mini|Ansicht Hadamar mit Rauchfahne des Krematoriums mini|Friedhof nach der Befreiung, April 1945 In der Tötungsanstalt Hadamar im mittelhessischen Hadamar wurden zwischen Januar 1941 und März 1945 bei den Krankenmorden der sogenannten Aktion T4 und der anschließenden „dezentralen Euthanasie“ etwa 14.500 Menschen mit Behinderungen, psychischen oder somatischen Erkrankungen in einer Gaskammer oder durch tödliche Injektionen und Medikationen, sowie durch vorsätzliches Verhungernlassen, ermordet. Die Anstalt war im heutigen Altbau der Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hadamar auf dem Mönchberg untergebracht. An die Verbrechen erinnert heute die Gedenkstätte Hadamar.

Tötungsanstalt Hadamar mini|Garage der grauen Busse, mit denen Menschen in die Tötungsanstalt gebracht wurden. Heute Teil der Gedenkstätte. In einem Flügel des Hauptgebäudes der Landesheilanstalt Hadamar wurde im November 1940 auf Veranlassung von Fritz Bernotat die sechste NS-Tötungsanstalt des Deutschen Reichs für das nationalsozialistische Euthanasie-Programm (im Nachkriegssprachgebrauch Aktion T4) als Ersatz für die im Herbst 1940 geschlossene NS-Tötungsanstalt Grafeneck eingerichtet, nachdem die Provinz Hessen-Nassau die Anstaltsleitung an die Zentraldienststelle T4 in Berlin abgegeben hatte. Die Landesheilanstalt Hadamar war die letzte der sechs späteren Tötungsanstalten, die von den jeweiligen Gebietskörperschaften in die Hoheit des Reichs übergingen. Hierzu war ein Teil der Anstalt vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau an die Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege, einer Tarnorganisation der mit der Durchführung der Krankenmorde beauftragten Kanzlei des Führers, verpachtet worden. Es entstand eine Kombination einer Vergasungsanstalt mit einer Landesheilanstalt. Sie wurde weiterhin vom Bezirksverband Nassau betrieben, der auf Initiative von Bernotat auch mindestens 25 Personen aus seinem eigenen Personal für den Einsatz in der nun „Landesheil- und Pflegeanstalt Hadamar“ genannten Einrichtung abstellte.

Unmittelbar darauf traf ein Abgesandter der Berliner Reichskanzlei mit Decknamen Hase erste Vorbereitungen zum Umbau der Anstalt. Neben der Einrichtung von Büro-, Schlaf- und Gesellschaftsräumen für das neue Personal wurden die Gaskammer und das angeschlossene Krematorium gebaut. Die Umbauarbeiten der Kellerräumlichkeiten wurden von Fritz Schwerwing, einem Schwager von Fritz Bernotat, und anderen Installateuren ausgeführt, die bevorzugt nicht aus der Region kamen. Kurz vor Weihnachten erreichte dann das extra für das Euthanasie-Programm ausgewählte Ärzte- und Pflegepersonal sowie drei graue Omnibusse der Gekrat den Ort. Das bisherige Personal wurde zum Stillschweigen über die künftigen Vorgänge verpflichtet.

Die Herkunft der Opfer war durch das vorgegebene Einzugsgebiet der seit 1907 bestehenden Landesheil- und Pflegeanstalt Hadamar bestimmt. In Hadamar wurden ab 1941 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen aus Heilanstalten der preußischen Provinzen Hessen-Nassau, Westfalen, Hannover und der Rheinprovinz sowie der Länder Hessen, Baden und Württemberg ermordet.

Zentrale Krankenmorde 1941 (T4) mini|Die Gaskammer in Hadamar mini|In diesem Gebäude befanden sich Gaskammer und Krematorium Gemäß aktualisierter Opferliste der Gedenkstätte Hadamar (Stand 2010) betrug die Opferzahl 10.122. Die Menschen wurden nach einer oberflächlichen ärztlichen Befragung in einer als Duschraum getarnten Gaskammer mit Kohlenstoffmonoxid ermordet. Danach wurden gekennzeichnete Opfer seziert und Gehirne u. a. an die Universitäts-Nervenklinik in Frankfurt oder auch ganze Leichen nach Würzburg zu Professor Werner Heyde gebracht. Die Leichen wurden, nachdem Goldzähne herausgebrochen worden waren, dann im anstaltseigenen Krematorium in einer Ofenanlage von Kori verbrannt. Krematoriumsöfen von Kori befanden sich ferner in den Tötungsanstalten Bernburg, Pirna-Sonnenstein und Hartheim. Durch die Rauchwolken des Krematoriums, den Geruch nach verbrannten Leichen und durch Berichte des Anstaltspersonals hätten die Einwohner von Hadamar und Umgebung die systematischen Ermordungen zumindest vermuten können. Das NS-Sonderstandesamt Hadamar-Mönchberg versandte an Angehörige gefälschte Sterbeurkunden. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen wurde im Sommer 1941 die Verbrennung des 10.000sten Patienten gefeiert, bei der sämtliche Angestellte eine Flasche Bier erhielten.

An Personal wurden in der 1. Phase der Morde 1941 eingesetzt: TransportMordabteilungVerwaltungWirtschaftsabteilungca. 7 Personenca. 25 Personenca. 20 Personenca. 20 Personen Transportleiter Fahrer Begleitpersonal Leitender Arzt Oberpfleger/-schwester Pfleger/Schwester Fotoabteilung Leichenverbrenner Verwaltungsleiter Standesamt Trostbriefabteilung Aktenverwaltung Kleidernachlass Urnenversand Abwicklung Grafeneck Poststelle Personalabteilung Wirtschaftsleiter Kantine/Küche Waschküche Heizung Werkstätten GärtnereiFür die Selektion zur Ermordung waren Arbeitsleistung (unzureichend oder nicht arbeitend) und Verhalten (störend, gefährlich, unruhig oder abgestumpft) die entscheidenden Kriterien.Gerrit Hohendorf u. a.: Die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Aktion T4 in der Tötungsanstalt Hadamar. In: Hadamar: Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum. S. 185. 328 jüdische Patienten aus 41 Anstalten wurden vom 4. bis 15. Februar 1941 unabhängig von einer Diagnose oder Arbeitsfähigkeit nur aufgrund ihrer jüdischen Herkunft ermordet.Monica Kingreen: Jüdische Kranke als Patienten der Landesheilanstalt und als Opfer der Mordanstalt Hadamar. In: Hadamar: Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum. S. 206 u. 211.

Nach der Hartheimer Statistik wurden in der Tötungsanstalt Hadamar in den acht Monaten zwischen dem 13. Januar 1941 und dem 1. September 1941 insgesamt 10.072 Menschen ermordet. Auf Anordnung Adolf Hitlers wurde diese Mordphase mit dem Datum 24. August 1941 eingestellt. Dazu hatte unter anderem der Protest der katholischen Kirche beigetragen. Der Limburger Bischof Antonius Hilfrich, in dessen Diözese Hadamar lag, schrieb am 13. August 1941 an das Reichsjustizministerium, dass in Hadamar „planmäßig Handlungen vollzogen werden, die nach § 211 StGB mit dem Tode zu bestrafen sind“.Mittwoch, 16. Januar 1946, Nachmittagssitzung. In: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Band 5. Nürnberg 1947, S. 372–415;

Am 24. August 1941 reagierte Hitler auf die Predigt des Bischofs Graf von Galen, der die Krankenmorde angeprangert hatte und ließ die Gasmorde im Reich einstellen. Im Frühsommer 1942 demontierte die T4-Belegschaft die Installationen in der Gaskammer und die Krematoriumsöfen im Keller. Die Verbrennungsöfen gelangten vermutlich in die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt. Ende Juli 1942 gab T4 den bis dahin gepachteten Standort Hadamar auf.

Am Ende dieser ersten Phase der sogenannten Erwachsenen-Euthanasie waren über 70.000 Kranke durch Gas getötet worden. Der Reichsbeauftragte für die Heil- und Pflegeanstalten, Herbert Linden, konnte daher feststellen, dass der Krankenbestand seit 1939 um 25 % abgenommen habe. Seine Zielvorgabe war jedoch, weitere 60 % der Klinikbetten in den Psychiatrien für eine Verwendung durch Bombenkriegsopfer und verwundete Soldaten freizumachen. Dies war Aufgabe der zweiten Phase des Euthanasie-Programms, die unter der Bezeichnung „wilde“, „dezentrale“, „Medikamenten-Euthanasie“ oder Aktion Brandt bekannt wurde. Im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen wurde nicht mehr in wenigen zentralen Anstalten durch Gas getötet, sondern in zahlreichen Anstalten im ganzen Reich durch gezielte Mangelernährung bis zum Hungertod und durch Überdosen von Medikamenten wie Luminal, Veronal bzw. Injektionen von Morphin-Skopolamin oder einfach Luft.

In der Zentraldienststelle T4 war bis zum Sommer 1942 noch nicht bekannt, ob die Gasmorde nach dem Stopp wieder aufgenommen werden würden. Bis endgültige Klarheit darüber bestand, wurden die NS-Tötungsanstalten weiter in Bereitschaft gehalten. Das Pflegepersonal wurde teils an Heil- und Pflegeanstalten abgeordnet oder für den sogenannten Osteinsatz verwendet, das heißt in den Vernichtungslagern der Aktion Reinhardt.

Im Sommer 1942 war in Berlin die endgültige Entscheidung gefallen, dass die Gasmordaktion nicht mehr fortgeführt und die Vergasungsanstalten aufgelöst werden. In Hadamar wurden daher die entsprechenden Anlagen entfernt, benutzte Gebäudeteile wieder in den Ursprungszustand versetzt und die Räumlichkeiten für ihre vormalige Nutzung hergerichtet. Die Arbeiten in Hadamar waren bis Ende Juli beendet, sodass die Anstalt am 31. Juli 1942 in die Trägerschaft des Bezirksverbandes Nassau in Wiesbaden zurückgegeben werden konnte, der ab dem 1. August 1942 die Landesheilanstalt wieder komplett betrieb.

Regionale Mordphase 1942 bis 1945 mini|Oberarzt Wahlmann mit Pfleger Willig (rechts) nach der Festnahme im April 1945 Auf Geheiß von Landesrat Fritz Bernotat übernahm Oberarzt Adolf Wahlmann die ärztliche Leitung. Er sollte die Morde in der zweiten Phase ausführen und als Feigenblatt für eine medizinische Intention dienen. Landessekretär Alfons Klein führte die Verwaltungsgeschäfte, wobei Klein, der im Gegensatz zu Wahlmann als „parteipolitisch zuverlässig“ galt, selbst eine ärztliche Leitungsbefugnis von Bernotat erhielt und ausübte.Gerhard Kneuker, Wulf Steglich: 19. September 1983: Dr. Adolf Wahlmann. In: Begegnungen mit der Euthanasie in Hadamar. S. 33–41. Unter der Verantwortung dieser beiden Männer wurden ab August 1942 die Morde an behinderten und psychisch kranken Menschen fortgesetzt, jetzt jedoch nicht mehr in einer Gaskammer, sondern durch von Ärzten und Pflegern verabreichte Injektionen, überdosierte Medikamente sowie durch planmäßiges und vorsätzliches Verhungernlassen. Im Gegensatz zur ersten Phase waren nicht nur Ärzte die todgebenden Täter, sondern ebenso Krankenschwestern und Pfleger.

Auf dem Anstaltsgelände wurde ein Friedhof eingerichtet, da das Krematorium demontiert worden war. Die auffällige Rauchwolke des Krematoriums gab es nicht mehr und, wenn keine Angehörigen zugegen waren, wurden die Opfer in Massengräbern mit bis zu 20 Leichen bestattet. Die Stadtverwaltung Hadamar unter Bürgermeister Maxeiner wurde nunmehr in das Mordsystem einbezogen, da durch die Auflösung des T4-Sonderstandesamtes Hadamar-Mönchberg die Sterbefälle durch das städtische Standesamt beurkundet werden mussten.

Der Kreis der zu ermordenden Menschen wurde in dieser zweiten Phase der Tötungsanstalt Hadamar noch zweimal erweitert. Im April 1943 wurde dort auf Anweisung des Reichsministeriums des Innern ein vorgebliches „Erziehungsheim für minderjährige jüdische Mischlingskinder“ und als jüdisch geltende Kinder aus staatlichen Fürsorgeeinrichtungen des Reichs eingerichtet. Bernotat ordnete am 15. Mai 1943 an, ihm alle so definierten Kinder in Anstalten des Bezirksverbandes Nassau zu melden.Dokument VEJ 11/22. In: Lisa Hauff (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 11: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren April 1943–1945. Berlin/Boston 2020, ISBN 978-3-11-036499-6, S. 156–157. Zuvor waren diese Kinder im Gegensatz zu „Volljuden“ vor Deportation und Ermordung geschützt gewesen. Nun wurden sie in die allgemeine Vernichtung mit einbezogen: 39 „jüdische Mischlinge“ wurden nach Hadamar eingewiesen. 34 Kinder wurden durch Giftinjektionen ermordet, die restlichen fünf wurden auf energischen – auch juristischen – Druck ihrer Angehörigen hin wieder aus der Anstalt entlassen.

Ab Ende Juli 1944 wurden angeblich unheilbar an Tuberkulose erkrankte Ostarbeiter durch Giftinjektionen ermordet. Es handelte sich um 274 Männer, 173 Frauen und 21 Kinder im Alter von unter 15 Jahren, insgesamt um 468 Menschen. 375 waren Sowjetbürger und 63 Polen.