Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt. Der neu zu schaffende Südweststaat hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern.

Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.

Ergebnis Für die Wahl galt eine Sperrklausel von 5 % je Land.

+ Ergebnis der Wahl vom 9. März 1952 Partei Stimmen Anteil Sitze Direkt-mandate CDU 982.727 35,99 % 50 42 SPD 765.032 28,01 % 38 26 FDP/DVP 491.711 18,01 % 23 6 BHE 170.751 6,25 % 6 KPD 119.604 4,38 % 4 DG-BHE/DG 89.459 3,28 % SRP 65.787 2,41 % Zentrum 23.356 0,85 % UWG 22.393 0,82 % gültige Stimmen   2.730.820   100,00 % 97,88 % 121   74   ungültige Stimmen 59.052 2,12 % Wähler Wahlbeteiligung 2.789.872   100,00 %   63,65 % Nichtwähler 1.592.935 36,35 % Wahlberechtigte 4.382.807 100,00 %

+Ergebnisse nach LändernStatistisches Landesamt: Die Wahl zur Verfassungsgebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg am 9. März 1952 (PDF; 5573 KB)Württemberg-BadenBadenWürttemberg-Hohenzollern Anzahl/Stimmen % Direkt-man-date Sitze Anzahl/Stimmen % Direkt-man-date Sitze Anzahl/Stimmen % Direkt-man-date Sitze Wahlberechtigte2.663.392888.179781.236 Wähler1.743.37465,5548.98261,8497.51663,7Gültige Stimmen1.708.52898,0533.96497,3488.32898,2CDU499.54029,21724232.38143,51414 250.80651,41112SPD517.25530,32225142.08426,628105.69321,625FDP/DVP327.88019,261584.99815,9478.83316,14BHE114.1566,7526.4974,9630.0986,21KPD86.7125,1416.7783,116.1143,3DG-BHE84.0264,9——DG——5.4331,1SRP65.7873,9——Zentrum—23.3564,4—UWG13.1720,87.8701,51.3510,3

Wahl des ersten Landtags Indirekt wurde mit dieser Wahl auch der erste Landtag des neuen Landes Baden-Württemberg bestimmt. Dies legte Artikel 93 der Landesverfassung fest:

Bildung des Landes und erste Landesregierungen Knapp sieben Wochen nach der Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Der Gründungsakt war eine Erklärung des direkt zuvor gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP). Er sagte: „Meine sehr verehrten Abgeordneten. Gemäß § 14, Absatz 4, Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten festgestellt. Mit dieser Erklärung sinngemäß § 11 des zweiten Neugliederungsgesetzes (sind) die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. (…)“Politikthemen > Geschichtsdossiers bei der Landeszentralen für politische Bildung BW Dieser Moment war von tumultartiger Unruhe in der Versammlung überschattet, denn Reinhold Maier hatte die größte Fraktion, die CDU, bei der Koalitionsbildung übergangen.

Im neuen Bundesland bildeten zunächst FDP/DVP, SPD und BHE eine Regierungskoalition unter Reinhold Maier, der zuvor Ministerpräsident von Württemberg-Baden gewesen war. Am 7. Oktober 1953 wurde unter Gebhard Müller (CDU) eine Allparteienkoalition (ohne Beteiligung der KPD) gebildet. Müller war bis 1952 der Regierungschef von Württemberg-Hohenzollern (mit der Amtsbezeichnung „Staatspräsident“) gewesen.

Siehe auch Kabinett Maier Kabinett Müller I Liste der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg (1. Wahlperiode)

Weblinks www.wahlen-in-deutschland.de www.statistik.baden-wuerttemberg.de Wahlarchiv der Tagesschau

Einzelnachweise

Verfassunggebenden Landesversammlung Badenwurttemberg Landtagswahl Baden-Wurttemberg 1952 Kategorie:Verfassunggebende Landesversammlung Baden-Württemberg