mini|KfZ-Kindersitz Britax Römer der Klasse I (ECE 44/04) Ein Kindersitz, für Kraftfahrzeuge auch Rückhalteeinrichtung genannt, ist eine an die geringe Körpergröße von Kindern angepasste Sitzgelegenheit. In der Regel wird mit dem Begriff ein Sitz für den sicheren Transport von Kindern in Fahrzeugen oder an Fahrrädern bezeichnet, der Befestigungssysteme für den Sitz und Rückhaltesysteme für das Kind hat oder in Kfz zumindest die Sitzposition des Kindes so erhöht, dass der für den Sitzplatz vorgeschriebene Sicherheitsgurt nicht am Hals entlang, sondern über die Schulter verläuft.
Fahrräder und Mofa mini|Historischer Fahrrad-Kindersitz (Verkehrsmuseum Dresden) Auf Fahrrädern und Mofas dürfen in Deutschland Kinder unter sieben Jahren nur von einer mindestens 16 Jahre alten Person mitgenommen werden, wenn ein besonderer Sitz (Kindersitz/Fahrrad) vorhanden ist. Bei dieser Ausführung – entweder am Lenker (Fahrrad) oder am Gepäckträger angebracht – dürfen die Füße der Kinder nicht in die Speichen gelangen können.Vgl. § 21 (3) StVO.
Kraftfahrzeuge Einteilung ECE-R 44 ECE-R 44 Prüfsiegel 120px|ECE-R 44 Prüfsiegel Kategorie,hier: Semi-Universal (Isofix) Gewichtsklasse,hier: Klasse I (9–18 kg) Genehmigungs-Land,hier: Niederlande (4) Prüfnummer, die ersten zwei Ziffern zeigen die Prüfnorm an, hier: 04… ECE-R 44 Prüfsiegel 120px|ECE-R 44 Prüfsiegel Kategorie,hier: Universal (mit Erwachsenengurt) Gewichtsklasse,hier: Klasse II bis III (15–36 kg) Genehmigungs-Land,hier: Frankreich (2) Prüfnummer, die ersten zwei Ziffern zeigen die Prüfnorm an, hier: 04…
Nach der ECE-Regelung Nr. 44 unterscheidet man Kindersitze hinsichtlich der Befestigung in vier Kategorien:
„Universal“ (auf den meisten Positionen geeignet, Befestigung über Erwachsenengurt), „Eingeschränkt“ (spezielle Sitzposition, Befestigung über Erwachsenengurt), „Semi-Universal“ (zur Verwendung mit ISOFIX-Systemen) und „Spezielles Fahrzeug“.Vgl. ECE-R 44, 2.1.2.
Außerdem unterscheidet die ECE-Regelung Nr. 44 fünf Gewichtsklassen, wobei die Klasse 0 (bis 10 kg) von der Klasse 0+ abgelöst wurde.Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Kind und Verkehr. Moderatorenhandbuch. 2. Auflage 2009, S. 46.
EinteilungVgl. ECE-R 44; 6.1.3.Gewicht in kgSonstiges Klasse 0+ < 13 nur entgegen der Fahrtrichtung zulässigBei Kindersitzen, die auf dem Rücksitz entgegen der Fahrtrichtung montiert sind, lässt sich mit Hilfe eines Babyschalenspiegels leicht feststellen, ob es dem Kind gut geht. Klasse I 9 bis 18 entgegen und in Fahrtrichtung möglich Klasse II15 bis 25 entgegen und in Fahrtrichtung möglichmit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässignur Sitzerhöhung möglichVgl. ECE-R 44; 6.1.4. Klasse III 22 bis 36 mit ISOFIX nur in Fahrtrichtung zulässignur Sitzerhöhung möglichVgl. ECE-R 44; 6.1.4. Seit dem 8. April 2008 dürfen nur noch Kindersitze genutzt werden, die nach ECE 44/03 oder höher geprüft sind. Ob dies der Fall ist, erkennt man an den ersten zwei Ziffern der achtstelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel, denn diese zeigen die Prüfversion an. Beginnt die Nummer mit 01 oder 02, so ist der Sitz veraltet. Bei 03 oder 04 ist der Sitz zulässig, wobei 03 technisch gleichwertig mit 04 ist.Polizeipräsidium Mannheim, Jugendverkehrsschule Mannheim: mini|hochkant|Isofix-Halteösen mini|hochkant|Kindersitz nach ECE-R 129 (I-Size) 76 bis 105 cm
ECE-R 129, weltweite Norm Seit Langem war bekannt, dass ein durchschnittlich gebautes Kind von der Größe her deutlich früher aus dem Sitz herauswächst als es das Gewichtslimit erreicht.Polizeipräsidium Mannheim, Jugendverkehrsschule Mannheim: Am 9. Juli 2013 trat die ECE/UN-Regelung Nr. 129 in Kraft, die mittlerweile über 60 Länder unterzeichnet haben. Sie orientiert sich an der Größe des Kindes („i-Size“) und setzt zwingend eine Isofix-Befestigung voraus. Die Hersteller von Kindersitzen können dabei selbst festlegen, für welchen Größenbereich der Sitz geeignet ist.Ein französischer Hersteller bietet beispielsweise die Größe von 40 bis 70 cm an, bei einem Gewichtslimit von 24 kg (das Prüfsiegel lautet UN Regulation No 129/00). Ebenfalls dürfen nach dieser Regelung zertifizierte Kindersitze den Transport von Kindern in den ersten 15 Lebensmonaten nur rückwärts zulassen (entsprechend der Klasse 0+ der ECE-R 44). Diese neue Sitz-Norm wird die ECE-R 44 langfristig ersetzen.unece.org R129e der Kommission vom 27. Februar 2014 EinteilungNach der verwendeten Dummy-Größe.Größe in cm Klasse Q0 ≤ 60 Klasse Q1 60 bis ≤ 75 Klasse Q1.5 75 bis ≤ 87 Klasse Q3 87 bis ≤ 105 Klasse Q6105 bis ≤ 125 Klasse Q10 > 125ECE-R 129; 7.1.3.6. Während im Oktober 2014 nur ein einziger Hersteller einen Kindersitz nach der ECE-R 129 („i-size“) mit Isofix und Stützfuß produziert hatte, werden im April 2016 bereits über 15 Babyschalen und Kindersitze bis 105 cm nach dem neuen Sicherheitsstandard verkauft. Kindersitz: 2way Family (abgerufen am 2. Oktober 2014) Kindersitz-Test: Maxi Cosi 2way (abgerufen am 2. Oktober 2014) Im März 2018 kam der erste nach ECE-R 129-02 zugelassene Kindersitz für Kinder ab 100 cm auf den Markt.
Einsatz, Gesetzliche Anforderungen, Regelungen und Sanktionen USA In den USA werden Kindersitze grundsätzlich nach dem NHTSA-Standard zertifiziert und jeder der 50 US-Bundesstaaten hat eigene Kindersicherungsregelungen.Quelle: ADAC Länderinformationen, https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/ (Stand 2022-09-02)
Deutschland Der Hersteller Storchenmühle brachte 1963 mit dem Modell „Nicki“ weltweit den ersten Auto-Kindersitz auf den Markt. 1989 wurde der „Reboard“-Sitz und 2001 das Isofix-System eingeführt. (abgerufen am 26. September 2014)
Seit dem 1. April 1993 dürfen nach (1a) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mit Rückhalteeinrichtungen für Kinder (Kindersitze) mitgenommen werden.Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt, aber mindestens 150 cm groß sind, dürfen demnach ohne Kindersitz transportiert werden, ebenso Kinder, die älter als zwölf, aber kleiner als 150 cm sind. Im letzten Fall empfiehlt die Polizei jedoch dennoch die Verwendung eines Kindersitzes, um die passgerechte Führung des Sicherheitsgurtes zu gewährleisten.
Die Sicherungsquoten von Kindern in Kindersitzen überschritt 1990 die Marke von 90 Prozent und hat seit 2008 einen hohen Sicherungsanteil von 98 Prozent erreicht. Jedoch wird jedes fünfte Kind ab 6 Jahren [unzureichend] nur mit dem Erwachsenengurt (und Sitzerhöhung) gesichert. (Der Sicherheitsgurt) 2013 verunglückten in Deutschland 10.228 Kinder im Alter bis zu 15 Jahren als Insasse eines Pkw, davon wurden 1203 Kinder schwer verletzt und 25 Kinder getötet.Statistisches Bundesamt: Kinderunfälle im Straßenverkehr. 2013, S. 14.2001 verunglückten noch 15.185 Kinder als Insasse eines Pkw, davon wurden 93 getötet. Vgl. Statistisches Bundesamt: Kinderunfälle 2001.
Der fehlerhafte Einbau von Kindersitzen und Fehler bei der Sicherung von Kindern ist, auch durch die Verwendung des Isofix-Systems, von über 50 Prozent (1995) auf 21 Prozent (2008) gesunken. Vor allem bei rückwärts gerichteten Babyschalen werden schwere Einbaufehler gemacht. Misuse-Studie (abgerufen am 26. September 2014) Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat zur Information und Unterstützung von Eltern die Broschüre Kinder sichern im Auto (deutsch) und Çocuğunuzun emniyeti sizin elinizde (türkisch) aufgelegt sowie ein 16-Minuten-Video entwickelt. Darin werden Hinweise zur richtigen Verwendung von Kindersitzen gegeben. Kinder sichern - aber richtig! (abgerufen am 26. September 2014)
Wer ein Kind unter 12 Jahren, das kleiner als 150 cm ist, ohne Sicherung in einem Kfz mitnimmt oder nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz sorgt, wird in der Regel mit einer Geldbuße von 60 Euro (bei mehreren Kindern 70 Euro) belegt und erhält 1 Punkt im Fahreignungsregister.Vgl. Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Nr. 99 (Online). In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind (weil diese bei Erstzulassung des Oldtimers nicht vorgeschrieben waren), dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.§21 Straßenverkehrs-Ordnung (D) bei Gesetze-im-internet.de
Ebenfalls nicht zulässig ist die Beförderung im nicht mehr zugelassenen Kindersitz der Prüfnormen ECE 44/01 oder ECE 44/02. Wird eine rückwärtsgerichtete Babyschale trotz aktivierten Airbags auf dem Beifahrersitz verwendet, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Darüber hinaus ist bei allen Fahrzeugen mit einem betriebsbereiten Airbag auf dem Beifahrersitz ein Warnhinweis (Plakette) an deutlich sichtbarer Stelle anzubringen. Fehlt der entsprechende Warnhinweis, so werden 5 Euro Verwarnungsgeld erhoben.Vgl. Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat), Nr. 203.1 und 203.2. Siehe § 35a (8) StVZO. Im Schadensfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Omnibusse.
Empfehlung des DVR mini|hochkant|Rückwärtsgerichteter Kindersitz Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt vom Babyalter bis zum Ende der Kindersitzpflicht drei Kindersitzmodelle: Eine Babyschale der Klasse 0+, einen Kindersitz für Kleinkinder der Klasse I und einen Kindersitz für die Kindergarten- und Schulkinder der Klasse II/III.DVR: Geschnallt ?! S. 2.
Bei der Klasse 0+ (bis 13 kg) gibt es aus Sicherheitsgründen zum rückwärtsgerichteten Transport keine Alternative. Erst wenn der Kopf des Kindes an den Schalenrand heranreicht, oder die Gurtführung laut Anleitung der Schale nicht mehr passend ist, ist das Kind aus seinem Sitz herausgewachsen.DVR: Kinder im Straßenverkehr, S. 27. Bei der Klasse I (9 bis 18 kg, ca. 9 Monate bis ca. 4 Jahre) ist das System des rückwärtsgerichteten Kindersitzes aus Sicherheitsgründen ideal. Bei den in Fahrtrichtung montierten Kindersitzen ist der Kindersitz mit Fangkörper (Tischchen) die zweitbeste Lösung, wobei hier im Falle eines Unfalls mit schweren Verletzungen im Bauchraum gerechnet werden muss.DVR: Kind und Verkehr, S. 47. Beim Fünfpunkt-Kindersitz in Fahrtrichtung halten bei einem Aufprall die Schultergurte den Oberkörper zwar fest, dabei können jedoch hohe Belastungen an der Halswirbelsäule auftreten.DVR: Geschnallt ?!, S. 7. Bei der Klasse II/III (15 bis 36 kg, ca. 4 Jahre bis 150 cm) wird von der Benutzung „einfacher Sitzerhöhungen“ dringend abgeraten. „Bei einem Seitenaufprall bieten sie dem Kind keinerlei Schutz.“DVR: Kinder im Straßenverkehr, S. 29.DVR: Geschnallt ?!, S. 8.
Schweiz In der Schweiz müssen Kinder unter 12 Jahren seit dem 1. April 2010 im Auto in einem Kindersitz sitzen, wenn sie kleiner sind als 1,50 Meter. Der Kindersitz muss die Sicherheitsstandards der Version 03 des entsprechenden UNO-Abkommens (UN-ECE, Nr. 44) erfüllen. Bis anhin lag die Limite bei 7 Jahren, mit der Folge, dass Kinder, die zu diesem Zeitpunkt zwischen 7 und 12 Jahren alt waren, wieder Kindersitze verwenden mussten.
Europa Allgemein dürfen in ganz Europa nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE-R44/03 oder ECE-R 44/04 verwendet werden.
Die Rückhalteeinrichtung muss in Ländern, in denen diese Prüfnorm gilt, so beschaffen sein, dass sie bei Zusammenstößen oder bei starker Verzögerung des Fahrzeuges die Verletzungsgefahr für das Kind verringert. Bei einer Frontalkollision mit 30 km/h wirken Kräfte auf den Körper, die dem 10-fachen des Körpergewichts entsprechen, bei 50 km/h dem 25-fachen des Körpergewichts. Damit wird deutlich, dass ein Kind auf dem Schoß eines Erwachsenen von diesem nicht festgehalten werden kann; selbst der Aufprall auf die Rückenlehne oder Kopfstütze des Vordersitzes würde schwere Verletzungen verursachen.Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Kind und Verkehr. Moderatorenhandbuch. 2. Auflage 2009, S. 44.