Eine Reform der Liturgie der Karwoche wurde in der römisch-katholischen Kirche in den Jahren 1951 bis 1956 unter dem Pontifikat Papst Pius’ XII. durchgeführt und veränderte vor allem die Feier des Palmsonntags, des Gründonnerstags, des Karfreitags und der Osternacht. Weitere Änderungen ergaben sich ab 1969 durch die Liturgiereform infolge der Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils Sacrosanctum Concilium über die heilige Liturgie.

Historische Entwicklung Die Feier der Auferstehung Jesu Christi wurde seit dem 2./3. Jahrhundert als Vigil, das heißt Nachtwache, in der Nacht zum Ostersonntag gefeiert, woraus sich die Bezeichnung Osternacht bzw. Ostervigil ableitet. In zwei aufeinanderfolgenden Phasen, einer nächtlichen Trauerphase und einer morgendlichen Freudenphase mit österlicher Eucharistiefeier, wird des rettenden Handelns Gottes an den Menschen gedacht. In den folgenden Jahrhunderten kamen ein Taufgottesdienst (4. Jahrhundert) und eine Lichtfeier (ab dem 6./7. Jahrhundert) hinzu; die Osternacht wurde die „Taufnacht des Jahres“.Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5.), S. 72–74.

Seit dem 4. Jahrhundert entfaltete sich die Osterfeier in ein erstes Triduum Sacrum mit Schwerpunkt auf dem Gedächtnis des Leidens und Sterbens Jesu (Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag) und ein zweites als Gedächtnis der Auferstehung (Ostersonntag bis Osterdienstag). Seit der Spätantike verselbständigten sich die einzelnen Tage und ihre liturgischen Feiern.

Die Liturgie der Osternacht als Nachtwache dauerte mehrere Stunden. Mit der Zeit ging die Zahl an Erwachsenentaufen immer weiter zurück, und die Zeitdauer der Vigil verkürzte sich ab dem 6. Jahrhundert; schließlich endete die Feier der Osternacht schon vor Mitternacht. Die Spendung der Taufe entfiel, die Weihe des Taufwassers blieb erhalten.Heidi-Maria Stowasser: Die Erneuerung der Vigilia Paschalis; Dissertation 1987, S. 89–90. – Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5.), S. 83–84, 94. Ab dem 8. Jahrhundert begann man unter gallischem Einfluss immer früher am Abend, am Nachmittag und schließlich bereits am Vormittag des Karsamstags mit der Feier. Der Vorschrift, die Vigilfeier könne erst nach der Non beginnen, tat man Genüge, indem man die Non ebenfalls vorverlegte. Die Karmette zum Karsamstag begann ohnehin bereits am Abend des Karfreitags.P. Daniel Feuling OSB: Einführung in die Liturgie der Karwoche. Augsburg/Stuttgart 1921, S. 58. Dies geschah zunächst mit kirchlicher Duldung, bis Papst Pius V. hieraus eine Vorschrift machte und die Abendmessen selbst am Vorabend von Ostern untersagte.Heidi-Maria Stowasser: Die Erneuerung der Vigilia Paschalis. – Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4, S. 90 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5.), S. 84. Im Missale Romanum von 1570 war die Osternacht festgelegt mit den Bestandteilen Feuerweihe – Lichtfeier – Wortgottesdienst (Altes Testament) – Taufwasserweihe – Wortgottesdienst (Neues Testament) – Eucharistiefeier – Vesper. Auch am Gründonnerstag war seit 1570 der Termin für die einzige heilige Messe der Vormittag.

Neuordnung ab 1951 Eine bedeutende Veränderung des Missale Romanum brachte die in den Jahren 1951 bis 1956 unter Papst Pius XII. durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Karwoche und der Osternacht.

Im Zuge der liturgischen Erneuerung im 20. Jahrhundert war die Auferstehungsfeier am Morgen des Karsamstags zunehmend als unpassend empfunden worden. Zum einen führte der frühe Zeitpunkt der Feier dazu, dass die Auferstehungsfeier mitten im Tag der eigentlichen Grabesruhe Christi lag, zum anderen wurde anschließend trotz des Osterjubels in der heiligen Messe weiter gefastet, denn das Osterfasten endete erst mittags. Die Gläubigen konnten zudem an den morgendlichen Gottesdiensten des Triduum Sacrum in der Regel nicht teilnehmen, weil die Kartage nicht mehr, wie im Mittelalter, als Feiertage begangen wurden, sondern seit Beginn der Neuzeit zu normalen Arbeitstagen geworden waren. Papst Urban VIII. strich infolgedessen das Triduum Sacrum aus der Liste der gebotenen Feiertage. Die wichtigsten Feiern im Kirchenjahr fanden nun oft als reine Klerikergottesdienste statt.P. Ferdinando Antonelli OFM: Die Reform der heiligen Woche, ihre Bedeutung und ihr pastoraler Charakter. In: Johannes Wagner, Balthasar Fischer (Hrsg.): Die Feier der Heiligen Woche. Ein Werkbuch. Paulinus-Verlag, Trier 1957, S. 28–36, hier S. 30.

Schon in den 1930er-Jahren gab es daher Versuche auf Gemeindeebene, die Auferstehungsfeier in die Osternacht zurückzuverlegen. Wichtige Impulse kamen aus der liturgiewissenschaftlichen Forschung, vor allem von dem Maria Laacher Benediktiner Odo Casel. In den 1940er-Jahren wurde das Anliegen dem Papst vorgetragen. Pius XII. beauftragte die Kongregation für die Riten 1946 mit der Überarbeitung des Ordo Hebdomadae Sanctae, der liturgischen Ordnung für die heilige Woche. Am 9. Februar 1951 erließ diese Kongregation auf Geheiß des Papstes ein Dekret zur Wiederherstellung der Ostervigil, Dominicae resurrectionis vigiliam. Die Regelungen galten zunächst „ad experimentum“ für ein Jahr, 1952 wurden sie für drei weitere Jahre verlängert. Am 16. November 1955 erließ die Ritenkongregation das Generaldekret Maxima redemptionis nostrae mysteria, mit dem die ganze Liturgie der heiligen Woche in einem Ordo hebdomadae sanctae restitutus („Erneuerte Ordnung der heiligen Woche“)vatican.va, Ritenkongregation: Maxima redemptionis nostrae mysteria neu gefasst wurde. Der Ordo trat am Palmsonntag, den 25. März 1956 in Kraft.

Wesentliche Neuerung war die Anordnung einer hora competens („angemessenen Uhrzeit“)Maxima redemptionis nostrae mysteria, Abschnitt II. für die liturgischen Feiern. So fand nun die Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag wieder am Abend statt, die Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag zur biblisch überlieferten Sterbestunde Jesu (der „neunten Stunde“ = 15 Uhr) und die Auferstehungsfeier in der Nacht zum Ostersonntag. Damit sollte erreicht werden, dass alle Gläubigen leichter an den Feiern teilnehmen könnten und die Gottesdienste nicht weiter von Klerikern ecclesiarum aulis saepe quasi desertis („in oft leeren, verlassenen Kirchen“) vollzogen würden. Die Zeiten für das Stundengebet wurden entsprechend angepasst.Maxima redemptionis nostrae mysteria, Einleitung und Abschn. 5.

Tiefgreifender war die deutliche Veränderung der Rubriken und Messformulare, und zwar nicht aus historischen Gründen durch „Musealrestauration“ einer bestimmten Phase ihrer Entwicklungsgeschichte, sondern aus seelsorglichen Gründen: „dass die Gläubigen die ehrwürdigen Gottesdienste dieser Tage […] leichter besuchen und frömmer und fruchtbarer mitfeiern können“.Instruktion der Ritenkongregation über die rechte Durchführung der neuen Ordnung der Heiligen Woche. 16. November 1955, Nr. 8–10. – P. Josef Löw CSSR: Eine Großaufgabe für die Seelsorge. Die Erneuerung der Karwochenliturgie durch Pius XII. In: Johannes Wagner, Balthasar Fischer (Hrsg.): Die Feier der Heiligen Woche. Ein Werkbuch. Paulinus-Verlag, Trier 1957, S. 37–59, hier S. 45. Neben dem feierlichen Vollzug der Liturgie mit einer größeren Anzahl von liturgischen Diensten („Ritus sollemnis“) gab es nun eine einfache Form („Ritus simplex“). Die Aufgaben des Diakons im feierlichen Ritus konnten ab 1957 im Ritus simplex von einem zweiten Priester oder von einem Diakon übernommen werden, auch wenn kein Subdiakon mitwirkte. So wurde auf die Möglichkeiten und Grenzen auch kleiner Gemeinden Rücksicht genommen.Instruktion der Ritenkongregation über die rechte Durchführung der neuen Ordnung der Heiligen Woche. 16. November 1955, Nr. 4.; Ordinationes es decalarationes für die Heilige Woche vom 1. Februar 1957 (I,3). – Hansjörg Auf der Maur: Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983, ISBN 3-7917-0788-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5.), S. 129; Josef Andreas Jungmann: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe. Band II, 5. Aufl., Herder, Wien-Freiburg-Basel 1962, S. 579.

Ab 1969 ergaben sich weitere Änderungen im Rahmen der Liturgiereform, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil folgte, das bestimmt hatte: „Die Riten mögen den Glanz edler Einfachheit an sich tragen und knapp, durchschaubar und frei von unnötigen Wiederholungen sein.“II. Vatikanum: Sacrosanctum Concilium Nr. 34.

Liturgische Veränderungen Liturgische Gewänder Bis zur Reform trugen Diakon und Subdiakon am Palmsonntag, am Karfreitag und in der Osternachtfeier nicht Dalmatik und Tunicella, sondern eine vorn nach oben gefaltete Kasel (Planeta plicata) bzw. eine breite Stola (Stola latior).Planeta picata: 1.bp.blogspot.com, Stola latior: 2.bp.blogspot.com. Dieser Gebrauch der liturgischen Gewänder, der aus der Zeit vor der Einführung von Dalmatik und Tunicella beibehalten wurde, war vorgeschrieben für Kathedral-, Kloster- und Pfarrkirchen; an kleineren Kirchen war er nicht gestattet. Die Trageform geriet jedoch bereits Anfang des 20. Jahrhunderts mehr und mehr aus der Übung.Joseph Braun: Die liturgische Gewandung im Occident und Orient: Nach Ursprung und Entwicklung, Verwendung und Symbolik. Unveränd. reprograf. Nachdr. d. Ausg. Freiburg i. Br. 1907. Wissenschaftl. Buchgesellschaft, Darmstadt 1964, S. 149f. Bereits vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, mit dem neuen Codex Rubricarum von 1960 (Nr. 137), wurde diese Variante in der liturgischen Kleidung dann komplett, also auch für Advent, Fastenzeit und Quatembertage, gestrichen.ceremoniaire.net Codex Rubricarum 1960. Heilige Ritenkongregation. Abgerufen am 6. April 2020.

Liturgische Farben Vor der ReformP. Daniel Feuling OSB: Einführung in die Liturgie der Karwoche. Augsburg/Stuttgart 1921. Ab 1951/1956Benediktiner der Erzabtei Beuron (Hrsg.): Die Liturgie der Karwoche. Ausgabe C. Deutsche Volksausgabe. 3. Auflage. Herder, Freiburg 1958. Nach dem II. Vatikanischen KonzilDas Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Auszug Karwoche und Ostern. Freiburg 1976.PalmsonntagPalmweihe, Prozession und Messfeier violettMissale Romanum XXVIII. (1920) S. 171 ff. (PDF S. 275); Missale Romanum XXIX. (1953) S. 152. Palmweihe und Prozession rot, Messfeier violett; Wechsel der Paramente an den Sedilien oder in der SakristeiJohannes Wagner: Die Feier der Karwoche. Ein praktischer Kommentar. In: Johannes Wagner, Balthasar Fischer (Hrsg.): Die Feier der Heiligen Woche. Ein Werkbuch. Paulinus-Verlag, Trier 1957, S. 63–88, hier S. 74. rot (Messparamente, zur Prozession kann der Hauptzelebrant auch das Pluviale tragen)Gründonnerstagweiß weiß (Entblößung der Altäre: Albe und violette Stola) weißKarfreitag schwarz; zur Kreuzverehrung wird die Kasel abgelegt; weißes Schultervelum zur Prozession mit dem Allerheiligsten Albe und schwarze Stola, zu den Fürbitten schwarzes Pluviale, weißes Schultervelum zur Prozession mit dem Allerheiligsten,https://www.ccwatershed.org/media/pdfs/15/03/26/15-50-27_0.pdf The Rites of Holy Week, Fr. McManus, 1956 Saint Anthony Guild Press, Paterson, New Jersey, S. 57; PDF S. 67. zur Kommunionfeier violette Kasel rotOsternachtviolett, Diakon beim Exsultet weiß, zur Messfeier weiß violett, Diakon beim Exsultet weiß, nach der Taufwasserweihe alle weiß weiße Paramente

Zeiten der Gottesdienste