mini|Hans Heinrich Lammers (1921)
Hans Heinrich Lammers (* 27. Mai 1879 in Lublinitz, Provinz Schlesien; † 4. Januar 1962 in Düsseldorf) war ein deutscher Richter, Verwaltungsjurist und Ministerialbeamter. In der Zeit des Nationalsozialismus war er Chef der Reichskanzlei. Im Wilhelmstraßen-Prozess wurde er 1949 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Leben Kindheit in Schlesien Hans Heinrich Lammers, Sohn des Kreistierarztes Johannes (Jan) Lammers (1855–1889) und dessen Frau Anna (Anny) Lammers geb. Hielscher († um 1931), wurde in einem Mehrfamilienhaus in Lublinitz geboren, wo seine Eltern in den 1870er Jahren eingezogen waren. Sie waren in dem Ort auch unter ihrem polnischen Nachnamen Owczarek bekannt.Sylwin Bechcicki, Anetta Grzesik-Robak (Übers.): Zwischen Henker und Opfer: Hans Heinrich – Rosa – Edith. Towarzystwo im. Edyty Stein (Breslauer Edith-Stein-Gesellschaft), Krakau 2002, abgerufen am 8. Mai 2026. In dem Haus lebte seit 1879 auch der jüdische Kaufmann Siegfried Stein mit seiner Familie. Dessen Ende 1883 geborene Tochter Rosa Stein verbrachte die ersten zwei Jahre ihres Lebens als Hausnachbarin ihres damals 5-jährigen späteren Mörders. In den 1880er Jahren zogen beide Familien nach Breslau, wo 1891 Rosas Schwester Edith Stein zur Welt kam. Lammers’ Mutter heiratete nach dem frühen Tod des Vaters in zweiter Ehe den Breslauer Gerichtskassenbeamten Adolf Paradowski und nannte sich nach dessen Tod 1913 Paradowski-Lammers. 1941 wurde an dem noch heute existierenden Haus in Lublinitz eine Gedenktafel angebracht, die auf die Geburt von Heinrich Lammers hinwies, aber bereits vor der Eroberung Oberschlesiens durch die Rote Armee im Januar 1945 entfernt wurde.Bartłomiej Romanek: W Lublińcu nazistowski kat i ofiara w jednym spali domu… Oto zapomniana historia Róży Stein. In: Lubliniec Naszemiasto, 20. Januar 2023 (polnisch), abgerufen am 23. November 2025.
Werdegang Hans Heinrich Lammers besuchte die evangelische Fürstenschule in Pless. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. In Breslau wurde er Mitglied der Verbindung Wratislavia Breslau im Miltenberger Ring, zu dessen Führer er in den 1930er Jahren avancierte. Er legte 1901 das Referendarexamen ab und leistete anschließend seinen Militärdienst in der Preußischen Armee als Einjährig-Freiwilliger beim 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 51 in Breslau (1906 zum Leutnant d. R. ernannt). Danach arbeitete er als Universitätsassistent, wurde 1904 mit einem schuldrechtlichen ThemaHans Heinrich Lammers: Die Rentenschuld des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Jur. Diss., Universität Breslau, 1904, 44 S. zum Dr. iur. promoviert und sammelte Erfahrung in einer Rechtsanwaltspraxis. Nach der großen Staatsprüfung, die er 1907 nur mit Schwierigkeiten bestand, entschied er sich für die Richterlaufbahn und trat in den preußischen Justizdienst ein. 1908 erhielt er die Anwaltszulassung beim Landgericht Berlin sowie beim Höheren Militärgericht des VI. Armeekorps in Breslau. Zunächst als Gerichtsassessor in Breslau und Berlin tätig, wurde er als Rechtsanwaltsvertreter und Hilfsrichter an das Landgericht Beuthen in Oberschlesien versetzt, wo er 1912 Landrichter wurde. Am 29. April 1913 heiratete er in Breslau die Gleiwitzer Kaufmannstochter Elfriede Tepel (1894–1945),Standesamt Breslau IV, Kreis Breslau, Heiratsregister B Nr. 242/1913. mit der er die Töchter Vera-Irene (* 3. August 1914) und Ilse-Brunhilde (1918–1945) bekam.Volker Koop: Hans-Heinrich Lammers. Der Chef von Hitlers Reichskanzlei. Dietz Verlag, Bonn 2017, ISBN 978-3-8012-0519-5, S. 15 f.
Erster Weltkrieg und Weimarer Republik Als Reserveoffizier wurde Heinrich Lammers mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs eingezogen und zunächst einem Ersatz-Bataillon seines Regiments in Gleiwitz zugeteilt. Mit dem Landwehr-Infanterie-Regiment Nr. 51 kam er bei der Armeeabteilung Woyrsch zum Einsatz und wurde im Dezember 1914 mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet und zum Oberleutnant d. R. befördert. Später kämpfte er mit der Bugarmee in Galizien. Aufgrund einer schweren Verletzung, in deren Folge er 1917 sein linkes Auge verlor, wurde er zur Zivilverwaltung des Generalgouvernements Warschau abgestellt und dort im August 1916 zum Hauptmann d. R. befördert. Ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse war er zuletzt als Leiter der Finanzabteilung bei der deutschen Verwaltung im Regentschaftskönigreich Polen tätig und wurde nach Kriegsende in die 1918 in Berlin gebildete Abwicklungsbehörde des Verwaltungschefs Warschau übernommen, zu deren Leiter man ihn 1919 ernannte.
1920 wurde er in das Reichsministerium des Innern, Abteilung I, berufen und dort 1921 zum Oberregierungsrat und 1922 zum Ministerialrat und Leiter des Verfassungsreferates in der Staatsrechtsabteilung ernannt. Seinen ungewöhnlich schnellen Aufstieg in der Behörde hatte er Theodor Lewald zu verdanken. In der Staatsrechtsabteilung vertrat er das Reich in Prozessen gegen die Länder, zum Beispiel im Streit um die Fürstenentschädigung. Der nationalkonservative Beamte und überzeugte Monarchist gehörte dem rechten Flügel der DNVP an, war Mitglied des Berliner Nationalklubs von 1919 und ab 1923Bert Hoppe (Bearb.): Sowjetunion mit annektierten Gebieten II. Generalkommissariat Weißruthenien und Reichskommissariat Ukraine (= Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 8). Walter de Gruyter, Berlin 2016, ISBN 978-3-486-78119-9, S. 264, Anm. 2. des Stahlhelmbundes.Volker Koop: Hans-Heinrich Lammers. Der Chef von Hitlers Reichskanzlei. Bonn 2017, S. 18. Seine Ablehnung der Weimarer Republik missfiel sozialdemokratischen Abgeordneten. Der 1928 ins Amt gekommene Innenminister Carl Severing (SPD) rügte ihn, weil er in einem Zeitungsartikel von Lammers eine „absichtliche Herabsetzung der Reichsverfassung“ sah. Bereits Severings Vorgänger, der deutschnationale Walter von Keudell, hatte Lammers bei Beförderungen übergangen, was als ein Motiv für seine Hinwendung zu den Nationalsozialisten angenommen wird.
Während ihm im Ministerium wegen seiner Oppositionshaltung Kompetenzen entzogen wurden, entfaltete Lammers eine beachtete fachpublizistische Tätigkeit und war wissenschaftlich anerkannt. Er veröffentlichte Erläuterungen zur Reichsverfassung und zur preußischen Landesverfassung und kommentierte das 1921 von ihm selbst als Referent im Ministerium entworfene Gesetz über den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich sowie die Entscheidungssammlungen des Reichsgerichts und des Staatsgerichtshofes. Ab 1928 hielt er verwaltungsrechtliche Vorlesungen an der Hochschule für Politik und an verschiedenen Akademien. Wegen seiner Teilnahme an den Aufmarschveranstaltungen zur Gründung der republikfeindlichen Harzburger Front am 11. Oktober 1931 wurde ihm ein Disziplinarverfahren angedroht.
Zum 1. März 1932 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 1.010.355).Bundesarchiv R 9361-II/609529 Sein erstes politisches Auftreten für die NSDAP erfolgte am 24. September 1932, als er im Rahmen einer Veranstaltung für Beamte im preußischen Landtag vor dem Hauptredner Joseph Goebbels eine Ansprache hielt.Zukunft braucht Erinnerung: .
Regierung des NS-Staates mini|hochkant|Hitler gratuliert Lammers zum 60. GeburtstagLammers trägt die Uniform eines SS-Gruppenführers der Allgemeinen SS, auf der das Eiserne Kreuz und das NSDAP-Parteiabzeichen sowie eine Ordensschnalle angebracht sind. mini|hochkant|Reichsminister und Chef der Reichskanzlei: Hans Heinrich Lammers (1941)
Am Tag von Potsdam ernannte der neue Reichskanzler Adolf Hitler Lammers zum Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei. Er folgte dabei einem Vorschlag Wilhelm Fricks, weil er sich in dieser Stellung einen hochqualifizierten Ministerialbeamten und keinen politischen Berater wünschte. An der Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden organisierte Lammers (in Abstimmung mit Martin Bormann, Otto Meissner und ab 1938 Wilhelm Keitel) die Regierungsgeschäfte. Da nach 1933 kaum noch Kabinettssitzungen stattfanden, übermittelte er auch den Reichsministerien Hitlers Wünsche und Befehle. Seine vergleichsweise kleine Behörde fungierte damit als „wichtige Clearingstelle“ (Moll) zwischen Hitler und den Obersten Reichsbehörden, den Länderregierungen und den höchsten Instanzen der NSDAP.Martin Moll: Volker Koop: Hans-Heinrich Lammers. Der Chef von Hitlers Reichskanzlei. Bonn (Verlag J.H.W. Dietz Nachf.) 2017. 300 S. Rezension in: Journal der Juristischen Zeitgeschichte. Band 13, Heft 1, S. 41 f. Lammers war es, der Hitlers häufig spontane Absichten und Pläne in verwaltungskompatible Juristentexte übersetzte und damit ihre Ausführung und Umsetzung sicherte. Er verhalf unter anderem seinem halb-jüdischen früheren Förderer Theodor Lewald, der inzwischen Präsident des Organisationskomitees der Olympischen Spiele 1936 geworden war, schnell und unkompliziert zu Audienzen bei Hitler und half, eine überaus großzügige Finanzierung der Spiele sicherzustellen.Arnd Krüger, Rolf Pfeiffer: Theodor Lewald und die Instrumentalisierung von Leibesübungen und Sport. In: Uwe Wick, Andreas Höfer (Hrsg.): Willibald Gebhardt und seine Nachfolger (= Schriftenreihe des Willibald Gebhardt Instituts. Bd. 14). Meyer & Meyer, Aachen 2012, ISBN 978-3-89899-723-2, S. 120–145. Lammers filterte die Informationen und Anliegen, die aus der Verwaltung an Hitler herangetragen wurden. Bei Hitlers bekannter Abneigung gegen Bürotätigkeit und Aktenstudium war es Lammers, der alle aus seiner Sicht regierungsrelevanten Dinge zusammenstellte und dann im mündlichen Vortrag mit Hitler besprach. Lammers übernahm auch im Rahmen der Hitler anstelle eines Gehaltes zufließenden Mittel (Verkauf der Briefmarken mit seinem Abbild, Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft etc.) die Verwaltung der Hitler zur persönlichen Verfügung stehenden Anlagevermögen, die großenteils beim Bankhaus Delbrück lagen.
Am 26. November 1937 wurde er von Hitler zum Reichsminister ohne Portefeuille mit der Amtsbezeichnung Reichsminister und Chef der Reichskanzlei ernannt. In dieser Funktion war er für die von Hitler gewährten Dotationen zuständig.Gerd R. Ueberschär, Winfried Vogel: Dienen und Verdienen. Hitlers Geschenke an seine Eliten. Frankfurt 1999, ISBN 3-10-086002-0.
Am 29. September 1933 war Lammers in die SS (SS-Nummer 118.404) eingetreten und hatte den Rang eines SS-Oberführers erhalten. Danach folgten die Beförderungen zum SS-Brigadeführer (20. April 1935), SS-Gruppenführer (30. Januar 1938) und SS-Obergruppenführer (20. April 1940). Er gehörte 1933 zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches RechtJahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 255. und war ab Ende 1933 Führer des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien.In: Uwe Hoßfeld, Jürgen John, Oliver Lemuth, Rüdiger Stutz (Hrsg.): Kämpferische Wissenschaft: Studien zur Universität Jena im Nationalsozialismus. Böhlau, Köln/Weimar 2003 (Google Books).