Eine Herstellungsklage ist eine Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herstellung und Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Anspruchsgrundlage ist BGB.BGH NJW 1988, 2032 Zuständig ist das Familiengericht ( FamFG). Das Urteil kann nicht vollstreckt werden ( Abs. 3 FamFG; bis 2009 § 888 Abs. 3 ZPO a. F.). Bis zur Einführung des Zerrüttungsprinzips 1977 konnte das Urteil aber als Grundlage für eine Klage auf Ehescheidung dienen, wenn sich ein Ehegatte nicht daran hielt. Heute hat die Herstellungsklage keine praktische Bedeutung mehr.
Literatur Dieter Schwab: Familienrecht. 20. Auflage. Beck Verlag, München 2012, ISBN 978-3-406-63900-5, S. 66 f.
Einzelnachweise
Kategorie:Eherecht (Deutschland)