Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die von den Nationalsozialisten während der Anfangsphase ihrer Herrschaft ermordeten Personen. Als zeitliche Eingrenzungsmarken dienen der 30. Januar 1933 als Tag der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und der 30. Juni 1934 als Tag des sogenannten Röhm-Putsches, die in der Forschung gemeinhin als Anfangs- und Schlusspunkte der „Machtergreifung“ und -konsolidierung durch das NS-Regime gelten.
Grundsätzliches Die Gesamtzahl der in dieser Anfangsphase ermordeten Personen ist umstritten. Der Publizist Konrad Heiden kam aufgrund seiner Auswertung zeitgenössischer Zeitungsmeldungen bereits in den 1930er Jahren zu der Schätzung, dass zwischen dem 31. Januar und dem 23. August 1933 220 Personen (196 NS-Gegner und 24 Nationalsozialisten) getötet worden seien. Der Historiker Karl Dietrich Bracher veranschlagte in seiner klassischen Studie Die nationalsozialistische Machtergreifung von 1960 die Zahl der bis Oktober 1933 getöteten Personen auf „500 bis 600 Tote im ganzen Reichsgebiet“.Karl Dietrich Bracher: Die nationalsozialistische Machtergreifung, 1960 (Nachdruck 2013), S. 871. Auch Joachim Fest bezifferte die Zahl der in den ersten neun Monaten der Existenz des NS-Regimes ermordeten Personen – „unter Berücksichtigung aller Umstände“ – 1963 auf „500–600“.Joachim Fest: Das Gesicht des Dritten Reiches. Profile einer totalitären Herrschaft. 1963, S. 202.
Die Zahl von „mindestens 500 bis 600 Ermordete[n]“ für die ersten Monate der NS-Herrschaft nennt auch der Hitler-Biograph Ian Kershaw in seiner 1998 erschienenen Hitler-Biographie.Ian Kershaw: Hitler 1889-1936, Stuttgart 1998, S. 631. Auf die gesamten siebzehn Monate vom 30. Januar 1933 bis 30. Juni 1934 bezogen dürfte die Zahl der Ermordeten bei 800 bis 1200 liegen. Im sogenannten Braunbuch II wird auf eine Geheimmeldung des Polizeipräsidiums an das preußische Innenministerium verwiesen, nach der allein in Berlin in der Zeit zwischen Reichstagsbrand und dem 25. März 1933 247 Personen bei „politischen Zusammenstößen“ zu Tode kamen.Dimitroff contra Göring. Braunbuch II, Paris 1934. (Reprint Köln, Frankfurt/Main 1981).
Peter Longerich vertrat 1989 die Auffassung, dass „die Zahl von 500-600 Ermordeten […] vermutlich zu niedrig angesetzt“ sei und dass eine „systematische Zusammenstellung aller Opfer der ‹Machtergreifung› […] bedauerlicherweise bisher“ noch ausstehe.Peter Longerich: Die braunen Bataillone. Geschichte der SA, 1989, S. 172.
In die vorliegende Liste wurden nur Personen aufgenommen, die nachweislich von Angehörigen nationalsozialistischer Formationen wie der SA oder SS oder von staatlichen Repressionsorganen wie der Geheimen Staatspolizei ermordet wurden. Vermutungen und die Unterstellung von nationalsozialistischen Motiven reicht nicht aus.
Der Begriff „ermordet“ wird hier im umgangssprachlichen Sinne und nicht im formaljuristischen Sinne verwendet, so dass er alle durch absichtliche äußere Gewalteinwirkung intentional, billigend in Kauf nehmend oder mutwillig zu Tode gebrachten Personen umfasst, also auch solche, deren Tötung gerichtlich eventuell als Totschlag oder ähnliches eingestuft werden würde.
Die vorliegende Liste erfasst bisher 353 Personen namentlich oder zumindest mit einschlägigen personenbezogenen Merkmalen.
Klassifizierung der Ermordeten Der Artikel unterteilt die Ermordeten in die folgenden Gruppen: I. Opfer von wilden Terrormaßnahmen: Personen, die von der Sturmabteilung (SA) oder anderen nationalsozialistischen Gliederungen vergleichsweise willkürlich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu allgemein unliebsamen Gruppen (Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden etc.) zu Tode gebracht wurden, so z. B. Personen, die auf offener Straße oder in ihren Wohnungen erschlagen (erstochen, erschossen etc.) wurden, Personen die in SA-Kellern, SA-Sturmlokalen, SA-Quartieren usw. infolge von ihnen mutwillig zugefügten Misshandlungen umkamen oder die absichtlich dort getötet wurden, Personen, die nach ihrer Gefangennahme außerhalb von Gefängnissen oder Konzentrationslagern getötet wurden (insbesondere auch „auf der Flucht“ erschossen wurden). II. Opfer von Fememorden: Personen, die sich aus bestimmten Gründen bei bestimmten mächtigen NS-Persönlichkeiten – oder vereinzelt auch bei nachrangigen Personen niederen Ranges – besonders unbeliebt gemacht hatten und deswegen in gezielten „Nacht-und-Nebel-Aktionen“ umgebracht wurden. III. Personen, die in Konzentrationslagern oder Gefängnissen gewaltsam zu Tode kamen: Personen, die als Insassen von Konzentrationslagern oder Gefängnissen von den dortigen Wachmannschaften durch direkte Gewalteinwirkung im Rahmen von wilden Übergriffen, die von Wachmannschaften (oder von die Einrichtung eigens zu diesem Zweck aufsuchenden externen Personen) aus eigener Initiative unternommen wurden, umgebracht wurden; oder Personen die – im Gegensatz zu regulären Hinrichtungen infolge von Gerichtsurteilen – auf Befehl „von oben“ im Rahmen inoffizieller Tötungsaktionen absichtlich „unter der Hand“ in getarnter Weise umgebracht wurden (also z. B. von Wachmannschaften erschlagen, erschossen, aufgehängt etc. wurden); Personen, die infolge von systematischer oder mutwilliger Misshandlung durch ihre Bewacher umkamen oder die durch physische Zugrunderichtung (Entkräftung, Zusammenbruch unter den Bedingungen schwerer Arbeit) „eingingen“. IV. Opfer von Justizmorden: Personen, die auf offiziellem Wege von Gerichten zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden, ohne dass ihre Handlungen nach den bis 1933 in Deutschland geltenden Normen bezüglich der Anwendung der Todesstrafe eine Hinrichtung gerechtfertigt hätte. Im Allgemeinen sind hiervon solche Personen betroffen, die aufgrund von politischen Delikten (Opposition, Zersetzung etc.) anstatt – wie es bis 1933 im Deutschen Reich üblich gewesen war – aufgrund von kriminalistischen Straftatbeständen (Mord, Vergewaltigung etc.) exekutiert wurden oder die aufgrund von juristisch fragwürdigen Gesetzen und Praktiken zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden. Ein Beispiel für letzteres ist etwa der Reichstagsbrandstifter Marinus van der Lubbe, der am 10. Januar 1934 aufgrund der Inbrandsetzung des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 enthauptet wurde, obwohl Brandstiftung im Februar 1933 noch nicht gesetzlich durch die Todesstrafe bewehrt war, was üblicherweise als eine Verletzung des rechtsstaatlichen Grundprinzips Nulla poena sine lege gilt.
Liste der Ermordeten im Überblick Opfer von Terrormaßnahmen Karl Ackert (geboren 1897; gestorben am 19. November 1933 in Berlin), Arbeiter, Angeklagter im Felseneck-Prozess von 1932 (angeklagt, den NS-Kunstmaler Ernst Schwartz getötet zu haben, eingestellt am 31. Dezember 1932), von der SA verhaftet und mehrere Wochen im SA-Gefängnis Papestraße misshandelt; Anfang November 1933 erneut in Schutzhaft genommen, an den erlittenen Misshandlungen im Staatskrankenhaus gestorbenKurt Schilde: SA-Gefängnis Papestrasse. Spuren und Zeugnisse. 1996. Karl Altenburg (gest. Sommer 1933 im Forst Döllensradung bei Vietz), kommunistischer Funktionär, auf Veranlassung des Führers der SS-Standarte Landsberg an der Warthe, Erich von dem Bach-Zelewski, von SS-Leuten angeblich für eine Gegenüberstellung aus dem Gefängnis in Arnswalde geholt, nach Vietz gebracht und im nahegelegenen Forst Döllensradung erschossenAndreas Eichmüller: Keine Generalamnestie. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechern in der frühen Bundesrepublik, München 2012, S. 402. Richard Aßmann (geb. 16. Dezember 1875; gest. 20. Juni 1933), Sozialdemokrat, Kreisleiter des Reichsbanners, Betriebsratsvorsitzender der AOK-Berlin, während der Köpenicker Blutwoche von der SA erschlagen August Bahrenberg (* 20. April 1878 in Stiepel; † 3. Mai 1933 in Bochum) war Bergmann und Politiker (SPD), Gemeindevorsteher. Bei seiner zweiten Verhaftung wurde er in das wilde KZ Zeche Gibraltar verschleppt. Der herzkranke Bahrenberg starb kurze Zeit später an den Folgen der Misshandlungen. Heinz Bässler (gest. 4. April 1933 in Düsseldorf), Arbeiter, Kommunist, 1931 aus der SA ausgetreten und zu den Kommunisten gewechselt, am 4. April 1933 in Düsseldorf von SA-Angehörigen auf offener Straße niedergeschossen. In der Öffentlichkeit versuchte man die Tat als „Erschießung auf der Flucht“ zu kaschieren und behauptete, er habe nach seiner Festnahme auf dem Weg zur Wache einen Fluchtversuch unternommen und sei, als er auf Zuruf nicht stehen blieb, niedergeschossen worden und auf dem Weg ins Krankenhaus verstorben."Zwei Erschießungen bei der Festnahme", in: Vossische Zeitung vom 5. April 1933; Karl Heinz Jahnke: Jungkommunisten im Widerstandskampf gegen den Hitlerfaschismus. 1977, S. 24. Walter Schönstedt widmete Bässler sein 1934 in Paris erschienenes Buch Auf der Flucht erschossen.Heinz Ludwig Arnold: Deutsche Literatur im Exil, 1933–1945. Dokumente. 1974, S. 45. Hans Balschukat (geb. 28. August 1913 in Berlin; gest. 8. März 1933 in Berlin), Arbeiter aus Berlin-Schöneberg, Mitglied der Roten Hilfe, am 8. März 1933 von drei SA-Leuten verhaftet, Tage später im Machnower Forst tot aufgefundenThe Brown Book of the Hitler Terror an the Burning of the Reichstag, 1933. Balschukat wurde am 18. März 1913 in Berlin geboren. Albert Barnikau (gest. 12. Februar 1933 in Dortmund), Bergmann, Kommunist, KPD-Vorsitzender in Dortmund [?], bei einem Überfall von SA-Leuten in Dortmund-Asseln auf eine Gruppe Kommunisten auf offener Straße von dem SA-Angehörigen Sengotta durch einen Messerstich mit einem Taschenmesser in den Rücken getötet; Westfälische Rundschau vom 14. Februar 1983; "Nationalsozialist gesteht Meuchelmord", in: Vorwärts vom 14. Februar 1933 (Abendausgabe). Hermann Basse (geb. 24. August 1882 in Braunschweig; gest. 1. Juli 1933 ebenda), Arbeiterfunktionär, von der SA verhaftet, verhört und misshandelt. Aus dem Fenster des 2. Stocks gestürzt und an seinen Verletzungen gestorben Ernst Bassy (gest. 5. März in Bankau, Oberschlesien), Sozialdemokrat, Parteifunktionär, von SA-Leuten erschossen (nw)Wilhelm Matull: Ostdeutsche Arbeiterbewegung, 1973, S. 131. Kurt Beate (geb. 1906; gest. 25. Februar 1933 in Erfurt), Arbeiter, KPD, am Abend des 19. Februar 1933 von SA-Angehörigen an der Ecke Blücherstraße/Bülowstraße (heute Breitscheidstraße/Josef-Ries-Straße) überfallen und niedergeschossen, erlag seinen Verletzungen sechs Tage späterWillibald Gutsche (Hrsg.): Geschichte der Stadt Erfurt, 2., bearbeitete Auflage Weimar 1989, S. 433. Max Behnke (geb. 5. Juni 1890 in Berlin; gest. 17. November 1933 in Fürstenwalde), Arbeiter, Kommunist, Mitglied des Rotfrontkämpferbundes, hatte am 29. Mai 1930 den Stahlhelm-Anhänger Rüdiger von Massow getötet, kurz nach seiner Entlassung aus dem Konzentrationslager Sonnenburg in Fürstenwalde erneut verhaftet, von SS-Leuten schwer misshandelt (Peitschenhiebe und Fußtritte), dann erschossen oder an den Folgen der Misshandlungen gestorben.Widerstand in Berlin gegen das NS-Regime 1933 bis 1945. Ein Biographisches Lexikon, Bd. 1 (Buchstaben A und B, Abegg-Byl), 2004, S. 114. Oskar Behrendt (geb. 27. August 1902 in Schönbeck; gest. 17. August 1933 Gerichtsgefängnis Gelsenkirchen), Mitglied der KPD, Chefredakteur des Ruhr Echo und Bezirkssekretär Ruhr der Roten Hilfe, verhaftet und im Gelsenkirchener Gerichtsgefängnis brutal zu Tode geschlagen, offiziell an Herzschlag, tatsächlich aber wohl an Wirbelsäulenzertrümmerung verstorbenstolpersteine-gelsenkirchen.de. Erwin Berner (* 1911/1912; gest. 4. Februar 1933 in Berlin-Neukölln), KJVD, von einem SA-Angehörigen bei einem Handgemenge von Kommunisten und Nationalsozialisten an der Ecke der Weser- und Fuldastraße in Berlin niedergeschossen, wahrscheinlich als er sich einem Überfall auf ein Lokal des Reichsbanners entgegenstellte, starb kurz nach Einlieferung ins KrankenhausHans-Rainer Sandvoß: Widerstand in Neukölln, Berlin 1990, S. 44.; Wieder zwei Tote in Berlin. neue Opfer der politischen Zwischenfälle, in: Vossische Zeitung vom 4. Februar 1933