mini|150px|Verkehrszeichen für Landesstraße „B“ (teilweise) und „L“ mini|150px|Kilometer­markierung beim Ende der „L 215“

Landesstraßen werden in Tirol mit einem vorangestellten B oder L bezeichnet. Diese Liste enthält nur die Landesstraßen L mit den ein- bis dreistelligen Nummern L 1 bis L 396. Die ehemaligen Bundesstraßen B, welche sich seit 2002 unter der Bezeichnung Landesstraße B in der Landesverwaltung befinden, sind unter Liste der ehemaligen Bundesstraßen Österreichs angeführt. Die Bundesstraßen A und S sind unter Liste der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich aufgelistet.

Geschichte Im Tiroler Straßengesetz vom 28. September 1950 werden 26 Landesstraßen erster Ordnung (Verzeichnis „A“, Nr. 1 bis 26) und 73 Landesstraßen zweiter Ordnung (Verzeichnis „B“, Nr. 201 bis 273) aufgezählt.Tiroler Straßengesetz. LGBl. Nr. 1/1950. 1951 wurde das Landesstraßenverzeichnis um weitere 18 Straßen (Nr. 291 bis 308) ergänzt. Mit diesem Gesetz wurde die Tiroler Landesregierung ermächtigt, diese Straßen zu einem späteren Zeitpunkt (d. h. nach Beendigung der Bauarbeiten) zu Landesstraßen zu erklären.Gesetz vom 21. Dezember 1951, betreffend Abänderung des Verzeichnisses „A“ und „B“ zum Gesetz vom 28. September 1950. LGBl. Nr. 11/1952. Ab 1. Jänner 1957 wurde das Tiroler Straßennetz um zusätzliche Landesstraßen zweiter Ordnung (bis einschließlich Nr. 328) ergänzt.Gesetz vom 25. Mai 1956 über die Abänderung des Tiroler Straßengesetzes. Ab 1. Jänner 1961 wurde das Tiroler Landesstraßennetz um zusätzliche Landesstraßen erster und zweiter Ordnung – die Landesstraßen 27 bis 36 sowie 329 bis 389 – ergänzt.Gesetz vom 10. Juli 1961, mit dem das Tiroler Straßengesetz abgeändert und ergänzt wird. LGBl. Nr. 62/1961. Mit dem neuen Tiroler Straßengesetz vom 16. November 1988 endete die Unterscheidung zwischen Landesstraßen erster und zweiter Ordnung.Gesetz vom 16. November 1988 über die öffentlichen Straßen und Wege (Tiroler Straßengesetz). LGBl. Nr. 13/1989.

Landesstraßen L Text im Straßenverlauf laut Gesetz, gekürzt um die Unterteilungen in Bezirke und mit Leerzeichen vereinheitlicht. Anmerkungen in kursiver Schrift Stand: 20. November 2021; Stand Verlauf der L 38 und L 228: 1. Jänner 2022 (letzte Gesetzesänderungen)