Der Afrika-Cup 2015 (, ), ausgerichtet vom afrikanischen Verband Confédération Africaine de Football (CAF), war die 30. Auflage der afrikanischen Kontinentalmeisterschaft im Fußball. Die Nationalmannschaft der Elfenbeinküste gewann das Turnier durch einen Sieg im Elfmeterschießen über Ghana.

Zum zweiten Mal nach 1988 sollte Marokko die Meisterschaft ausrichten. Dem Land wurde das Turnier jedoch im November 2014 entzogen, weil es sich wegen der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika weigerte, dieses im Januar 2015 auszurichten. Zudem verlor die marokkanische Fußballnationalmannschaft ihr als Ausrichter zustehendes automatisches Startrecht. abgerufen am 11. November 2014 Am 14. November 2014 wurde Äquatorialguinea als neuer Ausrichter des Turniers bestimmt. Damit erhielt die Mannschaft von Äquatorialguinea, die zunächst wegen eines Regelverstoßes während der Qualifikation ausgeschlossen worden war, das Startrecht des Gastgebers.

Das Turnier wurde von Zuschauerausschreitungen im zweiten Halbfinale zwischen Äquatorialguinea und Ghana überschattet, die zu einer halbstündigen Spielunterbrechung führten.Halbfinale unterbrochen, Bericht auf augsburger-allgemeine.de vom 12. Februar 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015

Rekordsieger Ägypten und Titelverteidiger Nigeria konnten sich nicht qualifizieren.

Die Auslosung der Endrunde fand am 3. Dezember 2014 in Malabo statt. Die Spiele wurden in Malabo, Bata, Mongomo und Ebebiyín ausgetragen.

Vergabe Die Ausrichter der Afrika-Cups 2015 und 2017 wurden im Januar 2011 bei einer Sitzung des Kontinentalverbandes CAF im kongolesischen Lubumbashi bestimmt. Nach dem Rückzug der Demokratischen Republik Kongo waren Südafrika und Marokko die einzigen Bewerber für die Ausrichtung. Marokko bekam den Zuschlag für 2015. Südafrika war zunächst als Ausrichter des Afrika-Cup 2017 vorgesehen,Internet-Artikel von Eurosport.Morocco handed 2015 Nations Cup; South Africa host 2017. BBC, 29. Januar 2011. tauschte aber das Gastgeberrecht im August 2011 mit Libyen, das ursprünglich Ausrichter des Turniers 2013 war.

Die marokkanische Regierung forderte im Oktober 2014 eine Verschiebung des Turniers wegen der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika. Kurz darauf kündigte die CAF an, dass das Turnier weiterhin wie geplant zwischen dem 17. Januar und 8. Februar 2015 in Marokko stattfinden solle, da man sich auf die Epidemie eingestellt habe und für alle erdenklichen Vorkehrungen gewappnet sei. Den Antrag des marokkanischen Fußballverbandes, eine Verschiebung des Turniers entweder in den Juni 2015 oder in den Januar 2016 zu ermöglichen, lehnte das Exekutivkomitee der CAF am 2. November 2014 ab. Dem Gastgeber Marokko wurde danach eine Frist von sechs Tagen eingeräumt, um dem geplanten Zeitrahmen zuzustimmen. Marokko ließ das Ultimatum des afrikanischen Kontinentalverbandes verstreichen. Drei Tage später, am 11. November, wurde Marokko aufgrund seiner Weigerung der Ausrichtung zum vorgesehenen Termin der Afrika-Cup entzogen. Zudem verlor die marokkanische Fußballnationalmannschaft ihr als Ausrichter zustehendes automatisches Startrecht. Potentielle Ausrichter wie Südafrika oder Ghana lehnten die kurzfristige Übernahme des Turniers ab. Am 14. November 2014 wurde Äquatorialguinea als neuer Ausrichter des Turniers bestimmt. Damit erhielt die Mannschaft von Äquatorialguinea, die zunächst wegen eines Regelverstoßes während der Qualifikation ausgeschlossen worden war, das Startrecht des Gastgebers.

Der afrikanische Kontinentalverband bestrafte am 6. Februar 2015 den marokkanischen Fußballverband wegen der Absage des Turniers. Marokko darf an den Afrika-Cups 2017 und 2019 nicht teilnehmen, muss eine Strafe in Höhe von 1 Million US-Dollar bezahlen und zudem eine Entschädigung in Höhe von 8,05 Millionen Euro für den materiellen Schaden, der aufgrund der Turnierabsage entstanden sei.

Am 2. April 2015 hob der Internationale Sportgerichtshof den Ausschluss für 2017 und 2019 auf und reduzierte die Geldstrafe von 1 Million auf 50.000 US-Dollar.

Qualifikation

Marokko war als Ausrichter automatisch qualifiziert; wurde im November 2014 jedoch suspendiert. Weitere 51 Mannschaften hatten sich für die Qualifikation registriert. Lediglich Dschibuti und Somalia nahmen nicht teil. Erstmals nahm der Südsudan an der Qualifikation teil. Das Format der Qualifikation wurde am 24. Januar 2014 festgelegt.cafonline.com: „Huge entry for AFCON 2015 qualifiers“ In sieben Gruppen ermittelten 28 der 51 gemeldeten Mannschaften zwischen dem 5. September und 15. November 2014 die 15 Mannschaften, die neben dem Gastgeber an der Endrunde teilnahmen, wobei sich die beiden Besten jeder Gruppe sowie der beste Gruppendritte qualifizierten. Die 21 besten Mannschaften der CAF-Rangliste waren automatisch für die Gruppenphase qualifiziert. Die übrigen sieben Mannschaften wurden in Vorqualifikationen zwischen Mai und August 2014 ermittelt. Die Auslosung dafür erfolgte am 27. April 2014 in Kairo.

Die Auswahl Äquatorialguineas wurde zunächst vom afrikanischen Fußballverband wegen des Einsatzes eines nicht spielberechtigten Spielers (Thierry Fidjeu-Tazemeta) von der Qualifikation ab Runde 3 ausgeschlossen.Equatorial Guinea disqualified from Orange Africa Cup of Nations Morocco 2015. CAF Online, 3. Juli 2014 abgerufen am 5. Juli 2014 Als Ersatzausrichter war die Mannschaft aber dennoch qualifiziert.

Qualifizierte Mannschaften

als Gastgeber:

als Gruppensieger:

als Gruppenzweiter:

als bester Gruppendritter:

Spielorte BataMalaboMongomoEbebiyínEstadio de BataNuevo Estadio de MalaboEstadio de MongomoNuevo Estadio de Ebebiyin150px150px150pxKapazität: 35.700Kapazität: 15.250Kapazität: 15.000Kapazität: 8.000

Kader

Schiedsrichter Hauptschiedsrichter:

Schiedsrichterassistenten:

Gruppenphase Gruppe A

Gruppe B

Gruppe C

Gruppe D

Mali und Guinea schlossen die Gruppenphase mit Punkt- und Torgleichheit gemeinsam als Gruppenzweiter ab, so dass ein Losentscheid über den weiteren Turnierverlauf bestimmen musste – ein Losentscheid wurde beim Afrika-Cup zuletzt 1988 benötigt. Im Gegensatz zu anderen internationalen Turnieren werden beim Afrika-Cup im Falle einer Punkt- und Torgleichheit mindestens zweier Mannschaften keine Kriterien wie Fair-Play-Wertung, FIFA-Ranking oder ein Elfmeterschießen angewendet. Die Nationaltrainer von Mali und Guinea haben die jetzige Regelung offen kritisiert. Am 29. Januar gab die CAF bekannt, dass Guinea das entscheidende Los gezogen hat und somit das Viertelfinale erreichte, während Mali die Gruppenphase als Drittplatzierter beendete.

Finalrunde hochkant=1.4|mini|Geografische Übersicht über die Teilnehmer und ihre Platzierung Am 27. Januar 2015 kündigte die CAF an, zwei Veranstaltungsorte der Viertelfinalspiele zu ändern: Das zweite Viertelfinalspiel werde nicht im Nuevo Estadio de Ebebiyín in Ebebiyín ausgetragen, sondern im Estadio de Bata in Bata. Das dritte Viertelfinalspiel werde nicht im Estadio de Mongomo in Mongomo ausgetragen, sondern im Nuevo Estadio de Malabo in Malabo. Das zweite und vierte Viertelfinalspiel werden eine halbe Stunde später angepfiffen (20:30 Uhr Ortszeit).

Die CAF begründete die Verlegung der Spielorte damit, dass die Spielflächen in Ebebiyín und Mongomo wegen Unwetters und zu starker Belastung in Mitleidenschaft gezogen worden seien. In den Medien gab es zuvor Bedenken, dass der Veranstalter für das 5.000 Zuschauer fassende Nuevo Estadio de Ebebiyín nicht für die nötige Sicherheit garantieren könne. So soll das Stadion während der Gruppenspiele überfüllt gewesen sein und die Polizei – aufgrund des großen Andrangs – eklatante Schwächen gezeigt haben. Zudem könne die CAF in den beiden größten Stadien in Bata und Malabo auch höhere Einnahmen erwarten.

Beim Spiel um Platz drei war keine Verlängerung vorgesehen. Sollte das Spiel nach 90 Minuten Unentschieden stehen, käme es zu einem Elfmeterschießen.

Spielplan V Sieg nach VerlängerungE Sieg im Elfmeterschießen

Viertelfinale

Das erste Viertelfinalspiel zwischen der Republik Kongo und der Demokratischen Republik Kongo blieb 45 Minuten lang torlos. Die Republik Kongo erspielte sich innerhalb von sieben Minuten eine 2:0-Führung (1:0 durch Ferebory Doré in der 55. Minute und 2:0 durch Thievy Bifouma in der 62. Minute), doch die Mannschaft von Florent Ibengé erzielte in der 65. Minute durch Mbokani den Anschlusstreffer und zehn Minuten später durch Bokila den Ausgleichstreffer. Kimuaki schoss in der 81. Minute schließlich seine Mannschaft in Führung, ehe Mbokani in der ersten Minute der Nachspielzeit zum 2:4-Endstand traf – sein zweites Tor in dieser Partie.

Im zweiten Viertelfinalspiel gewann Äquatorialguinea gegen Tunesien mit 2:1 nach Verlängerung. In einem über weite Strecken defensiv geführten Spiel gingen die Tunesier in der 70. Minute durch Akaïchi in Führung. In der dritten Minute der Nachspielzeit gab der Schiedsrichter Rajindraparsad Seechurn einen äußerst fragwürdigen Elfmeter für die Gastgeber, den Balboa verwandelte. Das Spiel wurde aufgrund der Fehlentscheidung bissiger, beide Mannschaften konnten danach ihre Emotionen schwer kontrollieren. Den Siegtreffer für den Gastgeber erzielte wieder Balboa per Freistoß von kurz vor der Strafraumgrenze in der 102. Minute. Nach dem Abpfiff konnte der Schiedsrichter nur unter Schutz von mehreren Ordnern vor den aufgebrachten tunesischen Spielern den Platz verlassen. Der afrikanische Kontinentalverband sperrte Seechum anschließend aufgrund fragwürdiger Entscheidungen sowie „schlechter Leistung“ für sechs Monate. Zudem wurden am 3. Februar 2015 beide Nationalmannschaften durch die Disziplinarkammer des afrikanischen Fußballverbandes bestraft. Äquatorialguinea musste aufgrund gravierender Sicherheitsprobleme 5.000 US-Dollar Strafe zahlen. Der tunesische Verband wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 US-Dollar verurteilt. Des Weiteren drohe der tunesischen Nationalmannschaft ein Ausschluss vom Afrika-Cup 2017, wenn sich der tunesische Verband nicht schriftlich für die Unterstellungen gegenüber der CAF entschuldige. Am 6. Februar gab die CAF bekannt, dass der tunesische Verbandspräsident Wadie Jary von seinen Ämtern auf Kontinentalebene vorübergehend enthoben wurde, da die CAF weiterhin einen Entschuldigungsbrief des Verbandspräsidenten erwarte. Die CAF setzte eine Frist bis zum 31. März. Wenn die Frist nicht eingehalten werde, drohe der tunesischen Nationalmannschaft weiterhin ein Ausschluss vom Afrika-Cup 2017.

Im dritten Viertelfinalspiel setzte sich Ghana klar gegen Guinea durch. Bereits in der vierten Minute erzielte Atsu die Führung für Ghana, die Appiah kurz vor der Halbzeitpause (44. Minute) ausbaute. In der 61. Minute machte Atsu mit einem Schuss nahe der rechten Strafraumgrenze das letzte Tor der Partie. In der vierten Minute der Nachspielzeit erhielt Guineas Torwart Yattara eine Rote Karte nach einer Notbremse gegen Asamoah Gyan.

Im letzten Viertelfinalspiel gewann die Elfenbeinküste gegen Algerien. Den ersten Treffer der Partie erzielte der Ivorer Bony per Kopf in der 26. Minute. Den Ausgleich in der 51. Minute besorgte der Algerier El Arbi Hillel Soudani, bevor erneut Bony die Ivorer in der 68. Minute wieder in Führung brachte. Gervinho schoss in der vierten Minute der Nachspielzeit das Tor zum 3:1-Endstand.

Halbfinale

Im ersten der beiden Halbfinalspiele ging die Elfenbeinküste nach 20 Minuten gegen die Demokratische Republik Kongo durch Yaya Tourés Schuss aus etwa 20 Metern in Führung. Doch kurz danach egalisierte Mbokani die Führung der Ivorer per Elfmeter, ehe Gervinho vor der Halbzeitpause (41. Minute) der erneute Führungstreffer für die Ivorer gelang. In der zweiten Halbzeit setzte die Elfenbeinküste die Kongolesen zunehmend unter Druck und erzielte durch Kanon in der 68. Minute den 1:3-Endstand. Die Kongolesen setzten danach keine Akzente mehr, die Elfenbeinküste erreichte souverän den Finaleinzug.