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Die Bremer Frauenbewegung hat durch verschiedene Vereine, Gruppierungen und Bildungseinrichtungen seit dem 19. Jahrhundert die zunehmende, reale Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Bremen bewirkt.
Geschichte Erste Aktivitäten im 19. Jhd.
Die ersten Frauenbewegungen forderten bereits Ende des 18. Jahrhunderts die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Verstärkung der sozialen Bewegung für mehr Frauenrechte und eine bessere Rechtsstellung der Frau konnte sich erst nach 1848 in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Deutschland entwickeln. 1849 entstand die erste deutsche Frauen-Zeitung und 1865 wurde der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) in Leipzig gegründet. Die ersten Frauenrechtlerinnen hatten als Hauptziele das Frauenwahlrecht. Sie wurden auch – häufig abwertend – als Suffragetten (englisch suffrage = Wahlrecht) bezeichnet.
Die ersten Frauenvereine in Bremen waren karitativ tätig: Der Kleine Frauenverein von 1814 bestand bis etwa 1939. Er kümmerte sich um die Pflege von Verwundeten und war Hilfe für die Armen. Später bot er Ausbildungshilfen für hauswirtschaftliche Berufe an. Der Große Frauenverein von 1816 bestand bis etwa 1923/24. Er unterstützte auch bedürftige Frauen und gebrechliche, kranke, ältere Menschen und bot Nähkurse und Hilfen an. Mehrere Stiftungen des Vereins aus der Zeit von 1890 bis 1906 verloren ihr Vermögen während der Inflationszeit. Der Frauenkrankenverein von 1841 bestand bis zur Inflationszeit von 1923/24. Er gewährte Hilfen für arme und kranke Frauen und später auch für kranke Kinder. Aus dem Verein entwickelte sich der Verein für weibliche Krankenpflege, der um 1910 über 500 Kranke in 14 Distrikten versorgte. Der Frauenverein vom Roten Kreuz für Deutsche über See Drei Vaterländische Frauenvereine (Bremen, Bremerhaven und Vegesack) arbeiteten mit dem Roten Kreuz zusammen und schlossen sich 1918 dem Roten Kreuz an.
Im ländlichen Zuständigkeitsbereich der Landherren konnten nur die Bauern ihre Geschworenen (Gemeindevertreter) wählen. Frauen durften nur wählen, wenn „sie die Regier auf ihre Stellen hatten“, in der Regel also waren das die Witwen mit einem Bauernhof.
Ab 1848 setzte sich die Frauenrechtlerin Marie Mindermann für den revolutionären, demokratischen Pastor Rudolph Dulon (1807–1870) zur Zeit der Märzrevolution 1848 ein. 1851/52 schrieb sie verschiedene anonyme Schriften. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen verklagte sie und sie wurde 1852 zu acht Tagen Gefängnis verurteilt. Das Frauenwahlrecht fand sich aber auch nicht in der Bremer Verfassung von 1849. Die erste demokratische Bewegung wurde in Bremen um 1851 niedergeschlagen.
Der Kampf der Frauenbewegung hatte einen ersten Höhepunkt in den 1890er Jahren, als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB) rebellierten. Erst seit der Aufhebung der Vereinsgesetze von 1908, die Frauen seit 1850 den Zugang zu politischen Vereinen und Versammlungen verboten hatten, konnten Frauen als Parteimitglieder aktiver werden.
Der Internationale Frauentag entwickelte sich auf der 2. Internationale sozialistische Frauenkonferenz von 1910 in Kopenhagen unter dem Motto „Agitation für das Frauenwahlrecht“. Jedes Jahr sollte nunmehr ein Frauentag organisiert werden. Erst 1914 wurde der Internationale Frauentag am 8. März gefeiert, so auch in Bremen. Er wurde nach 1920 zunächst zu einer kommunistischen Veranstaltung. 1975, im internationalen Jahr der Frau, richteten die Vereinten Nationen erstmals am 8. März eine Feier aus. Seit 1982 wurde der 8. März als Internationaler Frauentag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in allen seinen Gliederungen begangen.
Durch Bildung zur Emanzipation Schulwesen mini|120px|Betty Gleim, Gemälde von Georg Friedrich Adolph Schöner
In den alten Bremer Lateinschulen aus dem 15. bis zum 18. Jahrhundert wie dem Paedagogeum und Gymnasium illustre sowie dem Athenaeum wurden keine Frauen unterrichtet. Das Bildungswesen für Mädchen sollte bis 1916 eine Angelegenheit von Privatschulen sein. In den Klippschulen oder Kirchspielschulen wurden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts auch Mädchen unterrichtet. Betty Gleim eröffnete 1806 eine Lehranstalt für Mädchen, die bis 1815 Bestand hatte. Gleims Vorschläge wurden erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts von Pädagogen aufgenommen und bei der Gründung von Lehrerinnenseminaren und Mädchenschulen umgesetzt.
Im Bremer Schulwesen gab es Höhere Mädchen- oder Töchterschulen erst seit 1858. Bis 1922 wurden dann verschiedene private Höhere Töchterschulen oder Höhere Mädchenschulen gegründet. Um 1870 sind in Bremen fünf Höhere Töchterschulen bekannt. Das Kippenberg-Gymnasium wurde 1859 von August Kippenberg als privates Lehrerinnenseminar gegründet, 1868 zur Lehranstalt für erwachsene Töchter und Lehrerinnenseminar erweitert, 1872 dann Höhere Töchterschule und bald die größte private höheren Mädchenschule Deutschlands. 1889 übernahmen Johanne Kippenberg die Leitung der Schule. Seit etwa 1860 gab es die Höheren Mädchenschulen von Frl. Struckmann. Nach 1860 bestand die Höhere Mädchenschule von Frl. Albers und Herrn Habenich. 1870 eröffnete Emilie Bendel eine eigene Höhere Töchterschule. 1878 übernahm Ida Janson die Leitung einer Töchter-Bürgerschule. Angeschlossen war dieser Schule ein Lehrerinnenseminar mit Mathilde Lammers als Vorsteherin. 1909 gründete Anna Schomburg eine höhere Schule an der Hamburger Straße; daraus wurde 1914 das Lyzeum Schomburg.
1913 nahmen Magda Böttner und Anna Vietor als erste Frauen, als beratende Mitglieder an der Arbeit der Schuldeputation teil. Bis 1916 erfolgte die höhere Schulbildung für Mädchen nur an privaten Schulen. 1916 wurde das erste Städtische Lyzeum durch die Studienanstalt an der Kleinen Helle, mit einer Art Realschule und einer gymnasialen Oberstufe, gegründet.
Frauenerwerbsverein mini|160px|Haus des Frauen-Erwerbs- und Ausbildungsverein von 1951
1867 entstand in Bremen der Verein zur Erweiterung des weiblichen Arbeitsgebietes der in den folgenden Jahren Frauenerwerbsverein genannt wurde und dann seit 1895 als Frauen-Erwerbs- und Ausbildungsverein (FEAV) firmierte. Gründerinnen waren unter anderen Marie Mindermann, Ottilie Hoffmann und Henny Sattler. Von 1893 bis 1898 hatte der Verein in der Bremer Altstadt, im Haus Geeren Nr. 47, seinen Hauptsitz. 1898 war die Eröffnung des ersten eigenen Vereinshauses des FEAV in Bremen-Mitte in der Pelzerstraße Nr. 8/11. 1918 wurde Agnes Heineken Direktorin der Schulen des FEAVs. 1933 wurde der Frauenerwerbsverein aufgelöst. Gleich nach dem Krieg erfolgte 1945 die Wiederaufnahme der Aktivitäten. 1946 trat der Verein dem neu gegründeten Bremer Frauenausschuss bei. Seit 1952 ist der Verein in seinem Neubau in der Carl-Ronning-Straße 2/Pelzerstraße. Der Verein löst sich zum Jahresende 2018 auf und das Vermögen geht an die Stiftung der Universität Bremen über.Nina Willborn: Ein Ende mit Neuanfang. In: Weser-Kurier vom 22. Mai 2018.
Studium Erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurde an deutschen Universitäten allmählich die Immatrikulation von Frauen erlaubt. Jahrhundertelang waren die Hochschulen eine fast ausschließlich männliche Domäne gewesen.
Anna Stemmermann promovierte 1907 in Leipzig zum Dr. med. und war 1920 die erste zugelassene Ärztin in Bremen.
Politik und Frauenwahlrecht Der Verein für Frauenstimmrecht kämpft seit etwa 1900 für das Frauenwahlrecht in Bremen und Deutschland. In dem Verein war Rita Bardenheuer aktiv. Sie sprach sich gegen das ständische Acht-Klassenwahlrecht von 1854 bis 1918 in Bremen aus. 1910 wurde der Bremer Verein für Frauenwahlrecht gegründet und von den Sozialdemokraten aber auch von einigen liberalen Politikern unterstützt. In den Parteien nahmen jedoch Frauen keine größeren Rollen war.
1890 versuchten die Sozialdemokraten erstmals das Frauenwahlrecht in der Bremischen Bürgerschaft durchzusetzen. Die liberale und konservative Mehrheit lehnte „mit Gelächter und Unruhe“ den Antrag ohne Debatte ab. Ein erneuter Antrag der Bremer SPD vom Mai 1914 in der Bürgerschaft zur Einführung des Frauenwahlrechts wurde von allen anderen Parteien erneut mit großer Mehrheit abgelehnt.
Anna Stiegler nahm 1904 an der Dritten Sozialdemokratischen Frauenkonferenz in Bremen teil. Rita Bardenheuer war 1909 Mitgründerin des seit 1904 bestehenden Bundes für Mutterschutz und Sexualreform in Bremen.
Arbeitsleben Um 1888 verdienten männliche Tagearbeiter um die 3,50 Mark pro Tag, weibliche hingegen 2 Mark pro Tag. Fast 2000 Frauen, die um diese Zeit bei der Jute-Spinnerei und Weberei Bremen arbeiteten, erhielten 8 bis 9 Mark pro Woche, also nur 1,50 Mark pro Tag. 1897 betrug die Arbeitszeit bei 75 % der Lohnempfänger 10 Stunden pro Tag. Gegenüber den früheren Verhältnissen im Handwerk, bei bis zu 14 Stunden Arbeitszeit pro Tag, war das ein Fortschritt. 1899 erklärten 75 % der berufstätigen Frauen, sie müssten hinzuverdienen, weil der niedrige Lohn ihrer Männer sonst nicht ausreichen würde. Die Kinder berufstätiger Frauen blieben oft sich selbst überlassen. In der aufkommenden Bremer Industrie waren 1907 rund 27.000 Arbeiter beschäftigt, davon um die 10 % Frauen.
Weimarer Republik In der Revolution von 1918/1919 wurde in Bremen das Frauenwahlrecht von allen linken Parteien und einigen Liberalen befürwortet, während die Konservativen dieses Wahlrecht immer noch ablehnten. Im Arbeiter- und Soldatenrat in Bremen und in den Gremien der Bremer Räterepublik waren keine Frauen vertreten. Noch konnte sich die Forderung nach der Gleichberechtigung der Frauen in der Praxis nicht durchsetzen.
Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren erstmals in Deutschland alle „Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet“ hatten, wahlberechtigt. 82,3 % nutzten ihre Chance. Obwohl die SPD für das Frauenstimmrecht seit längerem gekämpft hatten, wählten danach die Frauen eher rechtskonservative Parteien.Lisa-Maria Röhling: 1919 schlug die Stunde der Frauen – Den Weg geebnet – Der lange Weg zur Mitbestimmung. In: WK Geschichte Bremen 1918–1939. Bremen 2019.
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919 – kurz auch Weimarer Verfassung genannt – bestimmte in Artikel 109 „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.“
Noch war diese Rechtsgleichheit ein Staatsbürgerrecht und kein Menschenrecht, wie nach dem späteren Grundgesetz von 1949, noch wurde unterschieden: Männer und Frauen haben nur «grundsätzlich» dieselben Rechte. In der Weimarer Republik wurde der Reichstag von Männern und von Frauen ab 20 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Wahlrecht für Frauen hatte sich durchgesetzt. Das Recht auf Erwerbsarbeit war noch Einschränkungen unterlegen, das Recht auf gleiche Bildung galt zwar formal, musste aber noch durchgesetzt werden. Die Zahl studierender Frauen nahm zu, sogar nach 1936 (!).
Zur verfassunggebenden Bremer Nationalversammlung von 1919/1920 wurden am 9. März 1919 von 200 Abgeordneten 18 Frauen (= 9 %). gewählt. In der Bremer Verfassung von 1920 war schließlich auch in Bremen das Frauenwahlrecht dauerhaft verankert.