mini|hochkant=1.3|Taxistand am Flughafen Tegel, 2007 mini|hochkant=1.3|Taxistand am Reichstagsufer am Bahnhof Friedrichstraße, 1957

Das Berliner Taxigewerbe besteht aus 5.596 konzessionierten Taxis (Stand: November 2023) und 1.808 Unternehmen im Taxigewerbe. Damit hat Berlin unter anderem Deutschlands größte Taxiflotte und eine überdurchschnittliche Taxidichte pro Einwohner.

Taxizentralen Taxizentralen besitzen in der Regel keine eigenen Fahrzeuge, so auch die Zentralen in Berlin. Sie vermitteln die angenommenen Aufträge an ein Fahrzeug, wenn der Unternehmer einen Funkvertrag mit der Zentrale abgeschlossen hat. Die Taxizentralen sind neben den Behörden auch Anlaufstellen für Fundsachen und Beschwerden über Taxifahrer.

Während sich die Auftragslage insgesamt wenig veränderte, stieg in den vergangenen Jahren der Anteil der Fahrten, die über eine Funkzentrale bestellt wurden.

Die größte Berliner Taxizentrale ist Taxi Berlin, eine Funkzentralen-Gemeinschaft aus Taxifunk Berlin, Würfelfunk, Cityfunk und Quality Taxi. Mit über 5500 Fahrzeugen ist sie die mit Abstand größte Taxizentrale Deutschlands. Zweitgrößte Berliner Zentrale ist die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (kurz: WBT), die nach eigenen Angaben über rund 2000 angeschlossene Fahrzeuge verfügt.

Alle Fahrzeuge von Taxi Berlin werden per Datenfunk vermittelt und sind dafür entweder mit einem PDA oder einem fest eingebauten digitalen Vermittlungsgerät ausgestattet. Die Fahrzeuge der WBT werden noch überwiegend per Sprachfunk vermittelt. Beide Zentralen verwenden das Flottenmanagement-System Austrosoft FMS.

mini|hochkant|Taxi-Rufsäule am Axel-Springer-Haus, 2011

Die WBT betreibt die 145 Berliner Taxi-Rufsäulen. Jede Rufsäule hat eine eigene Telefonnummer. Wählt man die Nummer der nächstgelegenen Rufsäule, kann man den dort eventuell wartenden Fahrer zu sich bestellen. Im Jahr 2006 schrieb die FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin einen Antrag, da die WBT Gebühren verlange, „ohne [in] nachvollziehbarer Weise abzurechnen“. Die Zahl und Bedeutung der Rufsäulen hat durch die Verbreitung von Handys und der automatischen Vermittlung abgenommen.

Der SonderFahrDienst (SFD) für Menschen mit Behinderungen ist ein subventionierter Fahrdienst des Landes Berlin, er wird mit Fahrzeugen der WBT durchgeführt.

Die Zentrale Taxi Berlin kooperiert mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Seit 2010 gibt es die Möglichkeit für Ersatzverkehr mit Taxis, die Fahrt ist in den von der BVG gerufenen Großraumtaxis mit dem Hinweis „Ersatzverkehr im Auftrag der BVG“ kostenlos. Die Fahrgäste können jedoch nicht selbst ein Taxi bestellen. Seit 2015 kann man mit der BVG-App ein Taxi von Taxi Berlin bestellen.

Verbände In Berlin gibt es vier Verbände für Taxiunternehmer: die Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. (kurz: Innung), TaxiDeutschland – Landesverband Berlin e. V. (ehemals: TVD), den Taxiverband Berlin Brandenburg e. V. (TVB) und die Berliner Taxivereinigung e. V. (BTV).

Wiederkehrende Forderungen der Verbände beschäftigen sich mit Schwarzarbeit, den Problemen um den Flughafen Berlin Brandenburg (siehe: Abschnitt Flughafenverkehr), der Zahl der Taxis und dem Taxitarif. Die Berliner Taxivereinigung tritt beispielsweise für eine Liberalisierung der Tarife und eine zusätzliche Ausbildung der Taxifahrer unabhängig von der Ortskunde ein. TaxiDeutschland – Landesverband Berlin fordert eine Begrenzung der Taxikonzessionen, zusätzliche Ausbildung der Fahrer sowie eine Farbfreigabe und veränderte Regeln zur Werbung. Zahl der Taxis in Berlin

Quellen:, zu 2012: zu 2014:Auskunft des LABO Berlin im März 2014 vor 1990: nur West-Berlin

Geschichte mini|Die erste Berliner Kraftdroschke, 1899

Anfänge Die im frühen 17. Jahrhundert in Paris eingeführten Sänften – „Portechaise“ genannt – kamen Ende des Jahrhunderts durch Friedrich Wilhelm von Brandenburg nach Berlin.

Mit der Verbesserung der Straßen verbreiteten sich im 18. Jahrhundert die Pferdedroschken. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte Alexander Mortier in Berlin ein Monopol darauf. Die Qualität und Zahl der Fahrzeuge, sowie die Arbeitsbedingungen für Mensch und Tier veränderten sich immer wieder stark, zwischenzeitlich gab es in der Stadt gar keine Droschken mehr.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts kamen die ersten Automobile auf. 1896 war Berlin die erste Stadt, die einen Taxameter vorschrieb. Im Jahr 1911 gab es in Berlin 2.000 Taxis, rund fünfzig Jahre später waren es in West-Berlin 1.172 (siehe: Abschnitt Zahl der Taxis in Berlin). Elli Blarr begann im Jahr 1929 in Berlin ihre Arbeit als erste Taxifahrerin Deutschlands.

Teilung und Wiedervereinigung Die Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. wurde 1956 in ihrer heutigen Form gegründet, Vorläufervereine gab es allerdings bereits seit 1900.

Die erste Taxizentrale in West-Berlin – der Taxifunk Berlin eG (Ackermann-Funk) mit der Telefonnummer 6902 – wurde im September 1959 in Betrieb genommen. Im Jahr 1968 kam eine weitere genossenschaftliche Zentrale hinzu: der Würfelfunk, der 2005 in eine kleine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.Amtsgericht Charlottenburg, Neueintragung vom 2. August 2005: Taxi-Ruf Würfelfunk „0800-CABCALL“ AG

Anfangs waren Taxis in Deutschland schwarz, auch in der DDR, später gab es keine farbliche Festlegung mehr. 1971 wurde in der damaligen Bundesrepublik die Farbe Hellelfenbein (RAL 1015) für Taxis vorgeschrieben ( BOKraft). Dies gilt in Berlin nach wie vor, in sechs anderen Bundesländern jedoch nicht mehr.Das sind Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, laut In: Planusblog. Veröffentlicht am 18. August 2008. Abruf am 29. März 2012.

Ein typisches Taxi-Modell in der DDR war der GAZ-24 Wolga. In West-Berlin waren die Mercedes-Baureihen /8 und 123 weit verbreitet. Nach 1990 stieg die Vielfalt der verwendeten Marken und Modelle, bis hin zu Exoten wie dem „London Taxi“ (LTI TX4).

Im April 1975 wurde die Taxi-Vermittlung Cityfunk in West-Berlin gegründet. Der Cityfunk ging aus der 1966 gegründeten Mietwagen-Vermittlung ISAR-Funk hervor. Ebenfalls 1975 wurde der Taxi Verband Berlin Brandenburg e. V. (TVB, damals noch ohne Brandenburg im Namen) gegründet.

mini|Ost-Berliner Taxi (GAZ-24 Wolga) bei der ersten Fahrt nach dem Mauerfall nach West-Berlin, Ende Dezember 1989

Taxis und Vermittlung waren im Osten, mit wenigen Ausnahmen, im VEB Taxi organisiert, der dem VEB Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) unterstand. Der VEB Taxi betrieb auch in Prenzlauer Berg die einzige Fahrschule Ost-Berlins.

Während des Kalten Kriegs waren Taxis ein wesentlich wichtigeres Verkehrsmittel für die Westberliner Bevölkerung, da die öffentlichen Verkehrsmittel deutlich schlechter ausgebaut waren als nach 1990 und teilweise sogar schlechter als vor dem Zweiten Weltkrieg (siehe beispielsweise: Zweiter Reichsbahnerstreik 1980).

Da es in der DDR insgesamt nur wenige Fahrzeuge gab, waren auch Taxis Mangelware. Dies führte teilweise zu langen Warteschlangen von Fahrgästen an den Taxihalteplätzen, was das Fahren zu einem einträglichen Geschäft machte. Die zahlreichen inoffiziellen „Schwarz-Taxis“ versuchten dabei möglichst den offiziellen Taxis nicht in die Quere zu kommen und verlangten keinen Fahrpreis von den Fahrgästen, die dann zahlten, was ihnen angemessen erschien. Am 40. Jahrestag der DDR, dem 7. Oktober 1989, demonstrierten zehntausende Menschen gegen die DDR-Diktatur (Näheres siehe: Chronik der DDR). Die DDR-Führung reagierte mit brutaler Unterdrückung und Massenverhaftungen, weshalb viele Ost-Fahrer Adressen der SED und staatlicher Organe boykottierten. Die wirtschaftliche Lage der West-Berliner Fahrer war gut, unter anderem aufgrund der Berlinzulage und niedriger Treibstoffkosten: So lag der Ölpreis inflationsbereinigt vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Ölkrise 1973 deutlich unter 40 US-Dollar pro Barrel (2011/2012: durchschnittlich über 100 US-Dollar pro Barrel). Viele Studenten arbeiteten als Taxifahrer. Nach 1990 sank der Verdienst und der Anteil von Geringqualifizierten und Migranten unter den Fahrern stieg.

Nach der deutschen Wiedervereinigung wurde allen Taxifahrern in beiden Teilen Berlins ohne zusätzliche Prüfung das Fahren im gesamten Stadtgebiet gestattet, obwohl sich die Fahrer in der jeweils anderen Hälfte kaum auskannten. Im Ostteil wurde Hellelfenbein ebenfalls die vorgeschriebene Taxi-Farbe.

Taxizentralen nach 1990 Im Jahr 1990 wurde aus dem VEB Taxi die Taxizentrale Taxiruf Spreefunk. Anfang 2000 wurde der Spreefunk mit dem West-Berliner Ackermann-Funk zusammengelegt. Damit entstand eine große Taxizentrale mit Abdeckung im gesamten Stadtgebiet: TaxiFunk Berlin. 2006 und 2007 entstand in Kooperation mit dem Würfelfunk, dem Cityfunk und der erst 2004 gegründeten Vermittlung Quality Taxi die Arbeitsgemeinschaft Berliner Taxizentralen, Taxi Berlin.

Im Anschluss wurde die Kommunikation zwischen den Zentralen und den Taxis schrittweise auf eine automatische Vermittlungstechnik per GPS und Internetverbindung umgestellt. Der Sprachfunk verlor seine Bedeutung für die Vermittlung, existiert aber weiterhin. Auch die Bestellung ist nun möglich, ohne mit einem Call-Center-Agent zu sprechen, beispielsweise per automatischer telefonischer Bestellung (Telebooking),Durch die Rufnummernübertragung eines Festnetzanschlusses wird dabei an die entsprechende Adresse ein Taxi bestellt. Die Adresse und Festnetz-Rufnummer müssen dafür bei der Funkzentrale gespeichert sein. Rufautomat (beispielsweise in Hotels), Internetbestellung oder Taxi-App.

Flughafenverkehr Wie in anderen Städten auch, ist der Verkehr zum Flughafen in Berlin eine der wichtigsten Einnahmequellen für das Taxigewerbe. Für 2010 schätzte die Berliner Taxivereinigung den Umsatzanteil der Flughafenfahrten mit Hilfe von Zahlen der Berliner Flughafengesellschaft und des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) auf 30 Prozent. Berliner Taxis dürfen sich jedoch nur in ihrem Pflichtfahrgebiet an einen Taxistand stellen.

Gesetze und Verordnungen mini|hochkant=0.5|Zeichen 229 – Taxenstand

Für alle Taxis in Deutschland gelten unter anderem die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das bundesweite Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Fast alle Vorschriften der BOKraft dürfen durch die Bundesländer außer Kraft gesetzt werden ( BOKraft).

Einige Dinge – zum Beispiel der Taxi-Tarif – sind jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt ( PBefG), hierfür gibt es Verordnungen der Bundesländer und Kommunen. In Berlin sind das die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr (TaxTarifO) vom 10. Dezember 2010 und die Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung, kurz: TaxO) vom 31. August 2004.

In Berlin gibt es keine Farbfreigabe (siehe Abschnitt Geschichte) und wie in Hamburg gibt es auch keine Zulassungsbeschränkung der Taxikonzessionen. Letzteres wäre laut , Absatz 4 PBefG möglich, wenn „das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.“

Laut einem Senatsbeschluss vom 13. Januar 2015 müssen Berliner Taxis „mindestens drei verschiedene, im Geschäftszahlungsverkehr übliche Karten“ zur bargeldlosen Zahlung akzeptieren.

Taxenordnung Berliner Taxis dürfen nur an ausgeschilderten Taxiständen für Fahrgäste bereitgehalten werden, dies gilt nicht zwischen 20 und 6 Uhr und bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 3 TaxO). Den Fahrgästen steht die Wahl des Fahrzeugs frei (§ 4). Eine Abschrift beider Berliner Verordnungen muss neben einer Kurzfassung des Tarifs, Kartenmaterial und einer ausreichenden Anzahl von Fahrpreisquittungsvordrucken in jedem Taxi mitgeführt werden (§ 6). Jedes Taxi muss mindestens 180 Schichten von mindestens sechs Stunden Dauer im Jahr bereitgehalten werden (§ 7 TaxO).

Tarif