Eine Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der kraft Gesetzes Angehörige der Pflegeberufe Pflichtmitglieder sind. Pflegekammern sind landesweit organisiert. Den gesetzlichen Rahmen geben dort, wo es Pflegekammern gibt, die Bundesländer in den jeweiligen Heilberufe-Kammergesetzen oder separaten KammergesetzenSchleswig-Holstein: Pflegeberufekammergesetz (gültig bis 11. Dezember 2021; Link geprüft am 15. Juni 2026) vor. Die Rechtsaufsicht obliegt dem jeweils zuständigen Ministerium des Bundeslandes. Ein Pflegering unterscheidet sich von einer Pflegekammer dadurch, dass in ihm die Mitgliedschaft freiwillig ist.
Pflegekammern übernehmen sowohl die Funktion der Selbstverwaltung ihres Berufsstandes als auch je nach gesetzgeberischem Ermessen als legitim geltende öffentliche Aufgaben, an deren Erfüllung laut herrschender Rechtsprechung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht.BVerfGE 33, 125 ff.BVerfGE 38, 281 Die Pflegekammer Niedersachsen veröffentlichte im Dezember 2018 einen „Bericht zur Lage der Pflegefachberufe in Niedersachsen“, in dem betont wird, dass es darauf ankomme, „fundierte und nachhaltige Entscheidungen im Sinne der Pflegenden und der zu Pflegenden treffen zu können“. Hierdurch wird deutlich, dass sich die Pflegekammer auch als zuständig für die Interessen von zu Pflegenden betrachtet.
2022 bestehen mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz HeilBG (Rheinland-Pfalz) und der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen zwei Pflegekammern in Deutschland. Sowohl die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer wie auch die Pflegekammer Niedersachsen wurden mittlerweile aufgelöst.
Ziele und Aufgaben
Die Pflegekammer verfolgt mehrere Ziele. Oberste Priorität hat die Sicherstellung einer sachgerechten professionellen pflegerischen Versorgung nach aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen. Damit geht einher, die Qualitätssicherung in der Pflege zu fördern sowie pflegewissenschaftliche Erkenntnisse zu nutzen. Auf der anderen Seite gilt es, die Identifizierung der Kammermitglieder mit ihrem Beruf zu fördern, Sicherheit für Berufsinhaber zu bieten sowie die Selbstverwaltung des Berufsstandes der Pflegenden zu ermöglichen. Damit umfassen die Ziele einer Pflegekammer den klassischen kammertypischen Dreiklang: Standesvertretung, Standesaufsicht und Standesförderung.
Aus diesen Zielen resultieren folgende Aufgaben einer Pflegekammer: Schaffung einer einheitlichen Berufsethik und Berufsordnung, Registrierung aller Angehörigen der Pflegeberufe, Beratung des Gesetzgebers, Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren und Kooperation mit der öffentlichen Verwaltung, Auslegung gesetzlicher Bestimmungen, Umsetzung von Gesetzen, Anfertigung von Sachverständigengutachten, Kooperation und Kontaktpflege mit anderen nationalen und internationalen Institutionen im Gesundheitswesen, Förderung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, Abnahme von Prüfungen, Festlegung von Standards für Ausbildung und Praxis, Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen, Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen den Mitgliedern oder diesen und Dritten ergeben, Einschreiten bei Missachtung der Berufsethik und Berufsordnung, Information der Kammermitglieder, Erhebung und Auswertung berufsrelevanter Daten sowie Öffentlichkeitsarbeit.H. Hanika: Pflegekammern in Deutschland – Durchbruch oder endlose Warteschleife?! – Betrachtung aus aktueller rechtlicher und gesellschaftspolitische Sicht. In: Pflegerecht. 9. Jahrgang, 2005, S. 203–216.
In einem Gutachten zur Interessenvertretung der Pflegeberufe schreibt Gerhard Igl:
Die Gewerkschaft Ver.di bezweifelt grundsätzlich, dass Pflegekammern die auf sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können:
„Die Pflegekammern wollen durch Berufsordnungen und [die] Überwachung der Berufspflichten vor unsachgemäßer Pflege schützen. Verstöße sollen sanktioniert werden. Es gibt bereits Berufsordnungen in Hamburg, Bremen, Saarland und in Sachsen. Da steht zum Beispiel drin – ich zitiere aus der Berufsordnung des Saarlands: ‚Pflegefachkräfte sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auszuüben.‘ Ein richtiges Ziel. Aber wie soll das gehen? Wenn ich als Krankenpflegerin in einem Krankenhaus arbeite, bei dem es hinten und vorne an Personal fehlt? Eine Berufsordnung verpflichtet abhängig Beschäftigte, ohne ihnen Mittel und Kompetenzen an die Hand zu geben, die Rahmenbedingungen zu beeinflussen oder gar zu ändern. Sie erhöht damit den Druck auf die Pflegekräfte, statt sie zu entlasten und die Verantwortung dahin zu geben, wo sie hingehört: Zu den Arbeitgebern und der Politik. […] Gewerkschaften in der ehemaligen DDR kennen die Zwangsmitgliedschaft. Für uns ist das indiskutabel. Es muss eine freie Entscheidung bleiben, wo ich mich organisiere. Wir setzen auf Überzeugung, auf die Emanzipation erwachsener Menschen.“Sylvia Bühler: „Aufstehn für die Pflege“: Mythos Pflegekammer – kann sie die Lösung sein?. gesundheit-soziales.verdi.de. 12. April 2016. Abgerufen am 20. Januar 2019.
Geschichte Seit über 100 Jahren fordern Pflegende die Selbstverwaltung ihres Berufes. Schon die Krankenschwester und Reformerin der deutschen Krankenpflege Agnes Karll definierte 1903 auf der Gründungsversammlung der Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands (B.O.K.D.) erstmals das Selbstverständnis des pflegerischen Berufes:
In den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts sprachen sich Pflegende erneut für ihre Selbstverwaltung, insbesondere für die Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe aus. Auf dem 4. Nationalen Kongress für Krankenpflege 1981 in Hamburg formulierten Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger erstmals das Dilemma der Pflege, das durch die Überfremdung ihres Berufsstandes entstehe. Als Begründung führten sie die Tätigkeitsdelegation der Ärzte, fehlende adäquate Stellenplan- oder Ausbildungsnovellierungen sowie mangelnde Klärung diffuser Rechtssituationen an.J. Albrecht: Die Kammer für Pflegeberufe als eine Möglichkeit der beruflichen Selbstverwaltung: Ursprünge, Chancen, Möglichkeiten und Grenzen. Diplomarbeit. 2000, S. 7.
Mitte der Achtzigerjahre des 20. Jahrhunderts entstand die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte (AMP). Sie setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung der Pflegenden ein. Zusammen mit Gewerkschaften und Pflegeverbänden demonstrierte sie bundesweit für grundlegende inhaltliche Veränderungen und die Selbstverwaltung des Pflegeberufs.Förderverein zur Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen e. V., Pflege - Ein gesellschaftlicher Auftrag. Gute Argumente für die Verkammerung der Pflegeberufe, 2006, S. 2. Auf der Delegiertentagung des Bundesausschusses der Arbeitsgemeinschaften der Unterrichtsschwestern und Unterrichtspfleger plädieren leitende Pflegekräfte 1989 ebenfalls für die Errichtung von Pflegekammern.J. Albrecht: Die Kammer für Pflegeberufe als eine Möglichkeit der beruflichen Selbstverwaltung: Ursprünge, Chancen, Möglichkeiten und Grenzen. 2000, S. 7. Zu Beginn der 1990er Jahre spaltete sich die Arbeitsgruppe Münchener Pflegekräfte in die Pflegegewerkschaft und in den Förderverein zur Gründung einer Pflegekammer in Bayern e. V. In nahezu allen Bundesländern wurden ebenfalls Fördervereine und Initiativgruppen gebildet.Nationale Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland: Abgerufen am 21. April 2016.
Am 11. Februar 1995 konstituierte sich der Runde Tisch zur Errichtung von Pflegekammern. Er vernetzte alle bis zu dem Zeitpunkt gegründeten Fördervereine und die die Kammergründung mittragenden Pflegeverbände. Im Jahr 1997 ging dieser dann in der Nationalen Konferenz zur Errichtung von Pflegekammern in Deutschland auf, die seitdem mit der pflegepolitischen Dachorganisation, dem 1998 gegründeten Deutschen Pflegerat, kooperiert.P. Bechtel: Wir brauchen eine Pflegekammer. In: Die Schwester / Der Pfleger. 48. Jahrgang, Nr. 10, 2009, S. 1008. In seiner Strausberger Erklärung vom 31. August 2004 appellierte er an die Politik, mit der Errichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene für professionell Pflegende zu beginnen.H. Hanika: Ihre erfolgreichen Pflegekammern in Deutschland und Europa. Garanten der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und legitime Selbstverwaltung der professionell Pflegenden. Steinbeis-Verlag, Stuttgart 2015, S. 2. Zehn Jahre später, am 19. Dezember 2014 wurde die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz als bundesweit erste Pflegekammer vom rheinland-pfälzischen Landtag errichtet. Es folgten am 15. Juli 2015 die Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer und am 14. Dezember 2016 die Pflegekammer Niedersachsen.
Aktuelle Situation in Deutschland alt=Eine Darstellung der aktuellen Pflegekammern in Deutschland. Rot = Keine Kammer, orange = Kammer aufgelöst, grün = Bestehende Kammer, Blau = Pflegering|mini|Eine Darstellung der aktuellen Pflegekammern in Deutschland. Rot = Keine Kammer, orange = Kammer aufgelöst, grün = Bestehende Kammer, Blau = Pflegering Die Selbstverwaltung der Heilberufe in Form von Kammern fällt auf Grund der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Heilberufekammergesetz (HKG). Das HKG des jeweiligen Bundeslandes bildet die Grundlage für die Struktur und Organisation der Kammern als Körperschaft öffentlichen Rechts. Mehrere Landespflegekammern können sich zu einer Bundespflegekammer zusammenschließen.
Die politischen Parteien positionieren sich derzeit (Stand: Januar 2019) zum Thema Pflegekammern je nach Bundesland unterschiedlich: In den meisten Ländern befürwortet die SPD Pflegekammern, in Berlin jedoch soll es nach dem Willen der SPD keine Pflegekammer geben. Dort wie in Nordrhein-Westfalen gehört die CDU zu den treibenden Kräften der Einrichtung einer Pflegekammer, während die CDU in anderen Ländern die Institution Pflegekammer ablehnt. Die FDP ist im Prinzip gegen Pflegekammern, trägt diese Einrichtungen aber in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Planungen bezüglich der Einrichtung von Pflegekammern eingestellt worden. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften positionieren sich überwiegend gegen die Einrichtung von Pflegekammern.AOK-Verlag: Errichtung von Pflegekammern in den einzelnen Bundesländern. 17. Januar 2019. Abgerufen am 19. Januar 2019
Die Entscheidung, ob es in einem Land eine Pflegekammer gibt und (wenn ja), wie diese strukturiert ist und welche Aufgaben sie en détail zu erfüllen hat, trifft die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament des betreffenden Landes.
Üblicherweise werden in Deutschland in der öffentlichen Verwaltung nur solche Berufe verkammert, welche entweder einen sehr hohen Anteil selbständiger Unternehmer (zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer)Die Zeit: Das Lexikon in 20 Bänden, Zeitverlag, Mannheim 2005, Bibliographisches Institut, ISBN 978-3-411-17567-3, S. 406. oder aber weit überwiegend freien Berufen (zum Beispiel Ärztekammer, Tierärztekammer, Zahnärztekammer, Notarkammer, Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer, Steuerberaterkammer, Psychotherapeutenkammer, Apothekerkammer) aufweisen.
Bundesebene