Der Mahlschatz (altdeutsch máhaljan, „vermählen“, Treuschatz; mittelhochdeutsch mahelschaz) bezeichnete im älteren deutschen Recht ein Angeld des Bräutigams an die Braut. Andere Bezeichnungen sind Pfandgabe oder Hochzeitsgut.
Definition Altgermanische Völker, bei denen die Frauen gekauft wurden, verstanden unter dem Begriff den dafür zu entrichtenden Preis. Später war die Brautgabe der Unterpfand für die Einhaltung des Eheversprechens, dessen Annahme als Zeichen des Einverständnisses galt. Dieses Geschenk ging ursprünglich an den Muntwalt (z. B. den Vater) der Braut, später an die Braut selbst. Es konnte auch ein gegenseitiges Verlobungsgeschenk der Brautleute sein, das entweder zugesandt oder persönlich überreicht wurde.
Beispiele Lexikoneintrag von 1836:
Literatur Erich Bayer, Frank Wende: Wörterbuch zur Geschichte. Begriffe und Fachausdrücke. 5., neugestaltete und erweiterte Auflage. Kröner, Stuttgart 1995, ISBN 3-520-28905-9 (= Kröners Taschenausgabe, Band 289).
Einzelnachweise
Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland) Kategorie:Hochzeitsbrauch Kategorie:Hochzeit und Recht