mini|Demontage eines Schlagbaums von deutschen und österreichischen Zöllnern, März 1938 Als „Anschluss“ Österreichs oder kurz „Anschluss“ werden seit 1938 vor allem die Vorgänge bezeichnet, mit denen österreichische und deutsche Nationalsozialisten im März 1938 die Eingliederung des austrofaschistischen Bundesstaates Österreich in das nationalsozialistische Deutsche Reich und die gänzliche Auflösung der österreichischen Einheit veranlassten. Die NS-Propaganda bezeichnete den Vorgang als Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.
In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 lösten nach telefonischen Drohungen des Reichsministers und Vierjahresplan-Beauftragten Hermann Göring noch vor dem Einmarsch deutscher Truppen österreichische Nationalsozialisten das Ständestaatsregime ab. Der Einmarsch erfolgte am 12. März. Noch am selben Tag übernahmen Wehrmacht-, SS- und Polizeieinheiten das Kommando über die österreichischen Machtinstrumente; am 14. März wurden die Offiziere der Streitkräfte auf Adolf Hitler vereidigt. Die vom Bundespräsidenten Wilhelm Miklas unter ultimativem Zwang in dieser Nacht bestellte nationalsozialistische Bundesregierung unter Arthur Seyß-Inquart führte am 13. März im Auftrag Hitlers, der tags zuvor in Österreich eingetroffen war, den „Anschluss“ administrativ durch. Er bewirkte sukzessive das völlige Aufgehen Österreichs im Deutschen Reich und die Beteiligung vieler Österreicher an den nationalsozialistischen Verbrechen. Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung begrüßte den „Anschluss“ mit Jubel, für viele andere, insbesondere die Juden Österreichs, bedeutete der „Anschluss“ Entrechtung, Enteignung und Terror.
Durch das am 13. März 1938 durch die Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen ReichBGBl. Nr. 75/1938, wiederverlautbart im Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 1/1938 („Kundmachung des Bundeskanzleramtes, womit das Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, B. G. Bl. Nr. 75/1938, neuerlich verlautbart wird.“ Ausgegeben am 15. März 1938). endete die rechtliche Existenz des diktatorischen österreichischen Bundesstaates und seine Bundesbürger wurden rückwirkend zu deutschen Staatsangehörigen.Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938 ( f.; geändert ), in: documentArchiv.de, Zugriff am 3. November 2023. Die 1945 wiedererrichtete Republik Österreich hält den „Anschluss“ ex tunc (von Anfang an) für nichtig. Ihre Staatlichkeit und die Folgen für ihren Fortbestand in den Jahren 1938 bis 1945 sind umstritten.
Die Herrschaft des Nationalsozialismus währte in Wien und Umgebung bis zur Eroberung der Hauptstadt Österreichs durch die Rote Armee Mitte April 1945. Der „Anschluss“ wurde in der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 als „null und nichtig“ erklärt. In vielen anderen Landesteilen Österreichs endete das NS-Regime erst mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945.
mini|Österreich und das Deutsche Reich (12. März 1938) mini|Befehl von Bundeskanzler Schuschnigg an das Heer
Vorgeschichte Anschlussbestrebungen nach dem Ersten Weltkrieg mini|hochkant=1.3|Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)
Das Ende des Ersten Weltkrieges brachte den Zerfall der Habsburgermonarchie und zugleich das Auseinanderbrechen des überwiegend katholischen Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn. Nach Kaiser Karls I. Völkermanifest für Cisleithanien wurde am 30. Oktober 1918 der neue Staat Deutschösterreich gegründet, noch vor dem Waffenstillstand von Villa Giusti vom 3. November 1918, mit dessen Zustandekommen die Repräsentanten des neuen Staates nichts zu tun haben wollten: Vom Kaiser gefragt, nahmen sie dazu einfach nicht Stellung.
Am 22. November 1918 legte die Republik Deutschösterreich ihr (gewünschtes) Staatsgebiet fest, dessen Grenzen aber noch nicht in einem Friedensvertrag mit den Siegermächten oder von den Nachbarländern anerkannt waren. Auch Deutschböhmen und die Provinz Sudetenland gehörten dazu, ebenso die deutschen Sprachinseln von Brünn, Iglau und Olmütz.Walter Rauscher: Die Republikgründungen 1918 und 1945. In: Klaus Koch, Walter Rauscher, Arnold Suppan, Elisabeth Vyslonzil (Hrsg.): Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich 1918–1938 (ADÖ), Sonderband: Von Saint-Germain zum Belvedere. Österreich und Europa 1919–1955, Verlag für Geschichte und Politik, Wien / Oldenbourg, München 2007, ISBN 3-486-58378-6, S. 9–24, hier S. 15.
Die Provisorische Nationalversammlung und die provisorische Deutsch-Österreichische Regierung, ein aus ihrer Mitte bestellter Vollzugsausschuss, der als Staatsrat bezeichnet wurde,So Rudolf Hoke: Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte, 2., verb. Aufl., Böhlau, Wien/Köln/Weimar 1996, ISBN 3-205-98179-0, S. 460. sahen in der staatsrechtlichen Verbindung mit dem nun ebenfalls republikanischen Deutschen Reich die einzige Möglichkeit der politischen Existenz, insbesondere, weil sich herausstellte, dass die anderen Nachfolgestaaten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie auch an einer losen Konföderation nicht interessiert waren.
Deutschösterreich und die Weimarer Nationalversammlung Schon am 9. November 1918, sechs Tage nach dem Waffenstillstand zwischen Österreich-Ungarn und der Ententemacht Italien, wandte sich die provisorische Nationalversammlung an den deutschen Reichskanzler mit der Bitte, Deutschösterreich in die Neugestaltung des Deutschen Reiches einzubeziehen. Am nächsten Tag schloss sich der Landesausschuss für Deutschböhmen dieser Bitte an. Am 12. November 1918 wurde das Gesetz über Staats- und Regierungsform von der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich einstimmig unter Jubel angenommen. Sein zweiter Artikel lautete: „Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik“.Staatsgesetzblatt Nr. 5/1918 (= S. 4)
Die meisten aktiven Politiker hatten bis dahin in größeren Dimensionen (des bisherigen Cisleithanien) als denen eines Kleinstaates gedacht. Ihnen erschien „Restösterreich“ angesichts des Umstandes, dass wirtschaftlich bedeutende Regionen fortan nicht mehr zum Staatsgebiet gehörten, als nicht lebensfähig. Die Hungerwinter 1918/19 und 1919/20 dramatisierten diese Lebensfähigkeitsdebatte.
Dabei spielten durchaus nicht nur deutschnationale Gesinnungen eine Rolle. So fürchteten die Sozialdemokraten – wie sich später zeigte zu Recht –, im vorwiegend ländlich-konservativ geprägten Deutschösterreich politisch in die Defensive gedrängt zu werden, und erhofften die Umsetzung des Sozialismus im Rahmen der deutschen Republik. Bei den Christlichsozialen spielte hingegen die Abneigung gegen den so empfundenen Wiener Zentralismus eine nicht unmaßgebliche Rolle. Befürwortet wurde vielfach kein einseitiger Anschluss, wie er schließlich 1938 vollzogen wurde, sondern ein Zusammenschluss gleichberechtigter Bundesstaaten.Hellwig Valentin: Vom Länderpartikularismus zum föderalen Bundesstaat. In: Stefan Karner, Lorenz Mikoletzky (Hrsg.): Österreich. 90 Jahre Republik, Innsbruck 2008, ISBN 978-3-7065-4664-5, S. 35 ff.
Die Deutschösterreicher waren es jahrhundertelang gewohnt, in einem imperialen Reich zu leben, und konnten sich mit dem neuen Kleinstaat nicht identifizieren. In dieser Situation wurde, psychologisch geschickt, die Behauptung lanciert und ständig genährt, dass das verhältnismäßig kleine Restösterreich wirtschaftlich nicht lebensfähig sei. Tatsächlich verblieben jedoch bedeutende Wirtschaftsbetriebe und -zweige im Land.
Die deutsche Reaktion auf das Votum der provisorischen österreichischen Nationalversammlung vom November 1918 für den Anschluss war positiv. Der Rat der Volksbeauftragten kündigte unter seinem Vorsitzenden Friedrich Ebert am 30. November 1918 in der Verordnung zu den Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung in Artikel 25 an, dass, wenn die deutsche Nationalversammlung beschlösse, Deutschösterreich seinem Wunsche entsprechend in das Deutsche Reich aufzunehmen, dessen Abgeordnete als gleichberechtigte Mitglieder der deutschen Nationalversammlung beitreten würden. Staatsangehörige Deutschösterreichs erhielten das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen. Das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, die von den Volksbeauftragten Ebert und Scheidemann vorgelegte Notverfassung, schlug bereits die ersten Maßnahmen zur Beteiligung Österreichs an der deutschen Gesetzgebung vor. Nach § 2 sollte Österreich mit beratender Stimme teilnehmen, bevor es sich dem Deutschen Reich anschließe.
Die Deutsche Nationalversammlung und ihr Verfassungsausschuss fassten im Februar und März 1919 den entsprechenden Entschluss. Eine vergleichbare Regelung wurde auch in Artikel 61 Abs. 2 der Weimarer Verfassung aufgenommen. Nach dem von den beiden Außenministern Ulrich von Brockdorff-Rantzau und Otto Bauer am 2. März 1919 unterzeichneten „Anschlußprotokoll“ sollte „Deutsch-Österreich als selbständiger Gliedstaat in das Reich eintreten“. Gebiete mit deutschsprachiger Bevölkerung wie Deutschböhmen und die Sudetenländer sollten „an die angrenzenden deutschen Bundesstaaten angeschlossen werden“.Schon vorher österreichischerseits erklärt in einem Protokoll vom 28. Februar 1919.Horst Möller: Österreich und seine Nachbarn: Deutschland (1919–1955). In: Klaus Koch, Walter Rauscher, Arnold Suppan, Elisabeth Vyslonzil (Hrsg.): Außenpolitische Dokumente der Republik Österreich 1918–1938: Von Saint-Germain zum Belvedere. Österreich und Europa 1919–1955, Wien 2007, S. 158–171, hier S. 161 f.
Die Siegermächte kritisierten das Anschlussprotokoll als Verletzung des vom Deutschen Reich am 28. Juni 1919 akzeptierten Vertrags von Versailles und verlangten die Änderung. Dem kamen die deutschen Vertreter in einer förmlichen Erklärung vom 18. September 1919 nach: Die Verfassungsbestimmungen über Deutsch-Österreich, insbesondere betreffend „die Zulassung österreichischer Vertreter zum Reichsrat“, seien ungültig, bis ggf. der „Völkerbundsrat einer entsprechenden Änderung der internationalen Lage Österreichs zugestimmt haben wird“. Im Vertrag von Saint-Germain mit der darin statuierten Wahrung österreichischer Eigenstaatlichkeit, der im September 1919 abgeschlossen wurde, wurde dem als Nachfolger (Alt-)Österreichs anerkannten Deutschösterreich eine faktisch unüberwindbare Hürde errichtet, sich mit dem Deutschen Reich zu vereinen. Deutschland wurde im Versailler Vertrag gezwungen, den gerade beschlossenen Artikel 61 Abs. 2, der Österreich eine Anschlussoption ermöglichte, für nichtig zu erklären (siehe „Anschlussverbot“). Damit blockierten die Alliierten den Zusammenschluss Österreichs mit Deutschland auf doppelte Weise. Auf Regierungsebene wurde nun der Anschluss vorerst nicht mehr aktiv weiterverfolgt. Mit der Ratifikation des Friedensvertrags im Oktober 1919 änderte der Staat Deutschösterreich seinen Namen wie vorgeschrieben auf Republik Österreich.
Der Anschluss blieb aber aus verschiedenen Gründen weiterhin erklärtes Fernziel, vor allem für die Großdeutsche Volkspartei, die Deutschnationale Bewegung wie auch für die Sozialdemokraten („Anschluß an Deutschland ist Anschluß an den Sozialismus“, Parole der Arbeiter-Zeitung, Zentralorgan der Partei). Auch die Christlichsoziale Partei trat politisch dafür ein. Für den Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich setzte sich der seit 1920 in Deutschland und seit 1925 auch in Österreich existierende überparteiliche Österreichisch-Deutsche Volksbund ein, als dessen Vorsitzender auf deutscher Seite der Reichstagspräsident Paul Löbe (SPD) fungierte.Winfried R. Garscha: Österreichisch-Deutscher Volksbund (ÖDVB). In: Dieter Fricke u. a. (Hrsg.): Lexikon zur Parteiengeschichte. Die bürgerlichen und kleinbürgerlichen Parteien und Verbände in Deutschland (1789–1945). In vier Bänden. Band 3. Bibliographisches Institut, Leipzig 1985, S. 566–568.
Anschlussbestrebungen in den österreichischen Ländern