Freischalten ist ein Begriff, der in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet wird:
Das Freischalten von elektrischen Anlagen im Sinne der DIN VDE 0105 erfolgt als erster Schritt der Fünf Sicherheitsregeln. Das Freischalten einer Kreditkarte erfolgt z. B. durch einen Anruf des Kunden bei der Bank/Firma, welche die Karte ausgegeben hat. Shareware, eine Vertriebsform von Software, wird durch Eingabe eines Codes freigeschaltet, d. h. bestimmte Funktionen arbeiten erst danach. Das Freischalten von redaktionellen Eintragungen in Webkatalog und Webverzeichnis, nachdem diese im Augenschein überprüft wurden.