mini|Rat- und Ständehaus zu Itzehoe Die Holsteinische Ständeversammlung war das Parlament des Herzogtums Holsteins zwischen 1836 und 1864 mit Sitz in Itzehoe.

Geschichte Infolge der Julirevolution von 1830 und nach Aufforderung des Deutschen Bundes ordnete der dänische König in seiner Funktion als Herzog von Holstein am 28. Mai 1831 im Dänischen Gesamtstaat die Gründung von Ständeversammlungen als beratende Körperschaft an. Vorbild für diese Landtage waren die preußischen Provinzialstände.

Konkreter Auslöser für die Forderungen nach Verfassung und Ständeversammlung war Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden.“ Mit dieser Garantie des Rechts auf landständische Verfassung erinnerte man sich der alten Landtage, die zuletzt 1675 und – ohne Vertreter der Städte – 1711/12 stattgefunden hatten, bevor dann der dänische König den Verzicht auf die weitere Einberufung von Ständeversammlungen wegen „viell Weitläufftigkeit und Unkosten“ anordnete, ohne das Recht aber aufzuheben. Der Druck auf den dänischen König wuchs durch intensive Verfassungsdebatten in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, so dass er 1831 schließlich die Einrichtung von beratenden Ständeversammlungen ankündigte. Den rechtlichen Rahmen bildete das „Gesetz wegen Anordnung von Provinzialständen“ vom 28. Mai 1831, doch dauerte es noch bis zum 1. Oktober 1835, an dem die Holsteinische Ständeversammlung in Itzehoe zusammentrat, und bis zum 11. April 1836, dem Tag des Zusammentritts der Schleswigschen Ständeversammlung.

1846 lösten sich die von deutschen Nationalliberalen dominierten Ständeversammlungen der Herzogtümer Schleswig und Holstein aus Protest gegen die Zulassung der weiblichen Erbfolge in Schleswig durch Christian VIII selber auf, da dies die Trennung Schleswigs von Holstein (Up ewig ungedeelt) durch eine Einverleibung des Herzogtums Schleswig in das Königreich Dänemark bedeutet hätte. In Holstein und Lauenburg als deutsche Lehen galt nämlich die männliche Erbfolge. Mangels männlicher Nachkommen des dänischen Königs wäre Holstein somit an den deutsch gesinnten Christian August von Augustenburg gefallen.

Im Zuge der Schleswig-Holsteinischen Erhebung von 1848 und den Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848 bis 1851 wurden die Ständeversammlungen von Schleswig und Holstein durch die schleswig-holsteinische Verfassung vom 5. Juni 1849 faktisch abgeschafft und die Schleswig-Holsteinische Landesversammlung trat an ihre Stelle.

Nach dem Zusammenbruch der schleswig-holsteinische Erhebung gegen Dänemark 1851 wurden die Versammlungen durch den dänischen König in seiner Funktion als Herzog von Schleswig und Holstein wiederhergestellt und die Abgeordneten kamen von 1853 bis 1863 erneut zusammen.

Aufgrund der Verordnung, betreff die Verfassung der dänischen Monarchie für deren gemeinschaftliche Angelegenheiten vom 26. Juli 1854 wählte die Ständeversammlung ab 1855 sechs Abgeordnete in den neu geschaffenen dänischen Reichsrat. Mit der Aufhebung der Verfassung für Holstein und Lauenburg 1858 entfiel diese Wahl wieder.

Nach der Niederlage Dänemarks im Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieg 1864 gegen Preußen und Österreich fiel Schleswig an Preußen und Holstein an Österreich.

Am 11. Juni 1866 wurde die holsteinische Ständeversammlung schließlich ein letztes Mal – dieses Mal vom österreichischen Statthalter – zusammengerufen. Eine Tagung wurde jedoch durch die Begleiterscheinungen des Deutsch-Deutschen Krieges verhindert. Nach Ende des Deutsch-Deutschen Krieges fällt das Herzogtum Holstein schließlich ebenfalls an Preußen und wird 1867 gemeinsam mit dem Herzogtum Schleswig als Provinz Schleswig-Holstein in den preußischen Staat integriert.

Aufgaben und Organisation Zusammensetzung Das Vertretungsrecht besaßen für die Ritterschaft, die Güter und die kleineren Landbesitzer lediglich Großgrundbesitzer und für die Städte die Hausbesitzer, wobei Hofpächter den Eigentümern gleichgestellt waren. Ferner gab es noch eine erbliche Virilstimme für den jeweiligen Nutznießer des Hessenstein’schen Fideikommisses (Gut Panker), soweit der Nutznießer mündig war und nicht in fremden Diensten stand; er durfte sich durch einen adeligen Gutsbesitzer, der nicht bereits in anderer Funktion Mitglied der Versammlung war, vertreten lassen.

Die Abgeordneten der Ritterschaft, der Geistlichkeit und der Vertreter der Universität Kiel wurden nicht gewählt, sondern vom dänischen König ernannt.

Die Wahlen der Vertreter der Güter und der kleineren Landbesitzer sowie der Städte erfolgten indessen in einer freien öffentlichen Wahl, die den damaligen Gegebenheiten aber weitreichenden Einschränkungen hinsichtlich Geschlecht (Frauen waren nicht wahlberechtigt), Alter (das aktive Wahlrecht lag bei mindestens 25, das passive bei 30 Jahren) und Zensus (nur wohlhabende Bürger besaßen das aktive und nur sehr wohlhabende Bürger das passive Wahlrecht) unterlag. Nach der Wahl zogen schließlich 48 Deputierte in die Ständeversammlung ein.

Die Stände bildeten die Abgeordneten der Geistlichkeit (Pastoren, Pröpste etc.), die Vertreter der Ritterschaft (Adlige inklusive Prälaten), die Vertreter der adeligen/größeren Gutsbezirke (Besitzer der adligen und größten Gutshöfe), die Vertreter der ländlichen Wahlbezirke (meist vermögende Bauern), die Vertreter der Städte (Hauseigentümer) und die Vertreter der Christian-Albrechts-Universität (Professoren).

Arbeitsweise und Schwerpunkte miniatur|Ständesaal zu Itzehoe; als Anbau am alten Itzehoer Rathaus (links) Insgesamt fanden ca. 60 Sitzungen (Tagung alle zwei Jahre im Ständesaal zu Itzehoe) statt und in der Zeit ihrer Existenz bearbeitete die Holsteinische Ständeversammlung ca. 400 Petitionen von Bürgern. Hinzu kamen die Vorlagen, die der Ständeversammlung vom dänischen König als Herzog von Holstein zugewiesen wurden sowie die auf eigenen Antrieb erstellten Gutachten.

Die Ständeversammlung tagte in Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse. Die Versammlungen waren nicht öffentlich, hatten vor allem beratende Funktion und ihnen fehlte mit dem Haushaltsrecht das zentrale Steuerungsinstrument eines heutigen Parlamentes. Themen der Sitzungen waren u. a. die Frage der Staatsverschuldung, die Vereinheitlichung der Zölle, das Armenrecht, die Stärke der Streitkräfte und die Schaffung einer allgemeinen Wehrpflicht.

Einen Schwerpunkt der Beratungen der Ständeversammlung machte die Verfassungsfrage aus. Hier kam es zu Diskussionen um eine Schleswig-Holsteinische Verfassung, in der die Unteilbarkeit der Herzogtümer zum Ausdruck kommen sollte, die auf der Grundlage des Vertrags von Ripen 1460 aus Sicht der Schleswig-Holsteiner garantierten untrennbaren Verbindung der beiden Herzogtümer beruhte. Von besonderer Bedeutung war in dieser Debatte der Abgeordnete Niels Nikolaus Falck, der zusätzlich auch Abgeordneter der Schleswigschen Ständeversammlung war. Die frei gewählte Landesversammlung, die dann mit der Verabschiedung des Schleswig-Holsteinischen Staatsgrundgesetzes die Verfassungsfrage vorläufig löste und deutsche Verfassungsgeschichte schrieb, konstituierte sich jedoch erst nach der Schleswig-Holsteinischen Erhebung am 15. August 1848.

Kompetenzen Die Ständeversammlung sollte bei Gesetzgebungsverfahren beraten. Insbesondere bei Eingriffen in Personen- und Eigentumsrechte sollten sie gehört werden. Ihre praktischen Einflussmöglichkeiten waren jedoch gering. Die absolutistischen Rechte des dänischen Königs („Königsgesetz“, dänisch Kongelov) als Herzog von Holstein wurden nicht beschnitten.

Mitglieder Präsidenten mini|Ludwig Balemann Advokat Georg Ludwig Friedrich Balemann, Ständedeputierter der Stadt Kiel, Präsident der Ständeversammlung 1835, 1838, 1840 Etatsrat und Oberappellationsgerichtsrat Friedrich Theodor Wiese, Ständedeputierter der Stadt Preetz, Neumünster, Präsident der Ständeversammlung 1842, 1844 Kammerherr Carl Freiherr von Scheel-Plessen, Ständedeputierter der Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft, Präsident der Ständeversammlung 1861 Georg Christian Burchardi, Ständedeputierter der Stadt Kiel, Präsident der Ständeversammlung 1853

Abgeordnete Großkäthner H. Ahlmann, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Johann Ahsbahs, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Alexander Arnemann, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Hufner J. Arp, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Hufner Arpe, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Gerichtshalter Franz Michael d’Aubert, von 1835 bis 1840 Ständedeputierter der Stadt Neustadt in Holstein, von 1859 bis 1863 Ständedeputierter der Stadt Plön, Lütjenburg, Oldenburg Propst und Hauptpastor Adolf Friedrich Balemann, Ständedeputierter der Geistlichkeit Advokat Ludolf Conrad Hannibal Bargum, u. a. Ständedeputierter der Stadt Kiel, Mitglied der deutsch-gesinnten Schleswig-Holsteinischen Bewegung Hofjägermeister W.H. Graf von Baudissin, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Kammerherr J.F.C. Graf von Baudissin-Borstel, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Wilhelm Behn, Ständedeputierter der Christian-Albrechts-Universität Geheimer Conferenzsrat Freiherr von Blome, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Parcelist Conrad Johann Bokelmann, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Geheimer Konferenzrat Cay Lorenz Freiherr von Brockdorff, Ständedeputierter der Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft Graf Konrad von Brockdorff-Ahlefeldt, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Graf von Brockdorff-Kletkamp, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Pastor Johann Bröker, Ständedeputierter der Geistlichkeit Eingesessener I.E. Bruhn, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Kammerherr, Hofjägermeister Magnus von Buchwaldt, Deputierter für den Inhaber der erblichen Virilstimme von Buchwaldt-Neudorf, Ständedeputierter der Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft Kammerherr, Landrat C. von Buchwaldt, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Kammerherr von Buchwaldt-Helmsdorf, Ständedeputierter der Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft Kammerherr C. von Buchwaldt, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Geheimer Conferenzrat und Landrat Freiherr D.H. von Bülow, Ständedeputierter der Holsteinischen Prälaten und Ritterschaft Freiherr Friedrich Gustav von Bülow auf Bothkamp, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Georg Christian Burchardi, Ständedeputierter der Christian-Albrechts-Universität, Mitglied der deutsch-gesinnten Schleswig-Holsteinischen Bewegung Eingesessener Burmeister, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Hufner Busch, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Kirchenpropst, Pastor Johann Friedrich Callisen, Ständedeputierter der Geistlichkeit, Mitglied der deutsch-gesinnten Schleswig-Holsteinischen Bewegung Senator Johann Witt Carstens, Ständedeputierter der Stadt Kiel Hufner Carstens, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Johannes Christiansen, Ständedeputierter der Christian-Albrechts-Universität, Mitglied der deutsch-gesinnten Schleswig-Holsteinischen Bewegung Advokat Hans Reimer Claussen, Ständedeputierter der Stadt Neustadt in Holstein, Mitglied der deutsch-gesinnten Schleswig-Holsteinischen Bewegung Hofjägermeister von Cronstern, Ständedeputierter der adeligen/größeren Güter Fleckensbevollmächtigter C.H. Dieck, Ständedeputierter der Stadt Elmshorn Hofbesitzer D.C. Died[e]richsen, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Etatsrath Donner, Ständedeputierter der Stadt Altona Hufner C.Ch. Doose, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Kirchspielvoigt Jakob Dührssen, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Deputierter Bürger J.G.E. Eilers, Ständedeputierter der Stadt Kiel Hofbesitzer F.L.C. Elfeld, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer Kirchspielvoigt J. Engelbrecht, Ständedeputierter der kleineren Landbesitzer