Ratsstuhl steht in der Rechtsgeschichte allgemein für den Sitz für Ratsmitglieder, im Einzelnen den Amtsraum, übertragen die (Berechtigung zur) Ratsmitgliedschaft und Ratstätigkeit: die Institution eines Rats, die Ratsversammlung, die Gerichtsstätte den für Ratsherren vorgesehenen Kirchenstuhl