Namenswechsel zu überreden. Seit der Merowingerzeit wurde die im germanischen Raum übliche Namensvariation, bei der jeweils zwei Elemente, die oft aus dem väterlichen und dem mütterlichen Namen stammten, zu einem neuen Namen zusammengesetzt wurden, durch Hinzufügung christlicher Namenselemente (etwa „Ostern“ in Austrobaldus oder Osterlindis, Dominus in Domnofredus, „Gott“ in Godetrudis usw.) ergänzt.Arnold Angenendt: Geschichte der Religiosität im Mittelalter. 4., korr. Aufl., Primus, Darmstadt 2009, ISBN 978-3-89678-655-5, S. 475 f. Die benediktinische Mission des zehnten Jahrhunderts beließ es auf ihren Missionsfeldern beim germanischen Namensgut, was eine Renaissance der alten germanischen Namen zur Folge hatte und dazu führte, dass im deutschen Raum bis ins tiefe elfte Jahrhundert hinein nur Namen germanischer Herkunft vergeben wurden.
Zwölftes bis sechzehntes Jahrhundert mini|Heiligenkalender (14. Jahrhundert) Die oben erwähnte Entwicklung schlug im zwölften Jahrhundert um. Zunächst war es der Adel, der für seine Nachkommenschaft wieder christliche Namen wählte. Im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert folgten die Bürger und Bauern. Im Volk setzte sich die Benennung nach Königen und Fürsten durch, später wurden geläufige Heiligennamen gewählt. Diese Entwicklungen hatten einen beträchtlichen Namensschwund zur Folge. Schließlich orientierten sich die Taufpaten, denen die Namenswahl oblag, mehr und mehr am Heiligenkalender und wählten häufig den Heiligennamen, der sich am Tauftag im Kalender fand. In diesem Zusammenhang entstand der Begriff „Tauf-Name“. Er ist also spätmittelalterlicher Herkunft. Etwa in demselben Zeitraum, in dem auch bei bestimmten Bevölkerungsgruppen Familiennamen aufkamen, entstand auch die Bezeichnung „Vor-Name“.
Reformation Martin Luther und Ulrich Zwingli haben sich mit der Namengebung nicht beschäftigt. Luther selbst erhielt seinen Vornamen, weil er am Martinstag getauft wurde. Johannes Calvin setzte sich für Taufnamen ein, die sich aus der Bibel herleiten lassen. 1546 kam es in Genf zu Diskussionen um Taufe und Namengebung, als einer der Pfarrer nicht den von den Eltern gewünschten Namen eines populären Heiligen (Claude) akzeptierte, sondern dem Täufling den biblischen Namen Abraham gab. Nach einem Entwurf, den Johannes Calvin erarbeitete, nahm der Stadtrat daraufhin ein Gesetz an, welches unzulässige Namen definierte:Philip Benedict: Calvin und die Umgestaltung Genfs. In: Martin Ernst Hirzel, Martin Sallmann (Hrsg.): 1509 – Johannes Calvin – 2009. Sein Wirken in Kirche und Gesellschaft. Essays zum 500. Geburtstag. TVZ, Zürich 2008. S. 13–28, hier S. 20. Namen „der Götzen, die das Land regiert haben“, d. h. Namen katholischer Heiliger; Namen, die nur Gott zukommen, wie Immanuel; Namen, die lächerlich oder absurd wirken, wie Suaire („Schweißtuch“).
Anglikanische Kirche und Puritaner Mit der Thronbesteigung Königin Elisabeths I. im Jahr 1558 traten Taufnamen biblischer (und vor allem alttestamentlicher) Herkunft in Großbritannien einen Siegeszug an, der im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte, obwohl in der anglikanischen Church of England der katholische Namenskalender beibehalten worden war. Ursache dafür aber waren nicht allein die calvinistischen Puritaner, sondern das in dieser Zeit verbreitete Verständnis von England als Erbe Israels und Gottes auserwähltem Volk. Vertreter dieser Anschauungen gingen davon aus, dass die verlorenen zehn Stämme Israels in England eine neue Heimat gefunden hätten und zu Vorfahren des britischen Volkes geworden seien (Anglo-Israelismus).Zum Anglo-Israelismus bzw. Britisch Israelism siehe den Überblicksartikel , In: EZW-Materialdienst, 11/2011; eingesehen am 21. Januar 2020
Nachreformatorischer Katholizismus Die römisch-katholische Kirche formulierte zum ersten Mal beim Konzil von Trient allgemeine Bestimmungen zur Namenswahl. Der 1566 im Gefolge des Konzils erschienene Römische Katechismus konkretisierte sie mit der Empfehlung, der Taufname sollte dem Verzeichnis der Heiligen entnommen werden. Begründet wurde dies mit der Vorbild- und Fürbittefunktion der Heiligen. Erst das 1614 erschienene Rituale Romanum konnte diese Anweisung durch Veröffentlichung eines verbindlichen römischen Heiligenkalenders inhaltlich füllen, der sich allgemein verbreitete. „Diese Bestimmungen“ – so der reformierte Kirchenhistoriker Fritz Blanke – „gehörten nicht in den Bereich des [katholischen] Kirchenrechtes, sondern der disziplinär-pastoralen Anweisung. Juristischer Zwang wohnt ihnen also nicht inne.“