Die Abgeordnetenentschädigung ist neben der Amtsausstattung ein Bestandteil der Diäten (von lateinisch dies, „Tag“; mittellateinisch dieta, „Tagelohn“; französisch diète, „die tagende Versammlung“; in der Schweiz wird von Taggeld gesprochen), die den Mitgliedern eines Parlaments gewährt werden.

Allgemeines Die Höhe und Struktur der Abgeordnetenentschädigung stehen kontinuierlich in der öffentlichen Diskussion. Kontrovers diskutiert werden folgende Sachverhalte: der Tageslohn eines Abgeordneten im Bundestag die absolute Höhe der Diäten, das Verhältnis zwischen Diätenhöhe und Arbeitsaufwand der Parlamentarier, insbesondere bei Landtagsabgeordneten (PDF; 264 kB) die Höhe der Diäten im Vergleich zum Einkommen, das ein Abgeordneter außerhalb der Politik verdienen würde (z. B. gemessen an seiner Qualifikation oder an seiner vorherigen beruflichen Tätigkeit), die Anpassung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung, die Festlegung der Diäten durch die Parlamente selbst beziehungsweise eine automatische Anpassung an Lohnsteigerungen, zusätzliche Leistungen, die Abgeordnete gegenüber Arbeitnehmern oder Beamten erhalten (z. B. Übergangsgelder, Altersversorgung, Freifahrkarten etc.), (pauschalisierte) Leistungen für Mitarbeiter, Arbeitsmittel, Wahlkreisbüros etc., die Behandlung der Nebeneinkommen der Parlamentarier, Doppelversorgung von Abgeordneten, die gleichzeitig Regierungsämter innehaben, indirekte Parteienfinanzierung durch Mandatsträgerabgaben, Funktionszulagen und

die Steuerfreiheit der an die deutschen Abgeordneten neben den Diäten gezahlten Aufwendungsentschädigung.

Geschichte Die ersten Diäten wurden in der attischen Demokratie von Perikles eingeführt, damit sich auch Angehörige der unteren Klassen der Politik widmen konnten (der Verdienstausfall wurde ausgeglichen). Es gab nun Sitzungsgeld für das Richteramt, regelmäßige Entschädigungen für Hopliten und Ruderer sowie für die Ratsmitglieder Athens.Georg Busolt (1926), Griechische Staatskunde – Zweite Hälfte: Darstellung einzelner Staaten und der zwischenstaatlichen Beziehungen, unveränderter Nachdruck von 1972 der 1926 erschienenen dritten Auflage, München: C.H. Beck, S. 899.

Mit dem Aufkommen moderner Parlamente im 18. und 19. Jahrhundert war zunächst noch keine Diätenregelung vorgesehen. Um auch vermögenslosen Kandidaten die parlamentarische Arbeit zu ermöglichen, wurden Diäten zunehmend gefordert (z. B. 1836 durch die Chartisten im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland).

Während im Deutschen Reich und im Vereinigten Königreich die Diätenfrage heiß umkämpft war, waren in den anderen Demokratien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Diäten üblich.

In der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 bestimmte anfangs Art. 32 ein Diätenverbot für die Mitglieder des Reichstags. Ab Januar 1874 erhielten die Abgeordneten lediglich eine Freifahrkarte für die Bahn zur Anreise.Hermann Butzer (1999): Diäten und Freifahrt im Deutschen Reichstag – Der Weg zum Entschädigungsgesetz von 1906 und die Nachwirkung dieser Regelung bis in die Zeit des Grundgesetzes. Droste Verlag, Düsseldorf, S. 122f. Hierdurch sollte der Professionalisierung entgegengewirkt werden („Berufsparlamentarier“) und die Unabhängigkeit der Parlamentarier gestärkt werden. Die Abgeordneten mussten daher über Vermögen verfügen, um mittels der Privateinkünfte ihr Mandat überhaupt finanzieren zu können. Arbeiter und kleine Angestellte (naturgemäß die Klientel der SPD) waren daher per se in ihrem Mandat benachteiligt, so sie denn überhaupt zur Parlamentswahl antreten konnten. Die frühere Deutsche Fortschrittspartei hatte daher einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhielten. Erst nach vielen Anläufen und vor allem auf Drängen der SPD, wurde 1906 durch ein verfassungsänderndes Reichsgesetz das Diätenverbot aufgehoben.Hermann Butzer (1999): Diäten und Freifahrt im Deutschen Reichstag – Der Weg zum Entschädigungsgesetz von 1906 und die Nachwirkung dieser Regelung bis in die Zeit des Grundgesetzes. Droste Verlag, Düsseldorf, S. 247. Auf Ebene der Länder wurden bereits früher Tagegelder gezahlt. So erhielten zum Beispiel die Abgeordneten der zweiten Kammer der Landstände des Großherzogtum Hessen gemäß dem Gesetz vom 20. Oktober 1894 ein Tagegeld von 9, ab 1911 von 15 Goldmark. des XXXV. Landtages des Großherzogtums Hessen (TIFF-Datei)

In der Weimarer Republik erhielt das Recht auf Abgeordnetenentschädigung erstmals Verfassungsrang (Art. 40 Weimarer Verfassung). Die Abgeordneten erhielten das ganze Jahr hindurch 25 Prozent des Grundgehaltes eines Ministers sowie zusätzlich einem Dreißigstel der Monatspauschale pro Tag, wenn sie außerhalb von Sitzungsperioden in Berlin sein mussten.

Im Jahr 1949 wurde die Abgeordnetenentschädigung in Abs. 3 Grundgesetz festgeschrieben. Die Entschädigung im Jahr 1949 betrug monatlich 600 DM. Hinzu kam ein Tagegeld von 450 DM sowie eine pauschalisierte Auslagenerstattung von 300 DM und 600 DM Reisekostenersatz.

Eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung für die Mitglieder des Bundestags wurde erst 1968 eingeführt.§ 4 ff. Diätengesetz 1968 vom 3. Mai 1968 (BGBl. 1968 I S. 334 ff.) Zuvor hatte seit 1964 eine Unfall- und Todesfallversicherung bestanden.§ 9 ff. Diätengesetz 1964 vom 25. März 1964 (BGBl. 1964 I S. 230 ff.)

Deutschland

Regelungen der Bezüge der Abgeordneten des Bundestages und der Landtage Die Grundsätze für die Versorgung der Abgeordneten im Deutschen Bundestag sind im  Abs. 3 GG festgelegt. Darin heißt es, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben und alle staatlichen Verkehrsmittel frei benutzen dürfen. Das Nähere wird per Bundesgesetz, in diesem Falle durch das Abgeordnetengesetz, geregelt. Das Abgeordnetengesetz unterscheidet hierbei die Abgeordnetenentschädigung – das eigentliche Gehalt des Abgeordneten – und die Amtsausstattung. Vor 1977 erhielten die Mitglieder des Deutschen Bundestags eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die als Diäten bezeichnet wurde.

Die Mitglieder des Bundestages erhalten eine monatliche „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 11.833,47 Euro (Stand 1. Juli 2025). Seit 1977 ist die Abgeordnetenentschädigung steuerpflichtig, bleibt aber von Rentenbeiträgen befreit. Die gewährte Amtsausstattung ( AbgG) ist eine steuerfreie Pauschale. Ein Tagegeld erhalten die Mitglieder des Bundestags, im Unterschied etwa zu den Europaabgeordneten, nicht.

Die Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der 16 deutschen Bundesländer unterliegt den dortigen Regelungen. Dabei gibt es insbesondere bei der Altersversorgung deutliche Unterschiede. Neben dem Modell der selbständigen Altersentschädigung (ähnlich der Beamtenversorgung) gibt es für Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Versorgungswerk, in Bremen und Schleswig-Holstein erhalten die Abgeordneten zusätzliche monatliche Vorsorgepauschalen, wenn sie privat ohne Kapitalwahlrecht für das Alter vorsorgen.

Seit dem Diäten-Urteil von 1975 des BundesverfassungsgerichtsBVerfG, Urteil vom 5. November 1975, Az. 2 BvR 193/74; . bestimmen die Bundestags- und Landtagsabgeordneten die Höhe ihrer Bezüge selbst. Nach diesem Urteil sind die Abgeordneten verpflichtet, „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihres Einkommens zu bestimmen; eine automatische, an die Gehälter von Beamten gekoppelte Anhebung der Diäten ist demnach nicht erlaubt. Bei Einführung der Bundestagsdiäten entsprachen die Bezüge den Einkünften eines Richters an einem obersten Bundesgericht. Heute hinken die Diäten um etwa 950 Euro hinter diesem Vergleichsmaßstab her, da die Abgeordneten wiederholt auf eine Diätenerhöhung verzichtet haben. Die Diäten sind wie die allgemeinen Einkommen und Lebenshaltungskosten seit 1977 deutlich angestiegen, statistisch gesehen sind die Diäten aber hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben, da sie nach dem Diäten-Urteil auch nicht mehr auf Durchschnittseinkommen basieren (BIP pro Kopf in Deutschland 2006, 2.952 Euro monatlich). Ein Vorstoß der Großen Koalition zur Angleichung der Abgeordnetenbezüge an die Bezüge der Bundesrichter zum Beginn des Jahres 2010 auf einen Betrag von 8.159 Euro führte Anfang Mai 2008 zu heftigen Diskussionen.Tagesschau: Schwarz-Rot will Diäten erhöhen (tagesschau.de-Archiv) vom 6. Mai 2008. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD stoppten daraufhin am 20. Mai 2008 das Vorhaben, da es „offensichtlich nicht vermittelbar“ war.Keine Lohnerhöhung für deutsche Abgeordnete, Neue Zürcher Zeitung vom 20. Mai 2008.

Übersicht über die Abgeordnetenentschädigungen der deutschen Parlamente abgerundete Beträge, Stand September 2026 (zum Vergleich ist auch das Europäische Parlament mitaufgelistet)

Parlament Diäten[Euro/Monat] Aufwandspauschale[Euro/Monat] Versorgungsaufwendungen[Euro/Monat] Mitarbeiterpauschale[Euro/Monat] Landtag von Baden-Württemberg 9.648https://www.landtag-bw.de/de/der-landtag/abgeordnete/diaeten 2.804 2.277 13.137 Bayerischer Landtag 10.595https://www.br.de/nachrichten/bayern/mehr-geld-fuer-landtagsabgeordnete-beamte-unverschaemtheit,VLfNXRI 4.415 – 8.866 Abgeordnetenhaus von Berlin 8.161https://www.parlament-berlin.de/Lexikon/abgeordnetenentschadigung 3.304 – 8.057 Landtag Brandenburg 9.800https://www.landtag.brandenburg.de/de/abgeordnete_-_fraktionen/mandat/rechte_und_pflichten_der_abgeordneten/26559 1.003 2.815 7.831 Bremische Bürgerschaft 6.590https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2026-03-05_Drs-21-1672_42261.pdf – 1.078 – Hamburgische Bürgerschaft 4.807https://www.hamburgische-buergerschaft.de/unsere-arbeit/lexikon/diaeten-815910 540 – 3.898 Hessischer Landtag 10.362https://hessischer-landtag.de/jugend/die-abgeordneten 1.544 – 6.348 Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7.440https://www.landtag-mv.de/landtag/grundsaetzliches/parlamentarische-gremien/abgeordnete 2.433 – 5.490 Niedersächsischer Landtag 8.888https://www.landtag-niedersachsen.de/abgeordnete-diaeten/ 1.774 – 3.560 Landtag Nordrhein-Westfalen 11.956https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/rechtsgrundlagen/abgeordnetengesetz.html – 3.266 10.494 Landtag Rheinland-Pfalz 8.571https://landtag-rlp.de/de/parlament/abgeordnete/rechte-und-pflichten.htm 1.599 – 4.064 Landtag des Saarlandes 7.173https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/saarlaendischer_landtag_diaetenerhoehung_100.html 1.679 – – Sächsischer Landtag 7.315https://www.landtag.sachsen.de/de/abgeordnete/aufgaben-und-entschaedigung/status-aufgaben-und-entschaedigung-9186.cshtml 4144 - 5.418 – 9.238 Landtag von Sachsen-Anhalt 9.138https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/abgeordnete/abgeordnetenbezuege/abgeordnetenentschaedigung 2.372 – 5.644 Landtag Schleswig-Holstein 10.975https://www.landtag.ltsh.de/abgeordnete/abgeordnetenentschaedigung/ – - 3.425 Thüringer Landtag 7.717https://www.thueringer-landtag.de/dokumente/abgeordnetenrecht/ 2.880 - 4.045 – 3.831 Deutscher Bundestag 11.833https://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten 5.467 – 27.396 Europäisches Parlament 11.255https://www.europarl.europa.eu/meps/de/about/meps 4.950 – 32.072

Österreich

Die Diäten der Abgeordneten im Nationalrat und im Bundesrat richten sich nach dem Österreichischen Bundesbezügegesetz (BBezG) und betragen seit dem Jänner 2022 9.375 Euro im Monat (wobei 14 Monate pro Jahr gezahlt werden). Die Abgeordneten sind in der Staatlichen Pensionsversicherung pflichtversichert.

Die jeweiligen Grundlagen sind das Bundesbezügegesetz und die jeweiligen Landesbezügegesetze.

Abgeordnetenentschädigungen der österreichischen Nationalrats- und Landtagsabgeordneten 2017 Parlament Diäten/Bezüge Euro Nationalrat 9.375 (ab 1.1.2022); Aufwandsersatz nach tatsächlich entstandenem Aufwand Burgenland 4.822,10 Kärnten 4.364.80 Niederösterreich 5.813,84 Oberösterreich 6.566,62 Salzburger Land 4.954,80 Steiermark 5.691,24 Tirol 5.603,69 Vorarlberg 4.198,96 Wien 6.654,38

Schweiz