Johannes Raestrup (* 4. August 1878 in Oelde; † 14. Juni 1943) war ein deutscher Jurist und Richter, der bis zum Reichsgerichtsrat aufstieg.
Leben Raestrup war Sohn eines römisch-katholischen Malzfabrikanten; er bestand das erste juristische Staatsexamen 1900 mit „ausreichend“ und nach dem anschließenden Vorbereitungsdienst das zweite 1905 ebenfalls mit „ausreichend“. Anschließend wurde er zum Gerichtsassessor ernannt. 1912 wurde er Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen und Ende Dezember 1919 Richter am Landgericht Essen. Im Juni 1920 wurde er Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Hamm. Im April 1930 wurde er als Hilfsrichter an das Reichsgericht abgestellt und im Dezember wurde er zum Reichsgerichtsrat ernannt. Am 31. Dezember 1937 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.823.926).Bundesarchiv R 9361-VIII KARTEI/16530957
Auszeichnungen Am 20. April 1938 wurde Raestrup mit dem goldenen Treudienst-Ehrenzeichen ausgezeichnet.
Literatur
Einzelnachweise
Kategorie:Jurist Kategorie:Richter (Reichsgericht) Kategorie:Richter (Oberlandesgericht Hamm) Kategorie:Richter (Landgericht Essen) Kategorie:Richter (Amtsgericht) Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1878 Kategorie:Gestorben 1943 Kategorie:Mann