mini|Karl-Theodor zu Guttenberg (Februar 2011)

Die Plagiatsaffäre Guttenberg bzw. Guttenberg-Affäre handelte von Plagiaten in der rechtswissenschaftlichen Dissertation des früheren deutschen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Plagiate wurden ab Februar 2011 öffentlich diskutiert und führten innerhalb von zwei Wochen zum Verlust seines Doktorgrades und zu seinem Rücktritt.

Eine Kommission der Universität Bayreuth, an deren juristischer Fakultät zu Guttenberg promoviert wurde, stellte im Mai 2011 wegen Art und Umfang der Plagiate einen Täuschungsvorsatz Guttenbergs fest. Die Staatsanwaltschaft in Hof erkannte bei 23 Textpassagen strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzungen. Im November 2011 stellte sie das Ermittlungsverfahren gegen eine Zahlungsauflage von 20.000 Euro ein, zu zahlen an eine gemeinnützige Organisation.

Vorgeschichte mini|hochkant|Titel der Dissertation Verfassung und Verfassungsvertrag

Guttenberg studierte von 1992 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Wegen seines mit der Gesamtnote „Befriedigend“ bewerteten Ersten Staatsexamens benötigte er für ein Promotionsverfahren eine Sondergenehmigung (sog. Dispens). Guttenberg hatte gemäß der Promotionsordnung mindestens zwei mit „gut“ bewertete Seminarscheine vorzulegen. Die Genehmigung erteilte ihm der damalige Dekan seiner Fakultät, Karl-Georg Loritz.

Guttenberg arbeitete nach eigenen Angaben von etwa 2000 bis 2007 an seiner Dissertation zum Thema Verfassung und Verfassungsvertrag. Sein betreuender Doktorvater war Peter Häberle, Zweitgutachter war Rudolf Streinz. Nach seiner mündlichen Doktorprüfung am 27. Februar 2007 erhielt Guttenberg die Gesamtnote summa cum laude. Einem Antrag auf vorläufige Titelführung folgend durfte er den akademischen Grad „Doktor der Rechte“ ab 7. Mai 2007 vorläufig und, nach Vorlage von 60 Pflichtexemplaren, ab 28. Januar 2009 offiziell führen.

Am 25. Februar 2011 berichtete Der Tagesspiegel, dass Guttenberg von 1996 bis 2002 dem Aufsichtsrat der Rhön-Klinikum AG angehört hatte. Seine Familie hielt während dieser Zeit einen großen Aktienanteil an dem Unternehmen. Die Rhön-Klinikum AG hatte bestätigt, dass zwischen 1999 und 2006 zur Finanzierung eines neuen Lehrstuhls für Medizinmanagement an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät rund 750.000 Euro an die Universität Bayreuth gezahlt worden waren. Am selben Tag erklärte die Universität dazu: Diese gezahlte Summe sei kein Sponsoring, sondern eine „Anschubfinanzierung“ im Rahmen eines fünfjährigen Kooperationsvertrages zwischen der Rhön-Klinikum AG, einer Krankenkasse und dem Freistaat Bayern gewesen. Dafür habe die Universität der Rhön-Klinikum AG zwischen 1998 und 2003 jährlich bis zu fünfzehn Studienplätze bereitgehalten.

Plagiatfunde mini|hochkant=1.5|Übersicht der Seiten mit und ohne Plagiaten im GuttenPlag Wiki

Der Münsteraner Doktorand Michael Schwarz stieß im Sommer 2010 bei Recherchen für seine eigene Dissertation über das Staatsrecht in Guttenbergs Doktorarbeit auf vier wörtlich übernommene Passagen eines ihm vertrauten Textes und verfasste daraufhin einen kritischen Aufsatz darüber. Aufgrund der politischen Brisanz des Plagiatsvorwurfs und auf Anraten seines Doktorvaters entschloss sich Schwarz dazu, mit der Publikation des Artikels bis Sommer 2011 zu warten. Seine Entdeckung wurde daher erst nach Beginn der Plagiatsaffäre Guttenberg bekannt.

Am 12. Februar 2011 fand Andreas Fischer-Lescano, Rechtswissenschaftler an der Universität Bremen, bei der Durchsicht der Dissertation für eine Rezension insgesamt Passagen aus neun Quellen, die meist wörtlich und ohne korrekte Quellenangaben (Zitation) aus anderen Publikationen übernommen worden waren. Er fand unter anderem Presseartikel als unausgewiesene Quellen, indem er auffällig formulierte Teilzitate aus Guttenbergs Arbeit mit der Google-Suche auf ihre Herkunft prüfte. Er beurteilte diese Plagiate als Verstoß gegen die Promotionsordnung der Universität Bayreuth und informierte diese und die beiden Gutachter der Dissertation. Zudem kontaktierte er Roland Preuß, einen Redakteur der Süddeutschen Zeitung.Roland Preuß, Tanjev Schultz: Guttenbergs Fall, Der Skandal und seine Folgen für Politik und Gesellschaft. Gütersloh 2011, S. 28f. Dieser veröffentlichte zusammen mit seinem Kollegen Tanjev Schultz die Vorwürfe am 16. Februar 2011 in der Süddeutschen Zeitung inklusive einer ersten Stellungnahme Guttenbergs und löste damit die Affäre aus. Einige Tage später erschien Fischer-Lescanos Rezension in der von ihm mit herausgegebenen juristischen Fachzeitschrift Kritische Justiz. Die Plagiate dokumentierte er, indem er Guttenbergs Textpassagen den Originaltexten gegenüberstellte.

Noch am selben Tag fand ein anonym gebliebener Doktorand heraus, dass auch die Einleitung weitgehend kopiert war.Roland Preuß, Tanjev Schultz: Guttenbergs Fall, Gütersloh 2011, S. 43 Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung berichteten kurz darauf über diese neu gefundenen Plagiate, von denen eines aus einem FAZ-Artikel der Politikwissenschaftlerin Barbara Zehnpfennig von 1997 stammte. Felix E. Müller, Chefredakteur der NZZ am Sonntag, erklärte am selben Tag, Guttenberg habe 97 Zeilen aus einem NZZ am Sonntag-Artikel von 2003 bis auf ein Wort unverändert übernommen und daher bewusst, nicht versehentlich, auf die Quellenangabe verzichtet. Er müsse dies eingestehen und sich persönlich entschuldigen. Dies forderte am Folgetag auch die Autorin des plagiierten Textes, Klara Obermüller.

Am 17. Februar 2011 gründete der oben erwähnte anonyme Doktorand die Online-Plattform GuttenPlag Wiki, um freiwilligen Rechercheuren im Internet eine koordinierte gemeinsame Suche nach weiteren Plagiaten Guttenbergs und deren zeitnahe Dokumentation zu ermöglichen. Diese Webseite entwickelte sich rasch zur zentralen Anlaufstelle für Plagiatesucher und Journalisten.

Am 19. Februar 2011 dokumentierte die Süddeutsche Zeitung anhand von Faksimiles auf einer ganzen Seite, dass sich Guttenberg bei mindestens 19 Autoren bedient hatte, ohne dies sauber zu kennzeichnen. Weitere Medien berichteten, dass Guttenberg als Bundestagsabgeordneter zwischen Oktober 2003 und Oktober 2005 mehrere Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages in Auftrag gegeben und dann in großen Teilen und ohne spezifische Quellenangaben in seine Dissertation eingefügt hatte, obwohl Abgeordnete diese Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen.

Am Nachmittag des 21. Februar 2011 veröffentlichte das GuttenPlag Wiki einen ersten Zwischenbericht: Auf 271 Seiten der Doktorarbeit seien plagiierte Textstellen gefunden worden. Damit seien insgesamt 21,5 Prozent der Doktorarbeit (bezogen auf Zeilen) als Plagiate identifiziert. Dies sei nicht als Versehen, sondern nur als geplantes Vorgehen zu erklären.

Am 25. Februar 2011 dokumentierte das GuttenPlag Wiki, dass Guttenberg Passagen aus einem Strategiepapier der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 fast unverändert und ohne Zitatangabe in seinen Aufsatz von 2004 für die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine „Privilegierte Partnerschaft“ übernommen hatte.

Am 28. Februar 2011 wurde ein siebtes Gutachten bekannt, das Guttenberg vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in seine Dissertation übernommen hatte, ohne diese Quelle in einer Fußnote oder im Literaturverzeichnis zu nennen. Am 1. März 2011, nach Guttenbergs Rücktritt, veröffentlichte das GuttenPlag Wiki einen zweiten Zwischenbericht zu seiner Dissertation, wonach man auf 324 von 393 Seiten (82 Prozent) des Haupttextes plagiierte Stellen gefunden habe.Zweiter Zwischenbericht von GuttenPlag Wiki, 1. März 2011 Bis zum 6. April 2011 wurden auf 94,14 Prozent aller Seiten des Haupttextes Plagiate entdeckt,GuttenPlag Wiki: Guttenberg-2006 (Statistik bis 6. April 2011) darunter 29 Plagiate (234 Zeilen als kopierte Fußnoten) aus einem Standardwerk seines Doktorvaters Peter Häberle.GuttenPlag Wiki: Guttenbergs Gießkanne (Stand: 9. März 2011)

Am 3. Dezember 2011 wurde bekannt, dass zu Guttenberg in dem bereits im Februar 2011 als Plagiat erkannten Artikel Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine „Privilegierte Partnerschaft“ wie in seiner Doktorarbeit vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erarbeitetes Material ungekennzeichnet verwendet hatte.Manuel Bewarder: Neuer Plagiatsvorwurf gegen Ex-Minister Guttenberg. In: Welt Online, 3. Dezember 2011; GuttenPlag Wiki: „Erklärung zur aktuellen Untersuchung der Veröffentlichung Karl-Theodor Guttenbergs aus dem Jahr 2004 ‚Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – eine Privilegierte Partnerschaft‘“ (2. Dezember 2011, 15:45 Uhr)

Reaktionen Guttenberg Am 16. Februar 2011 erklärte Guttenberg in Berlin: Er sei „gerne bereit zu prüfen, ob bei über 1200 Fußnoten und 475 Seiten vereinzelt Fußnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten und würde dies bei einer Neuauflage berücksichtigen“. Er betonte ferner:

Am 18. Februar 2011 erklärte Guttenberg, seine Dissertation sei „kein Plagiat“. Sie enthalte „fraglos Fehler“; er habe aber „zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht“. Die Prüfung der Fehler obliege der Universität Bayreuth. „Ich werde selbstverständlich aktiv mithelfen festzustellen, inwiefern darin ein wissenschaftliches, ich betone ein wissenschaftliches Fehlverhalten liegen könnte. Und ich werde gerne bis zum Ergebnis dieser Prüfung vorübergehend, ich betone vorübergehend, auf das Führen des Titels verzichten, allerdings nur bis dahin, anschließend würde ich ihn wieder führen.“

Im Saal der Bundespressekonferenz erwarteten zur gleichen Zeit viele Journalisten seine Stellungnahme. Sie verließen aus Protest geschlossen den Saal, als ein Ministeriumssprecher sie über Guttenbergs Erklärung im Ministerium, nicht aber über deren Inhalt informierte. Konferenzleiter Werner Gößling schrieb einen Protestbrief an ihn. Guttenberg entschuldigte sich später für sein Vorgehen.

Am 21. Februar 2011 bat Guttenberg die Universität Bayreuth brieflich um Rücknahme seines Doktorgrades. Dabei verwendete er den amtlichen Briefkopf des Bundesministers der Verteidigung. Abends räumte er bei einer CDU-Wahlkampfveranstaltung „gravierende Fehler“ ein und erklärte, er werde seinen Doktorgrad dauerhaft nicht mehr führen. Er habe „möglicherweise […] an ein oder anderer Stelle den Überblick über die Quellen verloren“. Weiterhin sagte er: „Ich habe diese Fehler nicht bewusst gemacht, ich habe auch nicht bewusst oder absichtlich in irgendeiner Form getäuscht.“ Einen Rücktritt als Verteidigungsminister schloss er aus.