miniatur|Bundesdienstflagge der Republik Österreich Die Dienstflagge des Bundes (kurz: Bundesdienstflagge) zeigt das österreichische Bundeswappen, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen der Nationalflagge hineinreicht. Dabei soll die obere Schnabelkante des Bundeswappens mit dem oberen roten Streifen abschließen und das Stielende des Hammers den unteren roten Streifen berühren. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Dies gilt auch für die rot-weiß-rote Seeflagge.

Das Führen der Dienstflagge des Bundes steht dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des Rechnungshofes, den Mitgliedern der Bundesregierung, den Staatssekretären, den Mitgliedern der Volksanwaltschaft, dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung, den Behörden, Ämtern, Anstalten und sonstigen Dienststellen des Bundes, den Österreichischen Bundesforsten, dem Bundesheer, sowie den Universitäten und Hochschulen zu. Wappengesetz Par. 4 Wappengesetz Par. 6

Das unberechtigte Führen der Dienstflagge des Bundes ist eine Verwaltungsübertretung, die mit Verwaltungsstrafe bis zu 3.600 Euro bestraft werden kann. Wappengesetz Par. 8

Geschichte Die heutige Dienstflagge des Bundes wurde erst mit dem Wappengesetz vom 28. März 1984 eingeführt. Allerdings legte bereits das Wappengesetz vom 1. Mai 1945 fest, dass „die Flaggen und Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten geführt werden,“ im Mittelfeld das Wappen der Republik zeigen.

In der Ersten Republik führten ab 1926 bzw. 1929 die Wasserfahrzeuge des Bundesheers und die Fahrzeuge der Binnenschifffahrt der Bundesverwaltung eigene Flaggen. Erstere zeigten das Staatswappen auf den Flaggen und Wimpeln, letztere das Wappen auf der linken, oberen Ecke in einem weißen, schwarz umrahmten Wappenschild. Diese Vorschriften bleiben auch nach der Änderung des Staatswappens 1934 und dem Flaggengesetz von 1936 in Kraft.

Einzelnachweise

Kategorie:Flagge (Österreich) Kategorie:Hoheitszeichen