Pfennigmeister ist eine veraltete Bezeichnung für einen mit Finanzen befassten Beamten in unterschiedlichen Rängen und Institutionen. Im HRR bestand das Amt des Reichspfennigmeisters.

Begriffsverwendung Pfennigmeister (im Landsknechtheer des 16. Jahrhunderts wurde der Rechnungsführer von Verbänder der Reiterei und der Artillerie auch Pfenningmeister genanntLeonhard Fronsperger: Von Kayserlichen Kriegßrechten Malefitz und Schuldhaendlen / Ordnung und Regiment […]. 4., vermehrte und verbesserte Auflage. Sigmund Feyerabend und Simon Hüter, Frankfurt am Main 1566, Blatt 81 und 82 („Pfenningmeister der Arckeley“) und 105–106.Ralf Vollmuth: Die sanitätsdienstliche Versorgung in den Landsknechtheeren des ausgehenden Mittelalters und der frühen Neuzeit: Probleme und Lösungsansätze. Königshausen & Neumann, Würzburg 1991 (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 51), ISBN 3-88479-800-6; zugleich Medizinische Dissertation Würzburg 1990, S. 100–101.) wurde als Synonym für Zahlmeister, Schatzmeister, Kassierer, Steuereinnehmer oder Kämmerer gebraucht. Davon abgeleitet wurde Pfennigmeisterei für die Behörde oder das Gebäude des Pfennigmeisters verwendet. Als Pfennigschreiber wurde der Schreiber oder Buchhalter bezeichnet, der den Pfennigmeister unterstützte. Auch wurden aus dem Verantwortlichkeitsgebiet und der Amtsbezeichnung Komposita wie Kreispfennigmeister, Landespfennigmeister oder eben Reichspfennigmeister abgeleitet.

Literatur

Pfennigmeister. In: J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773-1858); kruenitz1.uni-trier.de

Einzelnachweise

Kategorie:Historische Amtsbezeichnung