Ein Trust ist im juristischen Sinn eine von einer Person unter LebendenInter vivos. Der Trust kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich errichtet werden. Viele nationale Rechtsordnungen schreiben vor, wenn Gegenstand des Vermögens Liegenschaften oder Grundstücke bilden, dass die Errichtung des Trusts schriftlich erfolgen muss. So zum Beispiel in Liechtenstein gemäß Art 899 PGR. oder für den TodesfallDe mortis causa. Die Errichtung eines Trusts durch einen Letzten Willen (zum Beispiel durch ein Testament) muss grundsätzlich gemäß den nationalen Bestimmungen über die Gültigkeit von letztwilligen Verfügungen erfolgen. geschaffene Rechtsbeziehung,Ein Trust kann unter Umständen auch durch gerichtliche Entscheidung errichtet werden, soweit dies im Recht eines Nationalstaates vorgesehen ist. Siehe dazu auch Art 20 Abs. 1 Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung. Abgeschlossen in Den Haag am 1. Juli 1985. Im Weiteren verkürzt als Haager Trustübereinkommen bezeichnet. wenn Vermögen zugunsten eines Begünstigten oder für einen bestimmten Zweck abgesondert und der gebundenen Verwaltung eines Trustees unterstellt worden ist.Siehe Art 2 Abs. 1 Haager Trustübereinkommen.

Das Trustrecht regelt die Rechte und Pflichten der im Trust handelnden Personen. Die Definition, was ein Trust darstellt, ist naturgemäß schwierig,

Der Trust ist, wie er von Gerichten des Billigkeitsrechts (Equity) in den Ländern des Common Law entwickelt und mit einigen Änderungen in andere Länder übernommen wurde, ein einzigartiges Rechtsinstitut.Siehe Präambel Haager Trustübereinkommen.

Geschichte Das Trustrecht und der Trust selbst entstanden in England während des 12. und 13. Jahrhunderts zur Zeit der Kreuzzüge. Der feudale Grundeigentümer, der an einem Kreuzzug teilnahm, benötigte während seiner Abwesenheit einen Verwalter seiner Güter, der eine Vertretungs- und Verfügungsmacht hatte. Dies wurde geregelt, indem der feudale Grundeigentümer sein EigentumRichtig: „eigentümerähnliche Stellung“ oder „eigentümerähnliches Recht“: estate in fee simple. Siehe dazu auch: Landlord and tenant law (England und Wales) an einen Verwalter (Trustee) übertrug mit der bindenden Auflage, dieses Eigentum nach seiner Rückkehr zurück zu übertragen. Der am Kreuzzug teilnehmende vorherige Eigentümer wurde so zum Begünstigten (Beneficiary) aus der Absprache. Als Trustee wurde gewöhnlich ein guter Freund des Feudalherrn eingesetzt.

Das englische Recht (Common Law) kannte damals keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (writs) auf Rückübertragung des Eigentums aufgrund einer solchen Rechtsbeziehung. Verweigerte der Trustee die Rückübertragung des Eigentums, so konnte der vorherige Eigentümer (Beneficiary) dies nicht einklagen. Mit einer Petition an den Lord Chancellor (Court of Chancery) konnte der ehemalige Eigentümer erreichen, dass dennoch eine Entscheidung nach Recht und Billigkeit gefällt wurde. Dies war der Ursprung der Equity-Rechtsprechung im englischen Recht.

Der Zweck des Trusts hat sich im Laufe der Jahrhunderte von den familienrechtlichen Grundlagen gelöst und der Trust findet sich heute in vielen Erscheinungsformen wieder.

Eigenheiten des Trusts Das Vermögen des Trusts stellt ein getrenntes SondervermögenHayton/Kortmann/Verhagen, Principles of European Trust Law, in: Law of Business and Finance, Band 1, The Hague 1999, S. 13. dar und ist nicht Bestandteil des persönlichen Vermögens des Trustees; Die Rechte in Bezug auf das Vermögen des Trusts lauten auf den Namen des Trustees oder auf den einer anderen Person in Vertretung des Trustees.

Der Trust ist ein rechtlich verselbständigtes Vermögen ohne jedoch Rechtspersönlichkeit zu erlangen (siehe dazu auch das selbständige Treuunternehmen in Liechtenstein).

Der Trustee kann in seiner Eigenschaft als Trustee klagen oder verklagt werden.Der Trust selbst kann mangels Rechtspersönlichkeit nicht geklagt werden. Durch die Qualifikation des Trusts als ein vom Trustee getrenntes Sondervermögen ergibt sich auch:Siehe auch Art 11 Haager Trustübereinkommen. dass die persönlichen Gläubiger des Trustees keinen Zugriff auf das Vermögen des Trusts nehmen können; dass das Vermögen des Trusts im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Trustees nicht Bestandteil des Vermögens des Trustees ist;Die Trennung von Trustvermögen und Trustee-Vermögen hinsichtlich einer Vollstreckung ist ein wesentliches Element für die innerstaatliche Anerkennung und die Funktion des Trusts. dass das Vermögen des Trusts weder Bestandteil des ehelichen Vermögens noch des Nachlasses des Trustees ist; dass das Vermögen des Trusts herausverlangt werden kann, wenn der Trustee unter Verletzung der sich aus dem Trust ergebenden Verpflichtungen Vermögen des Trusts mit seinem persönlichen Vermögen vermischt oder Vermögen des Trusts unzulässigerweise veräußert hat. Die Rechte und Pflichten eines Dritten, der das Vermögen des Trusts in seinem Besitz hat, unterstehen jedoch weiterhin dem durch die Kollisionsnormen des Staates des angerufenen Gerichts bestimmten Recht.

Ähnliche Rechtsfiguren in anderen Rechtsordnungen Ähnlich dem Trust fanden und finden sich auch in anderen Rechtsordnungen solche exklusiven Rechtsbeziehungen. So z. B.: im germanischen Recht: die salfränkische Affatomie, die süddeutsche Lehnsträgerschaft sowie die Salmannschaft und im römischen Recht im Privatrecht: der Familienfideikommiss sowie die Fiduzia, im öffentlichen und kanonischen Recht: die utilitas publica (auch utilitas populi) sowie utilitas ecclesiae und im islamischen Recht: die Waqf und im Erbrecht: die Vor- und Nacherbeneinsetzung für den Nachlass, den der nicht befreite Vorerbe erlangt hat (§§ 2100 ff BGB; ZGB 488 ff.).

Zweck Der Zweck des Trusts kann allgemeiner Natur sein oder die Begünstigung bestimmter Personen beinhalten.

Handelnde Personen im Trust Bezeichnung (englisch) Entsprechung (dt.) Eigenschaften Settlor Gründer stellt Vermögen für den Trust zur Verfügung. Trustee Treunehmer/Trusteigentümer/Trustmanager Eigentümer und (gebundener) Verwalter des Trustvermögens. Beneficiary Begünstigter Erhält die Leistungen aus dem Trust gemäß der Trusturkunde. Protector Protektor, Überwachungsorgan Überwacht die Einhaltung der Verpflichtungen des Trustee. Aufgabe der Beteiligten im Trust Settlor Der Settlor (auch trustor, grantor, donor oder creator,In den USA. in anderen nationalen Rechtsräumen auch founder) ist die Person, welche durch die Zurverfügungstellung eines Vermögens einen Trust ermöglicht.

Der Settlor kann einen unwiderruflichen (irrevocable) TrustDieser wird zusätzlich in sogenannte Irrevocable Discretionary Trusts (Der Begünstigtenkreis ist in der Trusturkunde nur umschrieben) und Irrevocable Fixed Interest Trusts (Begünstigte sind in der Trusturkunde genau individualisiert) unterteilt. begründen oder einen widerruflichen (revocable) Trust begründen.Revocable Trusts werden mit dem Ableben des Settlors zu Irrevocable Trusts, sofern das Widerrufsrecht nicht einer anderen Person zusteht oder mit dem Tod des Settlors auf diese übergeht. Bei einem widerruflichen Trust bleibt dem Settlor weiterhin der Zugriff auf das Trustvermögen erhalten.Der verbindliche Übergang des Eigentumsrechts ist in vielen nationalen Rechtsordnungen bestimmend für den Übergang der Steuerlast, welche mit diesem Vermögen verbunden ist. Der Eigentumsübergang muss anhand der sachenrechtlichen Bestimmungen des entsprechenden Rechtsordnung ordnungsgemäß erfolgen.

Je nach Rechtsordnung, nach welcher der Trust errichtet wird, und Regelung in der Trusturkunde, kann dem Settlor nach der Errichtung des Trusts weiterhin ein Recht an der Verwaltung zustehen oder nicht. Nach der angelsächsischen Vorstellung eines Trusts stehen dem Settlor nach der Gründung grundsätzlich keine Verwaltungs- oder Kontrollrechte zu.

Trustee Der Trustee hat die Befugnis und die Verpflichtung, das Trustvermögen in Übereinstimmung mit den Trustbestimmungen und den ihm durch das Recht auferlegten besonderen Verpflichtungen zu verwalten, zu verwenden oder darüber zu verfügen. Der Trustee wird mit der Annahme der Verpflichtung aus der Trusturkunde zum Eigentümer (legal ownership oder title) des Trustvermögens.

Die Verpflichtung des Trustees, das Trustvermögen in Übereinstimmung mit den Trustbestimmungen zu verwalten, ist seine Hauptverpflichtung. An dieser Verpflichtung ist das Handeln des Trustees auszurichten und zu messen. Der Trustee hat über seine Tätigkeit daher umfassend Rechenschaft abzulegen. Geht das Trustvermögen unter oder kommt es dem Trustee abhanden, kann der Beneficiary unter Umständen die Rückgabe entsprechender Vermögenswerte an den Trust verlangen.Siehe jedoch Spurfolgerecht. Der Trustee kann auch in manchen Rechtsordnungen eine juristische Person sein (siehe z. B. Private Trust Company).

Die Tatsache, dass sich der Begründer bestimmte Rechte und Befugnisse vorbehält oder dass der Trustee selbst Rechte als Begünstigter hat, steht dem Bestehen eines Trusts nicht notwendigerweise entgegen.Art 2 letzter Absatz Haager Trustübereinkommen.

Der Trustee ist nach der Trusterrichtung primär den Begünstigten verpflichtet und hat grundsätzlich nicht diejenigen des Settlors zu wahren.

Durch den Wegfall aller Trustees geht der Trust nicht unter, sofern der Settlor nicht ausdrücklich in der Trusturkunde bestimmt hat, dass nur ein ganz bestimmter Trustee eingesetzt werden kann.

Beneficiaries (Begünstigte) Der Beneficiary ist die aus dem Trust begünstigte Person. Die Begünstigung kann bereits mit der Vermögensübertragung erfolgen oder aber auch erst mit dem Tod des Settlors.

Der Settlor kann sich selbst oder jede andere natürliche oder juristische Person als Beneficiary einsetzen.

Der Anspruch des Beneficiary (beneficiary title) richtet sich sowohl auf die ihm zustehenden Leistungen aus dem Trustvermögen als auch auf die pflichtgemäße Verwaltung des Trusts durch den oder die Trustees. Das Recht auf Auskunft über die Verhältnisse im Trust gegenüber dem Trustee steht grundsätzlich allen Begünstigten zu. Ein Ausschluss von Auskunfts- oder Rechnungslegungspflichten ist grundsätzlich nicht zulässig. Unter Umständen ist jedoch eine zeitliche Beschränkung gegeben, wenn die Begünstigten noch nicht individualisiert sind (black hole trust).

Der Beneficiary wird mit dem Anspruch aus der Trusturkunde oder Anerkennung des Anspruchs durch den Trustee zum materiellen Eigentümer des entsprechenden Trustvermögens.

Protector Der Protector wird vom Settlor bestellt, um die Einhaltung der Verpflichtungen des Trustee gemäß der Trusturkunde (Trust Deed) zu überwachen. Die Befugnisse des Protector sind in der Trusturkunde im Detail auszuführen.

Trusturkunde Die Trusturkunde (Trust Deed) wird vom Settlor unterzeichnet. Darin wird die Vermögensübertragung festgehalten sowie sind darin die grundsätzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Verwaltung und Werterhaltung des Trustvermögens zu Gunsten der eingesetzten Beneficiaries.

Zu den Trusturkunden (Trust Document), die den Begünstigten auf Verlangen offenzulegen sind, gehören grundsätzlich alle Dokumente die erforderlich sind, um den Begünstigten die Kontrolle des Trustee zu ermöglichen.Siehe dazu für viele: Underbill and Hayton in Law Relating to Trust and Trustees16, 2003, S. 677; und, Oakley in Trends in Contemporary Trust Law, Oxford 1996, S. 52.

Von der Trusturkunde sind die „Letter of Wishes“ zu unterscheiden.

Letter of Wishes Der Settlor kann in einer eigenen Urkunde seine Absichten hinsichtlich der Gründung des Trusts, der Ausübung des Mandats des Trustees, das Verhalten der Begünstigten usw. niederschreiben. Diese Letter of Wishes sind gesetzlich nicht bindend, sondern dienen dem Trustee dazu, die Trusturkunde im Sinne der Wünsche des Settlors auszulegen.