Das Bahnstrompreissystem (BPS) ist das Entgeltsystem der DB Energie für Bahnstrom.

Entgeltsystematik Die nach dem Preissystem gelieferte Bahnenergie wird in Euro je bezogener Kilowattstunde abgerechnet.

Dabei wird zwischen einem Hochtarif (6 bis 22 Uhr) von 6,90 Cent je Kilowattstunde und einem Niedertarif (zwischen 22 und 6 Uhr) von 5,80 Cent unterschieden. Zusätzlich werden Netzentgelte, Steuern und Abgaben erhoben.

Rabatte Zum 1. Juli 2014 hat die DB Energie ein neues Preissystem eingeführt, das die Abschaffung aller Rabatte beinhaltet.

Als prozentualer Abschlag waren drei miteinander kombinierbare Rabatte vorgesehen: Kunden, die sich verpflichten, für mindestens zwei und maximal zehn Jahre wenigstens 50 Prozent ihrer geplanten Energiemenge fest abzunehmen, erhalten einen Rabatt zwischen zwei und zehn Prozent. Dabei entspricht der Rabatt in Prozent der Laufzeit in Jahren. Bei der Abnahme bestimmter Energiemengen wird ein zusätzlicher Rabatt angesetzt: Bei einer Abnahmemenge von wenigstens 50 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr wird ein einprozentiger Nachlass gewährt, ab 100 GWh/Jahr zwei, ab 200 GWh drei sowie ab 500 GWh vier Prozent. Bei der Abnahme von wenigstens 2.000 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr erhalten Kunden darüber hinaus einen fünfprozentigen Auslastungsrabatt.

Der Mengenrabatt von maximal vier Prozent wird nur von großen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Einkaufsgemeinschaften erreicht.

Geschichte Ab 1997 rechnete die Deutsche Bahn Energiebezug separat (unabhängig vom Trassenpreis) ab. Der Verbrauch wurde zunächst anhand von Lastprofilen (Zugtyp, Last, Strecke) ermittelt. Noch um 2001 trat dabei allein DB Netz gegenüber Eisenbahnverkehrsunternehmen auf, um Trassen-, Anlagen- und Bahnstromnutzung zu regeln. Die Abnahme von elektrischer Energie wurde dabei in individuellen Verträgen mit den Verkehrsunternehmen geregelt, teilweise auch direkt durch DB Energie.Holger Fröhlich, Hans-Jürgen Kühlwetter: Liberalisierung des Strommarktes auch im Bereich der Energieversorgung von Elektrolokomotiven auf dem Netz der DB AG?. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 3/2001, , S. 133–135. Erst mit dem Einbau von Energiezählern in den Triebfahrzeugen wurde eine tatsächlich verbrauchsabhängige Berechnung überhaupt ermöglicht.

Anfang 2003 führte DB Energie das Bahnstrompreissystem 2003 (BPS 03) ein. Diese Neuregelung der Bahnenergieversorgung sei nach Unternehmensangaben den veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Energie- und Kartellrechts geschuldet gewesen. Dabei wurden einstufige Mischpreise in Eurocent je Kilowattstunde erhoben, differenziert nach drei Zeitzonen (Hoch-, Mittel- und Niedertarif), ins Netz zurückgespeiste Energie wurde dabei vergütet. Darüber hinaus waren Rabatte für Großabnehmer und langlaufende Verträge vorgesehen. Diese seien nach Unternehmensangaben durch Kostenvorteile bei Beschaffung und Bereitstellung gerechtfertigt gewesen.

Zum 1. Januar 2004 führte DB Energie mit dem BPS 2004 ein überarbeitetes Bahnstrompreissystem ein. Vollversorgungskunden erhielten die Möglichkeit, Festpreise für ein Jahr zu vereinbaren, der Preisunterschied zwischen Hoch- und Niedertarif wurde verringert, die Preise verändert und die Vergütung für zurückgespeiste Energie erhöht. Die Erhöhung des Niedertarif-Preises von 4,20 ct/kWh auf 6,40 ct/kWh und der gleichzeitigen Senkung des Hochtarif-Preises von 11,70 auf 10,50 ct/kWh sei für DB Energie nach eigenen Angaben ergebnisneutral gewesen. Für einen optionalen Aufpreis von 0,80 ct je kWh wurden diese Preise für das Kalenderjahr fixiert. Zurückgespeiste Bahnenergie wurde mit 3,30 ct (Niedertarif), 3,80 ct (Mitteltarif) bzw. 4,20 ct (Hochtarif) vergütet.DB Energie öffnet 16,7-Hz-Bahnstrom-Versorgungsnetz. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 1/2004, , S. 10 f.

Nach dem Preisstand zum 1. Januar 2011 wurde dabei zeitlich nach drei Tarifstufen unterschieden:DB Netz (Hrsg.): Bahnstrompreisregelung ab 01.01.2011. Vierseitiges Dokument. Anlage 4 zum Rahmenstromliefervertrag. Der von 5:30 bis 9:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr geltende Hochtarif sieht ein Entgelt von 13,20 Cent je kWh vor. Der von 9:00 bis 16:00 sowie von 19:00 bis 22:00 Uhr geltende Mitteltarif wird mit 11,45 Cent je kWh angesetzt. Der von 22:00 bis 5:30 Uhr geltende Niedertarif wird mit 10,00 Cent je kWh berechnet. Zurückgespeiste Energie wurde mit 4,80 Cent (Niedertarif), 5,50 Cent (Mitteltarif) bzw. 6,00 Cent (Hochtarif) je Kilowattstunde vergütet (zuzüglich Umsatz- und Stromsteuer).

Zum 1. Januar 2012 stiegen die Preise auf 10,70, 12,15 bzw. 13,75 Cent je Kilowattstunde an. Der EEG-Zuschlag steigt auf 1,0 bzw. 0,11 Cent je Kilowattstunde. Die Vergütung für zurückgespeiste Energie wurde auf 5,85, 6,70 bzw. 7,10 Cent je Kilowattstunde angehoben.DB Netz (Hrsg.): Bahnstrompreisregelung ab 01.01.2012 (Stand: 14.10.2011). Die Listenpreise der Vollversorgung sind zwischen 2005 und 2011 um 20 Prozent (Hochtarif) und 39 Prozent (Niedertarif) gestiegen.

Am 26. März 2012 kündigte die Deutsche Bahn an, rückwirkend zum 1. Januar 2012 die Preise zu senken (im Hochtarif von 13,75 auf 12,50 Cent je kWh, im Niedrigtarif von 10,70 auf 10,60 Cent je kWh), die Zahl der Tarifstufen von drei auf zwei zu reduzieren und die Vergütung für zurückgespeiste Energie um mehr als 20 Prozent anzuheben. Bis 2013 solle ferner ein neues Bahnstrompreissystem ohne die bisherigen Rabatte eingeführt werden.Deutsche Bahn AG (Hrsg.): DB Energie senkt Strompreise um rund 4 Prozent. Presseinformation vom 26. März 2012.

In diesen Preisen (jeweils ohne Umsatz- und Stromsteuer) sind Netzzugang, Energielieferung sowie weitere Dienstleistungen enthalten. Darüber hinaus wird, nach Abs. 1. EEG ein Zuschlag von 0,7 Cent bzw. 0,08 Cent je kWh (mit genehmigtem Härtefallantrag nach §§ 40 ff.) erhoben.

Zum 1. Juli 2014 wurde das BPS 2014 eingeführt. Damit wurden sämtliche Mengen- und Laufzeitrabatte abgeschafft und Entgelte für Netznutzung und Energielieferung separat ausgewiesen. Vorgesehen sind dabei die Produkte BahnstromClassic, bei dem Kunden für ein Kalenderjahr eine bestimmte Energiemenge vorbestellen und BahnstromComfort, bei dem auch ohne Liefervertrag Eisenbahnverkehrsunternehmen beliefert werden. Für den Bereich der Energielieferung unterscheidet das System zwei Zeitzonen: einen Hochtarif, der von 6 bis 22 Uhr gilt, und einen Niedertarif (22 bis 6 Uhr). Für rückgepeisten Bahnstrom wird eine Vergütung gewährt. Bahnstrom von anderen Lieferanten soll zu einem Netzentgelt durchgeleitet werden.Deutsche Bahn AG (Hrsg.): . Presseinformation vom 3. April 2014.

Durchleitungspreissystem Zum 1. Januar 2004 wurde das Durchleitungspreissystem (DPS) eingeführt. 50-Hz-Strom, der an einem definierten Punkt in das Netz von DB Energie eingespeist wurde, wurde von dem Unternehmen in Bahnenergie umgewandelt und konnte an einem beliebigen Punkt im Netz abgerufen werden. Die Durchleitungsgebühr betrug dabei 5,45 Cent je Kilowattstunde. Nach eigenen Angaben habe das Unternehmen damit als erstes Bahnenergieunternehmen in Europa eine solche Durchleitung angeboten.Joachim Essig, Anne Zajusch: Durchleitungspreissystem der DB Energie. In: Elektrische Bahnen, Heft 1/2, 2004, S. 65–67. Im ersten Halbjahr 2005 wurde mit Rail4Chem im Rahmen eines einmonatigen Pilotversuchs erstmals Bahnstrom eines anderen Anbieters über das Netz von DB Energie bezogen.Meldung Rail4Chem bezieht erstmals Fremdstrom. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 7/2005, , S. 306. Der Bundesgerichtshof verpflichtete DB Energie im November 2010 letztinstanzlich, die Preise für die Durchleitung von Energie durch die Bundesnetzagentur (nach Energiewirtschaftsgesetz) genehmigen zu lassen.

Während die Durchleitungsentgelte je Kilowattstunde von 5,81 Cent (2005) auf 6,61 Cent (2011) stiegen, sanken diese Netzentgelte im allgemeinen Strommarkt in dieser Zeit. Es gab bislang (Stand: Januar 2012) keine nennenswerten Stromlieferungen durch Drittanbieter an Eisenbahnverkehrsunternehmen. Am 29. Februar 2012 genehmigte die Bundesnetzagentur die für die Durchleitung anfallenden Netzentgelte für die Jahre 2005 bis 2008 und schrieb die Erlösobergrenze für die Jahre 2009 bis 2013 fest. Das Entgeltvolumen sei dabei gegenüber dem Antrag der DB Energie um 23 Prozent gekürzt worden.Bundesnetzagentur (Hrsg.): Bundesnetzagentur genehmigt der DB Energie GmbH Netzentgelte und Erlösobergrenzen für das Bahnstromnetz. Presseinformation vom 29. Februar 2012.

Vermiedene Netzentgelte Für von den Triebfahrzeugen zurückgespeisten Bahnstrom wird eine Vergütung gewährt. Diese setzt sich aus einem Entgelt für die zurückgespeiste Energie und einem Netzentgelt für vermiedene Netznutzung, dem so genannten vermiedenen Netzentgelt, zusammen. Die vermiedenen Netzentgelte wurden im Jahr 2006 unter der Annahme, dass dezentrale Einspeisung einen Netzausbau vermeide, in der Stromnetzentgeltverordnung für alle Netzbetreiber eingeführt. Da sich diese Annahme in der Praxis nicht bestätigt hat, sollen mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz die vermiedenen Netzentgelte auf den Stand vom 31. Dezember 2015 eingefroren und bis zum Jahr 2027 schrittweise abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat zugesagt, konkrete Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls auszugleichen.Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur Bundestagsdrucksache 18/11528 vom 15. März 2017. pdf, 1,17 MB

Kritik Kritiker bemängelten, das BPS 03 habe durch seine Rabatte Privatbahnen benachteiligt.Die DB Energie GmbH und die Öffnung des Bahnstromnetzes für Konkurrenten. In: Eisenbahn-Revue International. Heft 10/2003, , S. 462. In den Genuss von Großkundenrabatten hätten beispielsweise nur konzerneigene Unternehmen kommen können.Roman J. Brauner: Berufungsurteil im Trassenpreisstreit – oder „Vom ewigen Unterliegen“. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 6/2003, , S. 278 f. Mehrere Privatbahnen erhoben gegen das BPS 03 Beschwerde beim Bundeskartellamt. Sie führten dabei unter anderem eine Benachteiligung durch das enthaltene Rabattsystem an, von dem (auch in den Jahren 2004 und 2005) nur konzerneigene Eisenbahnverkehrsunternehmen profitiert hätten. DB Energie betonte, das Preissystem sei in Kooperation mit den Kunden entstanden. Auch Netzwerk Privatbahnen sei daran beteiligt gewesen.

Laut einem Bericht in einem Technikmagazin der Deutschen Bahn hätten konzerneigene Unternehmen Traktionsstrom für 5 Cent je Kilowattstunde erhalten, private Eisenbahnverkehrsunternehmen dagegen 7 Cent je Kilowattstunde entrichten müssen. Kritiker bemängelten ferner, dass der Verbrauch der Konzernunternehmen der Deutschen Bahn geschätzt werde, während bei Privatbahnen Stromzähler (TEMA-Boxen) den präzisen Verbrauch ermitteln würden. (Die TEMA-Kompaktbox erfassen den Energieverbrauch eines Triebfahrzeugs und übermitteln diesen per Funk an das Abrechnungssystem der DB Energie in Frankfurt am Main. Dabei wird der 15-minütig gemittelte Energieverbrauch zur Abrechnung herangezogen. (Stand: 2003))

Eine Privatbahn kürzte ab 2003 Rechnungen der DB Energie um einen sogenannten Diskriminierungsabschlag und erhob vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die DB Energie auf Feststellung, dass sie nur diesen Betrag dem Unternehmen schulde. Der Diskriminierungsabschlag überstieg dabei den Gewinn des klagenden Eisenbahnverkehrsunternehmens (jeweils bezogen auf ein Jahr). Die DB Energie legte dagegen Widerklage ein und verlangte eine Zahlung der 2003 und, teilweise, 2004 einbehaltenen Beträge. Versuche der Privatbahn, von anderen Anbietern Energie zu beziehen, schlugen ebenso fehl wie Versuche der DB Energie, den Netzzugang zu verweigern. Zwischenzeitlich kürzten auch andere private Eisenbahnverkehrsunternehmen ihre Bahnstromrechnungen.