Edmund Brandt (* 22. September 1947 in Riede bei Bremen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Politologe und Verwaltungswissenschaftler. Von 2004 bis 2008 war er Präsident der Technischen Universität Clausthal.
Werdegang Edmund Brandt studierte von 1966 bis 1971 Rechts- und Politikwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau und an der Freien Universität Berlin. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen war er bis 1974 Rechtsreferendar im Kammergerichtsbezirk Berlin.
Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war er bis 1979 Wissenschaftlicher Assistent an der Professur Staatsrecht und Politik der Freien Universität Berlin. Im selben Jahr wurde er mit seiner Dissertation zum Thema „Vertrauenserfordernis, Misstrauensvotum und parlamentarisches Regierungssystem“ zum Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.) promoviert. Im gleichen Jahr legte er die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin ab.
Bis 1981 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Urbanistik in Berlin, danach bis 1988 als Hochschulassistent bzw. Projektleiter im Forschungsbereich Umweltschutz und Umweltgestaltung sowie schließlich von 1988 bis 1992 als Vertretungsprofessor im Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg.
Im Anschluss an die Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaft und Ablehnung eines Rufs an die Universität Rostock nahm Brandt 1992 den Ruf an die Brandenburgische Technische Universität Cottbus an und war dort bis 1996 Inhaber des Lehrstuhls Umweltrecht.
Nach Ablehnung eines Rufs an die Universität Leipzig wechselte er 1996 an die Universität Lüneburg, wo er bis 2004 Inhaber der Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, sowie bis 1999 zugleich Dekan des Fachbereichs Umweltwissenschaften war.
Von 2004 bis 2008 bekleidete Brandt das Amt des Präsidenten der Technischen Universität Clausthal und war von 2006 bis 2008 zugleich Co-Direktor des Chinesisch-Deutschen Energieforschungszentrums mit Sitz in Chengdu/Volksrepublik China inne.
2009 ging Brandt an die Technische Universität Braunschweig. Dort war er bis 2021 Inhaber des Lehrstuhls Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften und seit dem 1. Juni 2010 zugleich Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtswissenschaften, zeitweilig außerdem Leiter der Koordinierungsstelle Windenergierecht und der Forschungsstelle Mobilitätsrecht. Von 2021 bis 2023 leitete er das Projektbüro Werla in Hornburg. Seit dem 1. Juni 2024 ist Brandt Senior Fellow des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) in Berlin.
Wissenschaftliche Schwerpunkte Edmund Brandt arbeitet explizit inter- und transdisziplinär. Von diesem Grundverständnis ausgehend hat er sich im rechtswissenschaftlichen Bereich vor allem mit umwelt-, energie- sowie staatsorganisationsrechtlichen Problemstellungen befasst. Im verwaltungswissenschaftlichen Sektor gilt sein Interesse namentlich Fragen der Organisations- und Personalentwicklung von Wissenschafts-KMU.
Publikationen (Auswahl) Artenschutzrechtliche Erfordernisse im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2020. Der Stellenwert von Handlungsempfehlungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2020. Dr. jur. - Wege zu einer erfolgreichen Promotion. Nomos, Baden-Baden 2018. Das Helgoländer Papier - Grundsätzliche wissenschaftliche Anforderungen, Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag, 2016. Rationeller schreiben lernen. Hilfestellung zur Anfertigung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten. 5. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2016. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit neuer übergreifender Rechtsinstrumente zur Begrenzung des Flächenverbrauchs (zusammen mit Joachim Sanden), Berlin: Erich Schmidt Verlag, 2003 (Berichte 4/03). Mit Manfred-Carl Schinkel: Staats- und Verwaltungsrecht für Niedersachsen. Nomos, Baden-Baden 2002. Seeanlagenverordnung: Kommentar (zusammen mit Hartmut Gaßner), Berlin: Berliner Wissenschaftsverlag, 2002. Mit Jan Reshöft und Sascha Steiner: Erneuerbare-Energien-Gesetz. Handkommentar. Nomos, Baden-Baden 2001. Perspektiven der Umweltwissenschaften (Umweltrecht und Umweltpolitik 2). Nomos, Baden-Baden 2000. Mit Susana Röckseisen: Konzeption für ein Stoffstromrecht. Erich Schmidt Verlag, Berlin/Bielefeld/München 2000. Altlastenrecht. Ein Handbuch. C.F. Müller, Heidelberg 1993. Die Bedeutung parlamentarischer Vertrauensregelungen. Dargestellt am Beispiel von Art. 54 WRV und Art. 67, 68 GG (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 396). Duncker & Humblot, Berlin 1981.
Herausgeberschaften (Auswahl) Jahrbuch Windenergierecht. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin; 2012 – 2021 Herausgeber Braunschweigische rechtswissenschaftliche Studien. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin; 2010 – 2021 Mitherausgeber Handbuch Energiemanagement. VWEW Energieverlag, Frankfurt am Main; 1999 – 2009 Mitherausgeber Umweltrecht und Umweltpolitik. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden; 1999 – 2004 Geschäftsführender Herausgeber UmweltWissenschaften. Eberhard Blottner Verlag, Taunusstein; 1993 – 1996 Geschäftsführender Herausgeber Handbuch der Altlastensanierung. C.F. Müller, Heidelberg; 1992 – 1996 Mitherausgeber
Ehrungen 2005 wurde Brandt die Ehrenprofessur der Sichuan-Universität Chengdu (Volksrepublik China) verliehen.
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