Der Verfassungsgerichtshof von Rumänien (, Abkürzung: CCR) ist das Verfassungsgericht Rumäniens. Der Gerichtshof entscheidet darüber, ob die von den rumänischen Behörden erlassenen Gesetze, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften mit der Verfassung vereinbar sind.

Neun Richter werden jeweils für neun Jahre ernannt. Jeweils ein Drittel von ihnen werden vom Staatspräsidenten ernannt sowie von der Abgeordnetenkammer und vom rumänischen Senat gewählt.

Zuständigkeiten Gemäß Artikel 146 der rumänischen Verfassung übt das Verfassungsgericht folgende Befugnisse aus:

Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen vor deren Verkündung auf Antrag des Präsidenten Rumäniens, des Präsidenten einer der beiden Kammern des Parlaments, der Regierung, des Obersten Gerichtshofs, von mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren sowie von Amts wegen über Initiativen zur Änderung der Verfassung Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Geschäftsordnung des Parlaments auf Antrag des Präsidenten einer der beiden Kammern, einer Fraktion oder von mindestens 50 Abgeordneten oder mindestens 25 Senatoren Entscheidung über vor Gericht vorgebrachte Einwände hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen und Verordnungen Überwachung der Einhaltung des Verfahrens zur Wahl des Präsidenten Rumäniens und Bestätigung der Wahlergebnisse Feststellung der Umstände, die eine vorübergehende Ausübung des Amtes des Präsidenten Rumäniens rechtfertigen, und dem Parlament und der Regierung über seine Feststellungen Bericht zu erstatten Abgabe eines Gutachten über den Vorschlag zur Amtsenthebung des Präsidenten Rumäniens Überwachung der Einhaltung des Verfahrens für die Organisation und Durchführung eines Referendums und Bestätigung dessen Ergebnis Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen für die Ausübung der Gesetzgebungsinitiative durch die Bürger Entscheidung über Einwände gegen die Verfassungsmäßigkeit einer politischen Partei Wahrnehmung weitere Aufgaben, die im Organgesetz des Gerichtshofs festgelegt sind

Geschichte Das Gericht wurde 1992 gegründet. Es hat seinen Sitz in der Hauptstadt Bukarest im dortigen Parlamentspalast.

Die Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs werden je für zunächst drei Jahre ernannt, können aber länger im Amt bleiben: 1992–1995: Vasile Gionea 1995–1998: Ioan Muraru 1998–2001: Lucian Mihai 2001–2004: Nicolae Popa 2004–2010: Ioan Vida 2010–2016: Augustin Zegrean 2016–2022: Valer Dorneanu 2022–2025: Marian Enache seit 2025: Elena-Simina Tănăsescu

Siehe auch Politisches System Rumäniens

Literatur

Weblinks Offizielle Webpräsenz

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Bukarest) Rumanien Kategorie:Gericht (Rumänien) Kategorie:Gerichtsgründung 1992