Jabès gegen van Meeteren und Safarowsky war ein Prozess vor den Gemischten Gerichtshöfen in Ägypten in den Jahren 1933 bis 1935. Aus Anlass einer antisemitischen Schrift über „Die Judenfrage in Deutschland“, herausgegeben vom Vorsitzenden des Deutschen Vereins in Kairo, Wilhelm van Meeteren, hatte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsangehörigkeit, eine Klage auf Schadensersatz wegen Beleidigung, Aufhetzung zum Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung eingereicht. Der Prozess fand erhebliches Echo in der Öffentlichkeit, sowohl in Ägypten selbst als auch in Deutschland. Insbesondere die NS-Propaganda nutzte ihn intensiv als Versuchsfeld für ihre neuen Möglichkeiten und etikettierte ihn als Kairoer Judenprozess. Die Klage wurde in erster und zweiter Instanz aus formalen Gründen abgewiesen. Tenor war, dass ein in Ägypten lebender Jude sich nicht durch eine Broschüre über die Judenfrage in Deutschland beleidigt fühlen könne. Die NS-Propaganda feierte diese Gerichtsentscheidung als großen Sieg.
Vorgeschichte Boykott Die Gewaltaktionen gegen jüdische Geschäfte in Deutschland in den ersten Monaten des Jahres 1933, besonders aber die Ankündigung des so genannten Judenboykotts für den 1. April 1933 hatten weltweit Proteste hervorgerufen. Einen besonderen Ausdruck fanden diese Proteste in der jüdischen Gemeinde Ägyptens, die etwa 75.000 bis 80.000 Personen umfasste.Fueß 1996, S. 96. Bereits am 24. März rief die zionistische Zeitschrift Israel zum Boykott deutscher Waren auf.Kassim 2000, S. 297. Bei einer gut besuchten Protestversammlung am 29. März 1933 in der Kairoer Hauptsynagoge gründete sich eine ägyptenweite Ligue Contre l'Antisémitisme Allemand, Association formée par toutes les oeuvres et institutions juives d'Egypte (Liga gegen den deutschen Antisemitismus, von allen jüdischen Vereinigungen und Institutionen Ägyptens gebildetes Komitee) unter Vorsitz des Rechtsanwalts Léon Castro, die sich einige Monate später der Ligue Internationale Contre l’Antisémitisme (LICA) als deren ägyptischer Zweig anschloss. Sie versandte Telegramme an die Französische Liga für Menschenrechte sowie an den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg.Fueß 1996, S. 96; Kassim 2000, S. 290f., 293. Den vollständigen Text des Telegramms gibt Kassim auf S. 290 an. Zahlreiche Artikel dazu erschienen in der (vor allem französischsprachigen) ägyptischen Presse. In einem Artikel am 18. April 1933 in der ägyptischen Zeitung La Voix Juive rief Castro für die Ligue mit deutlichen Worten zum Boykott sämtlicher deutschen Firmen und Institutionen auf.Fueß 1996, S. 97; Kassim 2000, S. 294, 296f.
Dieser Boykottaufruf wurde keineswegs generell befolgt, zumal es in der jüdischen Gemeinde sehr unterschiedliche Meinungen dazu gab. Volkswirtschaftlich gesehen hatte er praktisch keinen Effekt. Doch die Wirkung auf einzelne Firmen und Branchen war deutlich spürbar: So war zum Beispiel das Aufführen deutscher Filme in Kairo kaum mehr möglich, und Produkte der deutschen Textilindustrie wurden in einigen Fällen nicht mehr abgenommen.Kassim 2000, S. 301–310. Die öffentlichkeitswirksamen Aktionen führten immerhin bereits Ende März 1933 dazu, dass sich ein prominenter Ägypter, Amin Yahya Pascha, Mitglied einer reichen Familie und Bruder des früheren Außenministers und späteren Premierministers Abdel Fattah Yahya Ibrahim Pascha, besorgt bei dem deutschen Gesandten in Kairo, Eberhard von Stohrer, nach den Zuständen in Deutschland erkundigte.Kassim 2000, S. 291f.; Fueß 1996, S. 97.
Die Broschüre Die etwa 1.000 Mitglieder starke deutsche Kolonie in Ägypten,Fueß 1996, S. 95. die großenteils aus Geschäftsleuten, Lehrern, Wissenschaftlern, den Mitarbeitern der deutschen Gesandtschaft und ihren Familien bestand, war über diese Entwicklung etwas beunruhigt. Insbesondere die bereits seit mehreren Jahren bestehende Kairoer Ortsgruppe und die 1933 gegründete ägyptische Landesgruppe der NSDAP, geleitet von Alfred Heß, dem Bruder des aus Alexandria stammenden Rudolf Heß, drängten auf offensive Maßnahmen.Fueß 1996, S. 95. In dieser Situation ergriff Hans Pilger, der Gesandtschaftsrat in Kairo, die Initiative. Er beklagte in einem Brief vom 15. Mai 1933 an das Auswärtige Amt, es fehle an Material zur publizistischen Bekämpfung der von ihm so genannten „jüdischen Hetze“, und bekam es umgehend zugesandt. Am 24. Mai bedankte er sich für den Erhalt und berichtete, er habe das Material „nach entsprechender Durcharbeitung“ der deutschen Kolonie zugänglich gemacht. Zugleich kündigte er an, dass es „dieser Tage zusammen mit einem kurzen Überblick über die einschlägige deutsche Gesetzgebung der letzten Wochen in Form einer Druckschrift erscheinen und … weitgehendste [sic!] Verbreitung finden“ solle.Fueß 1995, S. 102; Kassim 2000, S. 361.
Das Ergebnis war eine Broschüre mit dem Titel „Die Judenfrage in Deutschland“. Als Herausgeber firmierte der Präsident des Deutschen Vereins, Wilhelm van Meeteren, zugleich Geschäftsführer von Siemens Orient. Gedruckt wurde die Broschüre von dem Hausdrucker der Deutschen und Österreichischen Handelskammer in Ägypten, dem russischen Staatsbürger Safarowsky.Vgl. Fueß 1996, S. 103, sowie die Liste der Mitglieder der Handelskammer 1932/1933, Fueß 1996, S. 93. Die Broschüre wurde in deutscher und französischer Sprache (französischer Titel: L'Extension du judaisme en Allemagne) publiziert und verteilt und offenbar auch zur Agitation im Zusammenhang mit dem Boykott eingesetzt.Kassim 2000, S. 62; Fueß 1996, S. 103.
Pilger sprach von „durchaus sachlich gehaltenem Material“, das in der Broschüre verwertet worden sei.Kassim 2000, S. 361. Das entsprach jedoch keineswegs den Tatsachen. Es handelte sich um ein antisemitisches Pamphlet, das anhand von passend zusammengesuchten Zahlen unter anderem behauptete, Juden seien in geistigen Berufen überrepräsentiert, nicht zu produktiver Arbeit fähig, lebten auf Kosten der werktätigen Bevölkerung, seien rassisch degeneriert und neigten daher sowohl zu Geisteskrankheiten als auch zu Verbrechen.Fueß 1996, S. 103; Kunze 2004, S. 84. Unter anderem hieß es in einem „Juden als Verbrecher“ betitelten Abschnitt: „Das Judentum ist führend bei allen Verbrechen und Vergehen, die vom Täter besondere Gerissenheit und skrupellose Übervorteilung des anderen erfordern.“Zitat nach Kunze 2004, S. 84.
Gudrun Krämer hat diese Veröffentlichung und die nachfolgenden Aktionen der Deutschen als den ersten Versuch bezeichnet, „den Antisemitismus europäisch-christlicher Spielart nach Ägypten zu exportieren“. Er zielte darauf, die Juden „aus der Masse der lokalen Minderheiten auszusondern und zur Zielscheibe speziell gegen sie gerichteter Angriffe zu machen“.Krämer 1982, S. 259.
Die Klage Am 27. Juni 1933 reichte Umberto Jabès, ein in Kairo lebender Jude italienischer Staatsbürgerschaft, Klage bei den Gemischten Gerichten gegen den Herausgeber und den Drucker der Broschüre, van Meeteren und Safarowsky, ein. Er verlangte Schadensersatz in Höhe von 101 Ägyptischen Pfund wegen Beleidigung, Verbreitung von Rassenhass und Störung der öffentlichen Ordnung. Die Schadensersatzsumme, die der Klageschrift nach an ein Krankenhaus gehen sollte, war deshalb so gewählt, weil erst ab einem Streitwert von 100 Pfund eine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil möglich war.Fueß 1996, S. 103. Außerdem verlangte der Kläger, dass die Beklagten das Urteil in acht ägyptischen Zeitungen ihrer Wahl publizieren lassen sollten. Die Gemischten Gerichte, also Gerichte internationaler Zusammensetzung, waren zuständig, weil es sich um ein Zivilverfahren zwischen ausländischen Staatsangehörigen handelte – diese Verfahren blieben der regulären ägyptischen Justiz aufgrund der begrenzten Souveränität des Landes entzogen. Zu seinem Anwalt bestimmte Jabès Léon Castro.
Das Ziel der Klage war somit ganz offenkundig nicht die Entschädigung des Klägers. Vielmehr beabsichtigten Jabès und Castro einen politischen Prozess zu erzwingen: Der nationalsozialistischen Judenverfolgung sollte vor einem internationalen Gericht unter den Augen der Weltöffentlichkeit der Prozess gemacht werden.Fueß 1996, S. 109.
Die deutschen Reaktionen Der deutschen Gesandtschaft gelang es zunächst nicht, einen geeigneten Anwalt für die drohende Gerichtsverhandlung zu finden. Felix Dahm, ihr Vertrauensanwalt in Kairo, war gelähmt und deshalb gesundheitlich nicht in der Lage, die Beklagten zu vertreten. Es wurde ein Jurist benötigt, der sich in die juristischen Grundlagen der Gemischten Gerichte einarbeiten konnte und in der Lage war, auf Französisch zu plädieren, da dies die Gerichtssprache war. Zusätzlich machte man sich Sorgen wegen der zu erwartenden großen öffentlichen Wirkung, unter anderem deshalb, weil Jabès und Castro Pressemeldungen zufolge den international bekannten Pariser Rechtsanwalt Henri Torrés verpflichten wollten (wozu es dann nicht kam). So schrieb der Gesandte Stohrer am 7. August 1933 nach Berlin ans Auswärtige Amt, man benötige dringend einen „wirklich erstklassigen“ Juristen für den Prozess.Kassim 2000, S. 363.
Dort lud man in der Folge am 30. August 1933 verschiedene Ministeriumsvertreter, unter anderem auch aus dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda, zu einer Sitzung ein, um über den Fall zu beraten. Das Außenministerium formulierte ein „amtliches Interesse“, dem Deutschen Verein in Kairo einen versierten Prozessvertreter zur Verfügung zu stellen, weil die beanstandete Broschüre mindestens teilweise auf amtlichem Material basierte und man einen Präzedenzfall fürchtete. Zugleich wurde aber deutlich, dass das Außenministerium die heikle Affäre zunächst möglichst niedrig hängen wollte.Kassim 2000, S. 364. Doch ein weiteres Ergebnis der Sitzung war, dass das Propagandaministerium den jungen Juristen Wolfgang Diewerge, einen überzeugten Nationalsozialisten, der einen Teil seiner juristischen Ausbildung am deutschen Konsulargericht in Kairo verbracht hatte, mit der Ausarbeitung eines Gutachtens zu diesem Fall beauftragte.
Diewerges zehnseitiges Gutachten lag der Orientabteilung des Auswärtigen Amts am 29. September 1933 vor. Ganz im Gegensatz zu der anfänglichen Zurückhaltung des Außenministeriums empfahl Diewerge ein ausgesprochen aggressives Vorgehen: Der Prozess sollte als „Kampfmittel des Judentums gegen die nationalsozialistische Erhebung“ gebrandmarkt werden. Insbesondere sei dazu eine einheitliche Pressestrategie erforderlich. Diewerge machte genaue Angaben über Zweck und Mittel, Taktik und Kosten einer solchen groß angelegten Pressekampagne, die bereits mit dem Landesgruppenleiter der NSDAP für Ägypten durchgesprochen sei. Notwendig sei zudem ein einheitliches Etikett; Diewerge schlug „Kairoer Judenprozess“ vor. Ausgenutzt werden sollte bei der Propaganda speziell der Gegensatz zwischen Arabern und Juden in Bezug auf Palästina. Felix Dahm stimmte diesen Überlegungen im Wesentlichen zu, empfahl aber, das Augenmerk stärker auf die ägyptische Regierung als auf die Öffentlichkeit zu richten, da die Öffentlichkeit in Ägypten nur geringen Einfluss auf die Politik habe.