miniatur|Schließung des Bunkers der Neuen Reichskanzlei am 9. August 1990 – hinter dieser Tür arbeitete der ehemalige Reichsrundfunk Die Reichsrundfunkkammer war eine Institution im Deutschen Reich, die die Aufgabe hatte, mit den Mitteln des Rundfunks die Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus voranzutreiben. Sie wurde am 3. Juli 1933 als eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer gegründet. Präsident der Reichsrundfunkkammer war Horst Dreßler-Andreß und ab Frühjahr 1937 Hans Kriegler, als Vizepräsident wurde der Reichssendeleiter Eugen Hadamovsky ernannt.

In der Reichsrundfunkkammer unterstanden die Rundfunkindustrie, der Radiohandel, die Funkpresse, die Hörerverbände und die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft der Führung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda unter Joseph Goebbels, dem Reichspropagandaleiter der NSDAP. Zitat Goebbels:

Der Zweck der Reichsrundfunkkammer war somit, „dem Willen des Führers“ zu dienen und „das ganze Volk mit dem Rundfunk zu durchdringen, um Staatsführung und Volksgemeinschaft zu einer geschlossenen Einheit zu machen“.Christine Fischer-Defoy: Zur Geschichte der Berliner Rundfunkanstalt zwischen 1933 und 1945. Eine Projektskizze. In: Mitgliederrundbrief Nr. 63, Juli 2010 (PDF; 445 kB) des Aktiven Museums.

1939 wurde die Reichsrundfunkkammer aufgelöst und ihre Aufgaben an die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft übertragen.

Siehe auch Geschichte des Hörfunks

Einzelnachweise

Kategorie:Behörde (Deutsches Reich, 1933–1945) Kategorie:Rundfunk (Nationalsozialismus) Kategorie:Behördengründung 1933 Kategorie:Aufgelöst 1939 Kategorie:Reichskulturkammer