Frost kann bei der Rebe sowohl in der Vegetationszeit als auch in der Vegetationsruhe Schäden verursachen. Die Gefahr ist je nach Gebiet und Lage von verschiedenen Faktoren abhängig. Während Krankheiten und Schädlinge wirksam und ökonomisch effizient bekämpft werden können, sind Gegenmaßnahmen bei extremen Witterungseinflüssen, unter anderen Frost, wesentlich aufwendiger. Dies gilt insbesondere für Spätfrostschäden, welche im kontinental geprägten Klima durch den Klimawandel häufiger auftreten können.

Das Schädigungsausmaß ist abhängig von vielen Faktoren, insbesondere der Dauer der Frosteinwirkung, der Luftfeuchtigkeit, dem Entwicklungsstand der Rebe und der Rebsorte. Das Auftreten von Frost in einer Weinbergslage ist daher ein begrenzender Standortfaktor. mini|Ein Bahndamm verhindert den Abfluss von Kaltluft. Als Frostlage bezeichnet man Lagen, die aufgrund ihrer Topografie häufiger als der Durchschnitt von Frost gefährdet sind. Dies können sowohl Frühfröste (im Spätherbst), Winterfröste oder Spätfröste (Frühjahr) sein. Meistens befinden sich diese Lagen in Senken, Niederungen oder am Hangfuß, wo der Luftabfluss z. B. durch Bahn-, Straßendämme oder Hecken behindert ist und sich Kaltluftseen bilden können. Frostlagen erfordern gezielte Rebsortenwahl und später einen erhöhten Arbeitsaufwand (Stockausfälle, Frostschutzmaßnahmen).

Frühfrost Von Frühfrost spricht man dann, wenn vor dem Ende der Vegetationszeit bzw. Laubfall im Herbst, durch Temperaturen unter 0 °C grüne Blätter geschädigt werden. Grüne Rebteile erfrieren schon bei Temperaturen knapp unter 0 °C. Rebsorten zeigen betreffend ihre Empfindlichkeit Unterschiede. So sind z. B. die Blätter der Sorte Scheurebe widerstandsfähiger gegen Frühfrostschäden als andere Rebsorten. Die Blätter verfärben sich rötlichbraun und rollen sich ein. Es kommt zu einem vorzeitigen Blattfall. Damit ist die Fotosynthese unterbunden, eine weitere Mostgewichtszunahme und Reservestoffeinlagerung erschwert. Unreife Beeren verfärben sich rotbraun und nehmen einen Frostgeschmack an.

Frühfrostgefahr besteht in Tallagen, wo sich die kalte Luft in Form von Kaltluftseen sammelt. Wenn die Traubenreife schon sehr fortgeschritten ist, gibt es für die Trauben und Rebstöcke nur geringe Nachteile bei der Holzreife. Vollreifen Trauben schadet Frost nicht.

Winterfrost Winterfrostschäden entstehen durch inter- oder intrazelluläre Eisbildung und damit zur Schädigung von Zellen im Rebholz. Entscheidend für die Stärke der Schädigung ist nicht nur die Tiefe der Temperatur, sondern auch der Witterungsverlauf vor und nach der Kälteeinwirkung, der Zeitpunkt, die Abkühlungsrate, Frostdauer, Auftaugeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit und der ernährungs- und entwicklungsphysiologische Zustand (Entwicklungsstadium, Sorte, Klon, Alter, Vorjahresertrag, Pflanzenschutzmaßnahmen, Bodenpflege, Düngung) der Rebe. Bei gut ausgereiften Reben liegt die kritische Temperatur ungefähr bei –20 °C. Winterfrost wird von den Sorten sehr unterschiedlich vertragen. Langsam sinkende Temperaturen sind weniger gefährlich als ein plötzlicher Kälteeinbruch. Besonders gefährlich ist es für die Rebe, wenn dem Frost eine milde Witterungsperiode voranging.

Frosthärte, Frostwiderstandsfähigkeit Diese wird vor allem durch den Entzug von Wasser und der Fähigkeit bzw. Geschwindigkeit der Umwandlung von Stärke in niedermolekulare Zucker gefördert. Die größte Widerstandsfähigkeit gegen Winterfrost erreicht die Rebe von Ende Dezember bis Mitte Februar. Anschließend nimmt diese ab und auch die Sortenunterschiede werden geringer. Sobald der Saftstrom in den Leitungsbahnen beginnt, nimmt die Frostgefährdung stark zu. Späte Winterfröste in dieser Zeit sind für alle Sorten sehr gefährlich und das Schadensausmaß meistens sehr hoch.

Reben mit unzureichender Einlagerung von Reservestoffen sind besonders winterfrostgefährdet. Der Nährstoff Kalium hat für den Wasserhaushalt und die Fotosynthese große Bedeutung. Ein Mangel an Kalium verringert nicht nur die Traubenqualität, sondern auch die Winterfrostwiderstandsfähigkeit. Davon sind besonders junge Rebstöcke und sehr alte Rebstöcke – wegen mangelnder Düngung, Krankheitsbefall – betroffen. Die Winterfrostwiderstandsfähigkeit der diversen Sorten ist aufgrund langjähriger Erfahrung bekannt.Horst Dietrich Mohr: Farbatlas Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge an der Weinrebe. 2. Auflage. 2012, Eugen Ulmer Verlag Stuttgart, ISBN 978-3-8001-7592-5, S. 58.Karl Bauer, Ferdinand Regner, Barbara Friedrich: Weinbau. 9. Auflage. avBuch im Cadmos Verlag, Wien 2013, ISBN 978-3-7040-2284-4. + Winterfrostwiderstandsfähigkeit von Weiß- und Rotweinsortengeringmittelhoch Weißweinsorten Silvaner, Huxelrebe, Scheurebe, Roter Veltliner, Goldburger, Neuburger, Jubiläumsrebe, Müller-Thurgau, Frühroter Veltliner, Rotgipfler, Sauvignon Blanc, Zierfandler, Reichensteiner Ruländer, Weißer Burgunder, Chardonnay, Silvaner, Muskateller, Grüner Veltliner, Welschriesling, Bouvier, Furmint, Traminer, Cabernet Blanc, Johanniter, Souvignier Gris Riesling,Riesling verträgt Temperaturen bis unter -20 °C Kerner, Muskat Ottonel, Bianca, Bronner, Muscaris, Donauriesling, Blütenmuskateller Rotweinsorten Blauer Portugieser, Blauburger, Merlot, Blauer Kardaka, Syrah Blauer Burgunder, Blaufränkisch, St. Laurent, Zweigelt, Blauer Wildbacher, Cabernet Sauvignon, Cabernet Franc Roesler, Rathay, Regent, Cabernet Jura

Unterlagen von Amerikanerreben vertragen Temperaturen bis −25 °C, Vitis Riparia bis −40 °C.

Schadsymptome Diaphragma- (Holzbrücke) und Kambiumschäden Wenn das Diaphragma erfriert, gehen Reservestoffe verloren; beim Biegen der Triebe nach dem Rebschnitt brechen diese leichter ab. Sowohl Bast, Kambium und das Holzteil im einjährigen Holz können geschädigt werden. Bei Kambiumschäden bleibt in diesem Bereich der Dickenzuwachs aus. Schäden dieser Art zeigen sich häufig erst nach einigen Monaten durch plötzliches Absterben von Stockteilen oder des gesamten Rebstockes. Junge Rebstöcke, welche erst wenig Reservestoffe eingelagert haben, sind davon häufiger betroffen. Je nach Holzreife und Sorte können unter etwa –10 °C Schäden auftreten.

Augenschäden (Knospenschäden)

Vollkommen erfrorene Augen treiben im Frühjahr nicht aus (bleiben sitzen). Im Inneren der Augen sind alle Triebanlagen schwarz gefärbt. Ist nur die Haupttriebanlage erfroren, äußert sich dies in einem etwas verspäteten Austrieb der Beiaugen (Nebentriebanlagen). Einen Überblick über das Schädigungsausmaß kann man sich mit verschiedenen Methoden verschaffen. Schädigungen des Kambiums sind durch Anschnitt zu erkennen. Das Bast- und Kambialgewebe ist bei Schädigung grau- bis schwarzbraun verfärbt. Solche Triebe soll man nicht zum Stockaufbau und als Edelreis für die Vermehrung verwenden. Die Verwachsung der Veredlungspartner ist dadurch nicht möglich. Deshalb müssen für die Vermehrung die Edelreiser rechtzeitig im Weingarten geschnitten werden (Ende November bis Dezember), um Schäden und damit Anwuchsverluste zu vermeiden.

Feststellung der Stärke der Frostschädigung

Die Feststellung darf erst nach Abklingen der Frostperiode durchgeführt werden. Durch Längsschnitt (Veredlungsmesser) durch die Augen im unteren bis mittleren Triebbereich, welche üblicherweise angeschnitten werden. Ein genaueres Bild über die Augenausfälle erhält man mit Einaugenstecklingen - eingesteckt durch eine angebohrte 1 cm starke Schaumstoffplatte - in Wasser (Schwimmmethode) bei 20 besser bei 25 °C. Der Austrieb beginnt nach ca. 14 Tagen. Ein Einstellen von Edelreisruten (10 Augen) in Wasser bei Zimmertemperatur ergibt nur mangelhafte Austriebswerte.

Ein Augenausfall bis zu ca. 30 % ist nicht als Schädigung einzustufen, da dieser Prozentsatz an Augenausfällen auch unter normalen Bedingungen erreicht werden kann.

Altes Holz Bei sehr strengem Winterfrost kann auch das ein- und mehrjährige Holz total oder teilweise geschädigt werden. Diese Schäden zeigen sich im Frühjahr durch Aufspringen des Stammes. Sogenannte Frostrisse entstehen durch Austrocknung des geschädigten Stammbereiches. So stark geschädigte Stöcke können bei ausreichender Entwicklung von Wasserschossen über der Veredlungsstelle mit diesen wiederaufgebaut werden. Leichte Schädigungen zeigen sich erst nach Monaten (Vergilbung des Laubes) oder einigen Jahren durch plötzliches Absterben (Apoplexie) der Rebstöcke – meist als Folge einer zu starken Ertragsbelastung. Diese leichten Frostschäden sind oft die Ursache des Auftretens von Wund- und Schwächeparasiten wie Eutypa, Esca oder Ungleicher Holzbohrer. Stärkerer Frost ist auch der Auslöser von Mauke; infizierte Rebstöcke werden durch die krebsartigen Wucherungen häufig zum Absterben gebracht.

Starke Winterfrostschäden entstehen dann, wenn die Rebstöcke mit dem Saftstrom begonnen haben. Zu dieser Zeit sinkt die Frostwiderstandsfähigkeit deutlich ab und die Schäden können bei allen Sorten (ohne Unterschiede) beachtlich sein.

Verhütung bzw. Schadensverringerung Vor Neuanlage:

Lage, Sortenwahl: Bei der Anlage eines Weingartens bekannte Frostlagen vermeiden. Bei der Sortenauswahl die Frostempfindlichkeit der Sorte berücksichtigen. Erziehungssystem: Auch die Auswahl eines Erziehungssystems mit höheren Stämmen ermöglicht Spätfrostschäden zu reduzieren. → siehe auch: Reberziehung Pflanzzeitpunkt: In gefährdeten Lagen eine geplante Pflanzung erst nach den Eisheiligen (Mitte Mai) durchführen, oder nach der Pflanzung Anhäufeln. Die Abdeckung mit Erde gibt Schutz.

Bestehende Anlagen:

Frostruten: In bestehenden Weingärten können in Frostlagen Frostruten (Frostreserven) angeschnitten werden. Einige Zeit nach Austrieb aller am Rebstock befindlichen Augen werden die Frostruten entfernt, teilweise oder zur Gänze belassen. Anhäufeln: In allen tiefen und damit frostgefährdeten Lagen im Herbst hilft Anhäufeln des unteren Stammbereichs. Junganlagen sollen generell im Herbst angehäufelt werden. Später Rebschnitt: Umso frostgefährdeter die Lage, desto später, gegebenenfalls erst nach der Hauptfrostperiode, soll der Rebschnitt erfolgen; unbeschnittene Reben sind etwas widerstandsfähiger. Vergraben: In Weinbaugebieten mit sehr tiefen Wintertemperaturen werden die ganzen Rebstöcke zum Schutz gegen Winterfrost, eingegraben. → siehe auch: Reberziehung

Spätfrost im Frühjahr Während der Austriebsphase ist die Rebe besonders empfindlich gegen Spätfrost. Grüne Triebteile, besonders in Bodennähe, erfrieren ab ca. –1 bis –2 °C. Triebteile und Gescheine werden zunächst schlaff, bald braunschwarz und vertrocknen. Bereits austreibende Knospen werden innen dunkelbraun und treiben nicht weiter aus. Besonders gefährdet sind Jungreben (auch im Pflanzjahr); Totalausfall ist bei frisch gesetzten Reben möglich. Nach dem Frostereignis sind die Rebstöcke geschockt und ein Neuaustrieb setzt nach ca. 14 Tagen ein.

Einfluss durch Klimawandel Mit dem Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit für wärmere Winter und damit für einen früheren Knospenaustrieb. Die Triebe sind daher öfter der Gefahr eines möglichen Spätfrostes ausgesetzt. Phänologische Aufzeichnungen zeigen ein immer früheres Austreiben der Reben; damit verlängert sich die Zeitspanne, in der Spätfröste Schaden verursachen können. In Franken beispielsweise beträgt diese Verlängerung mittlerweile bereits zwei bis drei Wochen.Aufzeichnungen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ab dem Jahr 1968.Daniel Molitor, Jürgen Junk, Centre de Recherche Public, Gabriel Lippmann Abteilung Umwelt und Agro-biotechnologien (EVA) in Belvaux Luxemburg: In: Das Deutsche Weinmagazin. 9. November 2013, S. 26–29. (pdf)Matthias Petgen: Schutz vor Spätfrost-Schäden. DLR Rheinpfalz, Abteilung Weinbau und Oenologie, In: Der Winzer. 3/2016.

Ursachen von Spätfrösten

Strahlungsfrost durch Inversionswetterlage