Der Volksentscheid gegen den Young-Plan war ein Versuch zur Volksgesetzgebung in der Weimarer Republik. Er wurde durch das 1929 von rechten Parteien und Organisationen gestartete Volksbegehren „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes (Freiheitsgesetz)“ ausgelöst, mit dem diese die Einigung der Regierung Müller mit den ehemaligen Gegnern des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg über die Höhe und Bedingungen der Reparationszahlungen im Young-Plan rückgängig machen wollten. Zur Entscheidung gestellt wurde das sogenannte Freiheitsgesetz, das auf eine Gesamtrevision des Versailler Vertrages hinauslief und den Mitgliedern der Reichsregierung Landesverrat unterstellte.
Während des Volksbegehrens hatten die Wahlberechtigten vom 16. bis zum 29. Oktober 1929 Zeit, sich in Listen einzutragen und damit ihre Unterstützung für den Entwurf des Freiheitsgesetzes zu bekunden. Mit etwas über 10 % der Wahlberechtigten wurde das Quorum knapp erfüllt und das Volksbegehren hatte Erfolg. Der Deutsche Reichstag debattierte am 29. und 30. November über den Entwurf und lehnte ihn mit der Mehrheit der Abgeordneten ab. Daraufhin beantragten die Initiatoren die Einleitung eines Volksentscheids. Dieser fand am 22. Dezember 1929 statt. Wegen Verfassungswidrigkeit bedurfte der Entscheid einer Zustimmung einer absoluten Mehrheit aller Stimmberechtigten, statt nur der abgegebenen Stimmen. Dies scheiterte an der geringen Beteiligung von nur knapp 15 % der Stimmberechtigten, wiewohl 94,5 % der abgegebenen Stimmen die Initiative unterstützten.
Volksbegehren und Volksentscheid waren gleichwohl von Bedeutung für die politische Entwicklung der folgenden Jahre. Der von der politischen Rechten geführte Propagandafeldzug war eine der größten Kampagnen dieser Art während der Weimarer Republik. Das Regierungslager reagierte seinerseits mit einer beträchtlichen Gegenpropaganda. Zum ersten Mal agierte die traditionelle Rechte wie die DNVP gemeinsam mit der NSDAP. Umstritten ist in der Forschung die Bedeutung, die sie für den Aufstieg der Partei Adolf Hitlers hatte.
miniatur|Teilnehmer einer Kundgebung für das Volksbegehren am 1. September 1929 am Hermannsdenkmal. In der Mitte Alfred Hugenberg (im Gehrock).
Young-Plan
miniatur|Die deutsche Delegation bei der zweiten Haager Konferenz: Reichsfinanzminister Paul Moldenhauer, Reichsaußenminister Julius Curtius, Minister für das besetzte Gebiet Joseph Wirth, ganz rechts Staatssekretär im Außenministerium Carl von Schubert Zu den Problemen, die die Weimarer Republik innenpolitisch am stärksten belasteten, gehörten die Reparationszahlungen, die das Deutsche Reich als Folge seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg zu leisten hatte. Der Versailler Vertrag verpflichtete Deutschland in den Artikeln 231 ff. zu Reparationen. Über die Höhe dieser Zahlungen, die erstmals 1921 im Londoner Zahlungsplan auf 132 Milliarden Goldmark festgelegt worden war, gab es immer wieder außenpolitischen Streit zwischen Deutschland und den Siegermächten. Als Deutschland 1923 seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam, besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet, was in hohem Maß zur Hyperinflation beitrug. Internationale Sachverständigenkommissionen untersuchten 1924 die deutsche Wirtschaftskraft und erarbeiteten Vorschläge für die Zahlung der Reparationen. Ergebnisse waren der Dawes-Plan und das Londoner Abkommen von 1924, das erstmals zu regelmäßigen deutschen Zahlungen führte. Zur, wie man meinte, endgültigen Klärung der Reparationsfrage wurde von Februar bis Juni 1929 in Paris von einer weiteren internationalen Expertenkommission der Young-Plan entworfen (benannt nach Owen D. Young). International beschlossen wurde er auf zwei Konferenzen auf Regierungsebene im August 1929 und Januar 1930 in Den Haag.Doris Pfleiderer: Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan. In: Archivnachrichten, Nr. 35/2007, S. 41. Die Höhe der deutschen Reparationsschuld wurde auf umgerechnet 36 Milliarden Reichsmark gesenkt. Die jährlichen Zahlungen waren geringer als im Dawes-Plan, allerdings sollten sie bis 1988 laufen. Vorteilhaft für Deutschland war, dass die Reparationskommission und alle internationalen wirtschaftlichen Kontrollen wegfielen, wodurch das Land ein großes Stück seiner Souveränität zurückbekam. Außerdem sollte bei Annahme des Planes das von alliierten Truppen seit 1920 besetzte Rheinland vorzeitig geräumt werden.Eberhard Kolb: Die Weimarer Republik. München 2002, S. 121. Ebendiese Vorteile stellte das Regierungslager auch bei der Auseinandersetzung mit seinen Gegnern heraus. Besonders betont wurden die niedrigeren Annuitäten und damit die Entlastung des Reichshaushaltes.Gerhard Schulz: Aufstieg des Nationalsozialismus. Krise und Revolution in Deutschland. Berlin 1975, S. 400 f. Der Young-Plan gilt als der letzte Erfolg der Verständigungspolitik von Außenminister Gustav Stresemann (DVP), der noch vor seiner endgültigen Verabschiedung am 3. Oktober 1929 starb.
Innenpolitische Auseinandersetzung thumb|Das Karl-Liebknecht-Haus der KPD am Tag der Reichstagswahl 1930 mit Parolen gegen den Young-Plan Im Sommer 1929 begann in Deutschland die innenpolitische Auseinandersetzung mit dem Young-Plan. Ein großer Teil der Öffentlichkeit war entsetzt über die lange Laufzeit und die Gesamthöhe der Zahlungen, zu denen sich Deutschland verpflichtet hatte: Die Summe aller jährlichen Zahlungen nach dem Young-Plan addierte sich auf 115 Milliarden Reichsmark – angesichts der Tatsache, dass die gesamten Reichseinnahmen sich im Haushaltsjahr 1929/30 auf 7,73 Milliarden Reichsmark beliefen,Harold James, Deutschland in der Weltwirtschaftskrise 1924–1936, DVA, Stuttgart 1988, S. 64. erschien diese Zahl sehr hoch. Daran konnte die Rechte propagandistisch anknüpfen. Sie beschwor das Bild herauf, nach dem der Enkel bei seiner Geburt bis zum Hals verschuldet wäre. Der Kampf gegen den Young-Plan bot sich als Kristallisationspunkt der in sich uneinigen Rechten an, um damit das verhasste System der „Novemberverbrecher“ treffen zu können.Helmut Heiber: Die Republik von Weimar. München 1996, S. 202.
In der Öffentlichkeit traten vor allem Vertreter der Landwirtschaft und der Schwerindustrie gegen die Pläne auf. Der Reichsausschuss der Deutschen Landwirtschaft bezeichnete den Plan als wirtschaftlich unannehmbar. Der Langnamverein verabschiedete eine Resolution mit der Behauptung, der Young-Plan bürde der deutschen Wirtschaft „untragbare Lasten“ auf.Heinrich August Winkler: Der Schein der Normalität. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1924 bis 1930. Berlin 1985. Allerdings war die ablehnende Haltung der Industrie keineswegs einhellig. Es war vor allem die Schwerindustrie, die sich gegen den Young-Plan wandte, in der Wirtschaft insgesamt dominierte eher die Zustimmung, da mit dem Plan eine finanzielle Entlastung verbunden war. Selbst im Langnamverein konnte sich die radikale Ablehnungsposition nicht durchsetzen. Deren Vertreter bei den Vorbereitungen des Volksbegehrens wurde abberufen.Reinhard Neebe: Großindustrie, Staat und NSDAP 1930–1933. Paul Silverberg und der Reichsverband der Deutschen Industrie in der Krise der Weimarer Republik (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Bd. 45). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1981, S. 53.
Alfred Hugenberg, Industrieller und Vorsitzender der DNVP, hatte die Partei nach den Verlusten bei der Reichstagswahl von 1928 auf einen radikalen Kurs gegen die Weimarer Republik geführt.Hanns-Jürgen Wiegand: Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte. Berlin 2006, S. 89. Bereits im Januar 1929 zielte Hugenberg auf eine Sammlung der politischen Rechten ab. Dazu schien ihm der Kampf gegen den Young-Plan ein geeignetes Instrument. Gleichzeitig führte er einen innerparteilichen Konflikt, um die deutschnationale Reichstagsfraktion unter Kuno von Westarp seiner Kontrolle zu unterwerfen.Maximilian Terhalle: Deutschnational in Weimar: Die politische Biographie des Reichstagsabgeordneten Otto Schmidt(-Hannover) 1888–1971. Böhlau, Köln [u. a.] 2009, S. 207. Hugenberg vereinte in seiner Hand eine große Zahl von Zeitungen und Nachrichtendiensten, darunter die Publikationen des Scherl-Verlages, und Deutschlands bedeutendstes Filmunternehmen, die UFA. Damit hatte er starken Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.
Reichsausschuss für das deutsche Volksbegehren miniatur|Alfred Hugenberg war die treibende Kraft für das Bündnis der Rechten gegen den Young-Plan Hugenberg, ehemaliger Vorsitzender des Direktoriums der Friedrich Krupp AG, stellte im Juni 1929 einen „Reichsausschuß für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan und die Kriegsschuldlüge“ zusammen.Doris Pfleiderer: Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan. In: Archivnachrichten, Nr. 35/2007, S. 43. An der ersten Sitzung nahmen teil: Heinrich Claß vom Alldeutschen Verband, Franz Seldte und Theodor Duesterberg vom Stahlhelm, Rüdiger von der Goltz von den Vereinigten Vaterländischen Verbänden, Martin Schiele (DNVP) und Karl Hepp (DVP) für den Reichslandbund und dank der Einladung Hugenbergs auch Adolf Hitler (NSDAP). Dem Reichsausschuss gehörten außerdem Fritz Thyssen vom Reichsverband der Deutschen Industrie und Albert Vögler an. Letzterer hatte an den Expertenberatungen in Paris teilgenommen, war aber aus Protest zurückgetreten.
Bei dieser ersten Sitzung wurde ein Arbeitsausschuss (Präsidium) aus 16 Personen gewählt, unter ihnen auch Adolf Hitler. Neben den genannten führenden Vertretern der Organisationen gehörten dem Präsidium weitere Personen an. Von der DNVP waren dies etwa Annagrete Lehmann als Führerin der Frauenverbände, Friedrich von Winterfeld, Fraktionsvorsitzender im Preußischen Landtag, sowie Paul Rüffer vom Deutschnationalen Arbeiterbund. Von der NSDAP gehörte auch Gregor Strasser dem Präsidium an. Es wurden verschiedene Ausschüsse gebildet, die bestimmte Teilbereiche, wie etwa die Propaganda, organisieren sollten.Maximilian Terhalle: Deutschnational in Weimar: Die politische Biographie des Reichstagsabgeordneten Otto Schmidt(-Hannover) 1888–1971. Böhlau, Köln [u. a.] 2009, S. 212. Wichtiger war jedoch ein geschäftsführender Vorstand (engeres Präsidium) aus sechs Personen. Den eigentlichen Ton gaben allerdings die beiden Vorsitzenden des geschäftsführenden Vorstandes Seldte und Hugenberg an.Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP, in: Geschichte und Gesellschaft 4 (1989), S. 493. Finanziert wurde der Ausschuss vor allem von der Wirtschaft. Der Reichsausschuss teilte diese Gelder unter den beteiligten Parteien und Organisationen auf. Eine teilweise behauptete Bevorzugung der NSDAP lässt sich dabei empirisch nicht nachweisen.Otmar Jung: Plebiszitärer Durchbruch 1929? Zur Bedeutung von Volksbegehren und Volksentscheid gegen den Youngplan für die NSDAP, in: Geschichte und Gesellschaft 4 (1989), S. 495.
Das Ziel war nicht nur die Verhinderung des Young-Plans, sondern man zielte von vornherein auf den Sturz der sozialdemokratisch geführten Regierung Müller und Neuwahlen ab. Das Vorgehen traf auch im eher konservativen Lager nicht auf ungeteilte Zustimmung. Paul Reusch, einer der führenden Köpfe der Ruhrlade, nannte das Volksbegehren eine „große Dummheit“, weil er wie große Teile der Industrie zwar den Young-Plan ablehnte, aber darüber hinaus zu diesem Zeitpunkt kein Interesse an Neuwahlen oder einer politischen Krise hatte. Gleichwohl unterstützte er selbst wie auch andere Vertreter der Ruhrindustrie weiterhin den Stahlhelm.Gerhard Schulz: Zwischen Demokratie und Diktatur. Bd. 2: Deutschland am Vorabend der Großen Krise. Berlin/New York 1987, S. 422.
Reichsausschuss und NSDAP