Die Asylpolitik der Europäischen Union bezeichnet die interne Politik der Europäischen Union im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967 sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen ( Abs. 1 AEUV).
Vertragliche Verpflichtung und Umsetzung Gemäß AEUV soll die Europäische Union eine „gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz“ entwickeln, die umfassen soll:Vgl. Gemeinsames Europäisches Asylsystem Website der Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 23. Februar 2019 einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen Asylstatus für Drittstaatsangehörige; einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen; eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms; gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus; Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist; Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen; Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen. Auf Grundlage von AEUV sind im Jahr 2025 sieben Rechtsakte in Kraft:
Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin III-Verordnung) Verordnung (EU) 603/2013 (EURODAC-Verordnung) Verordnung (EU) 2021/2303 (Verordnung zur Errichtung der Asylagentur der Europäischen Union) Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie, auch Anerkennungsrichtlinie) Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie) Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahmerichtlinie)
Die europäische Asyl- und Migrationspolitik umfasst eine Integrierte Regelung für die politische Reaktion auf Krisen, eine Vereinheitlichung der Migrationspolitik in den Mitgliedstaaten, die Steuerung regulärer MigrationsbewegungenWie die EU Migrationsbewegungen steuert. Europäischer Rat, Stand vom 9. Februar 2023., die Seenotrettung durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) – vor allem auf den Hauptmigrationsrouten über das Mittelmeer – sowie die Bekämpfung der Schleusungskriminalität durch das bei Europol angesiedelte Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Migrantenschleusung. Europäischer Rat, Stand vom 9. Februar 2023.European Migrant Smuggling Centre - EMSC. Europol, 24. Februar 2022 (englisch). Der Rat der Europäischen Union spielt bei diesen Bemühungen eine besondere Rolle, indem er die strategischen Prioritäten vorgibt ( AEUV).Migrations- und Asylpolitik der EU. Europäischer Rat, Stand vom 6. September 2023.Vgl. auch Europäischer Rat: Zeitleiste – Migrations- und Asylpolitik der EU. 23. April 2015 bis 4. Oktober 2023.
Die Asylpolitik ist eine Angelegenheiten der geteilten Zuständigkeit ( Abs. 2 lit. j AEUV), d. h. die Mitgliedstaaten können Gesetze erlassen und verbindliche Rechtsakte insoweit beschließen, als die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt bzw. entschieden hat, ihre eigene Zuständigkeit nicht mehr auszuüben.Aufteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union. EUR-Lex, 24. Februar 2022. Die unterschiedliche Asylpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten wurde während der Flüchtlingskrise ab 2015 besonders deutlich.
Begriffe Weder im AEUV noch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die Begriffe „Asyl“ und „Flüchtling“ definiert, aber beide verweisen ausdrücklich auf das Genfer Abkommen und sein Protokoll.Asylpolitik. Europäisches Parlament, Kurzdarstellungen zur Europäischen Union, abgerufen am 6. Oktober 2023.
Artikel 1a der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen „Flüchtling“ als Person, die
Nach Art. 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 hat jeder Mensch das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. „Asyl“ ist der Schutz für Personen, die ihr eigenes Land verlassen mussten, weil sie verfolgt werden.Artikel 14 – Recht auf Asyl. humanrightswatch.ch, abgerufen am 6. Oktober 2023.
Arbeitsmigranten sind begrifflich keine Flüchtlinge mit dem Recht, Asyl zu suchen.Vgl. Brücke suchen zwischen Asylrecht und Arbeitsmigration. Markus Ulbig im Gespräch mit Friedbert Meurer. Deutschlandfunk, 14. Oktober 2013.
Geschichte der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik 1957 bis 1999 mini|hochkant|Ylva Johansson, seit 2019 als Kommissarin für Inneres zuständig für Asylfragen Die Entwicklung einer europäischen Migrationspolitik ist eng mit der Geschichte der Europäischen Integration verknüpft.Marcel Berlinghoff: Geschichte der europäischen Migrationspolitik. bpb, 2. Februar 2023.
Die Wurzeln der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik stammen aus der Zeit der Römischen Verträge von 1957, auch wenn eine Harmonisierung der nationalen Asylpolitiken bzw. eine einheitliche Asylpolitik anfangs nicht vorgesehen war. Der Prozess der Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes lief einher mit der ansatzweisen Vereinheitlichung der Asylpolitik. Dabei wurden besonders große Fortschritte in den 1980er Jahren durch eine immer enger werdende polizeiliche Zusammenarbeit und letztlich durch das Schengener Übereinkommen von 1985 sowie durch die Europäische Akte von 1986 erzielt, da die Sicherheitsrisiken, die durch die Öffnung des Binnenmarktes entstanden, nur durch eine einheitlichere Politik kompensiert werden konnten. Der Maastrichter Vertrag 1992 wird als großer Fortschritt in Bezug auf die Asyl- und Flüchtlingspolitik gehandelt, da diese hier erstmals als „Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse“ gehandelt werden. Da Entscheidungen in diesem Themenfeld einstimmig getroffen werden mussten, blieb die Entscheidungshoheit aber weiterhin bei den Mitgliedstaaten.
Die Entscheidungshoheit traten die Mitgliedstaaten aber 1997 im Zuge des Amsterdamer Vertrages, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, an die EU ab, da die Flüchtlings- und Asylpolitik von der dritten, intergouvernemental ausgerichteten, in die supranationale erste Säule transferiert wurden. Durch die „stay in/opt out“-Regelung wurde einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, die Änderungen nur teilweise (Irland, Großbritannien) oder überhaupt nicht (Dänemark) umzusetzen.
Am 1. September 1997 trat das am 15. Juni 1990 unterzeichnete Dubliner Übereinkommen in Kraft. Es wies unter anderem demjenigen Staat, in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, die Zuständigkeit für das Asylverfahren zu.
1999 bis heute Tampere-Programm (1999–2004) Nach der Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer gemeinsamen EU-Asylpolitik im Vertrag von Amsterdam beschloss der Europäische Rat im Oktober 1999 im finnischen Tampere das Tampere-Programm.Tampere, Europäischer Rat. 15. und 16. Oktober 1999. Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Europäisches Parlament, abgerufen am 6. Oktober 2023. Danach sollte die EU im Zusammenhang mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union auch „eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik entwickeln und dabei der Notwendigkeit einer konsequenten Kontrolle der Außengrenzen zur Beendung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung derjenigen, die diese organisieren und damit zusammenhängende Delikte im Bereich der internationalen Kriminalität begehen, Rechnung tragen.“
In der Folge wurden im Bereich Asyl folgende Rechtsakte erlassen:Vgl. Daniela Jahn, Andreas Maurer, Verena Oetzmann, Andrea Riesch: Asyl- und Migrationspolitik der EU. Ein Kräftespiel zwischen Freiheit, Recht und Sicherheit. Stiftung Wissenschaft und Politik 2006, S. 42 ff. Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie) anlässlich des Kosovokriegs. Diese Richtlinie wurde in Deutschland durch AufenthG umgesetzt und nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 zugunsten ukrainischer Flüchtlinge angewendet.Ukraine: Rat beschließt einstimmig vorübergehenden Schutz für Kriegsflüchtlinge. Rat der EU, Pressemitteilung vom 4. März 2022. Richtlinie 2003/9/EG (Asylaufnahmerichtlinie) Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) mit Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) Richtlinie 2005/85/EG, 2013 ersetzt durch Richtlinie 2013/32/EU (Asylverfahrensrichtlinie).
Haager Programm (2004–2009)
Mit dem Beschluss des Haager Programms 2004 entwickelte der Europäische Rat seine Innen- und Justizpolitik weiter. Es beinhaltete als wichtigste Ziele die Schaffung eines „Gemeinsamen europäischen Asylsystems“ bis zum Jahr 2010, die Steuerung legaler Zuwanderung, eine Lastenverteilung bei der Kontrolle der EU-Außengrenzen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität.Vgl. Daniela Jahn, Andreas Maurer, Verena Oetzmann, Andrea Riesch: Asyl- und Migrationspolitik der EU. Ein Kräftespiel zwischen Freiheit, Recht und Sicherheit. SWP 2006, S. 25.
Das Grünbuch der EU-Kommission vom 6. Juni 2007 bei EUR-Lex und ihr Strategiepapier vom 17. Juni 2008 verstärkten noch einmal den gesamteuropäischen Ansatz einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Stockholmer Programm (2010–2014) Als Nachfolge des Haager Programms wurde das Stockholmer Programm für die Jahre 2010 bis 2014 aufgelegt. Abschnitt 6 behandelt Ein Europa der Verantwortung, der Solidarität und der Partnerschaft in Migrations- und Asylfragen.Das Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger. ABl. C 115/1 vom 4. Mai 2010. EUR-Lex, abgerufen am 6. Oktober 2023.Julia Burgstaller: Solidarität in der europäischen Asylpolitik: rechtliche Verpflichtung oder politische Forderung? Diplomarbeit, Karl-Franzens-Universität Graz, 2015.
Zusammen mit dem Vertrag von Lissabon sollte es die Entscheidungsverfahren in der Asyl- und Migrationspolitik verbessern und Kompetenzstreitigkeiten zwischen den europäischen Institutionen beenden.Steffen Angenendt, Roderick Parkes: EU-Migrationspolitik nach Lissabon und Stockholm. SWP, Dezember 2009.
Im Juni 2013, sechs Monate später als vom Stockholmer Programm vorgesehen, wurde das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem beschlossen.Petra Bendel: Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem und die Verantwortung des Europäischen Parlaments. WISO direkt, April 2014.
Bereits 2010 untersuchte die EU-Kommission die politischen, finanziellen, rechtlichen und praktischen Möglichkeiten einer Neuverteilung der Asylsuchenden zwischen den europäischen Ländern.
Seit 2015
Die hohe Asylzuwanderung 2015 und 2016 hat die EU und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen gestellt, zentrale Streitfragen der gemeinsamen Asylpolitik konnten bislang aber nicht gelöst werden.Marcus Engler: Europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik seit 2015 – eine Bilanz. bpb, 11. Mai 2019. Dazu zählen etwa die Diskussion um die Seenotrettung und die Verteilung von Schutzsuchenden auf die Mitgliedstaaten.
Im September 2020 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Reform des europäischen Asylsystems vor („Neues Asyl- und Migrations-Paket“).https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/promoting-our-european-way-life/new-pact-migration-and-asylum_dehttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/eu-asyl-und-migrationspaket-1797080 Der auf drei Säulen gestützte Vorschlag sieht die Abschaffung der Dublin-III-Verordnung vor: