Die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner 6498. Sitzung am Abend des 17. März 2011 mit zehn Befürwortern und fünf Enthaltungen verabschiedete. Der Sicherheitsrat reagierte damit auf die sich verschärfende Situation des Bürgerkriegs in Libyen.
Inhalt Das Gremium stellte fest, dass die libyschen Behörden es versäumt hatten, sich an die Resolution 1970 des UN-Sicherheitsrates zu halten. In dieser war die libysche Regierung aufgefordert worden, ihre Zivilbevölkerung zu schützen, und es war ein Waffenembargo verhängt worden. Es verurteilte die massiven und systematischen Verletzungen der Menschenrechte und willkürliche Verhaftungen sowie Verschleppung, Folter und standrechtliche Hinrichtungen und außerdem die Akte der Brutalität und Einschüchterung gegenüber Journalisten und Medienvertretern sowie deren Hilfskräften und drängte auf die Einhaltung der Resolution 1738 (2006).
Sie forderte an erster Stelle einen sofortigen Waffenstillstand und ein vollständiges Ende der Gewaltanwendungen und aller Angriffe gegen Zivilisten.
Als zweites sprach sie sich für eine Intensivierung der Anstrengungen aus, eine Lösung zu finden, die „den legitimen Forderungen des libyschen Volkes Rechnung trägt“ und wies auf die Entscheidung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hin, Abdul Ilah al-Chatib als Sondergesandten nach Libyen zu entsenden. Des Weiteren wurde auf die Entscheidung des Sicherheitsrates der Afrikanischen Union hingewiesen, eine Vermittlergruppe nach Libyen zu entsenden, die dort einen Dialog voranbringen sollte, der zu einer friedlichen und dauerhaften Lösung führen solle.
Darüber hinaus ermächtigte die Resolution ihre Mitgliedstaaten, eine Flugverbotszone über Libyen einzurichten und „alle notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung“ zu ergreifen. Jegliche Besatzung libyschen Territoriums in irgendeiner Form durch eine ausländische Macht wurde jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen wurde auch eine Lesart, der gemäß das mit Resolution 1970 über Libyen verhängte Waffenembargo nun aufgehoben sein könnte. Das allgemeine Waffenembargo wurde also ausdrücklich bestätigt.
Der Resolutionstext wies auf die Bedeutung der Arabischen Liga für den Frieden und die Sicherheit in der Region hin und forderte die Organisation unter Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen dazu auf, sich an der Umsetzung einer Flugverbotszone zu beteiligen.
Abstimmung und Ergebnis Kurz vor der Abstimmung hatte der ständige Vertreter der Russischen Föderation bei den Vereinten Nationen Witali Tschurkin vorgeschlagen, der UN-Sicherheitsrat solle zuerst über eine Resolution für einen Waffenstillstand in Libyen abstimmen. Die Botschafterin der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen Susan Rice sagte daraufhin, eine Mehrheit im Sicherheitsrat sei gegen eine separate Resolution für einen Waffenstillstand. Ein Waffenstillstand könnte aber in die Resolution über eine Flugverbotszone aufgenommen werden.
Für die Annahme waren mindestens neun Stimmen und das Ausbleiben eines Vetos notwendig. Zehn Ratsmitglieder stimmten dann für die Resolution 1973, und da es kein Veto gab, wurde sie angenommen.
Daneben gab es fünf Enthaltungen: China und Russland als ständige, Brasilien, Deutschland und Indien als nicht-ständige Mitglieder des Rats.
Für die Resolution 1973 stimmten von den ständigen Mitgliedern: Vereinigte Staaten, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Von den nicht-ständigen Mitgliedern kamen sieben pro-Stimmen: Bosnien und Herzegowina und Portugal aus Europa, die afrikanischen Staaten Gabun, Nigeria und Südafrika, das lateinamerikanische Kolumbien, sowie mit dem Libanon der einzige arabisch-muslimische Staat im Sicherheitsrat. Der Libanon hatte sich auch maßgeblich an der Formulierung der Resolution beteiligt.
Chinas Vertreter Li Baodong erklärte, dass man ernsthafte Schwierigkeiten mit der Resolution habe, weil eine ganze Reihe konkreter Fragen offen geblieben seien. Nachdem man jedoch den Forderungen der Arabischen Liga und der Afrikanischen Union große Bedeutung zugemessen habe, habe man die Resolution nicht blockieren wollen.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, Deutschland wolle sich nicht an militärischen Maßnahmen beteiligen und habe sich nur deshalb bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Die Ziele der Resolution teile Deutschland, seine Enthaltung dürfe nicht mit Neutralität verwechselt werden.
Ereignisse nach der Resolution
miniatur| Nach dem in der Resolution festgehaltenen Entschluss des Sicherheitsrates, eine Flugverbotszone über Libyen durchzusetzen, fand der Pariser Gipfel zur Unterstützung des libyschen Volkes statt. Am selben Tag kündigte Frankreich Luftangriffe an. Der libysche Außenminister Mussa Kussa erklärte, sein Land werde der UN-Resolution Folge leisten, und rief einen Waffenstillstand aus.
Nach Beginn der Luftangriffe auf Libyen bestritt Muammar al-Gaddafi die Gültigkeit der Resolution. Er gab an, dass sie im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen stehe, die jede kriegerische Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedslandes verbiete. Am 20. März forderte er zudem eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrates in New York.
Den für denselben Tag geplanten Besuch der Vermittlergruppe der Afrikanischen Union in Libyen verbot der UN-Sicherheitsrat. Ein Sprecher der Vermittlergruppe erklärte später, dass man die Vermittlungsmission in Libyen fortführen werde, sobald die libysche Luftverteidigung ausgeschaltet sei. Noch am 19. März beschloss die Vermittlergruppe in Nouakchott ein Kommuniqué, mit dem sie Vertreter der Arabischen Liga, der Organisation der Islamischen Konferenz, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen (darunter die fünf ständigen Mitglieder) sowie weitere Partner und Interessensvertreter zu einem Treffen in Addis Abeba am 25. März einlud. Auch wurden Vertreter der libyschen Regierung und des Nationalen Übergangsrates eingeladen, sich so bald wie möglich in Addis Abeba oder einem anderen Ort mit der Vermittlergruppe zu treffen.
Am 21. März war erwartet worden, dass der UN-Sicherheitsrat auf Anregung Chinas zu Libyen beraten werde. Diese Beratung war dann aber abgelehnt und auf den 24. März verschoben worden. Statt der von Libyen geforderten Dringlichkeitssitzung sollte nach einer Unterrichtung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon über die Erfüllung der Resolution 1973 beraten werden.
Ban Ki-Moon forderte Russland auf, an der Umsetzung der Libyen-Resolution des UN-Sicherheitsrats mitzuwirken. Alle UN-Mitgliedsstaaten sollten sich an die Resolution halten und ihre Umsetzung ermöglichen, sagte Ban Ki-Moon am 22. März in Tunis. Das gelte auch für Länder, die sich bei der Abstimmung im UN-Sicherheitsrat enthalten hätten. Ban reagierte mit seinen Äußerungen auf eine Frage über die wiederholte Kritik der russischen Regierung am militärischen Vorgehen in Libyen.
Interpretation des Waffenembargos Schon in Resolution 1970 hatte der Sicherheitsrat ein Waffenembargo für den libyschen Bürgerkrieg verhängt. Die Botschafterin der Vereinigten Staaten bei den Vereinten Nationen Susan Rice vertrat die Auffassung, dass die Resolution 1973 keine Aussage zu Waffenlieferungen an die Aufständischen enthalte. Sie denke, dass Waffenlieferungen an die Aufständischen zwar nicht ausdrücklich autorisiert würden, dass man jedoch bei sorgfältigem Lesen zu dem Schluss kommen könne, dass Waffenlieferungen an die Aufständischen nicht ausgeschlossen werden. Zu der Frage, ob die USA eine Bewaffnung der Aufständischen planten, wollte sie sich nicht äußern. Nach Auffassung des amerikanischen Politologen Edward C. Luck, des Sonderberaters des UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon, sagten die Resolutionen 1970 und 1973 aber klar aus, dass Waffenembargo und die Forderung nach einem Waffenstillstand für beide Konfliktparteien im libyschen Bürgerkrieg geltenFrankfurter Allgemeine Zeitung, 24. März 2011, S. 6.
Nachdem bekannt geworden war, dass Ägypten „seit ein paar Tagen“ Munition und Waffen an die Aufständischen lieferte, hatte das russische Außenministerium die USA auf das Verbot von Waffenlieferungen nach Libyen hingewiesen. Von der britischen Regierung hies es, sie vertrete die Position, dass das Waffenembargo für die Aufständischen ebenso gelte, wie für die libysche Regierung.
Am 29. März 2011 vertrat US-Präsident Barack Obama die Auffassung, dass die Lieferung von Waffen an die Aufständischen von der Resolution erlaubt sei. Dieselbe Meinung vertrat US-Außenministerin Hillary Clinton: Die Resolution 1973 erweitere in diesem Punkt die Resolution 1970. Der britische Außenminister William Hague unterstützte Clintons Meinung. Der französische Außenminister Alain Juppé meinte dagegen, eine neue UN-Resolution wäre hierfür notwendig. Auch NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen meinte, Waffenlieferungen an die Aufständischen seien nicht von der UN-Resolution 1973 gedeckt.Arms to Libya rebels 'not ruled out'Waffen für Rebellen: Rasmussen widerspricht Clinton Von Seiten der Gegner von Waffenlieferungen wurde geltend gemacht, dass man dann auch Ausbilder nach Libyen entsenden müsse, um die Aufständischen an den Waffen zu trainieren. Weiter gab es Bedenken, dass die Waffen in die Hände von Terroristen fallen könnten. Unter die Rebellen könnten sich auch Mitglieder der al-Qaida und der Hisbollah-Bewegung gemischt haben.
Debatte zu Flugverbotszonen in anderen arabischen Staaten Am 19. März wandten sich Oppositionsgruppen im Jemen mit einem Hilferuf an die internationale Gemeinschaft. Der Weltsicherheitsrat solle auch in ihrem Land politische und moralische Verantwortung übernehmen und entsprechende Maßnahmen zum „Schutz der Zivilpersonen“ einleiten.„Jemens Opposition bittet um internationale Hilfe“ Die Welt online, Abruf: 20. März 2011 19:33 Uhr Am 25. März erklärte Nicolas Sarkozy, dass Frankreich „ab sofort“ immer so reagieren werde wie in Libyen: „Jeder arabische Herrscher muss verstehen, dass die Reaktion der internationalen Gemeinschaft und Europas von nun an jedes Mal die Gleiche sein wird.“https://www.abendzeitung-muenchen.de/politik/kampfansage-aus-paris-art-138980 Am 27. März schloss US-Außenministerin Hillary Clinton ein militärisches Eingreifen in Syrien aus. Als Grund gab sie an, dass die Gewalt in Libyen viel schlimmer gewesen sei. In Syrien bombardiere niemand die eigenen Städte.Syrien: Clinton schließt militärisches Eingreifen aus
Am 10. April 2011 forderte der Vorsitzende der Arabischen Liga Amr Musa eine Flugverbotszone für den Gazastreifen, um Angriffe der israelischen Luftwaffe zu stoppen.Arabische Liga für Flugverbotszone über Gaza
Kritik an der Resolution Kritik anderer Staaten China Das chinesische Außenministerium veröffentlichte eine Erklärung, in der es seinen Respekt für die Souveränität und Unabhängigkeit Libyens betonte. China lehne Gewalt in internationalen Beziehungen ab. Es äußerte „ernste Bedenken“ gegen die Resolution und forderte, die Krise im Dialog zu lösen.Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19. März 2011, S. 5
Russland Das russische Abgeordnetenhaus, die Duma, billigte in einer offiziellen Entschließung die Enthaltung Russlands. Sie warf den Befürwortern der Flugverbotszone vor, die russischen Bemühungen, den Konflikt in Libyen mit politischen Mitteln friedlich zu lösen, hintertrieben zu haben. Präsident Dmitri Medwedew müsse nun im Sicherheitsrat darauf hinwirken, dass das Militärbündnis seinen Einsatz in Libyen auf das Erreichen humanitärer Ziele beschränke.Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. März 2011, S. 7