Die Prokon Regenerative Energien eG (auch kurz: Prokon eG) ist eine Energiegenossenschaft mit Sitz in Itzehoe (Schleswig-Holstein), die sich auf die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien sowie auf die Vermarktung des erzeugten Stroms spezialisiert hat. Prokon verfolgt das Ziel, die Energiewende dezentral, genossenschaftlich und wirtschaftlich nachhaltig mitzugestalten und dabei stabile Erträge für ihre Mitglieder zu erwirtschaften.
Geschichte 1995–2014 ProKon GmbH Das Unternehmen wurde als ProKon Projektierungs- und Betriebsführungsgesellschaft für regenerative Energiesysteme mbH (nachfolgend ProKon GmbH genannt) am 20. Oktober 1995 von Carsten Rodbertus (bis zur Insolvenz 2014), Ingo de Buhr (bis 1997) und Albrecht Schöttle (bis 1999) gegründet. Der Name entstand als Abkürzung von Projekte und Konzepte. Firmensitz war bei Gründung Arkebek. Gesellschaftszweck bei Gründung: die Projektierung, der Erwerb und die Errichtung von Energie- und Umweltschutzanlagen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Komplementärfunktion von Kommanditgesellschaften. Ab 2012 Umfirmierung in: PROKON Regenerative Energien GmbH (nachfolgend Prokon GmbH genannt).
Zwischen 1995 und der Insolvenz im Jahr 2014 kamen weitere Geschäftsbereiche – teilweise ausgelagert in Tochtergesellschaften – dazu:
Technische Betriebsführung von Windparks Verkauf von Strom an Endverbraucher Entwicklung einer eigenen Windkraftanlage: mini|Zeichnung einer P-3000 WindkraftanlageDer erste Prototyp einer selbst entwickelten Windenergieanlage, der P3000, wurde im August 2013 vorgestellt und im Dezember 2013 bei Krackow und Glasow errichtet. Im Januar 2014 wurde eine zweite Anlage dieses Typs fertiggestellt. Biogene Kraftstoffe (Herstellung von Biodiesel) Produktion von Pflanzenöl in einer Olmühle in Magdeburg Zusammenarbeit mit einem holzverarbeitenden Betrieb, der HIT Holzindustrie Torgau. Ab Mitte 2010 vergab die Prokon GmbH Darlehen an die HIT.
Finanzierungsmodell bis 2014 Von 1998 bis 2007 bot die Prokon GmbH „ökologische Kapitalanlagen“ als Kommanditbeteiligung an geschlossenen Windpark-Fonds an. Zusätzlich wurden seit dem Jahr 2003 Genussrechte angeboten. Im Jahr 2007 begann die Umstellung des Geschäftsmodells auf Genussrechte als einzige Beteiligungsmöglichkeit. Die Kommanditisten der geschlossenen Fonds wurden vom Unternehmen zum Verkauf oder zur Wandlung ihrer Beteiligung in Genussrechte gedrängt. Das Oberlandesgericht Schleswig erklärte dieses Verfahren für unrechtmäßig, die Kommanditisten hätten Anspruch auf Schadensersatz im Rahmen einer Rückabwicklung.
Die im Jahr 2006 anstehende Auszahlung für das Geschäftsjahr 2005 wurde unter Hinweis auf die schwachen Winderträge verspätet an die privaten damaligen Kommanditisten gezahlt, die sich daraufhin juristisch zur Wehr setzten. Hintergrund der Verspätung war die Tatsache, dass die Lieferzeiten für Windkraftanlagen damals bis zu zwei Jahre mehr betrugen als gewöhnlich, da die Windenergie einen weltweiten Boom erlebte. Im Jahr 2007 zog die Prokon GmbH dafür die anstehende Zahlung der Ausschüttungsgarantie für das Geschäftsjahr 2006 vor und glich damit den Zinsnachteil aus der Verspätung im Vorjahr wieder aus, den einige Kommanditisten reklamiert hatten.
Das Unternehmen versah die Beteiligung der Anleger an den geschlossenen Fonds mit einer Ertragsgarantie. Darin sah die BAFin ein unerlaubtes Bankgeschäft und ordnete die Rückabwicklung der Fonds und Auszahlung der Anleger an. Da die Fonds jedoch in ihrer Anfangsphase bilanziell überschuldet waren, bat die Prokon GmbH um Aufschub: „Vor diesem Hintergrund besteht für die Gesellschaft derzeit nicht die Möglichkeit, das Eigenkapital an die Kommanditisten durch die Aufnahme neuer Kredite und Beleihungen von Vermögenswerten zurückzuzahlen.“
mini|Ehemaliges Logo der Prokon-Gruppe Nach Ansicht des Handelsblattes erwirtschaftete die Prokon GmbH im Kerngeschäft Windparks mit bestehenden Windkraftanlagen im ersten Quartal 2011 keine ausreichende Eigenkapitalrendite, um damit die seit 2006 konstanten Auszahlungen von acht Prozent auf Genussrechte zu bedienen; den größeren Teil des Umsatzes und höhere Gewinne erzielte das Unternehmen mit der Entwicklung neuer Windparks. Es ging hierbei um die Frage, ob die ausgeschütteten Gewinne real erwirtschaftet oder zumindest teilweise mit dem Geld neuer Anleger bezahlt wurden.
Die Prokon GmbH, Rechtsnachfolgerin der ProKon GmbH ab 2012, bezifferte den bis zum 31. Oktober 2013 aufgelaufenen Verlustvortrag auf Konzernebene mit 210 Mio. Euro, woraus sich ein negatives Eigenkapital von 171 Mio. Euro ergab. Im Dezember 2013 wies die Stiftung Warentest auf diese Geschäftszahlen hin. Nach ihrer Meinung werde dies nicht ohne Einfluss auf die Höhe des Rückzahlungsanspruches auf die Genussrechte bleiben, da die Genussrechtbedingungen in diesem Fall eine Reduktion der Ansprüche zulassen.
Geschäftsmodell in der Kritik ab 2010 Bereits im Februar 2010 warnte die Berliner Tageszeitung taz vor den gravierenden Risiken des Geschäftsmodells für Anleger: „Prokon-Anleger glauben, in Windräder und biogene Kraftstoffe zu investieren“, wurde Klaus Boe zitiert, ein Unternehmer aus dem Sauerland, der sich 2003 noch als Gesellschafter in einen Windkraftfonds der Prokon GmbH einkaufte. „Faktisch wird das Geld mit totalem Verlustrisiko auf Vertrauensbasis an die Prokon-Genussrechte-Firma verliehen, die es in einem kaum durchschaubaren Geflecht anderer Prokon-Firmen weiterverleiht.“ Boe erhob schwere Vorwürfe: „Die Prokon-Gruppe erwirtschaftet keinen echten Gewinn. Das Geld wird bei Prokon unkontrollierbar hin- und hergeschoben“. Er hielt das Genussschein-Modell im Kern für betrügerisch: „Prokon betreibt ein Schneeballsystem, das in wenigen Jahren komplett crashen und zu einem der größten Skandale der deutschen Windbranche werden könnte.“
Die Stiftung Warentest wies in den Jahren 2010, 2011 und 2013 auf die Risiken der Genussrechte des Unternehmens hin.Stiftung Warentest: Prokon Genussrechte: Windige Werbung Finanztest 4/2010Stiftung Warentest: Stiftung Warentest warnt vor Windkraftunternehmen, Spiegel Online Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg untersagte das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 15. März 2011 schließlich dem Unternehmen Prokon GmbH irreführende Werbung; insbesondere würden die Anleger in einem Werbeflyer nicht hinreichend über die Risiken der Genussrechte aufgeklärt.Gericht verbietet PROKON irreführende Werbung. auf: taz.de, 30. März 2011. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte mit Urteil vom 5. September 2012 das erstinstanzliche Urteil.
Verbraucherberatungen und unabhängige Finanzberater hatten bereits vor der Insolvenz darauf hingewiesen, dass in der Rechtsform GmbH die Anleger nur als Genussrechtsinhaber beteiligt waren und das Genussrecht keine angemessenen Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten bietet.Vgl.
Insolvenz Prokon GmbH 2014 In einer Anlegerinformation vom 10. Januar 2014 informierte die Prokon GmbH darüber, es drohe eine Planinsolvenz noch im Januar 2014, sofern die Anleger nicht bis zum 20. Januar 2014 für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage gäben, dieses Kapital bis mindestens zum 31. Oktober 2014 im Unternehmen zu belassen und auf eine Kündigung zu verzichten. Künftig solle die Auszahlung gekündigter Gelder in Raten erfolgen und eine Thesaurierung der Zinsen vorgenommen werden.Anlage-Anbieter Prokon droht mit Insolvenz, FAZ.net, 11. Januar 2014.
In einem erneuten Aufruf teilte die Prokon GmbH am 16. Januar 2014 mit, dass ein vom Unternehmen hinzugezogener Insolvenzberater zu der Einschätzung gelangt sei, dass gekündigte Genussrechte als nicht fällig zu bewerten wären und infolgedessen ein von der Prokon GmbH bei Nicht-Erreichen der Zustimmung von 95 Prozent des Genussrechtskapitals avisierter Insolvenzantrag vom Gericht abzulehnen sei.Prokon entschuldigt sich bei Anlegern, Die Welt, 17. Januar 2014.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) beantragte am 16. Januar 2014 beim Landgericht Itzehoe einen Erlass auf einstweilige Verfügung, da nach seiner Einschätzung in der Anlegerinformation der Prokon GmbH vom 10. Januar 2014 unangemessener Druck auf die Anleger ausgeübt und dadurch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen würde. Am 22. Januar 2014 wurde der Antrag durch das Landgericht Itzehoe abgewiesen. Bis 22. Januar 2014 waren laut Prokon GmbH Genussscheine in Höhe von 109 Mio. Euro gekündigt und zusätzlich gekündigte Genussscheine in Höhe von 98 Mio. Euro zurückgenommen worden. Das Genussscheinkapital insgesamt betrug 1.400 Mio. Euro. Für knapp 757 Mio. Euro waren Zusagen abgegeben worden, das Kapital im Unternehmen zu lassen.
Am 22. Januar 2014 stellte die Prokon GmbH beim Amtsgericht Itzehoe Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dietmar Penzlin, Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg, bestellt. Laut dessen Aussagen sind von der vorläufigen Insolvenz ca. 480 Mitarbeiter betroffen.
Am 19. März 2014 wurde berichtet, dass der Verlust bei der Prokon GmbH bei ca. 400 Mio. Euro liegen soll. Außerdem seien inzwischen Kündigungen von Genussrechtkapital in einem Nominalvolumen von ca. 400 Mio. Euro ausgesprochen worden. Die Größenordnung des Verlustes wurde am 21. März 2014 von den Verantwortlichen der Prokon GmbH bestätigt. In einer Aufarbeitung der Vorgänge wurde mitgeteilt, dass der Wert der Genussrechte bei vermutlich 70 % liegt. Eine der Ursachen für den weiter gestiegenen Verlust soll Abschreibungsbedarf auf den von der Prokon GmbH an die HIT Holz vergebenen Kredit sein.
Insolvenzbedingt wurde die Zusammenarbeit mit der HIT Holzindustrie Torgau beendet und der Geschäftsbereich mit Pflanzenöl wurde an Glencore veräußert. Auch wurde die Produktion der Windenergieanlage P3000 eingestellt.
Am 26. März 2014 teilte das Amtsgericht Itzehoe mit, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt zu haben. Die bisherigen Geschäftsführer der Prokon GmbH dürfen damit keinerlei Verfügungen – das Unternehmen betreffend – mehr vornehmen.Amtsgericht Itzehoe AZ 28 IN 11/14 vom 26. März 2014 Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte am 1. April 2014 mit, dass Carsten Rodbertus von seinen Geschäftsführungsaufgaben bei der PROKON Regenerative Energie GmbH und allen Tochtergesellschaften abberufen wurde.Prokon-Insolvenzverwalter trennt sich von Geschäftsführern Der Spiegel, 1. April 2014 Matthias Hoenig:
Am 4. April 2014 wurde im Bundesanzeiger der Jahresabschluss der Prokon GmbH für das Geschäftsjahr 2012 veröffentlicht. Aus diesem ging hervor, dass die Gesellschaft in 2012 einen Verlust in Höhe von 128,8 Mio. Euro erwirtschaftete und die Genussrechteinhaber durch eine Reduktion ihrer Rückzahlungsansprüche in Höhe von 106,9 Mio. Euro diesen Verlust ausgleichen mussten. Der Nominalwert der Genussrechte sank damit zum Jahresende 2012 um ca. 10 %. Die Abschlussprüfer haben das Testat unter Angabe der dafür maßgeblichen Gründe verweigert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dietmar Penzlin informierte am 16. April 2014 darüber, dass ein Insolvenzverfahren für die Prokon GmbH im Mai 2014 eröffnet werde. Am 1. Mai 2014 teilte Penzlin mit, dass der vorläufige Jahresabschluss 2013 des Unternehmens einen Verlust von rund 478 Mio. Euro ausweise und die unbesicherten Gläubiger (einschließlich der Genussrechtsinhaber) demzufolge voraussichtlich auf mehr als 40 % ihrer Forderungen gegenüber Prokon verzichten müssten. Dem Unternehmensgründer und bisherigen Geschäftsführer Carsten Rodbertus sowie dem bisherigen Vertriebsleiter Rüdiger Gronau sei fristlos gekündigt worden.