mini|hochkant=1.2|Blick vom Buchholz zum Kloster Dobbertin (1900) mini|Dobbertiner See mit Kloster, rechts der Buchholz (2008) Buchholz gehört zur Stadt Goldberg im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern.

Geografie mini|Das Buchholz (1928) Als Das Buchholz wird die Halbinsel auf der südwestlichen Seite des Dobbertiner Sees genannt, der vorwiegend aus Buchenwald besteht. Die Nordseite zum Dobbertiner See wird Im Faulen Orth bezeichnet. In Verbindung mit der Sage Der Jungfernreigen im BuchholzBurghard Keuthe: Parchimer Sagen. Teil III. 1999, S. 206. wäre das möglicherweise der Ort zum Entspannen gewesen. Der südöstliche Teil zwischen Buchholz und der Goldberger Feldmark Die Lanken als Aue genannt.

Das Seeufer des Dobbertiner Sees bildet die Grenze zwischen Dobbertin und der Feldmark der Stadt Goldberg.Wirtschaftskarte Forstamt Dobbertin 1927/1928. Das Buchholz selbst ist die westliche Grenze vom Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide.

Geschichte Schon 1330 gab es Streitigkeiten zwischen dem Kloster Dobbertin und der Stadt Goldberg über Hölzungen (Holznutzung) und das sogenannte Jawir-Gewässer, dem heutigen Dobbertiner See und deren Grenzen. Johann III., Fürst zu Werle-Goldberg, genannt van Ruoden, schlichtete am 24. Juni 1330MUB VIII. (1673) Nr. 5157. in Goldberg den Streit im Beisein des Dobbertiner Propst ErdwanHorst Alsleben: Zusammenstellung aller Persönlichkeiten des Klosters Dobbertin. Schwerin 2010–2013. mit der Priorin Gertrud vom Klosterkonvent und den Ratsherren der Stadt Goldberg mit seinem Pfarrer Ludolf. Pfarrer Ludolf, auch Ludolfus genannt, kam aus Lübeck. Sein Vater war dort Ratsherr Ludolph von Dale.AHL Lübecker Geschlechter. A – E, S. 257. Damit nicht das, was vor uns verhandelt wird, aus der Erinnerung verschwinde, pflegen wir es schriftlich zu bekräftigen. Man wolle in Zukunft gemeinsam und friedlich den genannten Jawir-See zum Fischfang nutzen und sich nicht ungerechtfertigt in den Holzeinschlag einmischen. Als Zeugen waren auch die Ratsherren aus den Städten Parchim und Plau anwesend.

Erst 1772 ist wieder vom Buchholz zu hören, als die Viertelmänner Matz, Ramlow, Burmeister und Wandschneider die Goldberger Bürger Lehsten und Schwabe anzeigten. Diese ließen fünf Pferde im geschützten Buchholz weiden. Die Pferde wurden gepfändet und die Goldberger erhielten acht und sechs Tage Gefängnis.StAG, Gerichtsakte Nr. 71. Als 1781 der Goldberger Schlack seine Pferde im gehegten Buchholz weiden ließ, bekam er vom Goldberger Magistrat eine Schadensersatzforderung. 1832 hörte man von Pfändungen durch den städtischen Holzwärter Kruse. In den kalten Jahreszeiten kam es öfters zu Holzfrevel und Beschädigungen von Bäumen im Buchholz, wie in verschiedenen Verhandlungsprotokollen vermerkt wurde.StAG, Gerichtsakte Nr. 81. 1838 wurden die Buchen des 7077 Ruthen großen Buchholzes auf 70 Jahre geschätzt und seien von vortrefflichem Bestand. Die Goldberger Schießgesellschaft verlegte 1843 ihren Schießplatz vom Buchholz zum Garten am neuen Schießhaus in Goldberg.

Von 1831 bis 1853 gab es in Goldberg eine landesherrlich bestätigte Sparkasse.E. Duge: Urkundliche Nachrichten über Goldberg und Umgebung. 1883, S. 206. Diese war nach Veruntreuung durch den Sparkassenberechner Boesefleisch 1853 in Konkurs geraten. Der unheilbar erkrankte Boesefleisch kam ins Zuchthaus nach Bützow, doch die Schulden blieben bei der Stadt Goldberg. Angesichts der hohen Schuldenlast ließ die Stadt 1853 und 1854 im Buchholz Eichen und Buchen fällen und verkaufen, wie Protokolle von den durchgeführten Holzauktionen belegen.StAG, Forstwirtschaft Nr. 8. 10, 12.

Im Kloster Dobbertin sah man das etwas anders, denn der Umgebung seines Klosters drohe nun von der Stadt Goldberg aus Gefahr, da diese die schöne Aussicht vom Kloster aus auf die waldigen Ufer des Dobbertiner Sees nicht mehr gewähren.LHAS 5.11-2 Landtagsprotokoll. 16. November 1853, Nr. 24. Auch der Großherzog Friedrich Franz II., der am 13. August 1853 mit seiner Gemahlin Auguste das Kloster besuchte, sprach sich für den Verbleib des Buchenwaldes am anderen Seeufer aus. Im späteren Landtagsprotokoll ist dazu unter Kloster Dobbertin Nr. 24 zu lesen: …auch die Königs-Hoheit der Großherzog hat bei Allerhöchst seiner Anwesenheit in Dobbertin sich in ähnlicher Weise ausgesprochen.

Der Dobbertiner Klosterhauptmann Carl Peter Johann von Le Fort auf Boek beschwerte sich mit den Local-Committen auf dem Landtag am 16. November 1853 in Sternberg über den betriebenen Unfug des Magistrats zu Goldberg. Die Herren Klostervorsteher wurden ermächtigt, das wirtschaftlich und finanziell gut ausgestattete Klosteramt Dobbertin solle einfach Das Buchholz vom Magistrat der Stadt Goldberg abkaufen.LHAS 5.11-2 Landtagsprotokoll. 16. November 1854, Nr. 17. Nach langwierigen Verhandlungen und Ablehnung aller unstatthaften Forderungen kaufte dann am 26. April 1855 das Klosteramt Dobbertin vom Magistrat der Stadt Goldberg das vierzehn Hektar große Revier Buchholz zur Zierde des Klosters. Nach dem Erbpachtvertrag zahlte das Klosteramt Dobbertin jährlich 90 Taler an den Magistrat Goldberg.StAG, Stadtangelegenheiten, Nr. 109, 228.

Unter dem neuen Klosterhauptmann Otto Julius von Maltzan, Freiherr von Wartenberg und Penzlin wurde auf dem Buchholz eine Wohnung mit Stall für den bisherigen Chausseeeinehmers Müller als Holzwärter errichtet. Man wollte auch das Buchholz den im Kloster lebenden Damen als Ausflugsziel zugänglich machen. Sogar die landesherrliche Jagd auf dem nun ehemaligen Goldberger Buchholz hatte der Großherzog auf das Kloster übertragen lassen.LHAS 5.11-2 Landtagsprotokoll. 20. November 1855, Nr. 8.

1901 erfolgte durch den Dobbertiner Pastor Karl WeinrebenHorst Alsleben: Zusammenstellung aller Persönlichkeiten des Klosters Dobbertin. Schwerin 2010–2013. die Umpfarrung des Holzvogtgehöfts auf den Buchen in die Parochie Dobbertin.LHAS 3.1-3/2 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 360 Holzvogtgehöft 1857–1902.

mini|Parkwärterhaus (1930) Nach Auflösung des Landesklosters Dobbertin 1919 wurde das Buchholz mit 10 614 ha Buchen und 3 297 ha Fichten dem Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Schwerin unterstellt. Der Holzvogt wurde im Dobbertiner Forstamt nun wieder Parkwärter und die sehr verfallende Parkumzäunung um das Buchholz ließ man 1924 entfernen.LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin. Nr. 1359 Verträge zum Buchholz.LHAS 5.12-4/2 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Nr. 8645. Da in den Sommermonaten das Buchholz nun auch ein von Ausflüglern und Goldberger Spaziergängern häufig besuchter Platz wurde, stellte das Dobbertiner Forstamt am 17. November 1928 an das Schweriner Ministerium einen Antrag zum Verkauf von Spirituosen und Tabakwaren durch den Parkwärter. Man wollte dem Parkwärter einen kleinen Nebenverdienst verschaffen, aber ihn auch vor strafbaren Handlungen schützen. Denn auch der Staatlichen Gutsverwaltung Dobbertin war bekannt geworden, dass sowohl von Klosterbesuchern wie Ausflüglern und bei Entenjagden auf dem Dobbertiner See von Jagdgästen gern und oft alkoholische Erfrischungsgetränke gewünscht wurden. Das Schweriner Ministerium stimmte am 11. März 1929 dem Antrag unter folgenden Bedingungen zu. Die den Klosterdamen zur Verfügung stehende sogenannte große Stube darf kein Schankraum für Fremde werden und es darf zu keiner Ruhestörung und Belästigung der Klosterdamen kommen. Dann wird dem Holzvogt nicht nur die Schankerlaubnis entzogen. Im Anstellungsvertrag mit dem Holzvogt wurde dazu vereinbart: Das Haus des Holzvogt soll kein öffentliches Wirts- oder Schenkhaus sein. Bei Verstößen wird eine vom Klosteramt zu bestimmende Geldstrafe erhoben und im Wiederholungsfalle kommt es zum Verlust seiner Stelle, weiter ist zu lesen anderen als den genannten Bewohnern des Klosters soll es zwar nicht verwehrt werden, auch im Buchholze zu lustwandeln, jedoch hat der Holzvogt darauf zu achten, daß sie ohne Lärm und schicklich betragen, nichts beschädigen und den berechtigten Besuchern nicht lästig fallen. Falls sie sich nicht in den Grenzen des Erlaubten halten, sind sie aus dem Holze fortzuweisen und je nach Umständen beim Klosteramt anzuzeigen.

Nach dem Feldregister von 1931 hatte das Buchholz 14,6 Hektar Hölzung, 1,8 Hektar Acker, 1,5 Hektar Koppel und 0,2 Hektar Haus- und Hofplatz des Parkwärters.StAG. Kauf und Verkauf von Grundstücken, Nr. 10. Das Land Mecklenburg als Nutzungseigentümer verkaufte am 27. März 1941 das Buchholz an die Stadt Goldberg. Den Kaufvertrag haben der Regierungsassessor Möller und der Dobbertiner Forstmeister Karl Beese für das Land Mecklenburg sowie der Goldberger Bürgermeister Selle und der Parchimer Landrat Friedrich Roschlaub unterschrieben.LHAS 5.12-4/2 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Nr. 8599. Die Stadt Goldberg hatte aber weiterhin für die Überfahrt der Klosterdamen, für die Zurverfügungstellung der großen beizten Stube im Waldwärterhaus und die Verabfolgung von Kaffee zu billigen Preisen zu sorgen.

1946 wurde das Parkwärtergehöft durch die kinderreiche Familie Bosch mit zehn Kindern bewohnt. Nach der Bodenreform bewirtschaftete 1948 kurzzeitig der Neubauer Scheel den Acker auf dem Buchholz.

2014 übernahm das Forstamt Sandhof die fachgerechte Bewirtschaftung des 1300 Hektar großen Waldstücks Das Buchholz für die Stadt Goldberg. Im November 2016 wurden mehrere untere Naturschutz stehende Buchen gefällt.Sabrina Panknin: Wirbel ums Buchholz. SVZ, Zeitung für Lübz-Goldberg-Plau 6. Dezember 2016.

Holzvogt Zum Forstschutz dieser Parcelle am Jager-See wurde durch das Klosteramt ab 1856 ein Holzvogt, zeitweise auch Parkwärter genannt, eingesetzt. 1855–1869 Chausseeeinenhmer Müller. Die Witwe des verstorbenen Holzwärters Müller wurde durch das Klosteramt mit ihrer Tochter und deren unehelichen Kinde in Dobbertin untergebracht und mit einer jährlichen Unterstützung versorgt.LHAS 5.11-2 Landtagsprotokoll. 10. November 1869, Nr. 30. 1869–1883 Amtskutscher F. Krüger. In dem durch die Klosterprovisoren Landrat Josias von Plüskow auf Kowalz und Obrist-Leutnant Heinrich von Bülow auf Camin am 1. Juli 1869 bestätigten Anstellungs-Contrakt mit F. Krüger wurden in zehn Paragraphen seine Aufgaben genau geregelt. Neben der ordnungsgemäßen Nutzung der dortigen Wohnung und Stallung waren erstmals 100 Quadratmeter Gartenland und 800 Quadratmeter Ackerland zur eigenen Bestellung vorhanden, dazu Wiesenwachs zur eigenen Heuwerbung für die Haltung einer eigenen Kuh. Benötigtes Brennmaterial zum eigenen Bedarf lieferte nach Genehmigung des Forstinspektors das Klosterforstamt. Korndeputat kam vom Amtskorndboden der Klosterbäckerei, die Nutzung eines Bootes stand ihm frei und er wohnte ohne Pacht und Miete. Krüger wurde vereidigt, das Buchholz vor jeden Holz- und Jagdfrevel zu schützen und diesen dem Forstinspektor zu melden. Auch durfte er ohne Genehmigung des Forstinspektors das Buchholz über einen halben Tag nicht verlassen. Nachts waren die Tore des eingezäunten Buchholz verschlossen zu halten sowie die Ausübung der Strandfischerei und die Schilfwerbung war zu verhindern. Fußwege und Pflanzungen waren ständig zu reinigen und zu pflegen. Ferner war eine Baumschule und Obstbaumpflanzung anzulegen, für deren Schutz zu sorgen, ohne Anspruch auf die Früchte zu haben. Neben der ständigen Betreuung der Klosterdamen hatte der Holzvogt mit seinem Boot auch den Forstinspektor vom Kloster abzuholen und wieder zurück zu rudern. Zum Zeichen der Abholung wurde am Steg eine Fahne aufgezogen.