thumb|upright|Kreuzigung Christi. Missale des Konstanzer Bischofs Hugo von Hohenlandenberg Mit Freitagsopfer wird in der römisch-katholischen Kirche jedwede Form bezeichnet, durch eine besondere Lebensgestaltung an diesem Wochentag der Leiden und des Todes Jesu Christi zu gedenken und damit ein Opfer zu bringen.

Das katholische Kirchenrecht bestimmt in den Canones 1250–1253 des CIC, dass alle Freitage, die nicht auf ein Hochfest fallen, für die Gläubigen als Bußtage gelten.Bußtage und Bußzeiten für die ganze Kirche sind alle Freitage des ganzen Jahres und die österliche Bußzeit. CIC can. 1250 Dies bedeutet allgemein die Abstinenz von Fleischspeisen, wobei es den einzelnen Bischofskonferenzen überlassen bleibt, ergänzende oder abweichende Regelungen festzulegen.

Für Deutschland hat die Bischofskonferenz mit Wirkung von 1996 bestimmt:

Die österreichische Bischofskonferenz bestimmt:

Einzelnachweise

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