Der Niedersächsische Landtag ist das Landesparlament des deutschen Landes Niedersachsen mit Sitz im Leineschloss in Hannover.

Geschichte Vorläufer des Niedersächsischen Landtags waren 1946 der Ernannte Hannoversche Landtag, der Ernannte Braunschweigische Landtag und der Ernannte Oldenburgische Landtag, bei denen es sich um nach dem Zweiten Weltkrieg von der Britischen Militärregierung eingesetzte Gremien zur Kontrolle der Landesregierungen handelte. Vom 9. Dezember 1946 bis 28. März 1947 bestand der Ernannte Niedersächsische Landtag.

Der am 20. April 1947 gewählte erste Niedersächsische Landtag tagte 1947, nachdem die britische Militärregierung am 1. November 1946 aus den ehemals selbstständigen Ländern Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das heutige Land Niedersachsen mit Hannover als Landeshauptstadt gegründet hatte. Das Parlament, der Niedersächsische Landtag, war zunächst und provisorisch im „Weißen Saal“ der Stadthalle Hannover untergebracht. Der Platz war sehr beengt, es gab weder Nebenräume für die Arbeit der Fraktionen und Ausschüsse noch Presse- und Publikumsbereiche. 1949 verzichtete der Rat der Stadt Hannover auf das Nutzungsrecht des Leineschlosses und ermöglichte dem Landtag die Nutzung, der es allerdings erst 1962 – nach umfangreichen Aufbau- und Umbauarbeiten – beziehen konnte.

Landtagsgebäude mini|Rückseite des Leineschlosses an der Leine mit dem Arbeitszimmer des Landtagspräsidenten im ehemaligen Wintergarten mini|Plenarsaal vor dem Abriss 2014 mini|Entkernter Plenarsaal während der Sanierung, 2015 Der Landtag ist im Leineschloss untergebracht, einer klassizistischen Schlossanlage, die den Königen von Hannover bis 1866 als Residenz diente. Es befindet sich in der hannoverschen Altstadt am Hannah-Arendt-Platz. Kurz nach dem Krieg war zunächst das Provinzial-Ständehaus, in dem bis dahin der Provinziallandtag Hannover getagt hatte, als Sitz des Landtages vorgesehen. Allerdings wurde bald deutlich, dass das Bauwerk für eine Landtagsnutzung nicht groß genug wäre, insbesondere was den Plenarsaal betraf. Daher wurde 1949 beschlossen, auf das Ständehaus als Landtagsgebäude zu verzichten und dieses dem Finanzministerium als Dienstgebäude zuzuweisen.Das Gebäude des niedersächsischen Finanzministeriums. Abgerufen am 8. November 2022. Nach der Zerstörung durch die Luftangriffe auf Hannover während des Zweiten Weltkrieges wurde das Schloss von 1957 bis 1962 wieder aufgebaut und erhielt an der östlichen Seite einen Plenarsaal, dessen Entwurf vom Hannoveraner Architekten Dieter Oesterlen stammte. Von 1947 bis 1962 tagte das Landesparlament des 1946 gegründeten Niedersachsen in einem Seitenflügel der Stadthalle Hannover.

Seit etwa dem Jahr 2000 gab es Pläne, den Plenarsaal des Landtages im Anbau von Dieter Oesterlen zu modernisieren und zu erweitern. Dazu fanden 2002 und 2010 Architekturwettbewerbe statt. Am 16. März 2010 votierten die Landtagsabgeordneten mehrheitlich für einen Abriss des denkmalgeschützten Plenarsaalgebäudes und einen Neubau nach Plänen des koreanischen Architekten Eun Young Yi an gleicher Stelle. NDR 1, 16. März 2010. Die Fertigstellung sollte 2012 erfolgen. In der Öffentlichkeit wurde daraufhin eine heftige Kontroverse um den Abriss geführt. Archivlink Die Neubaupläne führten zur Bildung einer „Initiative Bürgerbeteiligung Landtag“. Wegen der befürchteten Überschreitung des Kostenrahmens für einen Neubau wurde im Februar 2011 bekanntgegeben, dass der Abriss nicht erfolgt. Nachdem 2012 die Entscheidung für einen Umbau im Bestand gefallen war, wurde Anfang 2013 eine Projektgruppe mit der Neugestaltung des Plenarsaals beauftragt. Im Juli 2013 sprach sich die Baukommission für das Konzept „Plenarsaal mit Stadtbezug“ des federführenden Architektur- und Innenarchitekturbüros blocher partners aus.

Ende Juli 2014 begannen die Baumaßnahmen zur Neugestaltung des Plenarsaals, die im Jahre 2017 abgeschlossen wurden. Im Gebäudeinneren erfolgte nach Lockerung des Denkmalschutzes eine Kernsanierung. Während der Sanierungsarbeiten stellte sich heraus, dass die denkmalgeschützten äußeren Betonwände durch Korrosion marode waren, so dass ihr Abriss erwogen wurde.Landtag in Hannover droht der Abriss in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 10. Februar 2015Probleme bei Landtagsbau waren lange bekannt in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14. Februar 2015. Der damalige Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, Stefan Winghart, hätte einen Abriss akzeptiert, wenn die Granitfassade mit den großen Fenstereinschnitten und den Skulpturen von Kurt Schwerdtfeger wiederhergestellt worden wäre.Ist diese Betonhülle noch ein Denkmal? in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 12. Februar 2015. Die denkmalgeschützten äußeren Betonwände des Landtagsgebäudes wurden für rund eine Million Euro saniert. bei ndr.de vom 21. Februar 2015. Am 27. Oktober 2017 wurde das Landtagsgebäude wiedereröffnet.

Landtagsgebäude als Ziel von Straftaten Gelegentlich ist das Landtagsgebäude Ziel politisch motivierter Straftaten. Im Jahr 2023 besetzten 20 Aktivisten der Umweltschutzorganisation Greenpeace das Plenarsaaldach und hängten Transparente gegen geplante Gasbohrungen vor Borkum auf.Greenpeace-Protest am Landtag: Ermittlungen gegen 20 Aktivisten, NDR, 9. Mai 2023 Im Jahr 2024 beschmierten zunächst Unbekannte unmittelbar vor dem Tag der offenen Tür die Fassade sowie den Portikus des Landtagsgebäudes mit roter Farbe und Parolen zum Gaza-Krieg,Vor Tag der offenen Tür: Unbekannte beschmieren Landtag, NDR, 19. September 2024Farbattacke auf den Landtag: Sanierung könnte 100.000 Euro kosten bei ndr.de vom 18. Oktober 2024 was einen Schaden in Höhe von etwa 70.000 Euro verursachte. Später wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, gegen den der Landtag Schadenersatzansprüche geltend machen will.Nach Farbattacke: Sanierung des Landtags kostet 70.000 Euro bei ndr.de vom 28. Mai 2025 Die Vorfälle von 2023 und 2024 führten zu einer Überprüfung des Sicherheitskonzeptes.Farbattacke auf den Landtag: Sicherheitskonzept wird überprüft, NDR, 20. September 2024

Verfassung Am 3. April 1951 verabschiedete der Landtag die Vorläufige Niedersächsische Verfassung. Die Vorläufigkeit dieser ersten Landesverfassung, die am 1. Mai 1951 in Kraft trat, ergab sich aus der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 beschloss der Landtag, der bisherigen Verfassung den Charakter des Vorläufigen zu nehmen, und verabschiedete am 13. Mai 1993 die Verfassung in ihrer heutigen Form. Damit passte der Landtag die Verfassung auch den Herausforderungen der Zukunft an. Neu in der Verfassung waren insbesondere die Aufnahme der Staatsziele „Umweltschutz“ und „Gleichberechtigung von Männern und Frauen“, die Einführung plebiszitärer Elemente sowie eine Stärkung der Rechte des Parlaments. Als weitere Staatsziele nahm die Verfassung inzwischen ein Gleichbehandlungsgebot, ein Verbot der Benachteiligung von Behinderten, die Verpflichtung zur Förderung des Sports sowie zur Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum und Arbeit sowie ein Gebot zur Achtung der Tiere als Lebewesen auf.

Stellung und Aufgaben mini|Der neue Plenarsaal, 2018 mini|Sitzung im neuen Plenarsaal, 2019 mini|Der neue Empfangsbereich mini|Die Kaffee-Ecke im Besucherbereich

Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Niedersächsische Landesregierung. Der Landtag ist Gesetzgebungsorgan, weil er die Landesgesetze für Niedersachsen verabschiedet. Er ist Repräsentationsorgan, weil er das gesamte Volk vertritt. Zugleich ist er Transformationsorgan, weil er die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Bürger in rechtlich wirksame, staatslenkende Entscheidungen umsetzt. Er ist Wahlorgan, weil seine Abgeordneten die Mitglieder anderer Staatsorgane wählen (Landesregierung, Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Niedersächsischer Landesrechnungshof, Landesbeauftragter für den Datenschutz). Außerdem ist er Kontrollorgan, da er mit verschiedenen Instrumenten die Landesregierung und deren Verwaltung kontrolliert.

Verfassungsrechtliche Stellung Landtag Der Landtag – also das Parlament – bildet die gesetzgebende Gewalt (Legislative) und besteht aus den vom Volk gewählten Volksvertretern, den Abgeordneten. Oberster Repräsentant des Landtages ist der Landtagspräsident. Verfassungsorgan ist das Parlament, bestehend aus den Abgeordneten. Die Landtagsverwaltung gehört nicht zur Legislative, sondern ist als oberste Landesbehörde Dienstleistungsbetrieb für das Parlament.

Über die Zusammensetzung des Landtages entscheidet das Volk. Der Landtag hat somit unter den Verfassungsorganen eine herausgehobene Stellung: er wird als einziges dieser Organe unmittelbar vom Volk gewählt. Der Landtag erlässt die Landesgesetze, die von der Landesregierung ausgeführt werden und kontrolliert die Landesregierung. Darüber hinaus beschließt er unter anderem den Landeshaushalt und wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.

Landesregierung Die oder der vom Landtag gewählte Ministerpräsident/-in sowie die Ministerinnen und Minister bilden die Niedersächsische Landesregierung, auch Kabinett genannt. Sie stellt die ausführende Gewalt (Exekutive) dar.

Oberster Repräsentant der Landesregierung ist die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, deren Behörde die Niedersächsische Staatskanzlei ist. Die Behörden der anderen Mitglieder der Landesregierung sind die jeweiligen Ministerien. Zur Exekutive gehören zwar auch die Ministerien und deren nachgeordnete Verwaltungsbehörden, das Verfassungsorgan selbst ist aber die Landesregierung, bestehend aus Ministerpräsident/-in sowie den Ministerinnen und Ministern.

Der Landtag entscheidet über die Zusammensetzung der Landesregierung: Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin wird vom Landtag gewählt, ernennt die Ministerinnen und Minister, die dann vom Landtag bestätigt werden müssen. Die Landesregierung führt die vom Landtag erlassenen Landesgesetze aus und hat in bestimmten Fällen gegenüber dem Landtag eine besondere Informationspflicht.

Staatsgerichtshof Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen und somit ein Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative). Er hat seinen Sitz in Bückeburg und ist ein Verfassungsorgan, welches gegenüber den übrigen Verfassungsorganen (Landtag, Landesregierung) selbstständig und unabhängig ist.

Der Staatsgerichtshof setzt sich zusammen aus neun Mitgliedern, an dessen Spitze die Präsidentin oder der Präsident des Staatsgerichtshofes steht. Zur Judikative gehören auch alle übrigen Gerichte, aber nur der Staatsgerichtshof ist Verfassungsorgan. Der Staatsgerichtshof entscheidet unter anderem über Verfassungsstreitigkeiten oberster Landesbehörden, Streitigkeiten bei der Durchführung plebiszitärer (volksbefragender) Elemente, Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung oder Abgeordnetenanklagen.

Die Mitglieder des Staatsgerichtshofes werden vom Landtag gewählt.

Aufgaben und Rechte Der Landtag hat zahlreiche Aufgaben. Er verabschiedet Gesetze; wählt den Präsidenten und das Präsidium des Landtages, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz; er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt, bestätigt und kontrolliert die Landesregierung.

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