mini|Frühe Karte der deutschen Überseegebiete von 1885: Kapitaï und Koba sind als Dubrica (Dubréka) verzeichnet Kapitaï und Koba (früher auch Kabitai und Coba oder Kobah)Afrika: Erforschungsgeschichte, in: Paul Heichen (Hrsg.): Afrika Hand-Lexikon. Band 1, Gressner & Schramm, Leipzig 1885, S. 39 ff. waren zwei westafrikanische Küstenländer, die ab 1884 ein Ziel deutscher Kolonialbestrebungen waren. Trotz eines kaiserlichen Schutzbriefs gab Deutschland seine Ansprüche schon 1885 zugunsten Frankreichs auf. Obwohl die beiden Länder zwischen den Flüssen Rio Pongo und Dubréka und somit südlich von Senegal und Gambia auf dem Gebiet des heutigen Guinea lagen, wurden sie im Sprachgebrauch des 19. Jahrhunderts dem geografischen Raum Senegambien zugerechnet. Die kurzlebige deutsche Besitzung wurde vereinzelt auch Dembiah-Kolonie oder nach ihrem Begründer Colinsland genannt.Kurt Hassert: Deutschlands Kolonien – Erwerbungs- und Entwickelungsgeschichte, Landes- und Volkskunde und wirtschaftliche Bedeutung unserer Schutzgebiete. Dr. Seele & Co., Leipzig 1899, S. 34.August Totzke: Deutschlands Kolonien und seine Kolonialpolitik. Bruns: Minden i. W. 1885, S. 229 ff.Max von Koschitzky: Deutsche Colonialgeschichte. Band 2 – Erwerbung der Reichsschutzgebiete bis zur Erledigung des Carolinenstreites, Verlag von Paul Frohberg, Leipzig 1888, S. 190 ff. ().Ohne Verfasser: Die deutsche Dembiah-Kolonie in Nordwest-Afrika, in: Deutsche Kolonialzeitung. 2. Jg., Ausg. 9, 1885, S. 277–279. (Online auf den Seiten der Universität Frankfurt am Main).
Friedrich Colin und sein Deutsch-Afrikanisches Geschäft mini|Senegambien 1881: Die Flüsse Dubréka und Dembia münden in die Sangaréa-Bucht (hier: Sangari), der Rio Pongo liegt weiter nördlich. Die vor der Sangaréa-Bucht liegenden Los-Inseln sind als britische Interessensphäre eingezeichnet mini|Detailkarte von Niederguinea mit den Siedlungsgebieten der Baga und Sousou bei Dubréka (Ende des 19. Jahrhunderts)
Der aus Landau stammende Stuttgarter Kaufmann Friedrich Colin hatte bereits seit 1870 im Dienst einer französischen Gesellschaft Handel in einem Gebiet Westafrikas getrieben, auf das Frankreich sich seit 1882 zwar als Teil seiner Kolonie Rivières du Sud Ansprüche reserviert hatte, diese jedoch zunächst noch nicht effektiv untermauert hatte. Wegen der französischen Ansprüche überwarf sich Colin 1882 mit seinen französischen Partnern und verfolgte fortan eigene Interessen in Westafrika, doch der Deutsche Kolonialverein versagte ihm die Unterstützung.Origins of Modern German Colonialism, Kapitel 8 (DjVu)
Mit Unterstützung seines Bruders Ludwig, der Direktor der Württembergischen Vereinsbank in Stuttgart war,Jean Suret-Canale: La maison de négoce de Friedrich Colin, la “Deutsch-Afrikanisches Geschäft” et la tentative d'implantation allemande en Guinée (1880–1908), in: Hubert Bonin, Michel Cahen et al. (Hrsg.): Négoce blanc en Afrique noire – L'évolution du commerce à longue distance en Afrique noire du 18e au 20e siècles. Société française d'histoire d'outre mer, Paris 2001, ISBN 2-85970-024-2, S. 272. errichtete Friedrich Colin in Boulbinek bzw. im Gebiet der noch freien Baga und Sousou 1883 und 1884 zunächst eine Station seines eigenen Handelshauses sowie entlang des Flusses Dubréka eine Handvoll weiterer Faktoreien bzw. Niederlassungen (darunter Bramaia)Bramaia, in: Paul Heichen (Hrsg.): Afrika Hand-Lexikon. Band 1, Gressner & Schramm, Leipzig 1885, S. 256. und schloss Verträge mit einheimischen Häuptlingen bzw. Kleinkönigen.Khabitaye (von enzyklo.de übernommene Angaben aus dem ehemaligen Web-Lexikon Meyers online)Meyers Konversationslexikon, Band 17, S. 214. 4. Auflage, Leipzig / Wien 1885–1892 Im selben Gebiet befanden sich außer den deutschen Niederlassungen eine britische Faktorei mit deutschen Angestellten und eine französische Niederlassung. In einer Unterredung des Reichskanzlers Otto von Bismarck mit deutschen Afrika-Unternehmern am 28. April 1884 forderte Colin erstmals den Schutz seiner Besitzungen durch deutsche Annexionen im Gebiet von Rivières du Sud.
Am 9. März 1885 gründete Colin in Frankfurt am Main zusammen mit Hamburger Partnern die Firma „Fr. Colin, Deutsch-Afrikanisches Geschäft“ als Gesellschaft zum Zwecke der Förderung bzw. Entwicklung des Handels mit WestafrikaLandesarchiv Baden-Württemberg: Nachlass Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und dem Ziel, dabei bis ins Quellgebiet des Niger (Bergland von Fouta Djallon) vorzudringen.Wagner, S. 153f Das Grundkapital betrug 600.000 Mark.Hans-Georg Steltzer: Die Deutschen und ihr Kolonialreich.Societäts-Verlag, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-7973-0416-1, S. 76. Davon wurden 420.000 Mark direkt in Frankfurt am Main gezeichnet. Die Anteilsscheine der Gesellschaft lauteten auf 10.000 Mark. Colins Faktoreien in Afrika gingen in den Besitz der neuen Handelsgesellschaft über. Ihr Sitz befand sich in Hamburg. Die Generalagentur übertrug die Gesellschaft an das Unternehmen G. W. Wolf. Als Förderer und Mitglieder seiner Gesellschaft konnte Colin nach Vermittlung seines Bruders ab 1883 zunächst namhafte Kolonialbefürworter wie Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg, Graf Friedrich von Frankenberg und Ludwigsdorf, Freiherr Karl von Varnbüler, die Bankiers de Neufville und Stern sowie die Unternehmer Adolf von Brüning, Gustav Godeffroy, Leopold Schoeller und Gustav Siegle gewinnen. Somit war Colin das Wohlwollen des Auswärtigen Amtes sicher.Hans-Ulrich Wehler: Bismarck und der Imperialismus. 4. Aufl., Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1976, ISBN 3-423-04187-0, S. 330.
„Colinsland“ in Senegambien mini|Landschaft zwischen Conakry und Kamsar, in der sich Koba befand (Foto von 2001) mini|Gebiete am Dembiah: KABITAI und KOBA sind als Deutsch gekennzeichnet. Bei SUMBUJA sind deutsche Ansprüche vermerkt.
Das von Colin beanspruchte Land bestand aus den fünf Kleinkönigreichen Kapitaï, Koba, Bramaya, Dubréka und Sumbuja, von denen nur die ersten beiden unter Reichsschutz standen. Das gebirgige und waldige Königreich Kapitaï (auch Capitay, Kapitay, Kabitai oder Khabitaye) befand sich zwischen den Flüssen Dembiah und Dubréka etwa 400–500 Meter über dem Meeresspiegel.A. L. Melzer: Die deutschen Kolonien, der Congo-Staat, Australien und Amerika als Ziele der Auswanderung und Kolonisation – Ein Rathgeber für Auswanderer, Reisende und Zeitungsleser. Föllen, Berlin 1885, S. 18 ff. Es umfasste etwa 1.650 km² auf dem Gebiet der heutigen Präfektur Dubréka, Hauptort war Iatia (Yatiya). Das etwas kleinere Königreich Koba (Kobah) befand sich nördlich von Kapitaï in einem Flachland zwischen den Flüssen Dembiah und Rio Pongo und umfasste etwa 660 km² auf dem Gebiet der heutigen Präfektur Boffa, Hauptort war Taboria (Taboriya). Ende des 19. Jahrhunderts war Koba reich an Palmen, Kola-, Nuss- und anderen Fruchtbäumen. Kapitaï war reich an Gummibäumen und Erz, weshalb sein Name mit „Land der Schmiede“ übersetzt wurde. Beide Länder waren von fischreichen Gewässern durchzogen und wurden für den Anbau von Baumwolle und Kaffee als geeignet erachtet. Kapitaï und Koba zusammen zählten zu diesem Zeitpunkt etwa 30–40.000 Einwohner, die überwiegend Muslime (vor allem Sousou) waren.Brockhaus, S. 461fMeyers Konversationslexikon, Band 9, S. 892. 4. Auflage, Leipzig / Wien 1885–1892 In Kapitaï befanden ist etwa 48, in Koba 45 Ortschaften. Der überseeische Warenverkehr bestand vorwiegend aus Tauschhandel, indem europäische Produkte gegen Kautschuk und Kopalharz getauscht wurden. Deutsche Importartikel waren unter anderem Baumwolltextilien, Spirituosen, Schießpulver und Steinschlossgewehre.
Das südlich gelegene Königreich Sumbuja (auch Sumbayland, Simbaya, Symbaya oder Sumbujo) in der heutigen Präfektur Coyah (Hauptort Wonkifong) war 1884 nach dem Tod seines Herrschers in Thronwirren auseinandergebrochen.Afrika: Staatliche Einteilung, in: Paul Heichen (Hrsg.): Afrika Hand-Lexikon. Band 1, Gressner & Schramm, Leipzig 1885, S. 85 ff. Mit dem Thronanwärter Mory Fode schlossen Colins vor Ort agierende Vertreter Louis Baur, Eduard Schmidt und Johannes Voss am 11. Juli 1884 einen Vertrag ab,Wagner, S. 340 ebenso am 13. Juli mit Alkali Bangali, dem Häuptling des Kapitaï-Landes.Wagner, S. 345 Nachdem er am 10. Oktober 1884 auch mit dem König Allie Te Uri von Koba einen gleichlautenden Vertrag abschließen konnte, stellte Colin am 12. Oktober 1884 in einem an Reichskanzler Bismarck gerichteten Brief den Antrag, das Deutsche Reich möge die Schutzherrschaft übernehmen.Wagner, S. 155 Auch der Baga-König Bala Demba von Dubréka, Vater des Königs von Kapitaï, bat in einem Brief, den Colin persönlich in Berlin überreichte, Kaiser Wilhelm I. um Handel mit den Europäern und versprach seinerseits deren Schutz.Wagner, S. 241 Im Januar 1885 erreichte das deutsche Kriegsschiff Ariadne das Mündungsgebiet des Dubréka-Flusses und stellte die Gebiete unter deutschen Schutz.Albert Röhr: DEUTSCHE MARINECHRONIK. Verlag Gerhard Stalling, Oldenburg/Hamburg 1974, ISBN 3-7979-1845-3, S. 90
Die gleichlautenden Verträge mit König Mory und König Alkali garantierten jeweils für ein Jahresgehalt von 200 Dollar, dass Sumbuja und Kapitaï ohne Genehmigung des Deutschen Reichs keine Verträge mit anderen Mächten abschließen und die Regelung des Handels dem meistbegünstigten Colin überlassen. Die Königsfamilien, deren Untertanen und das ganze Land sollten unter deutschen „Schutz“ gestellt werden, die Rechtsprechung zwischen Europäern und Afrikanern deutschen Reichsgesetzen unterstellt werden. Mory und Alkali sollten Colin im ganzen Königreich Land für die die Errichtung von Wegen, Straßen, Brücken, Eisenbahnen und deutschen Missionsschulen kostenlos überlassen sowie die für Bau und Unterhalt notwendigen Arbeiter stellen.
Der aus Minden stammende Leutnant a. D. Tilly begann mit der Erforschung der Landschaften. Er starb jedoch im Frühjahr 1885 an Leiden infolge der Strapazen der Reisen.
Abkommen mit Frankreich mini|30 Jahre nach Colins Schutzvertrag: ein König der Baga-Koba (1914) Bereits seit 1880 hatten parallel zu Colin auch französische Kolonialagenten aus Senegal Verträge mit anderen Häuptlingen und Königen der Region geschlossen. Die französische Regierung erhob daher auf das gesamte Gebiet zwischen dem Rio Pongo im Norden und Sierra Leone im Süden Anspruch. Von europäischen Faktoreien ausgeführte Waren wurden von Frankreich mit Zoll belegt. Französische Stellen verlangten von einlaufenden Schiffen Gesundheitsatteste und Ankergebühren.