Der Begriff Militärgesetz steht: als Gattungsbegriff für von einer Besatzungsmacht (Militärbefehlshaber) erlassene Gesetze, siehe z. B. Militärregierungsgesetz Nr. 59 als Kurzbezeichnung für das Schweizer Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) vom 3. Februar 1995, siehe Militärgesetz (Schweiz) für das deutsche Reichs-Militärgesetz von 1874 (Vorläufer des Soldatengesetzes)