Als Atom-Moratorium bezeichnet man die politische Entscheidung der schwarz-gelben Regierung Merkel vom 14. März 2011, drei Tage nachdem in Japan Tausende durch Tsunami nach Seebeben starben und zudem das Kernkraftwerk Fukushima zerstört wurde, alle 17 deutschen Kernkraftwerke einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen und dazu die sieben ältesten Kraftwerke und den Problemreaktor Krümmel drei Monate lang stillzulegen bzw. abgeschaltet zu lassen, wenn sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb befanden.

Erst im Oktober 2010 hatte der Bundestag mit derselben Koalitionsmehrheit eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke um bis zu 14 Jahre (2036 anstatt 2022) formell beschlossen. Das ohne Parlamentsbeteligung von der Regierung verkündete Atom-Moratorium, eine teilweise als überhastet kritisierte Maßnahme, leitete die Rückkehr zum 2002 erstmals beschlossenen Atomausstieg ein, der am 30. Juni 2011 vom Bundestag angenommen wurde.

Das Moratorium war kein Gesetz, sondern wurde mit dem seit Herbst 2010 gültigen Atomgesetz als „vorsorgliche Gefahrenabwehr“ begründet. Auf Bitte der Bundesregierung ordneten die Atomaufsichtsbehörden der Länder, in denen diese Kraftwerke stehen, ihre befristete Stilllegung (Abschaltung) an. Einige Bundesländer fürchteten erhebliche Schadensersatzforderungen, falls Gerichte das Moratorium als rechtlich unzulässigen Eingriff beurteilen.Roman Heflik, Ludger Fertmann: Biblis A – Nach RWE-Klage: Länder fürchten Millionenforderungen, Hamburger Morgenpost, 2. April 2011. In einigen Fällen wurde verwaltungsgerichtlich festgestellt, dass die Anordnung zur vorübergehenden Abschaltung rechtswidrig war. Einige Betreiber kündigten an, freiwillig auf ein Wiederanfahren abgeschalteter Reaktoren zu verzichten. Gegen sie erging deshalb keine behördliche Anordnung.

mini|hochkant=1.5|Im Rahmen des Atom-Moratiums abgeschaltete Kernreaktoren (rot) und weiter in Betrieb befindliche Reaktoren (blau), mit Leistungen in MW

Vorgeschichte

Die Bundesregierung hatte am 5. September 2010 eine gesetzliche Laufzeitverlängerung um acht Jahre für ältere bzw. 14 Jahre für jüngere der 17 deutschen Kernreaktoren sowie die Übertragbarkeit von Reststrommengen beschlossen und damit den im Jahr 2000 vereinbarten sogenannten Atomkonsens ersetzt. Die Gesetzesänderung wurde als Vertrag mit den vier großen deutschen Betreibergesellschaften umgesetzt. Darin wurden die nach dem 2002 zuletzt geänderten Atomgesetz im Jahr 2011 und 2012 anstehenden Abschaltungen einiger älterer Kraftwerke ohne neue Sicherheitsprüfungen aufgeschoben. Eine Zustimmung des Bundesrats war nicht vorgesehen. Neun von 16 Bundesländern reichten dagegen eine Verfassungsklage ein. In Umfragen lehnten Mehrheiten von bis zu 77 % die beschlossene, 48 % jede Laufzeitverlängerung ab, ebenso viele kommunale Energieversorger. Die Anti-Atomkraft-Bewegung nahm einen neuen Aufschwung.

Anlass und Bekanntgabe Mit dem Atom-Moratorium reagierte die Bundesregierung auf die Katastrophe in vier Kernreaktoren des japanischen Kernkraftwerks Fukushima I, die am 11. März 2011 durch ein starkes Erdbeben und/oder einen nachfolgenden Tsunami ausgelöst wurde.

Nach Telefonaten mit einigen Ministerpräsidenten verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Abend des 14. März 2011 das Atom-Moratorium mit den Kernaussagen „Wir haben eine neue Lage“ und „Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“.Sebastian Fischer, Philipp Wittrock: Schwarz-gelbe Atomwende: Die neue Anti-AKW-Bewegung. Spiegel Online, 15. März 2011.

Am 15. März 2011 trafen die Bundeskanzlerin, Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen sich mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Atomkraftwerke in Betrieb waren: Horst Seehofer (CSU, Bayern), Stefan Mappus (CDU, Baden-Württemberg), Volker Bouffier (CDU, Hessen), David McAllister (CDU, Niedersachsen) und Peter Harry Carstensen (CDU, Schleswig-Holstein). In der abschließenden Pressekonferenz erläuterte Merkel den Moratoriumsbeschluss:, bundesregierung.de.

Die Katastrophe in Japan stelle Deutschland wie die Welt vor eine völlig neue Situation, weil erstmals nicht menschliches oder technisches Versagen, sondern so nie erwartete Naturgewalten zu massiven Problemen beim Betrieb eines Kernkraftwerkes geführt hätten. Dies sei ein Anlass, die Dinge unvoreingenommen zu überprüfen. Das Gebot äußerster Vorsorge zwinge erst einmal zur Abschaltung der älteren Kraftwerke, ergänzte Röttgen. Als rechtliche Grundlage dafür nannte er Absatz 3 des Atomgesetzes.

Merkel kündigte zudem an, sie wolle sich in der EU und den G 20-Staaten für einheitliche und hohe Sicherheitsstandards einsetzen. bundesregierung.de, 15. März 2011.

Medien und Öffentlichkeit waren sehr überrascht von dem Moratorium: die CDU hatte den „Atomkonsens“ von 2000 immer wieder kritisiert; angekündigt, ihn im Falle eines Wahlsiegs bei der Bundestagswahl im September 2009 zu revidieren und etwa ein Jahr nach dem Beginn der schwarz-gelben Koalition (Kabinett Merkel II) eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke beschlossen.

Zahlreiche Medien zitierten Merkel (In der Zeit des Moratoriums solle die Sicherheit aller Reaktoren „ohne Tabus“ überprüft werden) und/oder Röttgen wörtlich (er kündigte eine „unvoreingenommene Diskussion“ an, „als wäre nicht über längere Laufzeiten entschieden“).zum Beispiel finanzen.net, badische-zeitung.de.

Behauptete Rechtsgrundlage Die Berufung Merkels und Röttgens auf Absatz 3 des Atomgesetzes hielten viele Verfassungsrechtler für rechtlich nicht stichhaltig. Er erlaubt der Atomaufsicht einstweilige oder endgültige Abschaltung von Atomkraftwerken zur Gefahrenabwehr. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Hans-Jürgen Papier nannte die Stilllegung der älteren Meiler „illegale Maßnahmen“, gegen die die Betreiber mit guten Erfolgsaussichten klagen könnten. Denn die Bundesregierung habe selbst weder einen rechtswidrigen Zustand noch eine akute Gefährdung angegeben, die nach dem gültigen Atomgesetz für eine Stilllegung vorliegen müssten. Für den von Norbert Röttgen (CDU) behaupteten „Gefahrenverdacht“ sehe er keine Anhaltspunkte. Er wundere sich, dass die Regierung den „rechtsstaatlich gebotenen Weg“ einer Gesetzesänderung nicht beschreite und damit milliardenschwere Schadensersatzforderungen ermögliche.Ex-Verfassungsrichter hält Moratorium für illegal, Frankfurter Rundschau, 30. März 2011.

Am 15. März 2011 hatten Siegfried Kauder (CDU) und Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bezweifelt, dass Bund und Länder die Abschaltung von Atomkraftwerken ohne Bundestagsbeschluss veranlassen dürften; Lammert ließ dies prüfen. Ulrich Schellenberg, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, nannte Lammerts Bedenken am 18. März „absolut berechtigt“: Merkel übergehe das Parlament als Gesetzgeber mit einem „konstruierten“ Hinweis auf das Atomgesetz., Handelsblatt, 18. März 2011. Der Vorsitzende der Bundesrechtsanwaltskammer Christian Kirchberg plädierte – wie auch die Oppositionsparteien – für ein spezielles Stilllegungs- und Ausstiegsgesetz oder für eine Änderung des geltenden Atomgesetzes.

Durchführung Sicherheitsprüfung Die seit langem bestehende Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) sollte die Sicherheitsstandards der deutschen Kernkraftwerke nach der Katastrophe in Japan neu prüfen. Da das Bundesumweltministerium die Sicherheitskriterien des alten Atomgesetzes nicht umgesetzt hatte, wurde befürchtet, die Prüfung werde nach Standards der 1970er und 1980er Jahre durchgeführt. Dies wurde als unglaubwürdig kritisiert.

Röttgen erklärte am 31. März 2011, es werde geprüft, ob diese Standards aufgrund neuer Annahmen neu definiert werden müssten. Die RSK solle das bisher nicht abgedeckte Risiko von Atomkraftwerken ermitteln. Die Kommission sei im Rahmen einer „Selbstbeauftragung“ auch gebeten, aus eigenem Antrieb darüber zu diskutieren, was die aus der Katastrophe resultierenden zu klärenden Fragen sind.

Die RSK gab einen Anforderungskatalog für deutsche Atomkraftwerke bekannt: Im Rahmen des „Stresstests“ sollen sieben Teams der Gesellschaft für Reaktorsicherheit etwa die Vorkehrungen gegen Terroranschläge, Flugzeugabstürze, Staudammbruch, Erdbeben, extreme Hitze und Kälte sowie längere Stromausfälle prüfen. Die RSK veröffentlichte am 16. Mai 2011 eine Stellungnahme, in der sie feststellte, dass deutsche Kernkraftwerke im Vergleich zum Fukushima-Kernkraftwerk besser auf Ereignisse wie Stromausfall und Hochwasser vorbereitet waren. Aus der Untersuchung ergaben sich keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer unverzüglichen Abschaltung deutscher Kernkraftwerke.

Auch auf Ebene der Europäischen Union wurde 2011 eine Sicherheitsüberprüfung für alle 143 Kernkraftwerke in Europa angeordnet (siehe Abschnitt Stresstest für Kernkraftwerke im Artikel „Reaktorsicherheit“).

Ethikkommission

Die Bundeskanzlerin setzte am 22. März 2011 eine Ethik-Kommission ein, die über die Zukunft der Kernenergie beraten, einen gesellschaftlichen Konsens zum Atomausstieg vorbereiten, die damit verbundenen Risiken bewerten und praktikable Vorschläge für den Übergang zu erneuerbaren Energien erarbeiten soll. „Die Arbeit der Kommission richtet sich auf den schnellen Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“, war also bereits mit einer Zielvorgabe ausgestattet., Die Bundeskanzlerin.de, 22. März 2011.

Atomgesetz Am 17. März beantragten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen eine Änderung des geltenden Atomgesetzes, die einen schnelleren Ausstieg ermöglichen sollte. Die Mehrheit der Abgeordneten lehnte diesen Antrag ab. , Crebd.com, 17. März 2011.

Am 31. März erklärte Umweltminister Röttgen, angestrebt werde ein neuer Atomkonsens, auf dessen Basis bis Mitte Juni das geltende Atomgesetz möglichst einvernehmlich geändert werden solle.

Am 1. April kündigte die rotgrüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine Initiative im Bundesrat für ein neues Ausstiegsgesetz an., dnews, 1. April 2011.

Außerbetriebnahme Bezeichnunga Bundes-land Betrei-ber Typ (KWU) Brutto-Leistungin MW Netto-Leistungin MW Energie-erzeugung bis 2010in TWhNettostrom in TWh – Netto-Stromerzeugung in Milliarden Kilowattstunden seit der Inbetriebnahme bis Ende Dezember 2010 oder bis zur Abschaltung. Datenquelle: IAEO – Power Reactor Information System. Reststrom-menge abFebruar 2011 inTWhBundesamt für Strahlenschutz: Reststrom-menge abFebruar 2011in TWhmit Laufzeit-Verlängerung Bau-beginn Kommer-ziellerBetrieb AußerBetrieb(Atomgesetz 2002) AußerBetrieb(Laufzeit-Verlängerung2010) AußerBetrieb(durchMoratorium endgültig stillgelegt) Mittlere Kraft-werksver-fügbarkeitüber Betriebs-zeitraumDatenquelle: IAEO – Power Reactor Information System, Stand: Ende Dezember 2009. Unterweser rand|20px|NI NI E.ON DWR (Vor-Konvoi) 1.410 1.345 287,4 12,607 91,711 2020 2011 82,1 % Brunsbüttel rand|20px|SH SH Vattenfall SWR-69 806 771 120,4 11,000 52,038 2020 2011 59,7 % Krümmel rand|20px|SH SH Vattenfall SWR-69 1.401 1.345 201,7 88,245 212,406 2033 2011 71,7 % Biblis A rand|20px|HE HE RWE DWR (Vor-Konvoi) 1.225 1.167 230,7 3,468 72,085 2020 2011 68,0 % Biblis B rand|20px|HE HE RWE DWR (Vor-Konvoi) 1.300 1.240 245,7 8,551 79,214 2019 2011 73,0 % Philippsburg 1 rand|20px|BW BW EnBW SWR-69 926 890 186,1 9,227 65,053 2020 2011 79,4 % Isar/Ohu 1 rand|20px|BY BY E.ON SWR-69 912 878 196,7 2,932 57,916 2019 2011 83,1 % Neckarwestheim 1 rand|20px|BW BW EnBW DWR (Vor-Konvoi) 840 785 185,4 0,000 50,613 2019 2011 84,7 %