mini|Truppenübungsplatz Allentsteig – Militärisches Sperrgebiet Die Liste der für die Schaffung des Truppenübungsplatzes Döllersheim (heute als Truppenübungsplatz Allentsteig bezeichnet) ausgesiedelten Ansiedlungen in Niederösterreich enthält neben der Geschichte der Aussiedlung Informationen über den Namen der Ansiedlungen, bei Katastralgemeinden der Zugehörigkeit zur Gemeinde, der Pfarrzugehörigkeit und der dem Verfall preisgegebenen Häuser.
1938 bis 1945 mini|Döllersheim mit Spital und Kirche Den Verantwortlichen der deutschen Wehrmacht waren die bisher vom österreichischen Bundesheer benutzten Truppenübungsplätze viel zu klein, zudem gab es im Bereich des Wehrkreiskommandos XVII, das für Wien, Niederösterreich und das nördliche Burgenland zuständig war, lediglich den Truppenübungsplatz Bruckneudorf, der ebenfalls kräftig erweitert werden musste. Abgeholfen wurde diesem Mangel durch die Anlage des Truppenübungsplatzes Döllersheim im niederösterreichischen Waldviertel.Etschmann, Speckner: Zum Schutz der Republik Österreich ...
Am 20. Juni 1938 ermächtigte der Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres den Chef der Wehrkreisverwaltung, Otto Knitterscheid, im Raum östlich von Zwettl militärischen Ansprüchen genügendes Gelände für einen Truppenübungsplatz zu beschaffen. Die geschäftliche Abwicklung wurde der Deutschen Ansiedlungsgesellschaft übertragen. Diese richtete auf dem Stubenring in Wien eine Zweigstelle und in der Bahnhofstraße in Allentsteig eine Geschäftsstelle ein. Im Mai 1943 wurde diese Geschäftsstelle nach Bruck an der Leitha verlegt, erhalten blieb lediglich ein Büro, welches Anfragen beantwortete.
Die einschlägige Literatur verweist im Zusammenhang mit der Räumung der ersten acht betroffenen Ortschaften immer wieder auf ein Schreiben des Reichsbeauftragten für Niederdonau, welches die Bewohner aufforderte, ihre Häuser binnen sechs Wochen zu verlassen und eine angemessene Entschädigung versprach. An dieses angeblich ab dem 7. Juli 1938 zugestellte Schreiben kann sich allerdings niemand erinnern.Margot Schindler: Wegmüssen. Kapitel 6, 1.
Die Modalitäten der Ablösezahlungen änderten sich im Laufe der Zeit. Während die ersten ausgesiedelten Personen noch Bargeld erhielten, das ihnen in der näheren und weiteren Umgebung ihrer angestammten Heimat einen Neustart ermöglichte, wurde später das Geld auf ein Sperrmark-Konto überwiesen, das nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wertlos wurde.
Am 1. April 1941 wurde das bis 1964 als „Truppenübungsplatz Döllersheim“ bezeichnete Areal aus den jeweiligen Gemeinden ausgegliedert und der „Heeresgutsbezirk Truppenübungsplatz Döllersheim“ gebildet. Dieser Bezirk bestand bis 1964. Mit Gültigkeit vom 1. Jänner 1964 erfolgte die Umbenennung auf „Truppenübungsplatz Allentsteig“. Außerdem wurde das Areal des Übungsplatzes wieder als Katastralgemeinden auf die angrenzenden Gemeinden aufgeteilt, da der bisher noch nach deutschem Recht herrschende Zustand der Gemeindefreiheit in Österreich rechtlich nicht möglich war.Margot Schindler: Wegmüssen. S. 336.
Trotz der rigorosen und teils sehr kurzfristigen Maßnahmen zur Räumung der Ortschaften wurden Pötzles, Steinbach, Wurmbach, Neunzen, Edelbach und Waldreichs nicht wirklich geräumt und von so genannten „Zweitsiedlern“ teilweise bis nach 1961, Flachau sogar bis etwa 1970 bewohnt und erst dann im Auftrag der österreichischen Behörden endgültig geräumt.Müllner: Die entweihte Heimat.
1945 bis heute Am 15. August 1945 fasste die provisorische Regierung Österreichs den Beschluss, die unter Zwang entsiedelten Gebiete wieder zu besiedeln. Entsprechende Anträge wurden von einer am 30. August in Zwettl konstituierten „Überprüfungskommission zur Wiederbesiedlung des Tüpl Döllersheim“ bearbeitet und vom Staatsamt ein Arbeitsprogramm aufgestellt, um die leer stehenden Gebäude so rasch als möglich wieder bewohnbar zu machen.
Die mit Wissen der Besatzungsmächte geplante und von den Randgemeinden ausgehende Wiederbesiedlung wurde im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 29. November 1945 angekündigt, nachdem ein Rundschreiben der niederösterreichischen Landeshauptmannschaft vom 6. Dezember über die Vorgangsweise der Grundstücksrückgabe informiert hatte. Als Übergangslösung bis zu einer rechtskräftigen Rückstellung der Grundstücke sollten diese in Form einer Verpachtung den ursprünglichen Eigentümern überlassen werden. Der Beginn der Wiederbesiedlung wurde im Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl am 7. Februar 1946 bekanntgegeben.
Nachdem mit Wissen und Zustimmung der sowjetischen Besatzer mit der Besiedlung der ersten Dörfer in den Randgebieten begonnen worden war, wurde als Folge der Potsdamer Konferenz im Jahr 1945 am 27. Juni 1946 der Truppenübungsplatz überraschend als Deutsches Eigentum von der Sowjetunion beschlagnahmt, zum sowjetischen Wirtschaftsterritorium erklärt und der USIA zur Verwaltung übergeben.
Von der in Stockerau ansässigen Gebäudeverwaltung wurden in Franzen, Neunzen, Nondorf, Pötzles, Reichhalms, Steinbach, Wetzlas und Wurmbach leer stehende Häuser vermietet. Als Gegenleistung für den niedrigen Zins hatten die Bewohner für die Erhaltung der Gebäude zu sorgen, was jedoch zumeist nicht geschah. Dies trug ebenso zum Verfall der Ortschaften bei wie Plünderungen durch die einheimische Bevölkerung in der ersten Zeit nach Kriegsende und spätere Geschäftemacherei mit den russischen Besatzungssoldaten, von denen rund 60.000 Mann in der Region stationiert waren.Margot Schindler: Wegmüssen. S. 321.
Nach Beendigung der Besatzungszeit machte ein Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen am 12. Dezember 1955 die Niederösterreichische Landesregierung zur Verwalterin des Truppenübungsplatzes. Die Pläne zur Wiederbesiedlung scheiterten vor allem an den Kosten für die notwendigen Vermessungsarbeiten, den Wiederaufbau der Dörfer und der Infrastruktur, der Beseitigung von Blindgängern und vielem anderen mehr. Per Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 7. Mai 1957 wurde der Truppenübungsplatz Döllersheim dem Bundesministerium für Landesverteidigung übergeben. Seit dem 9. August 1960 ist der Truppenübungsplatz auf Grund einer Verordnung der Sicherheitsdirektion für das Land Niederösterreich militärisches Sperrgebiet.
Bis Dezember 1955 langten beim Kreisgericht in Krems an der Donau rund 650 Anträge auf Rückstellung früheren Eigentums auf dem Areal des Übungsplatzes ein. Zu den Antragstellern gehörten unter anderem das Stift Zwettl und die Windhag’sche Stipendienstiftung. Erfolg hatte lediglich die vom Land Niederösterreich verwaltete Stipendienstiftung. Sie erhielt als Ausgleich für die Ländereien in Großpoppen und Rausmanns einen wesentlich größeren Gebietsstreifen mit der Burg Ottenstein und dem Schloss Waldreichs nördlich des Kamp im Süden des Truppenübungsplatzes.Margot Schindler: Wegmüssen.
Die auf dem Dritten Rückstellungsgesetz beruhende österreichische Rechtsprechung tendierte zunehmend dazu, Landbeschaffungsmaßnahmen wie im Falle des Truppenübungsplatzes Döllersheim nicht als Entziehungsmaßnahmen im Sinne des Rückstellungsgesetzes zu beurteilen. Dazu kamen jene Fälle, in denen Ausgesiedelte als Ersatz „arisierte“ Anwesen erhalten hatten, die nun an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden mussten.
Eine aus nicht entschädigten Aussiedlern bestehende Bürgerinitiative wandte sich 1991 an den Petitionsausschuss des österreichischen Nationalrats, der die Volksanwaltschaft mit dieser Frage befasste. In der Folge erhielt auch eine Gruppe von Aussiedlern Zahlungen aus dem Nationalfonds.Historikerkommission der Republik Österreich: Schlussbericht.
Mit wenigen Ausnahmen entsprechen die heutigen Grenzen des Truppenübungsplatzes Allentsteig denen des für die deutsche Wehrmacht entsiedelten Übungsplatzes und nur sieben Dörfer konnten wieder besiedelt werden.
Ausgesiedelte Orte, Streusiedlungen, Einzelgehöfte und Mühlen