mini|Georg I. im Krönungsornat (Porträt von Godfrey Kneller, 1714, Museum Schloss Herrenhausen) rahmenlos|klasse=skin-invert-image

Georg I. (* als Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg im Leineschloss, Hannover, Fürstentum Calenberg; † im Schloss Osnabrück, Hochstift Osnabrück; Sofern nicht ausdrücklich benannt, betreffen die Datumsangaben dieses Artikels den in Großbritannien noch bis 1752 geltenden Julianischen Kalender; in Kurhannover wurde dagegen bereits 1700 der Gregorianische Kalender eingeführt.) aus der Dynastie der Welfen war ab 1698 Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg und zugleich von 1714 bis zu seinem Tod König von Großbritannien.Die Könige von Großbritannien führten traditionell auch den Titel eines Königs von Frankreich, so auch Georg in seiner Königsproklamation von 1714, vgl. Ragnhild Hatton: Georg I. Ein deutscher Kurfürst auf Englands Thron. 2. Auflage. 1985, S. 117. Er begründete das im Vereinigten Königreich bis 1901 regierende Haus Hannover und die bis 1837 bestehende Personalunion zwischen Großbritannien und Hannover.

Als Kurfürst bekleidete er außerdem das Amt des Erzbannerträgers, später das des Erzschatzmeisters des Heiligen Römischen Reiches. Zum potenziellen Thronfolger in Großbritannien wurde er 1701 aufgrund des Act of Settlement, nach dem die britische Krone bis heute ausschließlich Protestanten zusteht.

Nach seiner Biographin Ragnhild Hatton war Georgs Politik vorteilhaft für Großbritannien: Er söhnte das Königreich mit den Vereinigten Niederlanden und dem Haus Habsburg aus, nachdem die Briten zuvor gegen dessen Interessen einen Separatfrieden mit Frankreich geschlossen hatten. Des Weiteren trug er erheblich zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse im Königreich bei.Ragnhild Hatton: Georg I. Ein deutscher Kurfürst auf Englands Thron. 2. Auflage. 1985, S. 327 ff. Gleichzeitig verschoben sich während seiner Herrschaft die politischen Machtverhältnisse in Großbritannien endgültig von den Monarchen zu den Premierministern und zum Parlament.

Frühe Jahre mini|hochkant|Sophie von der Pfalz mit ihrer Tochter Sophie Charlotte mini|hochkant|Georg Ludwig als Offizier (um 1680) Georg Ludwig von Braunschweig-Lüneburg wurde am 28. Mai 1660 im Leineschloss zu Hannover geboren und war der älteste Sohn aus der Ehe des Welfenprinzen Ernst August von Braunschweig-Calenberg mit Sophie von der Pfalz. Sein Vater war der jüngste von vier Brüdern und zunächst ohne Aussicht auf Herrscherwürde und Herzogstitel. Die Mutter, Tochter von Pfalzgraf Friedrich und Elisabeth Stuart, war eine Enkelin des englischen Königs Jakob I. aus dem Haus Stuart. Zur Verbindung welfischer und pfälzischer Tradition erhielt der Neugeborene den Doppelnamen Georg Ludwig (George Louis).

Im Jahr 1661 wurde Ernst August das Amt des Fürstbischofs von Osnabrück übertragen und die Familie residierte zunächst in Schloss Iburg, ab 1673 im neu erbauten Schloss Osnabrück. In den nächsten Jahren kamen in rascher Folge sechs weitere Geschwister hinzu. Entgegen dem Zeitgeist bestand Sophie von der Pfalz darauf, an der Erziehung und Entwicklung ihres Erstgeborenen mitzuwirken. Die hoch gebildete Mutter zeigte reges Interesse an der Ausbildung ihrer Kinder und beschrieb „Louischen“ oder „Görgen“, wie Georg Ludwig im engsten Familienkreis genannt wurde, in Briefen als verantwortungsvoll und gewissenhaft, der seinen Geschwistern zum Vorbild diene,Ragnhild Hatton: Georg I. Ein deutscher Kurfürst auf Englands Thron. 2. Auflage. 1985, S. 29. allerdings sei er geistig schwerfällig und phlegmatisch. Neben der Mutter spielte das Kindermädchen Anna Katharina von Offen in den ersten Lebensjahren des Prinzen eine wichtige Rolle. Durch seinen Prinzenerzieher Franz Ernst von Platen und den Hofmeister Johann von dem Bussche erhielt Georg Ludwig eine zeitgemäße Fürstenausbildung und legte großen Lerneifer an den Tag. Neben evangelisch-lutherischem Religionsunterricht – Religionsfragen waren innerhalb der Familie von untergeordneter Bedeutung – erhielt er Geschichts- und Geografieunterricht, wurde im Reiten sowie der Jagd unterwiesen. Der Prinz zeigte früh einen Hang zum Soldatischen, woraufhin sein Vater ihm von ausgesuchten Offizieren militärische Tugenden vermitteln und ihn ins Militärhandwerk einführen ließ. Der Erwerb von Fremdsprachen (Latein, Französisch und etwas Niederländisch) vervollständigte das Ausbildungsprogramm.

Aufgrund des Bündnisses seines politisch ambitionierten Vaters mit Kaiser Leopold I. sammelte Georg Ludwig bereits im Alter von vierzehn Jahren während des Holländischen Krieges gegen Frankreich erste Kriegserfahrungen, indem er 1675 an der Mosel in der Schlacht an der Konzer Brücke (11. August 1675) kämpfte. An der Seite seines jüngeren Bruders Friedrich August kämpfte er in der Schlacht am Kahlenberg (12. September 1683) und im Rahmen des Großen Türkenkrieges nahm er am anschließenden Feldzug in Ungarn (1684/85) teil. Georg Ludwig erwarb sich einen Ruf als verantwortungsvoller, besonnener Offizier, der wagemutige Einsätze ablehnte und das Leben seiner Soldaten nach Möglichkeit schonte. Als sich seine Truppen in der Schlacht bei Neerwinden nicht gut geschlagen hatten, lehnte er es beispielsweise ab, zur Kollektivstrafe jeden zehnten Mann erschießen zu lassen.Heinrich Thies: Ein König aus Hannover. MatrixMedia, Göttingen 2011, ISBN 978-3-932313-44-8. Während des Pfälzischen Erbfolgekrieges zog Georg Ludwig auf dem niederländischen Kriegsschauplatz erneut gegen Frankreich ins Feld (1690–1693) und machte in dieser Zeit die Bekanntschaft des englischen Heerführers John Churchill, 1. Duke of Marlborough.

Zentrales Ziel seines Vaters, seit 1679 zusätzlich Herrscher im Fürstentum Calenberg, war der Erwerb der Kurfürstenwürde für sein calenbergisches Haus und eine Beendigung der Zersplitterung der welfischen Besitztümer. Daher proklamierte er 1683, gegen den Widerstand seiner jüngeren Söhne, für seine Erblande das Recht der Primogenitur, was eine Voraussetzung für die Erlangung der Kurwürde war. Gemäß dieser Regelung wurde Georg Ludwig alleiniger Erbe der welfischen Fürstentümer Calenberg und Grubenhagen, durch einen Erbschaftsvertrag mit seinem Bruder Georg Wilhelm war zudem sichergestellt, dass nach dessen Tod das Fürstentum Lüneburg ebenfalls an die in Hannover residierenden Welfen fallen sollte. Die seit 1689 zwischen Ernst August und dem Kaiser geführten Verhandlungen mündeten 1692 schließlich in die Schaffung einer neuen, neunten Kurwürde des Heiligen Römischen Reiches, mit der Ernst August belehnt wurde.

Ehe und Nachkommen mini|hochkant|Jacques Vaillant, Sophie Dorothea mit ihren Kindern Georg August und Sophie Dorothea mini|hochkant|Melusine von der Schulenburg Auf Betreiben seiner Mutter weilte Georg Ludwig 1680/81 einige Monate zu einem Verwandtschaftsbesuch am englischen Königshof. Sophie von der Pfalz wollte eine Heirat ihres Sohnes mit Prinzessin Anne Stuart, Tochter Jakobs II. und der Anne Hyde, arrangieren (vgl. Hauptartikel Heiratspolitik), doch die beiden Heiratskandidaten konnten sich nicht für einander erwärmen. Zu jener Zeit pflegte Georg Ludwig eine Beziehung zu seiner Mätresse Catharina Maria von Meysenbug, der späteren Gemahlin eines hannoverschen Hofbeamten.

Zur Absicherung des vertraglich vereinbarten Erbanspruchs der Calenberger Linie auf das Fürstentum Lüneburg wurde Georg Ludwig am 18. November 1682 auf Schloss Celle mit seiner Cousine Sophie Dorothea vermählt. Sie war die einzige Tochter seines Onkels Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg und dessen Gemahlin Eleonore d’Olbreuse.

Aus der Verbindung gingen zwei Nachkommen hervor: Georg August (1683–1760), als Georg II. König von Großbritannien ⚭ Caroline von Brandenburg-Ansbach Sophie Dorothea (1687–1757) ⚭ Friedrich Wilhelm I. von Preußen

Die unter rein dynastischen Gesichtspunkten geschlossene Ehe galt infolge der charakterlichen Unvereinbarkeit der Partner als zerrüttet, die Geburt der Kinder führte zur endgültigen Entfremdung. Sophie von der Pfalz schrieb dazu: „Die Heirat interessiert ihn wenig, aber zehntausend Taler haben ihn überzeugt, wie sie wohl auch jeden anderen überzeugt hätten.“Heinrich Thies: Ein König aus Hannover. MatrixMedia, Göttingen 2011, ISBN 978-3-932313-44-8. Ab 1691 wandte sich Georg Ludwig seiner Mätresse Melusine von der Schulenburg zu, Sophie Dorothea ging 1692 eine außereheliche Beziehung mit dem Offizier Philipp Christoph von Königsmarck ein,Ragnhild Hatton: Georg I. Ein deutscher Kurfürst auf Englands Thron. 2. Auflage. 1985, S. 55 ff. der am Hof ihres Vaters als Page aufgewachsen war. Durch die Hofdame Clara Elisabeth von Platen, geb. von Meysenbug, die Mätresse des Kurfürsten Ernst August, wurde die Affäre zwischen Sophie Dorothea und Graf Königsmarck am hannoverschen Hof publik. Aus Sorge um die Staatsräson und das Ansehen der Dynastie entwickelte sich aus der heimlichen Beziehung eine Staatsaffäre. Während in Fürstenhäusern Männern durchaus Mätressen zugestanden wurden, gefährdeten außereheliche Beziehungen fürstlicher Ehefrauen die Legitimität der Dynastie im Fall, dass sie Kinder gebaren.

Königsmarck verschwand am , und die Vermutung liegt nahe, dass er auf Veranlassung des Kurfürsten Ernst August oder Georg Ludwigs ermordet worden war. Offiziell gilt er bis heute als vermisst, der wahre Sachverhalt wurde nicht abschließend geklärt. Zur Wiederherstellung seiner persönlichen Ehre verlangte Georg Ludwig die Scheidung von seiner Frau, die am 28. Dezember 1694 offiziell vollzogen wurde. Sophie Dorothea wurde wegen böswilligen Verlassens ihres Ehemannes zum allein schuldigen Teil erklärt und auf dessen Befehl auf Schloss Ahlden verbannt. Eine neue Ehe wurde ihr untersagt, ihre Kinder durfte sie nicht mehr wiedersehen. Sie erhielt eine regelmäßige Apanage und einen kleinen Hofstaat, durfte das Schloss jedoch nur zu überwachten Ausritten verlassen. Die Bedingungen waren wohl nicht zu hart, zumal sie auf politischen Überlegungen, nicht auf Rachsucht Georg Ludwigs beruhten.Vgl. Ragnhild Hatton: Georg I. Ein deutscher Kurfürst auf Englands Thron. 2. Auflage. 1985, S. 62 f. Sophie Dorothea verstarb am 13. November 1726 an ihrem Verbannungsort. Als Georg Ludwig ihre Todesnachricht erhielt, untersagte er ausdrücklich jegliche Trauerbekundung in Hannover.

Obwohl durch die Scheidung dazu legitimiert, strebte Georg Ludwig keine weitere Vermählung mehr an und lebte stattdessen mit seiner Mätresse Melusine von der Schulenburg, die offiziell dem Gefolge seiner Mutter angehörte. Das Paar hatte drei außereheliche Töchter, die am Hof als „Nichten“ Melusines bezeichnet wurden. Die Töchter erhielten auf Anordnung des Kurfürsten in der Erziehung die gleiche materielle Ausstattung und Wertschätzung wie seine ehelichen Nachkommen.

Aus der Verbindung Georg Ludwigs mit Melusine von der Schulenburg gingen drei uneheliche Nachkommen hervor:

Anna Luise (1692–1773), Gräfin von Delitz ⚭ Ernst August von dem Bussche-Ippenburg Melusina (1693–1778), Countess of Walsingham ⚭ Philip Stanhope, 4. Earl of Chesterfield Margarethe Gertrud (1701–1728), Gräfin von Oeynhausen ⚭ Albrecht Wolfgang zu Schaumburg-Lippe

Kurfürst in Hannover mini|hochkant|Kurfürst Georg Ludwig (um 1706) mini|Der Große Garten des Schlosses Herrenhausen (ca. 1708) Durch das Primogeniturgesetz von 1683 war Georg Ludwig, gegen den Widerstand seiner jüngeren Brüder, vom Vater zum alleinigen Nachfolger bestimmt worden. Mit dessen Tod am 23. Januar 1698 erbte er somit die Kurwürde der Herzogtums Braunschweig-Lüneburg (auch „Kurfürstentum Hannover“ oder „Kurhannover“ bezeichnet), mit Ausnahme des Hochstifts Osnabrück.